Startseite Vorsicht Anlegerschutz Bilanziell überschuldet: Erste M1VV Festzins GmbH & Co. KG
Anlegerschutz

Bilanziell überschuldet: Erste M1VV Festzins GmbH & Co. KG

Antranias (CC0), Pixabay
Teilen
Ja und das leider mit steigender Tendenz, sicherlich kein gutes Ergebnis für die investierten Anleger. Auch hier wurden leider wieder Anlegergeld vernichtet.

Erste M1VV Festzins GmbH & Co. KG

Leipzig

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Lagebericht

LAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2020

I. Grundlagen des Unternehmens

1. Geschäftsmodell des Unternehmens

Die Erste M1VV Festzins GmbH & Co. KG wurde am 20.01.2017 in Leipzig auf unbestimmte Zeit errichtet und am 06.03.2017 ins Handelsregister beim Amtsgericht Leipzig eingetragen (HRA 17841). Komplementärin ist die M1VV Supports GmbH, Stallbaumstr. 11, 04155 Leipzig mit einem voll eingezahlten Stammkapital in Höhe von 25.000 EUR. Geschäftsführerin der Komplementärin ist Frau Jana Engewald. Alleiniger Gesellschafter der Komplementärin ist Herr André Rissel.
Mit Verschmelzungsvertrag vom 27.07.2020 ist die Zweite M1VV Festzins GmbH & Co. KG mit der Erste M1VV Festzins GmbH & Co. KG im Wege der Aufnahme zum 01.01.2020 verschmolzen. Die Verschmelzung wurde am 24.08.2020 im Handelsregister publiziert. Die Zweite M1VV Festzins GmbH & Co. KG hatte den gleichen Gesellschafszweck wie die Erste M1VV Festzins GmbH & Co. KG.
Kommanditist sind die M1 Management und Beteiligungs GmbH, mit einer Einlage von 500 Euro sowie Frau Jana Engewald mit einer Einlage von 500 Euro. Einziger Gesellschafter und Geschäftsführer der Kommanditistin M1 Management und Beteiligungs GmbH ist Herr André Rissel. Unser einziger Standort ist Leipzig. Wir sind ein nicht produzierendes Unternehmen, dessen Gesellschaftszweck die Gründung, Verwaltung und Beteiligung an anderen
Gesellschaften und Drittunternehmen des Handels, der Industrie; Übernahme von Beratungs-, Vertretungs- und Organisationsaufgaben im eigenen Interesse; sowie die Verwaltung eigener Vermögenswerten aller Art ist. Wir tätigen keine Geschäfte, die der Erlaubnis gemäß § 32 KWG bedürfen. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die geeignet erscheinen, den Gegenstand des Unternehmens zu dienen. Sie kann zu diesem Zweck Niederlassungen errichten, andere Unternehmen im In- und Ausland gründen, erwerben, sich an ihnen beteiligen sowie solche Unternehmen einheitlich leiten oder sich auf die Verwaltung der Beteiligung beschränken. Sie kann ihren Betrieb ganz oder teilweise in verbundenen Unternehmen ausgliedern. Zur Erreichung des Gesellschaftszweckes haben wir Vermögensanlagen in Form von Nachrangdarlehen emittiert. Der erste Prospektentwurf für die Vermögensanlagen wurde am 8. Februar 2017 zur Billigung bei der Aufsichtsbehörde eingereicht und von dieser – nach mehreren Anhörungen – am 29.06.2017 gebilligt. Die Bekanntmachung erfolgte am 2. Juli 2017. Mit dem Vertrieb der Vermögensanlagen wurde am 03.07.2017 begonnen.
Das öffentliche Angebot der Vermögensanlagen endete am 30.06.2018. Seit dem 30.06.2018 wurden keine Nachrangdarlehen mehr angenommen.

Die auf unsere Gesellschaft verschmolzene Zweite M1VV Festzins GmbH & Co. KG hat einen  Prospektentwurf für Vermögensanlagen am 20. März 2018 zur Billigung bei der Aufsichtsbehörde  eingereicht. Dieser wurde, nach mehreren Anhörungen, am 9.August 2018 gebilligt. Die Bekanntmachung erfolgte am 14. August 2018. Mit dem Vertrieb der Vermögensanlagen wurde am 15. August 2018 begonnen. Das öffentliche Angebot der Vermögensanlagen endete am 10.08.2019.

II. Wirtschaftsbericht

1. Wirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Die weltweiten Bedingungen für Kapitalgeber sind schwierig, aber lukrativ. Die wirtschaftliche Entwicklung verläuft in fast allen Ländern durch die „Corona Pandemie“ anders als vorhergesehen und prognostiziert. Hier befinden wir uns in einer weltweiten schwierigen Situation. Öffentliche Haushalte verschulden sich weltweit höher als dies ohne die Pandemie der Fall gewesen wäre. Viele der öffentlichen Ausgaben betreffen aber Wirtschaftshilfen zur Abwehr der Pandemie Auswirkungen. Durch eine Vielzahl verschiedener staatlichen Hilfsmaßnahmen wurden größere wirtschaftliche Einschnitte  abgewendet. Diese Situation macht es aufstrebenden und wachsenden Firmen, die auf der Suche nach Kapital sind, um weiteres Wachstum zu finanzieren und Marktanteile zu behaupten oder zu vergrößern, besonders schwer. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten verhalten sich Banken bei Unternehmensfinanzierungen eher restriktiv. Daher werden Risikokapitalgeber weltweit verstärkt gesucht. Natürlich ist es unter diesen Voraussetzungen besonders schwer lukrative und nachhaltige Investmentmöglichkeiten zu finden. Speziell in Deutschland stellt sich die Situation etwas einfacher für Kapitalgeber dar, da die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie in 2020 keine substanziellen Ausmaße angenommen haben.

2. Geschäftsverlauf

Für unser Unternehmen verlief das Geschäftsjahr 2020 aufgrund der niedrigeren Kapitaleinwerbung – in den Kapitaleinwerbungsphasen – nicht wie im Verkaufsprospekt prognostiziert
Insgesamt wurden bis zum Berichtsstichtag auf die angenommenen Nachrangdarlehen 3.219.645,00 Euro eingezahlt.

Nach Schließung der Emission hat die Gesellschaft ihre Investitionstätigkeit weiter fortgesetzt und die bereits getätigten Investitionen weiter betreut. Diese Tätigkeiten sind wenig kostenintensiv und können mit den prognostizierten Kosten durchgeführt werden. Da die Kosten an die tatsächlich eingezahlten Gelder prozentual gebunden sind, können im Verhältnis zum akquirierten Nachrangdarlehenskapital keine höheren Kosten verursacht werden. Die tatsächlich anfallenden Kosten berechnen sich auf die eingehenden  Nachrangdarlehensgelder. Geringere Nachrangdarlehensgelder als prognostiziert haben daher auch geringere Kosten als prognostiziert zur Folge. Die prozentual zum akquirierten Nachrangdarlehenskapital anfallenden Kosten versetzen die Gesellschaft unabhängig vom akquirierten Nachrangdarlehenskapital in die Lage, die anfallenden Kosten zu tragen. Weniger eingeworbenes Nachrangdarlehenskapital beutet auch weniger Aufwand und damit weniger Kosten auf Seiten der Gesellschaft. Einzig die Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskosten können sich im Verhältnis zum akquirierten Nachrangdarlehenskapital erhöht darstellen, da diese nicht unmittelbar an diese Summen gebunden sind. In dieser Position fallen die prognostizierten Ausgaben im Verhältnis zum akquirierten Nachrangdarlehnskapital höher aus als prognostiziert. Auch absolut werden die Kosten für den geprüften Jahresabschluss höher als kalkuliert. Die Abschluss- und Prüfungskosten stellen aber keine Kostenposition dar, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden könnten. Zu beachten ist auch, dass die Wirtschaftsprüfung und die damit einhergehenden erheblichen Kosten
gesetzlich vorgeschrieben sind, so dass an dieser Position kein Einsparungspotential gegeben ist.
Durch die Verschmelzung mit der Zweite M1VV Festzins GmbH & Co. KG wurde unser Emissionsvolumen (angenommene Nachrangdarlehen) wesentlich erhöht. Die Zweite M1VV Festzins GmbH & Co. KG hat qualifizierte Nachrangdarlehen mit identischen Vertragsbedingungen angeboten wie unsere Gesellschaft. Auch die Kostenkalkulation war identisch. Die Geschäftsführung der Zweite M1VV Festzins GmbH & Co. KG lag in den Händen unserer Komplementärin und damit auch in den Händen unserer Geschäftsführung. Auch die steuerliche Betreuung und die Wirtschaftsprüfung wurde von den Personen und Gesellschaften durchgeführt, die diese Aufgaben auch für die Erste M1VV Festzins GmbH & Co. KG übernommen haben. Auch die Zielinvestments der beiden verschmolzenen Gesellschaften waren gleich. Die Zweite M1VV Festzins GmbH & Co. KG war ausschließlich an der FSO Free Select Opportunities GmbH & Co. KG beteiligt, an der auch die Erste M1VV Festzins GmbH & Co. KG beteiligt ist.

Im Zuge der Verschmelzung hat sich unser Kommanditanteil bei der FSO Free Select Opportunities GmbH & Co. KG auf insgesamt 28.560,00 Euro erhöht.

Einen höheren Aufwand im Investitionsmanagement verursacht die Verschmelzung nicht. Hintergrund der Verschmelzung war die Kostensenkung für die Vermögensanlagen, die beide
Gesellschaften emittiert haben. Durch die Verschmelzung fallen ab dem Jahr 2020 die Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskosten nur noch einmal an. Eine wesentliche Erhöhung
dieser Kosten geht aber damit nicht einher. Gemessen am Emissionsvolumen sinken daher
diese Festkosten prozentual. Diese Kostensenkungen haben nur positive Auswirkungen auf
unsere Gesellschaft und damit mittelbar auch auf alle Anleger.

3. Lage

Die Lage des Unternehmens ist nicht zufriedenstellend aber stabil. Da die Kosten (ausser die Abschluss- und Prüfungskosten) prozentual an das eingezahlte Nachrangdarlehenskapital gekoppelt  sind, liegen wir trotz der geringeren Zeichnung unserer Vermögensanlagen innerhalb des Kostenplans. Unsere Investitionen sind Beteiligungen an der GPV Gesellschaft für Planung und Vermessung GmbH, Wiesenring 11, 04159 Leipzig und an der FSO Free Select Opportunities GmbH & Co. KG, Kutscherweg 2 D, 04158 Leipzig.  Diese Die FSO Free Select Opportunities GmbH & Co. KG hat auf die gewährten Gesellschafterdarlehen die vertraglich vereinbarten Zinsen gezahlt. Da das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GPV mit Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg vom 01.05.2019 eröffnet wurde, ist diese Investition gefährdet und Rückzahlungen bleiben aus. Es wurden daher Wertberichtigungen auf diese Forderung. inkl. des Wertes des Geschäftsanteiles an der GPV GmbH, in Höhe von 150.666,81 Euro vorgenommen.
Aus den Zuflüssen der FSO Free Select Opportunities GmbH & Co. KG konnten die Zinsen an die Nachrangdarlehensgeber bestritten werden.

a) Ertragslage

Auch im Jahr 2020 wurden Erträge erwirtschaftet. Diese Erträge setzen sich zusammen aus den jährlichen Kontoführungsgebühren in Höhe von 24 Euro der Nachrangdarlehensvarianten A) und B), den Kontoführungsgebühren in Höhe von 48 Euro der Nachrangdarlehensvarianten C) und D) sowie den uns zugeflossenen Zinsen aus Investitionen. Kosten sind durch die Beauftragung der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer verursacht worden.

Diese Kosten konnten aus den liquiden Mitteln der Gesellschaft und Zuschüssen der Komplementär GmbH bezahlt werden.

Die eingenommenen Gebühren betrugen im Berichtszeitraum insgesamt 6.159,12 Euro. Weitere Erträge wurden in Höhe von 2.000,00 Euro erzielt. Diese betreffen Erträge aus Entschädigungen für vorzeitige Vertragsauflösungen mit Nachrangdarlehensgebern.  Im Berichtszeitraum sind von Nachrangdarlehensgebern weitere Nachrangdarlehensmittel in Höhe von 57.640,00 Euro eingezahlt worden. Auf gewährte Gesellschafterdarlehen wurden im Berichtszeitraum 215.865,40 Euro Zinsen von der FSO GmbH & CO. KG  gezahlt. Der Mittelzufluss belief sich im Berichtszeitraum insgesamt auf 273.505,40 Euro.
Betriebliche Aufwendungen bestanden im Berichtszeitraum aus den flexiblen Vergütungen für die Bestandspflegeprovision (39.247,90 Euro), den Zinsen an die 100 Nachrangdarlehensgeber (196.987,08 Euro) sowie den sonstigen betrieblichen Aufwand (31.182,42 Euro), insgesamt 267.417,40 Euro. Der sonstige betriebliche Aufwand setzt sich aus Lizenzgebühren in Höhe von 800,00 Euro, Marketingaufwendungen in Höhe von 374,42 Euro, Nebenkosten des Geldverkehrs in Höhe von 687,57 Euro, Verspätungszuschlag in Höhe von 257,00 Euro, Gerichtskosten in Höhe 150,00 Euro, Beiträgen in Höhe von 200,00 Euro, den Notargebühren in Höhe von 12.612,25 Euro und den öffentlichen Gebühren in Höhe von 29,73 Euro für die Verschmelzung mit der Zweite M1VV Festzins GmbH & Co. KG sowie einem Ordnungsgeld in Höhe von 2.500,00 Euro, welches erlassen wurde, weil unser Jahresabschluss nicht „vollständig“ innerhalb der gesetzlichen Frist beim Betreiber des Bundesanzeigers veröffentlicht wurde, zusammen. Konkret wurde bei der Eingabe unserer Abschlussdaten (innerhalb der gesetzlichen Frist!) lediglich ein falsches Kreuz in der Eingabemaske gesetzt. Erst nach Ablauf der gesetzlichen Frist hat der Betreiber des Bundesanzeigers uns auf diesen Formfehler aufmerksam gemacht und das Bußgeld gleichzeitig festgesetzt. Der gerichtlichen Überprüfung durch das Landgericht Bonn hielt dieser Bußgeldbescheid leider stand. Feste Vergütungen wurden für die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses des Berichtsjahres  (13.571,45 Euro) gezahlt. Provisionen wurden an insgesamt 8 Vermittler ausgezahlt.
Im Berichtszeitraum standen sich Mittelzuflüsse von insgesamt 273.505,40 Euro und betriebliche Aufwendungen in Höhe von 267.417,40 Euro gegenüber.
Im Vergleich der prognostizierten und der Ist – Zahlen ist festzustellen, dass sich die Kostenquote genau im Bereich der Prognostizierten Kosten befindet.
Dies zeigt, dass die Gesellschaft in der Lage war mit geringeren als prognostizierten Nachrangdarlehenssummen und geringerer Kostenquote zu arbeiten. Für das Jahr 2021 wird auch erwartet, dass die Gesellschaft mit den prozentual zu den einzuwerbenden Nachrangdarlehensgeldern berechneten Kosten ihre finanziellen Verpflichtungen vollumfänglich erfüllen kann. Niedrigere Nachrangdarlehnssummen ziehen im prozentualen Verhältnis wenigstens prozentual gleich niedrigere Kosten nach sich. Da es außer den Abschluss- und Prüfungskosten keine Kosten gibt die nicht prozentual an das Einwerbungsergebnis von Nachrangdarlehenskapital gebunden sind kann auch zukünftig eine Erhöhung der Kosten ausgeschlossen werden.
Im vierten Geschäftsjahr beträgt die Bilanzsumme 3.314.896,30 Euro.
Der Jahresfehlbetrag beträgt 30.279,85 Euro.
Steuern vom Einkommen und Ertrag wurden nicht gezahlt und werden auch nicht erwartet.

b) Finanzlage

Unsere Finanzlage weicht von der ursprünglich prospektierten Prognose ab. Von dem eingezahlten  Nachrangdarlehenskapital und erhaltenen Zinsen wurden die laufenden Kosten der
Gesellschaft getragen. Es wurde planmäßig in Zielgesellschaften investiert und die angefallenen Kosten liegen im Rahmen der  Prognose, die die Kosten auf einen prozentualen Anteil des angenommenen Nachrangdarlehenskapitals beschränkt.

c) Vermögenslage

Anlagevermögen und Umlaufvermögen in Höhe von 2.717.422,07 Euro standen am Abschlussstichtag Rückstellungen und Verbindlichkeiten in Höhe von 3.314.896,30 Euro gegenüber. Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag der Gesellschaft betrug zum 31.12.2020 597.474,23 Euro Die Gesellschaft ist bilanziell überschuldet. Dennoch liegt keine Insolvenzrechtlich relevante Überschuldung vor, da aufgrund der wirtschaftlichen und rechtlichen Verhältnisse die Fortführung der Erste M1VV Festzins GmbH & Co. KG für den Prognosezeitraum überwiegend wahrscheinlich ist.

Diese Annahmen beruhen auf den Erwartungen, dass sich die Ertrags- und Finanzlage entsprechend den Prognoserechnungen entwickeln wird. 3.219.645,00 Euro der Verbindlichkeiten sind nachrangige Verbindlichkeiten. Diese Verbindlichkeiten sind mit einem qualifizierten Nachrang (Rangrücktritt) versehen.

4. Finanzielle Leistungsindikatoren

Das Jahr 2020 war das dritte volle Geschäftsjahr der Gesellschaft. Das Jahr war geprägt durch die Betreuung der Investitionen, die Betreuung der Nachrangdarlehensgeber sowie die Verschmelzung mit der Zweite M1VV Festzins GmbH & Co. KG. Das Verhältnis der Kosten zu den Investitionen bewegt sich im prospektierten Rahmen. Obwohl wir unsere Planzahlen nicht erreicht haben, konnten wir die prognostizierten Verhältnisse zwischen angenommenen Nachrangdarlehensgeldern und Kosten sogar leicht verbessern und haben geringere Kosten verursacht. Die Zielgesellschaften, in die Investiert wurde, haben Ihre Zahlungsverpflichtungen teilweise eingehalten. Nach Ablauf der Platzierungsphasen sanken die Kosten erheblich, da keine Aufwendungen für Abschlussprovisionen und Marketing mehr angefallen sind. Die Gesellschaft war 2020 in der Lage ihre vertraglichen und finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen. Bis zum Berichtsstichtag hat die Gesellschaft auch alle vertraglichen und finanziellen Verpflichtungen erfüllt.

III. Forschung und Entwicklung

Wir haben keine Tätigkeiten auf dem Gebiet Forschung und Entwicklung entfaltet.

IV: Nachtragsbericht

Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Ende des Geschäftsjahres sind uns nicht bekannt.

V. Prognosebericht
Im Jahr 2021 werden keine weiteren Emittenten von Vermögensanlagen erwartet. Die Hürden um Vermögensanlagen sind so hoch, dass sich Emittenten eher vom Markt zurückziehen werden. Die Annahme von Nachrangdarlehen ist 2017 bis 2019 hinter den Erwartungen zurück
geblieben. Gründe hierfür sind der lange Billigungszeitraum sowie die allgemeine Vorsicht und das Misstrauen der Kapitalanlagevermittler und der potentiellen Kunden. Weiterhin müssen
diese Vermittler verstärkt Betreuungsarbeit bei den Anlegern leisten, so das Kapazitäten für den Vertrieb neuer Produkte gebunden sind. Auch die verschärften gesetzlichen Regelungen für die Erlaubnis zum Vertrieb unserer Vermögensanlagen nach § 34 f GewO erschweren den Vertrieb von Vermögensanlagen. Das eingegangene Nachrangdarlehenskapital wurde, unter Abzug der in den Verkaufsprospekten prognostizierten prozentualen Kosten, planmäßig investiert. Rückflüsse aus diesen Investitionen sind bereits erfolgt. Eine unserer Beteiligungen, die „Gesellschaft für Planung und Vermessung“ (GPV) hat 25.03.2019 Insolvenz angemeldet. Die Klage auf Rückzahlung der Gelder inklusive Zinsen wurde gewonnen. Da das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GPV mit Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg vom 01.05.2019 eröffnet wurde, haben keine Zahlungen auf das Urteil stattgefunden. Auch wenn unser Nachrangdarlehenskapital hinter den Prognosen in den Verkaufsprospekten zurückbleibt, können wir
Investitionen auch im kleineren Rahmen als ursprünglich geplant tätigen, ohne höhere Kosten zu verursachen. Die prognostizierten Rückflüsse auf das investierte Kapital werden, auch bei kleineren Investitionssummen, voraussichtlich ausreichen die anfallen Kosten zu decken. Der Gesellschaftszweck kann daher auch mit geringeren akquirierten Nachrangdarlehenskapital, durch die prozentual gebundenen Kosten, erfüllt werden. Die „Corona – Pandemie“ hat auf unsere Gesellschaft keine Auswirkungen entfaltet. Da wir keine neuen Vermögensanlagen emittieren, sondern nur bereits getätigte Investitionen betreuen, sind Umsatzeinbrüche für uns ausgeschlossen. Die Zielgesellschaft FSO Free Select Opportunities GmbH & Co. KG hat die vereinbarten Zahlungen geleistet, so dass alle Kosten mit diesen Zahlungen gedeckt werden konnten. Die mit Nachrangdarlehensgebern vereinbarten monatlichen Raten wurden von den Anlegern vollständig eingezahlt. Die geschäftliche und wirtschaftlichen Entwicklung ist daher durch die „Corona Pandemie“ nicht beeinflusst worden. Auch für die Zukunft erwarten wir in dieser Hinsicht keine negativen Veränderungen.

VI. Vergütungen

Nachfolgende Übersicht zeigt die Vergütungen und die Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr 2020 gezahlten Vergütungen, aufgeteilt in feste und variable gezahlte Vergütungen und die Zahl der Begünstigten. Gewinnbeteiligungen werden nicht gezahlt

Bezeichnung Feste Vergütung
(Euro)
Variable Vergütung
(Euro)

Begünstigte
(Anzahl)
Geschäftsführervergütung 0 0 0
Provisionen und ähnliche Vergütungen (Grundlage Prospekt) 0 39.247,90 8
Rechts-, Beratungs- und Prüfungskosten   28.833,70 0 5
Zinsvergütungen 196.987,08 0 100

Es wurden keine besonderen Gewinnbeteiligungen oder Zulagen gezahlt.

VII. Chancen- und Risikobericht

1. Risikobericht

Branchenspezifische Risiken:

Wir beurteilen die voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens positiv.
Das Konzept der emittierten Nachrangdarlehen beruht auf den rechtlichen, steuerlichen und aufsichtsrechtlichen Bedingungen zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich diese durch Gesetzesänderungen oder durch Änderung der Auslegung und Anwendung bestehender Gesetze durch Rechtsprechung sowie Finanz- und Aufsichtsbehördenmit entsprechender Nachteiligkeit für die Gesellschaft ändern. Aktuell ist dies nicht gegeben. Darüber hinaus können sich im organisatorischen Bereich Risiken entwickeln. Im Personalbereich kann dies durch Verlust von Schlüsselpersonen gegeben sein, für die kurzfristig kein Ersatz gefunden wird. Dem wird durch strukturierte Arbeitsabläufe, in die sich auch andere Mitarbeiter einarbeiten können und Vertretungsregelungen entgegengewirkt.

Ebenso können sich im EDV-Bereich Risiken durch mangelhafte Software sowie nicht ausreichende Schutz- und Sicherungsmechanismen ergeben. Die Gesellschaft greift daher in der Regel auf Standard-Software, Backup- und Virenschutzprogramme sowie passwortgeschützte Systemzugänge zurück.
Die Gesellschaft hat zum Abschluss der Platzierungsphase mit einem niedrigeren eingeworbenen Anlagekapital als geplant ihre Emission von Nachrangdarlehen abgeschlossen. Zusätzlich besteht das Risiko, dass Nachrangdarlehensgeber ihren Zahlungsverpflichtungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nachkommen. Dies hat zur Folge, dass für Investitionen in Zielgesellschaften weniger Kapital zur Verfügung steht als in den Verkaufsprospekten prognostiziert. Dies kann dazu führen, dass die Fixkosten, bezogen auf das dann vorhandene Nachrangdarlehenskapital prozentual steigen. Dies wiederum kann zu einer geringeren Investitionsquote und einer eingeschränkten Risikostreuung führen.
Einzige Geschäftsführerin unserer Gesellschaft ist Frau Jana Engewald. Das wirtschaftliche Ergebnis unserer Gesellschaft hängt maßgeblich von der Qualität des Managements ab. Es besteht daher ein Schlüsselpersonenrisiko. Rückzug, Ausscheiden oder Ableben von Schlüsselpersonen können nachteilige Folgen für die Gesellschaft haben.

Aufgrund der engen Zusammenarbeit zwischen der Komplementärin und der Kommanditistin ist auch der Geschäftsführer der Kommanditistin, Herr André Rissel über die Geschäftsvorfälle der Gesellschaft informiert und kennt alle Ansprechpartner bei Zielgesellschaften, externen Beratern, Banken etc. Aufgrund der alleinigen Gesellschafterstellung von Herrn André Rissel bei der Komplementärin, stehen ihm auch Auskunfts- und Handlungsrechte zu. Durch diese Maßnahme ist das Schlüsselpersonenrisiko minimiert worden.
Durch die „Corona Pandemie“ kann sich die wirtschaftliche Lage unserer Anleger aber auch unserer Zielgesellschaft negativ verändern. Es besteht das Risiko, dass Nachrangdarlehensgeber ihren monatlichen Zahlungsverpflichtungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nachkommen oder ihr Nachrangdarlehen vorzeitig kündigen wollen. Weiterhin besteht das Risiko dass sich die Investments auf Seiten unserer Zielgesellschaft durch die „Corona Pandemie“ negativ entwickeln oder die prognostizierten Zeiträume von Investments verlängern. Das kann dazu führen, dass die Zielgesellschaft ihren Zahlungsverpflichtungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nachkommen kann. Dies könnte dazu führen dass die Erste M1VV Festzins GmbH & Co. KG ihren Zahlungsverpflichtungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nachkommen kann.

Ertragsorientierte Risiken

Es besteht das Risiko, dass die Investitionen in die Zielgesellschaften weniger oder keinen Ertrag erwirtschaften oder gar verloren sind. Unsere bisherigen Beteiligungen lassen solche Risiken teilweise erkennen. So ist die GPV insolvent. Es besteht auch das Risiko, dass das investierte Kapital von den Zielgesellschaften bei Vertragsablauf oder bei Kündigung nicht, oder nicht vollständig und pünktlich zurückgezahlt wird. Weiterhin besteht das Risiko, dass zukünftig keine Zielgesellschaften gefunden werden, die Rückflüsse an unsere Gesellschaft leisten können, die der Höhe nach ausreichen um die Zins- und Tilgungsverpflichtungen an die Nachrangdarlehensgeber und die anfallenden Kosten der Gesellschaft zu tragen.
Es besteht das Risiko, dass Nachrangdarlehensgelder nicht pünktlich zurückgezahlt werden können, weil Investitionen getroffen werden, die das Kapital der Gesellschaft länger binden als die Laufzeit der Nachrangdarlehensverträge. Die bisher getroffenen Investitionen haben Laufzeiten oder Kündigungsfristen, welche es der Gesellschaft ermöglichen sollten die Rückzahlungstermine der gewährten Nachrangdarlehen einzuhalten. In Bezug auf die Beteiligung an der GPV können die ursprünglichen Planungen nicht weiter verfolgt werden, da die gewährten Gesellschafterdarlehen fristlos gekündigt wurden, die GPV aber die gewährten Gelder nicht zurückgezahlt hat.

Finanzwirtschaftliche Risiken

Aufgrund der bisherigen Aktivitäten der Gesellschaft sind Liquiditäts- oder Bonitätsrisiken aufgrund des Insolvenzantrages der GPV Gesellschaft für Planung und Vermessung erkennbar. Die Bonität hängt im Wesentlichen davon ab, dass die Zielgesellschaften ausreichend hohe Renditen erzielen. Können diese nicht wie geplant realisiert werden kann dies zu einer Verschlechterung der Liquiditätslage führen. Die Gefahr, dass liquide Mittel zur Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen nicht, nicht in ausreichendem Maße oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen ist derzeit gegeben. Die Gesellschaft erzielt jedoch seit dem ersten Geschäftsjahr Einnahmen. Diese Einnahmen bestehen aus Bearbeitungs- und Kontoführungsgebühren sowie Zahlungen der Zielgesellschaften.
Ein Ausfallrisiko unserer Investments ist in Bezug auf die Zielgesellschaft „GPV Gesellschaft für Planung und Vermessung“ (GPV) erkennbar. Aufgrund der Täuschung über die tatsächliche wirtschaftliche Situation der hat die Gesellschaft die Gesellschafterdarlehen an die GPV fristlos gekündigt und fällig gestellt. Da es zu keiner Zahlung oder Reaktion durch die GPV gekommen ist, hat die Gesellschaft die GPV auf Zahlung verklagt und ein obsiegendes Urteil erstritten.

Aufgrund der Insolvenzeröffnung hat es aber bisher keine Zahlungen der GPV gegeben. Das Ausfallrisiko, diese drei Gesellschafterdarlehen betreffend, ist gegeben.
Länderrisiken oder Währungsrisiken sind nicht gegeben, da unsere Investitionen ausschließlich in Deutschland stattgefunden haben und in EUR erfolgten.
Die Gesellschaft weist zum 31.12.2020 einen nicht durch Vermögenseinlagen gedeckten Fehlbetrag aus, im Wesentlichen durch einmalige Aufwendungen für Marketing- und Provisionskosten bedingt. Eine Überschuldung im Sinne der Insolvenzordnung ist aufgrund der Rangrücktrittsvereinbarungen in den der Gesellschaft gewährten Nachrangdarlehen nicht gegeben. Die Geschäftsführung geht zudem auf Basis der Finanzplanung von einer positiven Fortführungsprognose aus.

2. Chancenbericht

Die veränderten Bedingungen aufgrund der „Corona Pandemie“ verändern unseren Markt tiefgreifend. Solche Veränderungen bieten regelmäßig große Chancen, die wir ergreifen möchten. Die restriktive Darlehensvergabe von Banken an kleine mittelständische Unternehmen erhöht unsere Chancen attraktive Beteiligungen an solchen Gesellschaften mit hohem Ertragspotential aber kurz- und mittelfristigen Kapitalbedarf einzugehen. Die wirtschaftliche Lage ist insbesondere in Deutschland noch gut. Selbst bei einem Totalausfall der Forderungen gegen die GPV geht die Gesellschaft von einer positiven Prognose aus. Die Forderungen gegen die GPV betragen ca. 7 % der am 31.12.2020 investierten Gesamtsumme. Die Gesellschaft ist zuversichtlich diesen Ausfall über die Laufzeit der Vermögensanlagen ausgleichen zu können.

Gesamtaussage

Die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage entspricht im Geschäftsjahr nicht den Prognosen die eingeworbenen Nachrangdarlehen werden ratierlich eingezahlt.
Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag in Höhe von 597.474,23 Euro beruht im Wesentlichen aus den Gründungs-, Anfangs- und Finanzierungskosten der Gesellschaft. Die Anfangskosten stehen unmittelbar mit dem öffentlichen Angebot der Vermögensanlagen nach dem Vermögensanlagengesetz in Verbindung. Wirtschaftlich stellen sich diese Kosten wie Werbe-, Provisions-, Vertriebs-, Konzeptions- und Prospektkosten genauso wie die Zinsaufwendungen auf die Nachrangdarlehen als planmäßige Finanzierungskosten der Gesellschaft dar.

Die Gesellschaft liegt innerhalb der geplanten Unternehmensführung.
Der Unternehmensplan teilt sich in drei Phasen, die Kapitaleinwerbungsphase, die Investitionsphase und die Ertragsrealisationsphase. Für die drei Phasen wird planmäßig die Liquidität sichergestellt. Eine tatsächliche Überschuldung liegt durch den qualifizierten Nachrang des Nachrangdarlehens nicht vor.
Aufgrund der Tatsache, dass keine tatsächliche Überschuldung und ausreichend Liquidität vorliegt und das die derzeitige und geplante Ertragssituation im Unternehmensplan liegt, sieht die Geschäftsführerin die Fähigkeit zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit als positiv und als gegeben an. Die positive Fortführungsprognose ergibt sich aus dem Unternehmensplan der Gesellschaft.

VIII. Risikoberichterstattung über die Verwendung von Finanzinstrumenten

Es kommen keine Finanzinstrumente zum Einsatz.

Verbindlichkeiten werden innerhalb der vereinbarten Zahlungsfristen gezahlt.

Ausfallrisiken bestehen nicht.

IX. Bericht über Zweigniederlassungen

Zweigniederlassungen werden von der Gesellschaft nicht unterhalten

X. Abschlusserklärung

Risiken, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten, sind die nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Fehlbetrag, die Nichtzahlung der fällig gestellten Gelder durch die GPV und die nicht absehbaren zukünftigen Folgen der „Corona Pandemie“. Aufgrund der Haftung der Komplementärin, der erzielten Einnahmen und der Rangrücktrittsvereinbarungen mit den Nachrangdarlehensgebern geht das Unternehmen jedoch davon aus, dass es fortbestehen wird. Die geschäftlichen Aktivitäten verstärken sich im Laufe der Zeit, da sich die Einzahlungen auf die Nachrangdarlehen mit monatlichen Sparraten mit fortschreitender Zeit erhöhen und damit auch die Investitionstätigkeiten immer mehr ausgebaut werden können. Auch durch die Verschmelzung mit der Zweite M1VV Festzins GmbH & Co. KG hat sich unser Emissionsvolumen verdoppelt und die monatlichen Sparraten erheblich erhöht.

Die entstandenen und zukünftig entstehenden Kosten können durch die Einnahmen aus den Nachrangdarlehen getragen werden.

XI. Erklärung der Gesellschafter/​Geschäftsführung

Es wird nach bestem Wissen versichert, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Geschäftsverlauf der Erste M1VV Festzins GmbH & Co. KG vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf und die Lage so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
Leipzig, 30. April 2021

gez. Jana Engewald
(Geschäftsführerin der M1VV Supports GmbH, der geschäftsführenden Komplementärin der
Erste M1VV Festzins GmbH & Co. KG)

Bilanz

Aktiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Anlagevermögen 2.641.815,95 1.007.041,13
I. Finanzanlagen 2.641.815,95 1.007.041,13
B. Umlaufvermögen 75.606,12 79.434,19
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 57.451,82 22.162,39
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 18.154,30 57.271,80
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 597.474,23 368.695,16
I. nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil von Kommanditisten 597.474,23 368.695,16
Bilanzsumme, Summe Aktiva 3.314.896,30 1.455.170,48

Passiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Rückstellungen 14.500,00 13.500,00
B. Verbindlichkeiten 3.300.396,30 1.441.670,48
Bilanzsumme, Summe Passiva 3.314.896,30 1.455.170,48

Gewinn- und Verlustrechnung

1.1.2020 – 31.12.2020
EUR
1.1.2019 – 31.12.2019
EUR
1. Rohergebnis 8.822,15 6.102,07
2. sonstige betriebliche Aufwendungen 70.430,32 42.599,38
3. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 215.865,40 87.688,06
4. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 12.450,00 0,00
5. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 150.666,81
6. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 196.987,08 80.764,51
7. Ergebnis nach Steuern -30.279,85 -180.240,57
8. Jahresfehlbetrag 30.279,85 180.240,57

Anhang FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2020

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Firma: Erste M1VV Festzins GmbH & Co. KG

Rechtsform: GmbH & Co. KG

Sitz: Leipzig

Anschrift: Stallbaumstraße 11, 04155 Leipzig

Eintragung ins Handelsregister: 6. März 2017, Leipzig, HRA 17841

Geschäftsjahr: 1. Januar bis 31. Dezember

Gegenstand des Unternehmens: Gründung, Verwaltung und Beteiligung an anderen Gesellschaften und Drittunternehmen des Handels, der Industrie; Übernahme von Beratungs- und Vertretungs- und Organisationsaufgaben im eigenen Interesse; sowie die Verwaltung eigener Vermögenswerte aller Art. Wir tätigen keine Geschäfte, die der Erlaubnis gemäß § 32 KWG bedürfen. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die geeignet erscheinen, dem Gegenstand des Unternehmens zu dienen. Sie kann zu diesem Zweck Niederlassungen errichten, andere Unternehmen im In- und Ausland gründen, erwerben, sich an ihnen beteiligen sowie solche Unternehmen einheitlich leiten oder sich auf die Verwaltung der Beteiligung beschränken. Sie kann ihren Betrieb ganz oder teilweise in verbundenen Unternehmen ausgliedern.

Gesellschafter: M1VV Supports GmbH (Komplementärin), M1 Management und Beteiligungs GmbH (Kommanditistin), Jana Engewald (Kommanditist)

Geschäftsführung/​Vertretung: M1VV Supports GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Jana Engewald

II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde nach den Vorschriften des Ersten Unterabschnitt des Zweiten Abschnitts des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches unter Beachtung des § 24 Vermögensanlagengesetz, des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Gesellschaft wurde mit Eintragung im Handelsregister vom 06.03.2017 gegründet. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz-und Ertragslage. Die Bilanz wurde gemäß § 266 Abs. 1 und 2 HGB i. V. m. § 268 Abs. 1, die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gemäß § 275 Abs. 2 HGB gegliedert. Die Gesellschaft erfüllt die Voraussetzungen für die Einordnung in die Größenklasse der kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Von den Aufstellungserleichterungen, unter Beachtung § 24 Abs. 1 Vermögensanlagegesetz (Ausschluss), für kleine Kapitalgesellschaften wurde teilweise Gebrauch gemacht.

III. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht entgegen. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.

Einzelne Positionen sind wie folgt bewertet worden:

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zu Nennwerten angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken, die zu einem niedrigeren Wert führen würden, lagen nicht vor. Wertberichtigungen wurden daher nicht vorgenommen. Die liquiden Mittel wurden ebenfalls zu Nennwerten angesetzt.

Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt; sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

IV. Angaben zu Posten der Bilanz

1. Forderungen uns sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen sowie die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von 57.451,82 Euro (Vorjahr: 22.162,39 Euro) besitzen eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

2. Eigenkapital

Das gezeichnete Kommanditkapital beträgt 1.000 Euro und ist voll eingezahlt.

Der nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Verlustanteil des Kommanditisten beträgt 597.474,23 Euro (Vorjahr: 368.695,16 Euro).

Das Aktivvermögen bietet keine ausreichenden stillen Reserven, um die Überschuldung zu beseitigen. Aufgrund der Anlagebedingungen der qualifizierten Nachrangdarlehen sind diese mit einem qualifizierten Nachrang versehen. Damit sind diese Verbindlichkeiten bei der Erstellung eines Überschuldungsstatus nicht zu berücksichtigen. Aus diesem Grunde wurde der Jahresabschluss gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB unter der Prämisse der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (Going-Concern) aufgestellt.

3. Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten Kosten für die Prüfung und Veröffentlichung des Jahresabschlusses und die Erstellung der Steuererklärungen (2020) in Höhe von 13.000 Euro, Rückstellungen für Aufbewahrungspflicht (abgezinst für 10 Jahre) in Höhe von 1.000,00 Euro und Rückstellungen für sonstige Verpflichtungen (abgezinst für 10 Jahre) in Höhe von 500,00 Euro).

Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind – unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen – im Jahresabschluss berücksichtigt worden.

4. Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich wie folgt:

Verbindlichkeit Gesamtbetrag Restlaufzeit bis ein Jahr Restlaufzeit über ein Jahr Restlaufzeit über fünf Jahre
in Euro in Euro in Euro in Euro
aus Lieferung und Leistung 12.446,67 12.446,67 0,00 0,00
Vorjahr 6.249,22 6.249,22 0,00 0,00
sonstige Verbindlichkeiten 17.550,00 0,00 0,00 17.550,00
Vorjahr 2.852,79 2.852,79 0,00 0,00
nachrangige Zinsverbindlichkeiten 50.754,63 50.754,63 0,00 0,00
Vorjahr 22.768,47 22.768,47 0,00 0,00
Nachrangdarlehen 3.219.645,00 0,00 533.300,00 2.686.345,00
Vorjahr 1.409.800,00 4.550,00 306.500,00 1.098.750,00
Verbindlichkeiten kummuliert 3.300.396,30 63.201,30 533.300,00 2.703.895,00
Vorjahr 1.441.670,48 36.420,48 306.500,00 1.098.750,00

Sicherungsrechte an den ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen nicht.

V. Angaben zu Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

In den verschiedenen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 70.430,32 Euro sind 39.247,90 Euro Provisionen enthalten.

Bei den Zinsaufwendungen werden die das Geschäftsjahr betreffenden Zinsen für die Nachrangdarlehen in Höhe von 196.987,08 Euro ausgewiesen.

VI. Einschätzung zur Fähigkeit der Erste M1VV Festzins GmbH & Co. KG zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit

Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag in Höhe von 597.474,23 Euro beruht im Wesentlichen aus den Gründungs-, Anfangs- und Finanzierungskosten der Gesellschaft. Die Anfangskosten stehen unmittelbar mit dem öffentlichen Angebot der Vermögensanlagen nach dem Vermögensanlagengesetz in Verbindung. Wirtschaftlich stellen sich diese Kosten wie Marketing-, Provisions-, und Prospektkosten genauso wie die Zinsaufwendungen auf die Nachrangdarlehen als planmäßige Finanzierungskosten der Gesellschaft dar.

Die Gesellschaft liegt innerhalb der geplanten Unternehmensführung.

Der Unternehmensplan teilt sich in drei Phasen, die Kapitaleinwerbungsphase, die Investitionsphase und die Ertragsrealisationsphase. Für die drei Phasen wird planmäßig die Liquidität sichergestellt. Eine tatsächliche Überschuldung liegt durch den qualifizierten Nachrang des Nachrangdarlehens nicht vor.

Aufgrund der Tatsache, dass keine tatsächliche Überschuldung und ausreichend Liquidität vorliegt und das die derzeitige und geplante Ertragssituation im Unternehmensplan liegt, sieht der Geschäftsführer die Fähigkeit zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit als positiv und als gegeben an. Die positive Fortführungsprognose ergibt sich aus dem Unternehmensplan der Gesellschaft.

VII. Nachtragsberichtsangaben gem. § 285 Nr. 33 HGB

Nach Beendigung des Geschäftsjahres sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten.

VIII. Sonstige Angaben

Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB

Haftungsverhältnisse bestanden zum Bilanzstichtag nicht.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen nicht.

sonstige Berichtsbestandteile

Unternehmensführung

Leipzig, 30. April 2021

gez. Jana Engewald
(Geschäftsführerin der M1VV Supports GmbH, der geschäftsführenden Komplementärin der
Erste M1VV Festzins GmbH & Co. KG)

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.06.2021 festgestellt.

Bestätigungsvermerk

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Erste M1VV Festzins GmbH & Co. KG, Leipzig

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Erste M1VV Festzins GmbH & Co. KG, Leipzig – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Erste M1VV Festzins GmbH & Co. KG, Leipzig für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Absatz 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsstelle

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und angemessen sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit

Wir verweisen auf die Angabe im Anhang sowie die Angaben im Lagebericht, in denen die gesetzlichen Vertreter darstellen, dass die Gesellschaft zum Bilanzstichtag bilanziell überschuldet ist, aber keine insolvenzrechtliche Überschuldung vorliegt, da die Darlehen in Höhe von  3.219.645,00 Euro mit einem qualifizierten Nachrang (Rangrücktritt) versehen sind. Aufgrund der wirtschaftlichen und rechtlichen Verhältnisse hält die Geschäftsführung die Fortführung der Erste M1VV Festzins GmbH & Co. KG für den Prognosezeitraum für überwiegend wahrscheinlich und hat den Jahresabschluss unter der going-concern-Prämisse aufgestellt.

Wie diese Ausführungen darlegen, deutet die Überschuldung aber auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Absatz 2 Satz 3 HGB darstellt. Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsorgans für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängende Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern  angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Dresden, 30. Juni 2021

USTBGmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

gez. Uwe P. Kerner
Wirtschaftsprüfer

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Ähnliche Beiträge
Anlegerschutz

Neon Equity AG und die swisspartners Versicherung AG

Neon Equity AG Frankfurt am Main Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6...

Anlegerschutz

Kritische Analyse des Angebots von Jens Rabe und seiner Investment-Strategiecoachings

Das Coaching-Angebot von Jens Rabe, welches ein regelmäßiges Einkommen an der Börse...

Anlegerschutz

Kritische Analyse der Moniflo-Investitionsplattform aus Anlegersicht

Moniflo bietet Anlegern eine Investmentplattform, die sich auf nachhaltige und wirkungsorientierte Anlagen...