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Bilanziell überschuldet: Exporo Hürth GmbH

geralt (CC0), Pixabay
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Auch das wieder eine Bilanz einer bilanziell überschuldeten EXPORO Gesellschaft und auch eine Bilanz, die eben erneut einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag ausweist und dieer ist nochmals angestiegen gegenüber dem Vorjahr.

Exporo Hürth GmbH

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Bilanz

Aktiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Anlagevermögen 11.874.170,57 12.014.244,57
B. Umlaufvermögen 139.486,25 493.423,67
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 679.220,87 368.157,39
Bilanzsumme, Summe Aktiva 12.692.877,69 12.875.825,63

Passiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
B. Rückstellungen 16.000,00 4.100,00
C. Verbindlichkeiten 12.669.942,13 12.871.725,63
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 308.886,72 1.816.777,71
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 12.361.055,41 11.054.947,92
D. Rechnungsabgrenzungsposten 6.935,56 0,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 12.692.877,69 12.875.825,63

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben unter der Bilanz

Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht

Firmenname laut Registergericht: Exporo Hürth GmbH

Firmensitz laut Registergericht: Hamburg

Registereintrag: Handelsregister

Registergericht: Hamburg

Register-Nr.: HRB 151892

Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG /​ § 264c Abs. 1 HGB)

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:

Sachverhalte Betrag
EUR
Ausleihungen 0,00
Forderungen 0,00
Verbindlichkeiten 23.095,75

Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Die nachfolgenden, zusätzlichen Angaben sind bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage zu beachten:

Auf Grundlage des Jahresabschluss auf den 31.12.2019 ergibt sich ein „nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag“, somit eine bilanzielle Überschuldung. Die Geschäftsführung hat daher im Rahmen einer Zahlungsfähigkeitsanalyse geprüft, ob die Finanzkraft des Unternehmens der Gesellschaft mittelfristig (Betrachtungszeitraum: laufendes und nachfolgendes Geschäftsjahr) zur Fortführung ausreicht, mithin die Zahlungsfähigkeit durch zu erwartende Überschüsse gesichert erscheint.
Die finanzielle und wirtschaftliche Situation der Gesellschaft macht nach den Ermittlungen der Geschäftsführung eine mittelfristige Fortführung des Unternehmens wahrscheinlich. Diese Erkenntnis beruht auf dem Unternehmenskonzept und der Finanzplanung. Danach ergibt sich aufgrund des besonderen Geschäftsmodells der Gesellschaft, der liquiditätsabhängigen Verzinsung der Anleiheverbindlichkeiten (ca. 50% der Gesamtverbindlichkeiten der Gesellschaft) und des aktuellen Vermietungsstands der Immobilie der Gesellschaft eine positive Fortführungsprognose. Anhaltspunkte für Umsatzeinbußen und insbesondere dafür, dass innerhalb des Betrachtungszeitraums die Vermietungsquote soweit sinkt, dass die Fortführung des Unternehmens nicht mehr wahrscheinlich ist, bestehen nicht.

Unterschrift der Geschäftsführung

Hamburg, 22.01.2021 gez. Dr. Björn Maronde
Ort, Datum Unterschrift

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.01.2021 festgestellt.

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