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Bilanziell überschuldet: Gartenstadt Servicegesellschaft mbH

congerdesign (CC0), Pixabay
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Gartenstadt Servicegesellschaft mbH

Leipzig

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 37.274,00 32.925,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 11.273,00 2.976,00
II. Sachanlagen 26.001,00 29.949,00
B. Umlaufvermögen 168.377,57 83.224,30
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 150.584,05 37.554,43
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 17.793,52 45.669,87
C. Rechnungsabgrenzungsposten 11.019,18 10.591,29
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag /​ nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil /​ nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Entnahmen 625.365,60 1.041.052,40
Summe Aktiva 842.036,35 1.167.792,99

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 1.066.052,40 950.793,22
III. Jahresüberschuss 415.686,80 -115.259,18
IV. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 625.365,60 1.041.052,40
B. Rückstellungen 30.830,85 136.208,68
C. Verbindlichkeiten 811.205,50 1.031.584,31
Summe Passiva 842.036,35 1.167.792,99

Anhang für das Geschäftsjahr 2022

Allgemeine Angaben

Die Gartenstadt Servicegesellschaft mbH hat ihren Sitz in Leipzig und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Leipzig (Reg. Nr. HRB 32917).

Der vorliegende Jahresabschluss erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags.

Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung/​Erläuterungen zur Bilanz und GuV

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Zur Entwicklung der immateriellen Vermögensgegenstände sowie der Sach- und Finanzanlagen wird auf den Anlagespiegel verwiesen.

Sachanlagen

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.

Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände wurden nicht aktiviert.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger und außerplanmäßigen Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr 31.12.2022 davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Vorjahr 31.12.2021 davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Sonstige Vermögensgegenstände 150.584 0 37.554 0

Eigenkapital

Das Stammkapital von € 25.000 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Der aktivische Ausweis „Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag“ ist gleichzusetzen mit der bilanziellen Überschuldung, nicht jedoch mit der Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechts. Zur Beseitigung der Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechts sind folgende Maßnahmen vorgenommen worden:

-positive Fortführungsprognose

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

Geschäftsjahr 31.12.2022 davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit über 1 Jahr davon Restlaufzeit über 5 Jahre
Verbindlichkeiten 811.206 582.063 229.143 0
Vorjahr 31.12.2021 davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit über 1 Jahr davon Restlaufzeit über 5 Jahre
Verbindlichkeiten 1.031.584 545.159 486.425 0

Unter den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern von € 229.143 ausgewiesen.

Sonstige Angaben

Arbeitnehmer

Am Bilanzstichtag waren im Unternehmen zehn Mitarbeiter beschäftigt.

Nachtragsbericht

Nach Abschluss des Geschäftsjahres 31.12.2022 sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten.

Ergebnisverwendung

Das Geschäftsjahr zum 31.12.2022 schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von T€ 416 ab. Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen.

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 16.10.2023.

Hier sind die wesentlichen Unterschiede zwischen einer bilanziellen und einer insolvenzrechtlichen Überschuldung:

Bilanzielle Überschuldung:

1. Definition: Die Schulden übersteigen das Vermögen in der Handelsbilanz.

2. Grundlage: Basiert auf den Buchwerten laut Handelsbilanz.

3. Bewertung: Verwendet Bilanzierungsregeln nach HGB oder IFRS.

4. Zeitpunkt: Stichtagsbezogen zum Bilanzstichtag.

5. Konsequenz: Führt nicht automatisch zur Insolvenzantragspflicht.

6. Fortführungsprämisse: Geht von der Fortführung des Unternehmens aus.

7. Berücksichtigung stiller Reserven: In der Regel nicht.

Insolvenzrechtliche Überschuldung:

1. Definition: Die Schulden übersteigen das Vermögen bei Liquidation.

2. Grundlage: Basiert auf Liquidationswerten des Vermögens.

3. Bewertung: Verwendet aktuelle Marktwerte und Zerschlagungswerte.

4. Zeitpunkt: Zukunftsorientiert, berücksichtigt auch künftige Entwicklungen.

5. Konsequenz: Kann zur Insolvenzantragspflicht führen.

6. Fortführungsprämisse: Prüft die positive Fortführungsprognose.

7. Berücksichtigung stiller Reserven: Ja, soweit realisierbar.

Hauptunterschiede:
– Die bilanzielle Überschuldung ist ein rein buchhalterisches Konzept, während die insolvenzrechtliche Überschuldung die tatsächliche wirtschaftliche Lage und Zukunftsaussichten berücksichtigt.
– Die insolvenzrechtliche Überschuldung ist rechtlich relevanter und kann schwerwiegendere Konsequenzen haben.
– Die Bewertungsansätze unterscheiden sich grundlegend: Buchwerte vs. Liquidationswerte.

Eine bilanzielle Überschuldung muss nicht zwangsläufig zu einer insolvenzrechtlichen Überschuldung führen, insbesondere wenn stille Reserven vorhanden sind oder eine positive Fortführungsprognose besteht.

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