Startseite Vorsicht Verbraucherschutzinformationen Bilanziell überschuldet: EVORA Cosmetic & Wellness GmbH
Verbraucherschutzinformationen

Bilanziell überschuldet: EVORA Cosmetic & Wellness GmbH

geralt (CC0), Pixabay
Teilen

Das sogar im Millionenbereich wie man der nachfolgenden Bilanz entnehmen kann.

EVORA Cosmetic & Wellness GmbH

Großwallstadt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Bilanz

Aktiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Anlagevermögen 30.547,00 41.337,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 4.136,00 8.968,00
II. Sachanlagen 25.411,00 31.368,00
III. Finanzanlagen 1.000,00 1.001,00
B. Umlaufvermögen 524.842,31 508.105,35
I. Vorräte 375.535,07 341.822,62
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 123.057,58 125.909,47
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 26.249,66 40.373,26
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.750,00 1.500,00
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag /​ nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil /​ nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Entnahmen 2.086.206,48 2.098.556,58
Summe Aktiva 2.644.345,79 2.649.498,93

Passiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Kapitalrücklage 2.035.000,00 2.035.000,00
III. Verlustvortrag 4.159.121,17 4.095.924,99
IV. Jahresüberschuss 12.350,10 -63.196,18
V. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag -2.086.206,48 -2.098.556,58
B. Rückstellungen 56.457,00 23.236,00
C. Verbindlichkeiten 2.587.888,79 2.626.262,93
Summe Passiva 2.644.345,79 2.649.498,93

Anhang

A. Rechnungslegungsgrundsätze

Bei der Bilanzierung und Bewertung sind im Jahresabschluss der EVORA Cosmetic & Wellness GmbH, Großwallstadt (Amtsgericht Aschaffenburg, HRB 3259), die Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) erstellt für kleine Kapitalgesellschaften angewandt worden. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Die Gesellschaft ist zum 31. Dezember 2019 bilanziell überschuldet. Die Geschäftsführung der Gesellschaft hat den Jahresabschluss dennoch unter Annahme der Unternehmensfortführung (Going Concern) aufgestellt. Die wesentlichen Gründe für die Aufrechterhaltung dieser Annahme sind im Folgenden dargestellt:

Aufgrund der bilanziellen Überschuldung sowie zur Sicherstellung der Liquidität wurde mit Vereinbarung vom 03. Dezember 2015 von Herrn Hans Joachim Hickmann, Gesellschafter der EVORA Cosmetic & Wellness GmbH, für das gewährte Darlehen ein Rangrücktritt in Höhe von ursprünglich TEUR 2.342 erklärt.

Darüber hinaus hat Herr Hans Joachim Hickmann, mit Vereinbarung vom 17. Dezember 2017, auf einen Teilbetrag aus dem im Rang zurückgetretenen Darlehensteilbetrag in Höhe von EUR 190.000,00 verzichtet. Die Vereinbarung über den Forderungsverzicht wurde mit einer Besserungsklausel verbunden. Der im Rang zurückgetretene Anteil des Darlehens nach Abzug des Verzichts beziffert sich somit noch auf TEUR 2.152.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von den größenabhängigen Erleichterungen der §§ 267, 276, 288, 274a HGB Gebrauch gemacht.

Ansatz und Bewertung des Jahresabschlusses entsprechen den Vorjahresgrundsätzen.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

B. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung

Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige kumulierte Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen werden linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei bzw. zehn Jahren vorgenommen.

Das Sachanlagevermögen ist mit den aktivierungspflichtigen Anschaffungs-/​Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern liegen hierbei zwischen drei und zehn Jahren.

Zugänge werden ausschließlich nach der linearen Methode abgeschrieben.

Abnutzbare bewegliche geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis EUR 800,00 werden analog § 6 Abs. 2 im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.

Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Bilanzstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Stellt sich in einem späteren Geschäftsjahr heraus, dass die Gründe hierfür nicht mehr bestehen, so wird der Betrag dieser Abschreibungen im Umfang der Werterhöhung unter Berücksichtigung der Abschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, zugeschrieben.

Finanzanlagensind zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.

Die fertigen Vorräte sind zu Anschaffungskosten bewertet. Die Herstellungskosten enthalten die aktivierungspflichtigen Bestandteile des § 255 Abs. 2 HGB.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenständewerden zu Nennwerten angesetzt. Alle erkennbaren Einzelrisiken werden bei der Bewertung berücksichtigt.

Kassenbestände und Bankguthaben werden jeweils zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der von der Deutsche Bundesbank zum Bilanzstichtag ermittelt wurde, abgezinst.

Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bilanziert.

C. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

I. Angaben zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Gesellschaft hat von den Erleichterungsvorschriften des § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB in Verbindung mit § 284 Abs. 3 HGB Gebrauch gemacht und auf die Veröffentlichung eines Anlagenspiegels verzichtet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen gegen Gesellschafter

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von EUR 84.099,18 (VJ TEUR 92).Hiervon entfällt ein Betrag in Höhe von EUR 84.099,18 (TEUR 92) auf Forderungen gegenüber dem Geschäftsführer.

Flüssige Mittel

Der Posten enthält den Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten.

Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt EUR 25.564,59.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten haben die folgenden Restlaufzeiten (Vorjahr in TEUR in Klammern):

Gesamtbetrag bis zu einem Zwischen einem von mehr als
31.12.2019 Jahr und fünf Jahren Fünf Jahren
EUR EUR EUR EUR
Verbindlichkeiten gg. Kreditinstitute 21.623,56
(0)
21.623,56
(0)
0,00
(0)
0,00
(0)
erhaltene Anzahlungen 0,00
(10)
0,00
(10)
0,00
(0)
0,00
(0)
Verbindlichkeiten aus 65.536,52 65.536,52 0,00 0,00
Lieferungen und Leistungen (167) (167) (0) (0)
Sonstige Verbindlichkeiten 2.500.728,71 69.442,43 278.950,61 2.152.335,67
(2.449) (83) (214) (2.152)

Für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen branchenübliche Eigentumsvorbehalte an den gelieferten Gegenständen.

Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten in Höhe von EUR 2.386.437,38 (VJ TEUR 2.366) Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern. In Höhe von TEUR 2.152.335,67 wurde vom Gesellschafter ein Rangrücktritt erklärt.

D. Sonstige Angaben

Personal

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer beträgt 12.

Angaben nach § 251, 285 Nr. 3a HGB (nicht in der Bilanz enthaltene sonstige finanzielle Verpflichtungen und Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB

Zum Bilanzstichtag bestehen keine Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß 285 Nr. 3a HGB

Nach dem Vertragsstand zum Ende des Geschäftsjahres bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Leasing-, Miet- und Pachtverträgen in der nachfolgend aufgeführten Höhe (jeweils ohne Mehrwertsteuer). Die Miet-, Pacht- und Leasingverpflichtungen werden bis zum Ende der ersten ordentlichen Kündigungsmöglichkeit (Grundmietzeit), längstens jedoch für die nächsten vier Jahre angegeben.

Miet-,Pacht-, und Leasingverpflichtungen (Gesamt) EUR 276.312,00

Die Gesellschaft ist aus einem Besserungsschein aus den mit Darlehensgläubigern vereinbarten Forderungsverzichten in Höhe von EUR 290.000,00 verpflichtet.

Organe der Gesellschaft

Geschäftsführer der Gesellschaft ist:

Herr Hans Johannes Matousek, Kaufmann, Obernburg

Vorschüsse und Kredite gem. § 285 Nr. 9c HGB

Für den Geschäftsführer, Herrn Johannes Matousek, besteht eine Forderung in Höhe von EUR 84.099,18 (i. VJ. TEUR 92). Das Darlehen ist unbesichert und wurde mit einem Zinssatz von 2,00 % verzinst.

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Nach Ende des Geschäftsjahres zum 31. Dezember 2019 haben sich keine Vorgänge von besonderer Bedeutung ereignet, über die an dieser Stelle zu berichten wäre.

Ergebnisverwendung

Gemäß § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB wird auf die Angabe nach § 285 Nr. 34 HGB verzichtet.

Großwallstadt, 03. Dezember 2020

EVORA Cosmetic & Wellness GmbH

Geschäftsführung
gez. Hans Johannes Matousek

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 3.12.2020.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
InterviewsVerbraucherschutzinformationen

Interview mit Rechtsanwalt Thomas Sontowski: Verbraucherrechte in Bezug auf die Schufa

Interviewer: Herr Sontowski, danke, dass Sie sich Zeit für uns nehmen. Könnten...

Verbraucherschutzinformationen

Warnung vor Betrugsmaschen im Namen der Justiz

Betrüger nutzen zunehmend die Namen und Symbole der Justiz, um ahnungslose Menschen...

Verbraucherschutzinformationen

Achtung vor Betrug

Mit der kalten Jahreszeit suchen viele Verbraucher online nach günstigen Angeboten für...