Ja, diese Aussage ist korrekt, wenn man sich die letzte im Unternehmensregister hinterlegte Bilanz der Gesellschaft genau anschaut. Hier ist das Eigenkapital mit 0 ausgewiesen und ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag im sechsstelligen Bereich. Übrigens, eine bilanzielle Überschuldung ist nicht gleichzusetzen mit einer Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinne. Was derzeit noch fehlt, ist die Bilanz für 2022, die eigentlich längst zur Hinterlegung fällig wäre. Wie diese Bilanz aussieht, wissen wir natürlich nicht
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