Envipro Project GmbH & Co KGDresdenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019Bilanz
AnhangAllgemeine AngabenDer Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 264a, 266 Abs.1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. BilanzierungsmethodenIm Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist (§ 246 Abs.1 S. 1 HGB). Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden (§ 246 Abs. 2 HGB). Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert (§ 247 Abs. 1 HGB). Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen (§ 247 Abs. 2 HGB). Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. BewertungsmethodenDie Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein (§ 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB). Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB). Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB). Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden (§ 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB). Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. AKTIVAAnlagevermögenSachanlagenDie Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 1 HGB bewertet. UmlaufvermögenIn die Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen einbezogen. Unfertige Arbeiten / LeistungenDie unfertigen Leistungen wurden zu Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 2 HGB bewertet. Die Kosten der Verwaltung wurden gemäß § 255 Abs. 2 Satz 4 HGB nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Forderungen und sonstige VermögensgegenständeSonstige VermögensgegenständeDie sonstigen Forderungen wurden mit dem Nennbetrag gemäß § 253 Abs. 1 HGB bewertet. Sie haben eine Restlaufzeit von weniger als 1 Jahr. RechnungsabgrenzungspostenAktiver RechnungsabgrenzungspostenDieser Rechnungsabgrenzungsposten wurde gemäß § 250 Abs. 1 HGB, § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG gebildet. PASSIVAKapitalAnfangskapital (Haftungskapital)Das Haftkapital beträgt 25.000,00 €. RückstellungenDie Rückstellungen wurden von der Geschäftsführung nach üblicher kaufmännischer Schätzung gemäß § 249 HGB ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Ein weiterer Rückstellungsbedarf besteht nach Angaben der Geschäftsführung nicht. VerbindlichkeitenAllgemeines Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Verbindlichkeiten gegenüber GesellschafternHierbei handelt es sich um das Verrechnungskonto des Kommanditisten. Dieses hat Fremdkapitalcharakter und ist damit als Verbindlichkeit auszuweisen. Gemäß Gesellschaftsvertrag ist das Konto nicht zu verzinsen. Sonstige VerbindlichkeitenDie sonstigen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von weniger als 1 Jahr. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle VerpflichtungenSonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht. Angaben über Mitglieder der UnternehmensorganeWährend des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch den Geschäftsführer der Komplementärin, ENVIPRO Management GmbH, geführt. 1. Geschäftsführer: Birk Zönnchen Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 22.3.2021. |
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