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Bilanziell überschuldet: Gallus Immobilien 1 GmbH & Co. KG

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Das zumindest kann man an Hand der letzten im Unternehmensregister hinterlegten Bilanz klar mit einem Ja beantworten, denn ausweislich dieser Bilanz verfügt die Gesellschaft über keinerlei Eigenkapital. Im Gegenteil, die Bilanz weist einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag aus.

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Eine bilanzielle Überschuldung und eine insolvenzrechtliche Überschuldung sind zwei unterschiedliche Konzepte, die oft verwechselt werden. Hier ist eine Erklärung beider Begriffe und ihrer Unterschiede:

Bilanzielle Überschuldung:

1. Definition: Eine bilanzielle Überschuldung liegt vor, wenn das Eigenkapital eines Unternehmens negativ ist, d.h. wenn die Schulden die Vermögenswerte übersteigen.

2. Berechnung: Sie wird ermittelt, indem man die Aktiva (Vermögenswerte) von den Passiva (Schulden) abzieht. Ist das Ergebnis negativ, besteht eine bilanzielle Überschuldung.

3. Bewertungsgrundlage: Die Bewertung erfolgt auf Basis der Buchwerte, wie sie in der Bilanz ausgewiesen sind.

4. Rechtliche Konsequenzen: Eine bilanzielle Überschuldung allein führt nicht automatisch zu rechtlichen Konsequenzen oder einer Insolvenzpflicht.

Insolvenzrechtliche Überschuldung:

1. Definition: Eine insolvenzrechtliche Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen eines Unternehmens die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich.

2. Berechnung: Sie basiert auf einer Überschuldungsbilanz, die zusätzlich eine Fortbestehensprognose berücksichtigt.

3. Bewertungsgrundlage: Die Bewertung erfolgt zu Liquidationswerten (bei negativer Fortführungsprognose) oder zu Fortführungswerten (bei positiver Fortführungsprognose).

4. Rechtliche Konsequenzen: Eine insolvenzrechtliche Überschuldung ist ein Insolvenzgrund und verpflichtet die Geschäftsführung, einen Insolvenzantrag zu stellen.

Hauptunterschiede:

1. Bewertungsansatz: Bilanzielle Überschuldung basiert auf Buchwerten, insolvenzrechtliche Überschuldung auf Liquidations- oder Fortführungswerten.

2. Fortbestehensprognose: Bei der insolvenzrechtlichen Überschuldung spielt die Zukunftsperspektive des Unternehmens eine entscheidende Rolle, bei der bilanziellen Überschuldung nicht.

3. Rechtliche Folgen: Eine insolvenzrechtliche Überschuldung hat unmittelbare rechtliche Konsequenzen, eine bilanzielle Überschuldung nicht zwangsläufig.

4. Zeitpunkt der Betrachtung: Bilanzielle Überschuldung bezieht sich auf einen Stichtag, insolvenzrechtliche Überschuldung berücksichtigt auch zukünftige Entwicklungen.

5. Zweck: Bilanzielle Überschuldung dient primär der Information, insolvenzrechtliche Überschuldung ist ein rechtliches Kriterium für die Einleitung eines Insolvenzverfahrens.

Es ist wichtig zu verstehen, dass ein Unternehmen bilanziell überschuldet sein kann, ohne insolvenzrechtlich überschuldet zu sein, insbesondere wenn eine positive Fortführungsprognose vorliegt. Umgekehrt kann ein Unternehmen insolvenzrechtlich überschuldet sein, ohne bilanziell überschuldet zu sein, wenn die Liquidationswerte der Vermögensgegenstände deutlich unter den Buchwerten liegen.

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