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Bilanziell überschuldete Gesellschaft: GIV Gesellschaft für Internationale Immobilienvermittlung und Vermögensplanung mbH

qimono (CC0), Pixabay
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Werbung macht Herr Kiebler im Internet, klar wer nicht wirbt, der stirbt, ein altes Sprichwort unter Kaufleuten. Trotzdem muss man sich einmal genauer anschauen, „wer da wirbt?“ Vor allem den wirtschaftlichen Hintergrund.

Der ist hier aus unserer Sicht nicht sonderlich gut, denn es gibt einen hohen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in der letzten im Unternehmensregister hinterlegten Bilanz.

Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag ist zudem nochmals deutlich innerhalb eines Bilanzjahres angewachsen.

Ob ich mit dem Unternehmen gerade im Immobilienbereich da in eine Zusammenarbeit gehen würde? Eher nicht!

GIV Gesellschaft für Internationale Immobilienvermittlung und Vermögensplanung mbH

München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Bilanz

Aktiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Anlagevermögen 12.562,00 22.783,50
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 5.223,50 9.067,00
II. Sachanlagen 7.338,50 13.716,50
B. Umlaufvermögen 116.648,04 644.964,38
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 109.932,46 563.223,64
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 2.437,33
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 6.715,58 81.740,74
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 771,08
D. Aktive latente Steuern 327.571,00 261.354,00
E. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 783.315,44 627.062,59
Bilanzsumme, Summe Aktiva 1.240.096,48 1.556.935,55

Passiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 50.000,00 50.000,00
II. Verlustvortrag 677.062,59 500.931,96
III. Jahresfehlbetrag 156.252,85 176.130,63
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 783.315,44 627.062,59
B. Rückstellungen 499.352,47 461.428,95
C. Verbindlichkeiten 740.744,01 1.095.506,60
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 210.744,01 145.971,86
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 530.000,00 949.534,74
Bilanzsumme, Summe Passiva 1.240.096,48 1.556.935,55

Anhang

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, nach den ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie den Regelungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Absatz 1 HGB.

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der §§ 246 – 251 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften, §§ 265, 268 – 274a HGB, §§ 276 – 277 HGB, und unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252 256a HGB aufgestellt.

Auf die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung finden die Vorschriften der § 266 HGB und § 275 HGB sowie § 42 GmbHG Anwendung, ggf. unter Aufnahme von weiteren Unterpositionen, soweit dadurch die Aussagekraft verbessert werden konnte.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten, soweit nicht neue Erkenntnisse eine abweichende Bewertung erforderten bzw. sich durch den Ansatz von neuen HGB Vorschriften ergaben.

Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Hierbei werden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten überwiegend in Anlehnung an die von der Finanzverwaltung aufgestellten Abschreibungstabelle oder entsprechend der geschätzten betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer nach der linearen Methode auf die Geschäftsjahre verteilt. Geringwertige Anlagegüter werden im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben.

Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten angesetzt. Die Finanzanlagen werden bei voraussichtlich dauernder Wertminderung gemäß § 253 Absatz 3 HGB auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Sofern in Folgejahren die Gründe für die Wertminderung entfallen sind, erfolgen Zuschreibungen gemäß dem Wertaufholungsgebot nach § 253 Absatz 5 HGB.

Die Vorräte werden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten gemäß § 255 Absatz 2 HGB bewertet. In die Herstellungskosten werden die angemessenen Teile der Materialgemeinkosten, der Fertigungsgemeinkosten und des Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist, einbezogen. Wenn der beizulegende Wert gemäß § 253 Absatz 4 HGB niedriger ist, wird dieser Wert angesetzt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit ihrem Nennwert bewertet. Allen erkennbaren Risiken wird durch angemessene Wertberichtigungen auf den am Bilanzstichtag beizulegenden Wert Rechnung getragen.

Die Bewertung von Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Rechnungsabgrenzungsposten erfolgt zum Nennwert.

Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt EUR 50.000,00 und ist unverändert gegenüber dem Vorjahr.

Die zum Bilanzstichtag bestehende buchmäßige Überschuldung der Gesellschaft ist durch eine qualifizierte Rangrücktrittserklärung des Gesellschafters, Herrn Otto Kiebler, beseitigt.

Die Steuerrückstellungen sind in Höhe des voraussichtlichen Anfalls aufgrund des steuerlichen Gewinns dotiert.

Sonstige Rückstellungen umfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Rückzahlungs- bzw. Erfüllungsbetrages bewertet. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der von der Deutschen Bundesbank ermittelt wurde, abgezinst.

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern und sonstige Verbindlichkeiten sind zu ihren Erfüllungsbeträgen ausgewiesen.

Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die Pensionsrückstellungen betragen EUR 474.319,00.

Angaben zur Bilanz

Die Restlaufzeit der in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten ergibt sich aus dem nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel:

Art der Verbindlichkeiten Gesamtbetrag zum 31.12.2019
EUR
RLZ< 1 Jahr
EUR
RLZ 1>5 Jahre
EUR
RLZ>5 Jahre (Gesamtbetrag)
EUR
durch Pfandrechte und ähnl. Rechte gesichert (Gesamtbetrag)
EUR
Lieferungen und Leistungen 157.138,32 157.138,32
Sonstige 53.605,69 53.605,69
gegenüber Gesellschaftern 530.000,00 0,00 530.000,00

Entwicklung Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern:

Stand 01.01.2019
EUR
Zuführung in 2019
EUR
Tilgungen in 2019
EUR
Stand 31.12.2019
EUR
949.534,74 45.000,00 464.534,74 530.000,00

Pensionsrückstellungen

Bei den Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen ergibt sich zwischen dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ein Unterschiedsbetrag im laufenden Geschäftsjahr in Höhe von EUR 45.702,00.

Sonstige Angaben

Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 8.

sonstige Berichtsbestandteile

 

gezeichnet

Otto Kiebler, Geschäftsführer

Daniela Kiebler, Geschäftsführerin

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 15.12.2020 festgestellt.

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