Das Unternehmen hat seine neue Bilanz hinterlegt und was für eine Bilanz. Erneut ist die bilanzielle Überschuldung angestiegen. Umgekehrt wäre sicherlich besser meine Herren.
KURA Baubetreuungs-GmbH & Co.ERSTE Beteiligungs KG
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva |
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31.12.2020 EUR |
31.12.2019 EUR |
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A. Anlagevermögen | 3.185.224,12 | 3.406.146,12 |
I. Sachanlagen | 2.969.560,00 | 3.190.482,00 |
II. Finanzanlagen | 215.664,12 | 215.664,12 |
B. Umlaufvermögen | 673.431,91 | 641.794,18 |
I. Vorräte | 437.435,21 | 424.605,40 |
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 46.780,88 | 42.859,62 |
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks | 189.215,82 | 174.329,16 |
C. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil | 7.791.110,55 | 7.790.415,52 |
Bilanzsumme, Summe Aktiva | 11.649.766,58 | 11.838.355,82 |
Passiva |
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31.12.2020 EUR |
31.12.2019 EUR |
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A. eingefordertes Kapital der persönlich haftenden Gesellschafter | 0,00 | 0,00 |
B. Rückstellungen | 12.676,20 | 7.456,35 |
C. Verbindlichkeiten | 11.608.957,16 | 11.811.516,73 |
D. Rechnungsabgrenzungsposten | 28.133,22 | 19.382,74 |
Bilanzsumme, Summe Passiva | 11.649.766,58 | 11.838.355,82 |
Anhang
KURA Baubetreuungs-GmbH & Co. ERSTE Beteiligungs KG i.L., Berlin
Anhang für das Geschäftsjahr 2020
I.Allgemeine Angaben
Die KURA Baubetreuungs-GmbH & Co. ERSTE Beteiligungs KG i.L. hat ihren Sitz in Berlin. Die Gesellschaft wird beim Amtsgericht Charlottenburg, Berlin, unter HRA 18419 geführt.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften sowie bestimmte Personenhandelsgesellschaften aufgestellt worden.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Personenhandelsgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB in Verbindung mit § 264a Abs. 1 HGB.
Auf die Aufstellung eines Lageberichts wurde gemäß § 264 Abs. 1 S. 4 HGB verzichtet.
II.Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Im Geschäftsjahr 2020 ergibt sich ein „Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Fehlbetrag“. Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden erfolgt trotzdem nach dem Grundsatz der Unternehmensfortführung (Going-Concern-Prinzip gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Die Gesellschaft hat das Erbbaurecht nebst Gebäuden mit Wirkung zum 1.1.2022 veräußert.
Die Gesellschaft ist aus heutiger Sicht nicht von der Corona-Pandemie dergestalt betroffen, dass die Unternehmenstätigkeit nicht weitergeführt werden kann, die Vermögenswerte nicht im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb realisiert werden können und/oder die Schulden nicht bezahlt werden können.
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rückstellungen, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rückstellungen sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Die in der Bilanz ausgewiesenen Vermögensgegenstände wurden einzeln bewertet, § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB.
Aktiva
Anlagevermögen
Innerhalb des Sachanlagevermögens wurden die von der Gesellschaft getragenen Anschaffungsnebenkosten zur Flächennutzungsvereinbarung zum Erbbaurecht zu Anschaffungskosten und das Gebäude zu Herstellungskosten, abzüglich planmäßiger Abschreibungen sowie der erhöhten Absetzungen nach § 14a BerlinFG, bilanziert.
Die Abschreibungszeiträume basieren auf der jeweils steuerlich anerkannten Nutzungsdauer. Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die unterjährig erworben wurden, werden zeitanteilig abgeschrieben.
Die Finanzanlagen sind grundsätzlich mit den Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.
Umlaufvermögen
Die Vorräte wurden unter Beachtung des Niederstwertprinzips zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert oder mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Erkennbare Einzelrisiken werden durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Zinsverlusten und Mahnkosten wird durch eine Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen.
Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks werden zum Nennwert am Bilanzstichtag bilanziert.
Passiva
Eigenkapital
Das Kommanditkapital ist zum Nennwert passiviert.
Rückstellungen
Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen mit den Erfüllungsbeträgen, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig sind. Beträgt ihre Restlaufzeit mehr als ein Jahr, werden die Rückstellungen mit einem der jeweiligen Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten
Der passive Rechnungsabgrenzungsposten ist mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
III.Erläuterungen zur Bilanz
Anlagevermögen
Die Abschreibung im Berichtsjahr beträgt € 220.922,00.
Bei dem Posten Finanzanlagen (€ 215.664,12) handelt es sich um die Beteiligungen an der Komplementärgesellschaft KURA Baubetreuungs-GmbH i.L., Berlin, in Höhe von € 16.350,84 sowie an der KURA Grundbesitz GmbH, Berlin, mit einem Wert von € 199.313,28. Die Beteiligung an der KURA Grundbesitz GmbH in Höhe von € 158.500,48 wurde aufgrund des negativen Kapitalkontos bis zum 31. Dezember 2011 in Höhe von € 158.499,48 wertberichtigt. Es erfolgte zum 31. Dezember 2012 eine Wertaufholung in Höhe von € 22.498,10 sowie in 2015 eine Kapitaleinlage in Höhe von € 204.219,76. Ein Teil der Kapitaleinlage, ursprünglich zur Zahlung der Gewerbesteuer aus Vorjahren gebildet, wurde seitens des Finanzamtes in Höhe von € 27.405,58 erstattet und die Kapitaleinlage auf die Beteiligung entsprechend reduziert.
Umlaufvermögen
Das Vorratsvermögen beinhaltet die im Folgejahr gegenüber den Mietern abzurechnenden Betriebskosten.
Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Eigenkapital
Das Haftkapital beträgt € 3.487.010,71 und ist vollständig eingezahlt.
Das Haftkapital hat sich wie folgt entwickelt:
€ | ||
Bestand per 31.12.2019 | 3.487.010,70 | |
Kündigungen zum 31.12.2020 | 0,00 | |
Bestand per 31.12.2020 | 3.487.010,70 |
Das Verlustkonto hat sich wie folgt entwickelt:
€ | ||
Bestand per 31.12.2019/1.1.2020 | -11.904.704,05 | |
Jahresfehlbetrag 2020 | -691,44 | |
Bestand per 31.12.2020 | -11.905.395,49 |
Das Variable Kapital hat sich wie folgt entwickelt:
Bestand per | Veränderungen | Bestand per | |||
1.1.2020 | 2019 | 2020 | 31.12.2020 | ||
€ | € | € | |||
Ausschüttungen | -957.104,20 | 0,00 | -957.104,20 | ||
Steuern | -36.447,69 | -5,15 | -3,59 | -36.456,43 | |
Nachschüsse | 749.082,37 | 0,00 | 749.082,37 | ||
Gesellschafterdarlehen | 871.752,49 | 0,00 | 871.752,49 | ||
Variables Kapital | 627.282,97 | -5,15 | -3,59 | 627.274,23 |
Rückstellungen
Die Rückstellungen betreffen im Wesentlichen die Aufwendungen für die Erstellung des Jahresabschlusses und der Steuererklärungen 2020 sowie Prozesskostenrückstellungen.
Verbindlichkeiten
An die Gesellschaft wurden Darlehen von der Investitionsbank Berlin (IBB) ausgereicht. Die KURA Baubetreuungs-GmbH & Co. ERSTE Beteiligungs KG i.L. bis KURA Baubetreuungs-GmbH & Co. SECHSTE Beteiligungs KG i.L. haben sich gegenüber der IBB zur Rückzahlung der Darlehen verpflichtet und sämtliche Aufwendungen, die im Zusammenhang mit den Darlehen stehen, übernommen. Die KURA Grundbesitz GmbH i.L. wurde als Mitverpflichtete bei der IBB erfasst.
Daneben werden die an die Gesellschaft von der KURA Grundbesitz GmbH i.L. weitergereichten Darlehen (Aufwendungsdarlehen) – aus den direkt zwischen der IBB und der KURA Grundbesitz GmbH i.L. geschlossenen Darlehensverträgen – unter den Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, ausgewiesen.
Verbindlichkeiten in Höhe von € 1.021.800,61 haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr (Vorjahr: € 1.080.485,39). Darin sind Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, in Höhe von € 148.089,81 enthalten (Vorjahr: € 170.474,16) sowie Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen von € 210.168,77 (Vorjahr: € 212.188,33).
Verbindlichkeiten in Höhe von € 10.587.156,55 haben eine Restlaufzeit von über einem Jahr (Vorjahr: € 10.731.031,34). Darin sind Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, in Höhe von € 6.446.195,90 enthalten (Vorjahr: € 6.520.387,31). Verbindlichkeiten in Höhe von € 0,00 (Vorjahr: € 10.040.294,63) haben eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren, davon € 0,00 (Vorjahr: € 6.112.388,26) aus Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht.
Die Verbindlichkeiten sind durch Grundschuld, Höchstbetragsbürgschaft verbundener Unternehmen, Bürgschaft des Landes Berlin und die Abtretung von Mietforderungen besichert.
Verbindlichkeiten aus Steuern bestehen in Höhe von € 1.140,31 (Vorjahr: € 989,86).
Treuhandvermögen
Treuhandvermögen und Treuhandverbindlichkeiten in Höhe von jeweils € 151.315,06 enthalten Mietkautionen, die auf Rechnung der Mieter getrennt vom übrigen Vermögen angelegt sind.
IV.Sonstige Angaben
Haftungsverhältnisse
Es bestehen Verbindlichkeiten aus Höchstbetragsbürgschaften in Höhe von T€ 20.351 zugunsten verbundenerUnternehmen.
Am 29. November 2019 gab die KURA Baubetreuungs GmbH & Co. ERSTE Beteiligungs KG i.L., gemeinsam mit den weiteren Gesellschaftern der KURA Grundbesitz GmbH i.L., eine Patronatserklärung zugunsten der KURA Grundbesitz GmbH i.L. ab, in der sich die Gesellschafter der KURA Grundbesitz GmbH i. L. verpflichten, dafür Sorge zu tragen, dass die KURA Grundbesitz GmbH i.L. ab dem 29. November 2019 und bis auf Widerruf finanziell so ausgestattet ist, dass sie jederzeit in der Lage ist, alle sich ergebenden Verpflichtungen fristgerecht zu erfüllen. Außerdem verpflichten sich die Gesellschafter der KURA Grundbesitz GmbH i.L. dazu, dass die KURA Grundbesitz GmbH i.L. finanziell jederzeit so gestellt wird, dass eine Einberufung der Gesellschafterversammlung nach § 49 Abs. 3 GmbHG nicht erforderlich wird, also jederzeit die hälftige Deckung des handelsbilanziellen Stammkapitals gewährleistet ist. Die KURA KGen haften untereinander entsprechend ihrer jeweiligen Beteiligungsquote gegenüber der KURA Grundbesitz GmbH i.L. gesamtschuldnerisch.
Für das Jahr 2020 verpflichten sich die Gesellschafter für einen entsprechenden Ausgleich zur Deckung des hälftigen Stammkapitals in Höhe von gesamt € 60.000,00. Auf die KURA Baubetreuungs GmbH & Co. ERSTE Beteiligungs KG i.L. entfällt ein anteiliger Betrag von € 15.504,00.
Belegschaft
Die Gesellschaft beschäftigte im Jahresdurchschnitt einen Mitarbeiter.
Vertretung
Die Gesellschaft wird vertreten durch die Komplementärin KURA Baubetreuungs-GmbH i.L., Berlin.
Sie ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Geschäftsführer der Komplementärin ist Herr Guido Baranowski, Kaufmann, Berlin.
Anteilsbesitz
Die Gesellschaft ist mit 16,66 % an der Komplementärgesellschaft, der KURA Baubetreuungs GmbH i.L. beteiligt. Das Eigenkapital der Gesellschaft beträgt zum 31. Dezember 2020 € 54.884,91. Das Jahresergebnis für 2020 beträgt € 1.904,53.
Die Gesellschaft ist mit 25,83 % an der KURA Grundbesitz GmbH i.L. beteiligt. Das Eigenkapital der Gesellschaft beträgt zum 31. Dezember 2020 € 12.901,03. Das Jahresergebnis für 2020 beträgt € 211,13.
Persönlich haftende Gesellschafterin
Die KURA Baubetreuungs-GmbH i.L., Berlin, mit einem Stammkapital von € 61.355,03, ist persönlich haftende Gesellschafterin der KURA Baubetreuungs-GmbH & Co. ERSTE Beteiligungs KG i.L..
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Abschlussstichtag (Nachtragsbericht)
Beschluss zur Veräußerung des Erbbaurechts und der Immobilien und Beendigung der KURA-Gesellschaften
Im schriftlichen Beschlussverfahren zum 20. Mai 2021 haben die Gesellschafter der KURA Baubetreuungs-GmbH & Co. ERSTE Beteiligungs KG den Geschäftsführer der KURA-Baubetreuungs GmbH als Komplementär-GmbH zum Abschluss eines Kaufvertrages zwischen der KURA Baubetreuungs-GmbH & Co. ERSTE Beteiligungs KG und der Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte GmbH (WBM) über die Veräußerung eines Mitberechtigungsanteils zu 6.460/25.000 am Erbbaurecht an dem Grundstück Tempelhofer Vorstadt Band 99 Blatt 4443 Bestandsverzeichnis Nr. 8, samt aufstehenden Gebäuden, Gebäudeteilen und Außenparkanlagen der KURA Baubetreuungs-GmbH & Co. ERSTE Beteiligungs KG zum Kaufpreis von € 21.927.617,82 inkl. der Übernahme des anteilig gestundeten Erbbauzinses angewiesen.
Die Gesellschafter der KURA Baubetreuungs-GmbH & Co. ERSTE Beteiligungs KG haben des weiteren beschlossen, dass das Erbbaurecht der KURA Grundbesitz GmbH am vorbezeichneten Grundstück an die KURA Baubetreuungs GmbH & Co. ERSTE, ZWEITE, DRITTE, VIERTE, FÜNFTE, SECHSTE Beteiligungs KGen veräußert und übertragen wird.
Die Gesellschafter der KURA Baubetreuungs-GmbH & Co. ERSTE Beteiligungs KG haben den Geschäftsführer der KURA-Baubetreuungs GmbH als Komplementär-GmbH zum Erwerb eines Mitberechtigungsanteils zu 6.460/25.000 am Erbbaurecht des vorbezeichneten Grundstücks von der KURA Grundbesitz GmbH gegen eine Vergütung von EUR 10.336 angewiesen und beauftragt.
Des weiteren wurde beschlossen, dass die KURA Baubetreuungs-GmbH & Co. ERSTE Beteiligungs KG zu dem Zeitpunkt aufgelöst wird, zu welchem beim Verkauf des Erbbaurechts am vorbezeichneten Grundstück Besitz, Nutzen und Lasten an die WBM als Käufer des Erbbaurechts samt aufstehenden Gebäuden, Gebäudeteilen und Außenparkplätzen übergehen. Mit der Auflösung beginnt die Liquidation der Gesellschaft.
Der Beschluss steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass in den Kura Baubetreuungs GmbH & Co. ZWEITE, DRITTE, VIERTE, FÜNFTE, SECHSTE Beteiligungs KGen entsprechende Beschlussfassungen erfolgen.
Übertragungsvertrag mit Gemeinschaftsregelung
Mit Vertrag UR 979/21 B vom 30. Juli 2021 hat die KURA Grundbesitz GmbH Mitberechtigungsanteile an dem vorbezeichneten Erbbaurecht an die KURA Baubetreuungs-GmbH & Co. ERSTE, ZWEITE, DRITTE, VIERTE, FÜNFTE, SECHSTE Beteiligungs-KGen (Erwerber) übertragen. Besitz, Nutzen, Lasten und die Gefahr des zufälligen Untergangs sind jeweils aufgrund der Flächennutzungsvereinbarung bereits in früherer Zeit auf die Erwerber übergegangen. Der Mitberechtigungsanteil der KURA Baubetreuungs-GmbH & Co. ERSTE Beteiligungs KG beträgt 6.460/25.000. Die Erwerber haben als Gegenleistung, die sich aus den noch nicht abgeschriebenen Notarkosten, die bei Eintragung des Erbbaurechts im Jahr 1980 entstanden sind und mit denen das Erbbaurecht bei der KURA Grundbesitz GmbH bilanziert ist, zuzüglich eines Gewinnanteils, in Höhe von insgesamt € 40.000 zu erbringen. Der Anteil der KURA Baubetreuungs-GmbH & Co. ERSTE Beteiligungs KG beträgt € 10.336.
Erbbaurechtskaufvertrag vom 29.06.2021
Nach dem Erwerb des Erbbaurechts vom Erbbauberechtigten, der KURA Grundbesitz GmbH, verkaufen die KURA Baubetreuungs-GmbH & Co. ERSTE, ZWEITE, DRITTE, VIERTE, FÜNFTE, SECHSTE Beteiligungs-KGen jeweils ihren Bruchteil des Erbbaurechts nebst den darauf errichteten Gebäuden an die Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte GmbH zu einem Kaufpreis von insgesamt € 91,5 Mio. Auf die KURA Baubetreuungs-GmbH & Co. ERSTE Beteiligungs KG entfällt ein anteiliger Kaufpreis von € 21,58 Mio. Im Gesamtkaufpreis ist die Übernahme von gestundeten Erbbauzinsen von insgesamt € 1.345.270,20 enthalten. Von diesem Betrag entfallen auf die KURA Baubetreuungs-GmbH & Co. ERSTE Beteiligungs KG € 347.617,82.
Die Wirksamkeit des Erbbaurechtskaufvertrages steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass die KURA Baubetreuungs-GmbH & Co. ERSTE, ZWEITE, DRITTE, VIERTE, FÜNFTE, SECHSTE Beteiligungs-KGen (Verkäufer) als Berechtigte des Erbbaurechts im Erbbaugrundbuch eingetragen sind. Ist die aufschiebende Bedingung nicht bis zum 31. Mai 2022 eingetreten, gilt diese als endgültig ausgefallen und der Vertrag ist endgültig unwirksam.
Der mit der Wohnungsbaugesellschaft Berlin Mitte GmbH geschlossene Kaufvertrag wurde am 4. November 2021 wirksam. Die vollständige Kaufpreiszahlung erfolgte zum 30. Dezember 2021, so dass Besitz, Nutzen und Lasten betr. das Erbbaurecht nebst Immobilien am 1. Januar 2022 auf den Käufer übergegangen sind. Mit Stichtag 1. Januar 2022 ist die Gesellschaft aufgelöst und befindet sich seitdem in Liquidation.
Liquidator
Zur Liquidatorin der KURA Baubetreuungs-GmbH & Co. ERSTE Beteiligungs-KG wurde die immoba Liegenschaften GmbH, Berlin, bestellt.
Berlin, 6. Januar 2022
immoba Liegenschaften GmbH
gezeichnet
Guido Baranowski
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.02.2022 festgestellt.
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