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Bilanziell überschuldet: KURA Baubetreuungs-GmbH & Co.ERSTE Beteiligungs KG

geralt (CC0), Pixabay
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Das Unternehmen hat seine neue Bilanz hinterlegt und was für eine Bilanz. Erneut ist die bilanzielle Überschuldung angestiegen. Umgekehrt wäre sicherlich besser meine Herren.

KURA Baubetreuungs-GmbH & Co.ERSTE Beteiligungs KG

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Bilanz

Aktiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Anlagevermögen 3.185.224,12 3.406.146,12
I. Sachanlagen 2.969.560,00 3.190.482,00
II. Finanzanlagen 215.664,12 215.664,12
B. Umlaufvermögen 673.431,91 641.794,18
I. Vorräte 437.435,21 424.605,40
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 46.780,88 42.859,62
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 189.215,82 174.329,16
C. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil 7.791.110,55 7.790.415,52
Bilanzsumme, Summe Aktiva 11.649.766,58 11.838.355,82

Passiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. eingefordertes Kapital der persönlich haftenden Gesellschafter 0,00 0,00
B. Rückstellungen 12.676,20 7.456,35
C. Verbindlichkeiten 11.608.957,16 11.811.516,73
D. Rechnungsabgrenzungsposten 28.133,22 19.382,74
Bilanzsumme, Summe Passiva 11.649.766,58 11.838.355,82

Anhang

KURA Baubetreuungs-GmbH & Co. ERSTE Beteiligungs KG i.L., Berlin

Anhang für das Geschäftsjahr 2020

I.Allgemeine Angaben

Die KURA Baubetreuungs-GmbH & Co. ERSTE Beteiligungs KG i.L. hat ihren Sitz in Berlin. Die Gesell­schaft wird beim Amtsgericht Charlottenburg, Berlin, unter HRA 18419 geführt.

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetz­buches unter Beachtung der er­gänzen­den Bestimmungen für Kapitalgesell­schaften sowie bestimmte Per­sonen­handelsgesellschaften aufgestellt worden.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Personenhandelsgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB in Ver­bindung mit § 264a Abs. 1 HGB.

Auf die Aufstellung eines Lageberichts wurde gemäß § 264 Abs. 1 S. 4 HGB verzichtet.

II.Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Im Geschäftsjahr 2020 ergibt sich ein „Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Fehlbetrag“. Die Be­wer­tung der Vermögensgegenstände und Schulden erfolgt trotzdem nach dem Grundsatz der Un­ter­nehmens­fortführung (Going-Concern-Prinzip gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Die Gesellschaft hat das Erbbaurecht nebst Gebäuden mit Wirkung zum 1.1.2022 veräußert.

Die Gesellschaft ist aus heutiger Sicht nicht von der Corona-Pandemie dergestalt betroffen, dass die Unternehmenstätigkeit nicht weitergeführt werden kann, die Vermögenswerte nicht im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb realisiert werden können und/​oder die Schulden nicht bezahlt werden können.

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rückstellungen, Auf­wen­dun­gen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Posten der Aktiv­seite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rückstellungen sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Die in der Bilanz ausgewiesenen Vermögensgegenstände wurden einzeln bewertet, § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB.

Aktiva

Anlagevermögen

Innerhalb des Sachanlagevermögens wurden die von der Gesellschaft getragenen Anschaffungs­neben­kosten zur Flächennutzungsvereinbarung zum Erbbaurecht zu Anschaffungskosten und das Gebäu­de zu Herstellungskosten, abzüglich planmäßiger Abschreibungen sowie der erhöhten Abset­zun­gen nach § 14a BerlinFG, bilanziert.

Die Abschreibungszeiträume basieren auf der jeweils steuerlich anerkannten Nutzungsdauer. Ver­mö­gensgegenstände des Anlagevermögens, die unterjährig erworben wurden, werden zeitanteilig abge­schrieben.

Die Finanzanlagen sind grundsätzlich mit den Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegen­den Wert bewertet.

Umlaufvermögen

Die Vorräte wurden unter Beachtung des Niederstwertprinzips zu Anschaffungs- oder Herstellungs­kosten bewertet.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert oder mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Erkennbare Einzelrisiken werden durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Zinsverlusten und Mahn­kosten wird durch eine Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen.

Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks werden zum Nenn­wert am Bilanzstichtag bilanziert.

Passiva

Eigenkapital

Das Kommanditkapital ist zum Nennwert passiviert.

Rückstellungen

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen mit den Erfüllungsbeträgen, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig sind. Beträgt ihre Restlaufzeit mehr als ein Jahr, werden die Rückstellungen mit einem der jeweiligen Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Rechnungsabgrenzungsposten

Der passive Rechnungsabgrenzungsposten ist mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

III.Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Abschreibung im Berichtsjahr beträgt € 220.922,00.

Bei dem Posten Finanzanlagen (€ 215.664,12) handelt es sich um die Beteiligungen an der Komple­men­tärgesellschaft KURA Baubetreuungs-GmbH i.L., Berlin, in Höhe von € 16.350,84 sowie an der KURA Grundbesitz GmbH, Berlin, mit einem Wert von € 199.313,28. Die Beteiligung an der KURA Grund­besitz GmbH in Höhe von € 158.500,48 wurde aufgrund des negativen Kapital­kon­tos bis zum 31. Dezember 2011 in Höhe von € 158.499,48 wertberichtigt. Es erfolgte zum 31. Dezember 2012 eine Wertaufholung in Höhe von € 22.498,10 sowie in 2015 eine Kapitaleinlage in Höhe von € 204.219,76. Ein Teil der Kapitaleinlage, ursprünglich zur Zahlung der Gewerbesteuer aus Vor­jahren gebildet, wurde seitens des Finanzamtes in Höhe von € 27.405,58 erstattet und die Kapital­einlage auf die Beteiligung entsprechend reduziert.

Umlaufvermögen

Das Vorratsvermögen beinhaltet die im Folgejahr gegenüber den Mietern abzurechnenden Be­triebs­kosten.

Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Eigenkapital

Das Haftkapital beträgt € 3.487.010,71 und ist vollständig eingezahlt.

Das Haftkapital hat sich wie folgt entwickelt:

Bestand per 31.12.2019 3.487.010,70
Kündigungen zum 31.12.2020 0,00
Bestand per 31.12.2020 3.487.010,70

Das Verlustkonto hat sich wie folgt entwickelt:

Bestand per 31.12.2019/​1.1.2020 -11.904.704,05
Jahresfehlbetrag 2020 -691,44
Bestand per 31.12.2020 -11.905.395,49

Das Variable Kapital hat sich wie folgt entwickelt:

Bestand per Veränderungen Bestand per
1.1.2020 2019 2020 31.12.2020
Ausschüttungen -957.104,20 0,00 -957.104,20
Steuern -36.447,69 -5,15 -3,59 -36.456,43
Nachschüsse 749.082,37 0,00 749.082,37
Gesellschafterdarlehen 871.752,49 0,00 871.752,49
Variables Kapital 627.282,97 -5,15 -3,59 627.274,23

Rückstellungen

Die Rückstellungen betreffen im Wesentlichen die Aufwendungen für die Erstellung des Jahres­ab­schlusses und der Steuererklärungen 2020 sowie Prozesskostenrückstellungen.

Verbindlichkeiten

An die Gesellschaft wurden Dar­lehen von der Investitions­bank Berlin (IBB) ausgereicht. Die KURA Baubetreuungs-GmbH & Co. ERSTE Beteiligungs KG i.L. bis KURA Baubetreuungs-GmbH & Co. SECHSTE Beteiligungs KG i.L. haben sich gegenüber der IBB zur Rück­zahlung der Darlehen verpflichtet und sämt­liche Auf­wendungen, die im Zu­sam­men­hang mit den Darlehen stehen, übernommen. Die KURA Grundbesitz GmbH i.L. wurde als Mitverpflichtete bei der IBB erfasst.

Daneben werden die an die Gesellschaft von der KURA Grundbesitz GmbH i.L. weitergereichten Darle­hen (Aufwendungs­darlehen) – aus den direkt zwischen der IBB und der KURA Grundbesitz GmbH i.L. ge­schlos­senen Darlehensverträgen – unter den Verbind­lichkeiten ge­genüber Unter­neh­men, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, ausgewiesen.

Verbindlichkeiten in Höhe von € 1.021.800,61 haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr (Vor­jahr: € 1.080.485,39). Darin sind Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Be­teili­gungs­verhältnis besteht, in Höhe von € 148.089,81 enthalten (Vorjahr: € 170.474,16) sowie Verbindlich­kei­ten gegenüber verbundenen Unternehmen von €  210.168,77 (Vorjahr: € 212.188,33).

Verbindlichkeiten in Höhe von € 10.587.156,55 haben eine Restlaufzeit von über einem Jahr (Vor­jahr: € 10.731.031,34). Darin sind Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Be­teili­gungs­ver­hältnis besteht, in Höhe von € 6.446.195,90 enthalten (Vorjahr: € 6.520.387,31). Verbind­lich­keiten in Höhe von € 0,00 (Vorjahr: € 10.040.294,63) haben eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren, davon € 0,00 (Vorjahr: € 6.112.388,26) aus Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht.

Die Verbindlichkeiten sind durch Grundschuld, Höchstbetragsbürgschaft verbundener Unternehmen, Bürgschaft des Landes Berlin und die Abtretung von Mietforderungen besichert.

Verbindlichkeiten aus Steuern bestehen in Höhe von € 1.140,31 (Vorjahr: € 989,86).

Treuhandvermögen

Treuhandvermögen und Treuhandverbindlichkeiten in Höhe von jeweils € 151.315,06 enthalten Miet­kau­tionen, die auf Rechnung der Mieter getrennt vom übrigen Vermögen angelegt sind.

IV.Sonstige Angaben

Haftungsverhältnisse

Es bestehen Verbindlichkeiten aus Höchstbetragsbürgschaften in Höhe von T€ 20.351 zugunsten ver­bun­denerUnter­nehmen.

Am 29. November 2019 gab die KURA Baubetreuungs GmbH & Co. ERSTE Beteiligungs KG i.L., gemeinsam mit den weiteren Gesellschaftern der KURA Grundbesitz GmbH i.L., eine Patronats­erklärung zugunsten der KURA Grundbesitz GmbH i.L. ab, in der sich die Gesellschafter der KURA Grundbesitz GmbH i. L. verpflichten, dafür Sorge zu tragen, dass die KURA Grundbesitz GmbH i.L. ab dem 29. November 2019 und bis auf Widerruf finanziell so ausgestattet ist, dass sie jederzeit in der Lage ist, alle sich ergebenden Verpflichtungen fristgerecht zu erfüllen. Außerdem verpflichten sich die Gesellschafter der KURA Grundbesitz GmbH i.L. dazu, dass die KURA Grundbesitz GmbH i.L. finanziell jederzeit so gestellt wird, dass eine Einberufung der Gesellschafterversammlung nach § 49 Abs. 3 GmbHG nicht erforderlich wird, also jederzeit die hälftige Deckung des handels­bilan­ziellen Stamm­kapitals gewährleistet ist. Die KURA KGen haften untereinander entsprechend ihrer jeweiligen Beteiligungsquote gegenüber der KURA Grundbesitz GmbH i.L. gesamt­schuld­nerisch.

Für das Jahr 2020 verpflichten sich die Gesellschafter für einen entsprechenden Ausgleich zur Deckung des hälftigen Stammkapitals in Höhe von gesamt € 60.000,00. Auf die KURA Baubetreuungs GmbH & Co. ERSTE Beteiligungs KG i.L. entfällt ein anteiliger Betrag von € 15.504,00.

Belegschaft

Die Gesellschaft beschäftigte im Jahresdurchschnitt einen Mitarbeiter.

Vertretung

Die Gesellschaft wird vertreten durch die Komplementärin KURA Baubetreuungs-GmbH i.L., Berlin.

Sie ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Geschäftsführer der Komplementärin ist Herr Guido Baranowski, Kaufmann, Berlin.

Anteilsbesitz

Die Gesellschaft ist mit 16,66 % an der Komplementärgesellschaft, der KURA Baubetreuungs GmbH i.L. beteiligt. Das Eigenkapital der Gesell­schaft beträgt zum 31. Dezember 2020 € 54.884,91. Das Jahres­ergebnis für 2020 beträgt € 1.904,53.

Die Gesellschaft ist mit 25,83 % an der KURA Grundbesitz GmbH i.L. be­teiligt. Das Eigenkapital der Ge­sellschaft beträgt zum 31. Dezember 2020 € 12.901,03. Das Jahresergebnis für 2020 beträgt € 211,13.

Persönlich haftende Gesellschafterin

Die KURA Baubetreuungs-GmbH i.L., Berlin, mit einem Stammkapital von € 61.355,03, ist persönlich haftende Gesellschafterin der KURA Baubetreuungs-GmbH & Co. ERSTE Beteiligungs KG i.L..

Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Abschlussstichtag (Nachtragsbericht)

Beschluss zur Veräußerung des Erbbaurechts und der Immobilien und Beendigung der KURA-Gesellschaften

Im schriftlichen Beschlussverfahren zum 20. Mai 2021 haben die Gesellschafter der KURA Baubetreuungs-GmbH & Co. ERSTE Beteiligungs KG den Geschäftsführer der KURA-Baubetreuungs GmbH als Komplementär-GmbH zum Abschluss eines Kaufvertrages zwischen der KURA Baubetreuungs-GmbH & Co. ERSTE Beteiligungs KG und der Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte GmbH (WBM) über die Veräußerung eines Mitberechtigungs­anteils zu 6.460/​25.000 am Erbbaurecht an dem Grundstück Tempelhofer Vorstadt Band 99 Blatt 4443 Bestandsverzeichnis Nr. 8, samt aufstehenden Gebäuden, Gebäudeteilen und Außenpark­anlagen der KURA Baubetreuungs-GmbH & Co. ERSTE Beteiligungs KG zum Kaufpreis von € 21.927.617,82 inkl. der Übernahme des anteilig gestundeten Erbbauzinses angewiesen.

Die Gesellschafter der KURA Baubetreuungs-GmbH & Co. ERSTE Beteiligungs KG haben des weiteren beschlossen, dass das Erbbaurecht der KURA Grundbesitz GmbH am vorbezeichneten Grundstück an die KURA Baubetreuungs GmbH & Co. ERSTE, ZWEITE, DRITTE, VIERTE, FÜNFTE, SECHSTE Beteiligungs KGen veräußert und übertragen wird.

Die Gesellschafter der KURA Baubetreuungs-GmbH & Co. ERSTE Beteiligungs KG haben den Geschäftsführer der KURA-Baubetreuungs GmbH als Komplementär-GmbH zum Erwerb eines Mitberechtigungsanteils zu 6.460/​25.000 am Erbbaurecht des vorbezeichneten Grundstücks von der KURA Grundbesitz GmbH gegen eine Vergütung von EUR 10.336 angewiesen und beauftragt.

Des weiteren wurde beschlossen, dass die KURA Baubetreuungs-GmbH & Co. ERSTE Beteiligungs KG zu dem Zeitpunkt aufgelöst wird, zu welchem beim Verkauf des Erbbaurechts am vorbe­zeichneten Grundstück Besitz, Nutzen und Lasten an die WBM als Käufer des Erbbaurechts samt aufstehenden Gebäuden, Gebäudeteilen und Außenparkplätzen übergehen. Mit der Auflösung beginnt die Liquidation der Gesellschaft.

Der Beschluss steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass in den Kura Baubetreuungs GmbH & Co. ZWEITE, DRITTE, VIERTE, FÜNFTE, SECHSTE Beteiligungs KGen entsprechende Beschluss­fassungen erfolgen.

Übertragungsvertrag mit Gemeinschaftsregelung

Mit Vertrag UR 979/​21 B vom 30. Juli 2021 hat die KURA Grundbesitz GmbH Mitberechtigungs­anteile an dem vorbezeichneten Erbbaurecht an die KURA Baubetreuungs-GmbH & Co. ERSTE, ZWEITE, DRITTE, VIERTE, FÜNFTE, SECHSTE Beteiligungs-KGen (Erwerber) übertragen. Besitz, Nutzen, Lasten und die Gefahr des zufälligen Untergangs sind jeweils aufgrund der Flächen­nutzungs­vereinbarung bereits in früherer Zeit auf die Erwerber übergegangen. Der Mitberechtigungs­anteil der KURA Baubetreuungs-GmbH & Co. ERSTE Beteiligungs KG beträgt 6.460/​25.000. Die Erwerber haben als Gegenleistung, die sich aus den noch nicht abgeschriebenen Notarkosten, die bei Eintragung des Erbbaurechts im Jahr 1980 entstanden sind und mit denen das Erbbaurecht bei der KURA Grundbesitz GmbH bilanziert ist, zuzüglich eines Gewinnanteils, in Höhe von insgesamt € 40.000 zu erbringen. Der Anteil der KURA Baubetreuungs-GmbH & Co. ERSTE Beteiligungs KG beträgt € 10.336.

Erbbaurechtskaufvertrag vom 29.06.2021

Nach dem Erwerb des Erbbaurechts vom Erbbauberechtigten, der KURA Grundbesitz GmbH,  verkaufen die KURA Baubetreuungs-GmbH & Co. ERSTE, ZWEITE, DRITTE, VIERTE, FÜNFTE, SECHSTE Beteiligungs-KGen jeweils ihren Bruchteil des Erbbaurechts nebst den darauf errichteten Gebäuden an die Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte GmbH zu einem Kaufpreis von insgesamt  € 91,5 Mio. Auf die KURA Baubetreuungs-GmbH & Co. ERSTE Beteiligungs KG entfällt ein anteiliger Kaufpreis von € 21,58 Mio. Im Gesamtkaufpreis ist die Übernahme von gestundeten Erbbauzinsen von insgesamt € 1.345.270,20 enthalten. Von diesem Betrag entfallen auf die KURA Baubetreuungs-GmbH & Co. ERSTE Beteiligungs KG € 347.617,82.

Die Wirksamkeit des Erbbaurechtskaufvertrages steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass die KURA Baubetreuungs-GmbH & Co. ERSTE, ZWEITE, DRITTE, VIERTE, FÜNFTE, SECHSTE Beteiligungs-KGen (Verkäufer) als Berechtigte des Erbbaurechts im Erbbaugrundbuch eingetragen sind. Ist die aufschiebende Bedingung nicht bis zum 31. Mai 2022 eingetreten, gilt diese als endgültig ausgefallen und der Vertrag ist endgültig unwirksam.

Der mit der Wohnungsbaugesellschaft Berlin Mitte GmbH geschlossene Kaufvertrag wurde am 4. November 2021 wirksam. Die vollständige Kaufpreiszahlung erfolgte zum 30. Dezember 2021, so dass Besitz, Nutzen und Lasten betr. das Erbbaurecht nebst Immobilien am 1. Januar 2022 auf den Käufer übergegangen sind. Mit Stichtag 1. Januar 2022 ist die Gesellschaft aufgelöst und befindet sich seitdem  in Liquidation.

Liquidator

Zur Liquidatorin der KURA Baubetreuungs-GmbH & Co. ERSTE Beteiligungs-KG wurde die immoba Liegenschaften GmbH, Berlin, bestellt.

Berlin, 6. Januar 2022

immoba Liegenschaften GmbH
gezeichnet
Guido Baranowski

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.02.2022 festgestellt.

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