Immo Invest 3 GmbH & Co. KG
Aschaffenburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Anhang
1 Rechnungslegungsgrundsätze
Bei der Bilanzierung und Bewertung sind im Jahresabschluss der Immo Invest 3 GmbH & Co KG (Amtsgericht Aschaffenburg, HR A 5094), die Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) erstellt für kleine Kapitalgesellschaften angewandt worden. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von den größenabhängigen Erleichterungen der §§ 267, 276, 288, 274a HGB Gebrauch gemacht.
Ansatz und Bewertung des Jahresabschlusses entsprechen den Vorjahresgrundsätzen.
Die Gesellschaft ist bilanziell mit EUR 208.195,23 überschuldet. Die Gesellschaft bzw. die Geschäftsführung geht von keiner tatsächlichen Überschuldung aus und bilanziert zu Fortführungswerten.
Gründe hierfür sind die stillen Reserven in der Immobilie sowie Rangrücktritte für Darlehen der Gesellschafter i.H.v. gesamt EUR 214.000,00.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Das Sachanlagevermögen ist mit den aktivierungspflichtigen Anschaffungs-/Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern liegen hierbei zwischen drei und fünf Jahren.
Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Bilanzstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Stellt sich in einem späteren Geschäftsjahr heraus, dass die Gründe hierfür nicht mehr bestehen, so wird der Betrag dieser Abschreibungen im Umfang der Werterhöhung unter Berücksichtigung der Abschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, zugeschrieben.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten angesetzt. Alle erkennbaren Einzelrisiken werden bei der Bewertung berücksichtigt.
Kassenbestände und Bankguthaben werden jeweils zum Nennwert angesetzt.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der von der Deutsche Bundesbank zum Bilanzstichtag ermittelt wurde, abgezinst.
Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bilanziert.
2 Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
2.1 Bilanz
a) Anlagevermögen
Die Gesellschaft hat von den Erleichterungsvorschriften des § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB in Verbindung mit § 284 Abs. 3 HGB Gebrauch gemacht und auf die Veröffentlichung eines Anlagenspiegels verzichtet.
b) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände enthalten keine Forderungen gegen Gesellschafter.
c) Flüssige Mittel
Der Posten enthält den Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten.
d) Eigenkapital
Das Kommandit-Kapital der Gesellschaft beträgt EUR 10.000,00.
e) Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten haben die folgenden Restlaufzeiten (Vorjahr in TEUR in Klammern):
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind keine Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern enthalten.
2.2 Sonstige Angaben
a) Personal
Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer beträgt 0.
b) Angaben nach § 251, 285 Nr. 3a HGB (nicht in der Bilanz enthaltene sonstige finanzielle Verpflichtungen und Haftungsverhältnisse)
Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB
Zum Bilanzstichtag bestehen keine Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB.
c) Sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß 285 Nr. 3a HGB
Nach dem Vertragsstand zum Ende des Geschäftsjahres bestehen keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus Leasing-, Miet- und Pachtverträgen.
d) Organe der Gesellschaft
Geschäftsführer der Gesellschaft sind:
Herr Holger Fries, Kaufmann, Bessenbach
Herr Walter Fries, Kaufmann, Bessenbach
als Geschäftsführer des Komplementärs, der WF Verwaltungs GmbH, HRB 10758 Amtsgericht Aschaffenburg
e) Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Nach Ende des Geschäftsjahres zum 31. Dezember 2021 haben sich keine Vorgänge von besonderer Bedeutung ereignet, über die an dieser Stelle zu berichten wäre.
f) Ergebnisverwendung
Gemäß § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB wird auf die Angabe nach § 285 Nr. 34 HGB verzichtet.
Aschaffenburg, 11. Juli 2022
ImmoInvest 3 GmbH & Co. KG
Geschäftsführung
WF Verwaltungs GmbH
vertreten durch
gez. Holger Fries
gez. Walter Fries
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 11.7.2022. |
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