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Bilanziell überschuldet: Equity Pictures Medienfonds GmbH & Co. KG II

geralt (CC0), Pixabay
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Equity Pictures Medienfonds GmbH & Co. KG II

Grünwald

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Umlaufvermögen

3.545.139,68

4.369.121,76

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

2.992.995,31

3.490.878,49

II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

552.144,37

878.243,27

B. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil Kommanditisten

6.000.403,17

7.400.495,72

Summe Aktiva

9.545.542,85

11.769.617,48

PASSIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Eigenkapital

0,00

0,00

B. Rückstellungen

971.655,00

1.063.779,00

C. Verbindlichkeiten

700.086,33

927.106,83

D. Rechnungsabgrenzungsposten

7.873.801,52

9.778.731,65

Summe Passiva

9.545.542,85

11.769.617,48

Anhang

für das Geschäftsjahr

vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020

1.

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss und zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Equity Pictures Medienfonds GmbH & Co. KG II hat ihren Sitz in Grünwald und ist in das Handelsregister beim Amtsgericht München unter HRA 81707 eingetragen.

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 wurde unter Beachtung der generellen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften der §§ 246 bis 256a HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatz- und Bewertungsbestimmungen für Kapitalgesellschaften (§ 264a HGB i.V.m. §§ 264ff. HGB) aufgestellt.

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte entsprechend den Bestimmungen der §§ 265, 266 und 275 HGB i.V.m. § 264a Abs. 1 HGB.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kommanditgesellschaft i.S.v. § 264a Abs. 1 HGB i.V.m. § 267 Abs. 1 HGB.

Fremdwährungsforderungen und –verbindlichkeiten wurden unterjährig zum Tageskurs eingebucht. Die am Bilanzstichtag zugrunde gelegten Umrechnungskurse zum Devisenkassamittelkurs betragen: 1,00 EUR = 1,2271 USD.

Die Gesellschaft weist aufgrund der aufgelaufenen bilanziellen Verluste und der getätigten Entnahmen zum 31.12.2020 nach Saldierung mit den ausstehenden, nicht eingeforderten Einlagen in Höhe von TEUR 22.416 einen nicht durch Vermögenseinlagen gedeckten Fehlbetrag der Kommanditisten in Höhe von TEUR 6.000,4 aus. Die Bewertung wird trotz der bestehenden Unterbilanz weiterhin unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) vorgenommen, da der aufgelaufene Fehlbetrag voraussichtlich durch spätere Gewinne und durch die Veräußerung der Filmrechte ausgeglichen werden kann. Dessen ungeachtet haften die Kommanditisten im Außenverhältnis in Höhe der getätigten Entnahmen nach § 172 Abs. 4 S. 2 HGB, höchstens jedoch bis zu dem Betrag der im Handelsregister eingetragenen Haftsumme.

Die Darstellung des Eigenkapitals erfolgte unter Beachtung der Vorschriften des § 264 c Abs. 2 HGB.

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Hinsichtlich mehrerer Feststellungen des Finanzamtes München aufgrund der steuerlichen Außenprüfung, die aufgrund gegenteiliger Rechtsauffassung in diesen Abschluss nicht eingearbeitet wurden, wurde bereits Einspruch erhoben.

Da das Rechtsbehelfsverfahren beim Finanzamt München nicht abschließend bearbeitet wurde, wurde am 04. Juli 2017 eine Untätigkeitsklage erhoben. Daraufhin wurde auf Anforderung des Finanzgerichts München das Finanzamt München dazu aufgefordert eine Einspruchsentscheidung zu fällen. Diese Entscheidung ist mittlerweile ergangen, weswegen die Untätigkeitsklage nunmehr als ordentliche Finanzgerichtsklage gegen die negative Einspruchsentscheidung fortgeführt wird.

An unserer Beurteilung hinsichtlich der guten Erfolgschancen, die durch die Finanzverwaltung gewollten und vorläufig durchgesetzten Änderungen der steuerlichen Ergebnisse durch die Finanzgerichte aufheben zu lassen, hat sich nichts geändert.

2.

Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Umlaufvermögen:

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Das Niederstwertprinzip wurde beachtet. Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nominalwert bzw. zum Stichtagskurs angesetzt.

Kapitalanteile:

Die Kapitalanteile sind zum Nennbetrag angesetzt. Die Gliederung der Kapitalanteile erfolgt gemäß § 264c Abs. 2 HGB. Gemäß § 264c Abs. 1 HGB wurde in der Bilanz der Posten Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern gesondert ausgewiesen.

Die ausstehende Einlage wurde zum Nennwert angesetzt.

Rückstellungen:

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie wurden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Die Restlaufzeit der ungewissen Verpflichtungen beträgt, mit Ausnahme der Steuerrückstellungen (TEUR 959,1), weniger als ein Jahr.

Verbindlichkeiten:

Die Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

III. Erläuterungen zur Bilanz

Aktiva

Die Position Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände beinhaltet Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von EUR 2.801.943,42 (Vj. TEUR 3.247,8).

Der Posten beinhaltet Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von EUR 189.200,00 (Vj. TEUR 221,3).

Passiva

Die Kapitalanteile der Kommanditisten haben sich zum 31.12.2020 wie folgt entwickelt:

Festkapital bzw.

Variables Kapital

Kapitalkonto II

ausstehende

Kapitalanteile der

Pflichteinlage Kapitalkonto I

Entnahmen

Ergebnisvortrag

Agio

Einlage nicht eingefordert

Kommanditisten

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

Stand 01.01.2020

55.970.100,00

– 42.597.420,72

1.642.675,00

– 22.415.850,00

– 7.400.495,72

Ausscheidens-fälle

Umbuchung

Einzahlungen

Jahresergebnis

1.400.092,55

1.400.092,55

Stand 31.12.2020

55.970.100,00

– 41.197.328,17

1.642.675,00

– 22.415.850,00

– 6.000.403,17

Die im Handelsregister gem. § 172 Abs. 1 HGB eingetragenen Hafteinlagen lauten zum 31.12.2020 auf EUR 63.177.630,00.

Die ausstehenden, nicht eingeforderten Einlagen betreffen den Anteil am gezeichneten Kommanditkapital in Höhe von 40%. Ab dem Jahr 2010 wurden die ausstehenden Einlagen gemäß BilMoG dem Eigenkapital zugeordnet.

In 2014 wurde ein Anteil am gezeichneten Kommanditkapital in Höhe von 6% eingefordert (dies ist in dem oben genannten Prozentsatz berücksichtigt).

Von den Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 700.086,33 (Vj. TEUR 927,1) entfallen EUR 102.422,42 (Vj. TEUR 157,9) auf eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Darin enthalten sind Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 548.971,15 (Vj. TEUR 788,5). Hierbei handelt es um Verbindlichkeiten gegenüber der Komplementärin Equity Management GmbH. Des Weiteren beinhaltet der Posten Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR 48.737,54 (Vj. TEUR 48,7), u.a. aus noch offenen Ausschüttungsrückläufern sowie aus Überzahlungen in die Liquiditätsreserve.

Passive Rechnungsabgrenzungsposten:

Bei der Bilanzierung von Minimum- und Shortfallgarantien realisieren sich die Lizenzerlöse in der Regel ab dem Zeitpunkt der Ablieferung des Filmprojektes und sind ratierlich auf die Vertragslaufzeit des Distribution Agreements linear zu verteilen. Hierzu wurden für die zu erzielenden Erlöse transitorische passivische Rechnungsabgrenzungsposten gebildet.

3.

Sonstige Angaben

Angaben gemäß BilMoG:

Auf Erträge aus der Währungsumrechnung gemäß § 256 a HGB entfallen EUR 0,00, auf Aufwendungen aus der Währungsumrechnung gemäß § 256 a HGB entfallen EUR 7,69.

Persönlich haftende Gesellschafterin:

Als persönlich haftende Gesellschafterin und Komplementärin fungierte die Equity Management GmbH, Grünwald (Stammkapital EUR 25.000,00).

Die Komplementärin ist gleichzeitig Vollhafterin der Equity Pictures Medien Fonds GmbH & Co. KG, der Equity Pictures Medienfonds GmbH & Co.KG III und der Equity Pictures Medienfonds GmbH Co. KG IV.

Arbeitnehmer

Die Gesellschaft hat keine Arbeitnehmer im Sinne von § 285 Abs. 7 HGB.

Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das Unternehmen

Die Folgen des Coronavirus auf die Filmindustrie sind bedeutend. Nahezu alle Produktionen von Spielfilmen wurden aufgrund der Betriebsverbote unterbrochen bzw. auf Eis gelegt. Ebenso wurden Kinofilmstarts auf unbestimmte Zeit nach hinten geschoben. Das hat indirekte Auswirkungen auf das Unternehmen. Zum Glück gibt es keine Neuproduktionen, allerdings schulden Filmvertriebsunternehmen noch ausstehende Filmdistributionsgarantien. Deswegen erwartet die Fondsgeschäftsführung eine Verschiebung der Vereinnahmung von ausstehenden Filmerlöszahlungen ins Jahr 2021.

Geschäftsführer:

Vertretungsberechtigter Geschäftsführer der Komplementärin der Gesellschaft war im Geschäftsjahr:

Herr Dr. Florian Lechner, Jurist, München,

Der Geschäftsführer hat die Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Grünwald, im Juli 2021

_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​

Dr. Florian Lechner

(Equity Management GmbH)

 

Grünwald, den 31. Juli 2021

gez. Dr. Florian Lechner

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 17. Januar 2022

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