KONZEPTA Grundstücksgesellschaft mbH & Co. SIEBTE Wohnbauten KGBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020Bilanz zum 31. Dezember 2020AKTIVA
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ANHANG 2020Allgemeine Hinweise Die KONZEPTA Grundstücksgesellschaft mbH & Co. SIEBTE Wohnbauten KG mit Sitz in Berlin wird beim zuständigen Amtsgericht Berlin-Charlottenburg unter der Nummer HRA 21801 B geführt. Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB unter Berücksichtigung der Besonderheiten von Personenhandelsgesellschaften i.S.d § 264 a HGB in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt. Es gelten analog die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften. Die Gliederungen von Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung sind im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Die Vergleichbarkeit der Vorjahreszahlen ist entsprechend gegeben. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Kapitalanteile der persönlich haftenden Gesellschafterin (Komplementärin) sind nach § 264c Abs. 2 HGB getrennt von den Kapitalanteilen der Kommanditisten ausgewiesen. Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgt aufgrund der im Immobilienvermögen vorhandenen stillen Reserven unverändert nach dem Grundsatz der Unternehmensfortführung. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend: Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Anlagegüter werden linear abgeschrieben. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Für die Gebäude wurden steuerlich zulässige Abschreibungsmöglichkeiten genutzt. Es wurden die nach § 7 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG möglichen degressiven Abschreibungen (anfangs 5 % und ab 2004 von 1,25 %) voll in Anspruch genommen. Der Unterschiedsbetrag zwischen den steuerrechtlich zulässigen Abschreibungen und den nach § 253 HGB i. V. m. § 279 a.F. HGB zulässigen handelsrechtlichen Abschreibungen wurde in den Sonderposten mit Rücklageanteil eingestellt. Die Auflösung des gebildeten Sonderpostens in Höhe des Differenzbetrages zur Normalabschreibung wird seit 2004 vorgenommen. Für diesen Posten wurde nach Anwendung des HGB in der Fassung des BilMoG im Jahr 2010 von dem Beibehaltungswahlrecht nach Art 67 (3) EGHGB Gebrauch gemacht. Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bewertet. Anhaltspunkte für einen niedrigeren Wertansatz liegen nicht vor. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert angesetzt, soweit die Werthaltigkeit gegeben ist. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten. Sie wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres in der „Entwicklung des Anlagevermögens“ (Anlage IV) gesondert dargestellt. Unter den Finanzanlagen sind die Anteile an der Konzepta Siebte-Beteiligungs-GmbH (zweite Komplementärin) ausgewiesen. Das Jahresergebnis 2020 der zweiten Komplementärin beträgt T€ +0,2 das Eigenkapital T€ 22,8. Umlaufvermögen Bei den Forderungen gegen Gesellschafter (hier Kommanditisten) i.H.v. T€ 0,2 handelt es sich um Weiterbelastungen für Handelsregistereintragungen. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses (10. März 2021) waren Forderungen aus Verpachtung in Höhe von T€ 36,4 noch nicht beglichen, wobei anzumerken ist, dass die ergebnisabhängige Zusatzpacht für 2020 (vorläufig angesetzt mit T€ 0) auf Grund ausstehenden Jahresabschlusses 2020 des Betreibers noch nicht abgerechnet und noch nicht fällig ist. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil Unter diesem Bilanzposten werden die der Komplementärin und den Kommanditisten über die bedungenen Einlagen hinausgehenden zugerechneten Verluste ausgewiesen. Außerdem ist dieser Posten um Ausschüttungen an die Gesellschafter und als Entnahme berücksichtigte Kapitalertragsteuer inkl. Solidaritätszuschlag entsprechend erhöht. Eigenkapital Das Eigenkapital der Gesellschafter (Komplementär- und Kommanditkapital) wird in Höhe der bedungenen Einlagen ausgewiesen. Dabei werden unter den bedungenen Einlagen die Pflichteinlagen der Gesellschafter verstanden, also diejenigen Einlagen, zu deren Leistung sich der einzelne Gesellschafter gegenüber seinen Mitgesellschaftern verpflichtet hat. Die bedungenen Einlagen der Kommanditisten sind hier identisch mit den Hafteinlagen i. S. d. § 161 Abs. 1 HGB, soweit die Kommanditisten im Handelsregister eingetragen sind. Der Ausweis des Eigenkapitals erfolgt unter Beachtung der nach § 264c Abs. 2 HGB geforderten Aufgliederung. Bezieht man den Sonderposten mit Rücklageanteil in die Eigenkapitalrechnung mit ein, so würde sich das Eigenkapital der Gesellschaft von T€ -913 um T€ 1.070 auf T€ +157 erhöhen. Verluste werden den Kommanditisten auch dann zugerechnet, wenn diese die Höhe ihrer Einlagen übersteigen. Soweit Kommanditisten ihre Hafteinlage an die Gesellschaft geleistet haben, werden sie gegenüber Gesellschaftsgläubigern von jeder Haftung frei. Die Haftung lebt jedoch in dem Umfang wieder auf, in dem durch eine Entnahme (Ausschüttung) die geleistete Einlage unter die Haftsumme sinkt. Im Jahresabschluss 2020 wurde das Ausscheiden von 9 Kommanditisten (Kommanditkapital T€66,5) einschließlich der Folgewirkungen berücksichtigt. Das negative Kapitalkonto der ausgeschiedenen Kommanditistin wurde auf die verbleibenden Gesellschafter verteilt. Die Gesellschafter sind im Verhältnis ihrer Kapitalanteile am Ergebnis der Gesellschaft beteiligt. Ausgleichsposten für aktivierte eigene Anteile Der Posten wurde gemäß § 264c Abs. 4 Satz 2 HGB gebildet. Er betrifft die Beteiligung an der Komplementär-GmbH Konzepta Siebte-Beteiligungs-GmbH, Berlin. Sonderposten mit Rücklageanteil Die Gebäude werden jährlich mit 2 % der Herstellungskosten linear abgeschrieben. Steuerlich wurden in den Vorjahren jedoch die Abschreibungsmöglichkeiten nach § 7 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG voll in Anspruch genommen und der die handelsrechtliche Abschreibung übersteigende Betrag in den Sonderposten mit Rücklageanteil eingestellt. Der Stand des Sonderpostens mit Rücklageanteil betrug zum 01.01.2020 € 1.124.016,00, die Auflösung € 53.703,00, wodurch sich ein Stand zum 31.12.2020 von € 1.070.313,00 ergibt. Nach erstmaliger Anwendung des HGB in der Fassung des BilMoG im Jahr 2010 wurde für diesen Posten von dem Beibehaltungswahlrecht (Artikel 67 (3) EGHGB) Gebrauch gemacht. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen haben zum Bilanzstichtag folgenden Stand mit unten dargestellten Laufzeiten:
Verbindlichkeiten Der Verbindlichkeitenspiegel hinsichtlich der Laufzeiten sieht wie folgt aus:
Besicherung der Verbindlichkeiten
Haftungsverhältnisse, außerbilanzielle Geschäfte und sonstige finanzielle Verpflichtungen Vermerkenswerte Haftungsverhältnisse, außerbilanzielle Geschäfte und sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen am Bilanzstichtag nicht. Sonstige Pflichtangaben Geschäftsführung Zu Geschäftsführern der Komplementärin, der Konzepta Grundstücksgesellschaft mbH, Berlin (Stammkapital: T€ 102), sind bestellt:
Zu Geschäftsführern der Komplementäre, der Konzepta Siebte-Beteiligungs-GmbH, Berlin (Stammkapital: T€ 25), sind bestellt:
Geschäftsführender Kommanditist nach § 8 Nr. 1 des Gesellschaftsvertrages ist:
Gesamtbezüge der Geschäftsführung Die für die Geschäftsführungstätigkeit und für die Haftung der Komplementärin sowie für die Geschäftsführungstätigkeit des geschäftsführenden Kommanditisten gewährten Gesamtbezüge betrugen im Geschäftsjahr T€ 8. Beirat Als Beiratsmitglieder der Gesellschaft waren im Berichtsjahr gewählt (wiedergewählt am 26. Oktober 2018):
Die Bezüge des Beirats beliefen sich im Geschäftsjahr auf T€ 3,6 (netto). Ergebnisverwendung Der Jahresfehlbetrag wird auf neue Rechnung vorgetragen und den Gesellschaftern im Verhältnis ihrer Kapitalanteile zugerechnet.
Berlin, den 16. April 2021 Geschäftsführer der Konzepta Grundstücksgesellschaft mbH gez. Rolf Thinius gez. Ralf Michael Jochimsen Geschäftsführer der Konzepta Siebte-Beteiligungs-GmbH gez. Rolf Thinius gez. Ralf Michael Jochimsen Geschäftsführer der KONZEPTA Grundstücksgesellschaft mbH & Co. SIEBTE Wohnbauten KG gez. Rolf Thinius Der Jahresabschluss wurde am 16.06.2021 festgestellt. |
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