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Bilanziell überschuldet: KURA Baubetreuungs-GmbH & Co. ZWEITE Beteiligungs KG

geralt (CC0), Pixabay
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KURA Baubetreuungs-GmbH & Co. ZWEITE Beteiligungs KG

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Bilanz

Aktiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Anlagevermögen 2.897.140,41 3.079.862,41
I. Sachanlagen 2.720.102,00 2.902.824,00
II. Finanzanlagen 177.038,41 177.038,41
B. Umlaufvermögen 1.053.230,98 1.078.819,05
I. Vorräte 379.824,78 359.471,48
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 70.102,29 64.536,85
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 603.303,91 654.810,72
C. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil 5.004.436,24 4.927.287,19
Bilanzsumme, Summe Aktiva 8.954.807,63 9.085.968,65

Passiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. eingefordertes Kapital der persönlich haftenden Gesellschafter 0,00 0,00
B. Rückstellungen 17.912,99 7.466,13
C. Verbindlichkeiten 8.916.224,20 9.058.801,91
D. Rechnungsabgrenzungsposten 20.670,44 19.700,61
Bilanzsumme, Summe Passiva 8.954.807,63 9.085.968,65

Anhang für das Geschäftsjahr 2020 der KURA Baubetreuungs-GmbH & Co. ZWEITE Bet. KG i.L., Berlin


I. Allgemeine Angaben

Die KURA Baubetreuungs-GmbH & Co. ZWEITE Beteiligungs KG i.L. hat ihren Sitz in Berlin. Die Gesell­schaft wird beim Amtsgericht Charlottenburg, Berlin, unter HRA 18420 geführt.

Der Jahresabschluss zum 31.Dezember2020 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches unter Beachtung der er­gänzen­den Bestimmungen für Kapitalgesell­schaften sowie bestimmte Per­sonen­handelsgesellschaften aufgestellt worden.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Personenhandelsgesellschaft im Sinne des §267Abs.1 HGB in Ver­bindung mit §264a Abs. 1 HGB.

Auf die Aufstellung eines Lageberichts wurde gemäß §264 Abs.1 S.4 HGB verzichtet.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Im Geschäftsjahr 2020 ergibt sich ein „Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Fehlbetrag“. Die Be­wer­tung der Vermögensgegenstände und Schulden erfolgt trotzdem nach dem Grundsatz der Un­ter­nehmens­fortführung (Going-Concern-Prinzip gemäß §252 Abs.1 Nr.2 HGB). Die Gesellschaft hat das Erbbaurecht nebst Gebäuden mit Wirkung zum 1.1.2022 veräußert.

Die Gesellschaft ist aus heutiger Sicht nicht von der Corona-Pandemie dergestalt betroffen, dass die Unternehmenstätigkeit nicht weitergeführt werden kann, die Vermögenswerte nicht im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb realisiert werden können und/​oder die Schulden nicht bezahlt werden können.

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rückstellungen, Auf­wen­dun­gen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Posten der Aktiv­seite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rückstellungen sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Die in der Bilanz ausgewiesenen Vermögensgegenstände wurden einzeln bewertet, §252 Abs.1 Nr.3 HGB.

Aktiva

Anlagevermögen

Innerhalb des Sachanlagevermögens wurden die von der Gesellschaft getragenen Anschaffungs­neben­kosten zur Flächennutzungsvereinbarung zum Erbbaurecht zu Anschaffungs­kosten und das Gebäu­de zu Herstellungskosten, abzüglich planmäßiger Abschreibungen sowie der erhöhten Abset­zungen nach §14a BerlinFG, bilanziert.

Die Abschreibungszeiträume basieren auf der jeweils steuerlich anerkannten Nutzungsdauer. Ver­mö­gens­gegenstände des Anlagevermögens, die unterjährig erworben wurden, werden zeitanteilig abge­schrieben.

Die Finanzanlagen sind grundsätzlich mit den Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegen­den Wert bewertet.

Umlaufvermögen

Die Vorräte wurden unter Beachtung des Niederstwertprinzips zu Anschaffungs- oder Herstellungs­kosten bewertet.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert oder mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Erkennbare Einzelrisiken werden durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Zinsverlusten und Mahn­kosten wird durch eine Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen.

Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks werden zum Nennwert am Bilanzstichtag bilanziert.

Passiva

Eigenkapital

Das Kommanditkapital ist zum Nennwert passiviert.

Rückstellungen

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflich­tungen mit den Erfüllungsbeträgen, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig sind. Beträgt ihre Restlaufzeit mehr als ein Jahr, werden die Rückstellungen mit einem der jeweiligen Restlaufzeit ent­sprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ab­gezinst.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Rechnungsabgrenzungsposten

Der passive Rechnungsabgrenzungsposten ist mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

III. Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Abschreibung imBerichtsjahr beträgt € 182.722,00

Bei dem Posten Finanzanlagen (€177.038,41) handelt es sich um die Beteiligungen an der Komple­men­tär­gesellschaft KURA Baubetreuungs-GmbH i.L., Berlin, in Höhe von €16.350,84 sowie an der KURA Grundbesitz GmbH i.L., Berlin, mit einem Wert von €160.687,57. Die Beteiligung an der KURA Grund­besitz GmbH i.L. in Höhe von €127.822,97 wurde aufgrund des negativen Kapitalkon­tos bis zum 31.Dezember2011 in Höhe von €127.821,97 wertberichtigt. Es erfolgte zum 31.Dezem­ber2012 eine Wertaufholung in Höhe von €18.140,40 sowie in 2015 eine Kapitaleinlage in Höhe von €164.640,33. Ein Teil der Kapitaleinlage, ursprünglich zur Zahlung der Gewerbesteuer aus Vor­jahren gebildet, wurde seitens des Finanzamtes in Höhe von € 22.094,16 erstattet und die Kapital­einlage auf die Beteiligung entsprechend reduziert.

Umlaufvermögen

Das Vorratsvermögen beinhaltet die im Folgejahr gegenüber den Mietern abzurechnenden Be­triebs­kosten.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von € 70.102,29 haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr (Vorjahr: € 64.536,85).

Eigenkapital

Das Haftkapital beträgt €2.311.039,35 und ist vollständig eingezahlt.

Das Haftkapital hat sich wie folgt entwickelt:

Bestand per 31.12.2019 2.311.039,35
Kündigungen zum 31.12.2020 0,00
Bestand per 31.12.2020 2.311.039,35

Das Verlustkonto hat sich wie folgt entwickelt:

Bestand per 31.12.2019/​1.1.2020 -7.647.309,43
Jahresfehlbetrag 2020 -77.149,05
Bestand per 31.12.2020 -7.724.458,48

Das Variable Kapital hat sich wie folgt entwickelt:

Bestand per Veränderungen Bestand per
31.12.2019 2020 31.12.2020
Ausschüttungen -583.006,06 0,00 -583.006,06
Steuern -45.501,15 0,00 -45.501,15
Nachschüsse 459.730,16 0,00 459.730,16
Gesellschafterdarlehen 577.759,94 0,00 577.759,94
Summe variables Kapital 408.982,89 0,00 408.982,89

Rückstellungen

Die Rückstellungen betreffen im Wesentlichen die Aufwendungen für die Erstellung des Jahres­ab­schlus­ses und der Steuererklärungen 2020 sowie Prozesskostenrückstellungen.

Verbindlichkeiten

An die Gesellschaft wurden Dar­lehen von der Investitions­bank Berlin (IBB) ausgereicht. Die KURA Baube­treuungs-GmbH & Co. ERSTE Beteili­gungs KG i.L. bis KURA Baubetreu­ungs-GmbH & Co. SECHS­TE Beteili­gungs KG i.L. haben sich gegenüber der IBB zur Rück­zahlung der Darlehen verpflichtet und sämt­liche Auf­wendungen, die im Zu­sam­men­hang mit den Darlehen stehen, übernommen. Die KURA Grundbesitz GmbH i.L. wurde als Mitverpflichtete bei der IBB erfasst.

Daneben werden die an die Gesellschaft von der KURA Grundbesitz GmbH i.L. weitergereichten Darle­hen (Aufwendungs­darlehen) – aus den direkt zwischen der IBB und der KURA Grundbesitz GmbH i.L. ge­schlossenen Darlehensverträgen – unter den Verbind­lichkeiten ge­genüber Unterneh­men, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, ausgewiesen.

Verbindlichkeiten in Höhe von €655.604,76 haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr (Vorjahr: €679.710,08). Darin sind Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteili­gungs­ver­hält­nis besteht, in Höhe von €146.769,13 enthalten (Vorjahr: €154.288,62), Verbindlichkeiten gegen­über verbundenen Unternehmen in Höhe von € 2.490,24 (Vorjahr: € 6.362,57) sowie Verbindlich­keiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von € 870,00 (Vorjahr: € 870,00).

Verbindlichkeiten in Höhe von € 8.260.619,44 haben eine Restlaufzeit von über einem Jahr (Vor­jahr: €8.379.091,83). Darin sind Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Be­teili­gungs­verhältnis besteht, in Höhe von €5.673.059,51 enthalten (Vorjahr: €5.749.889,71).

Verbindlichkeiten haben in Höhe von € 0,00 (Vorjahr: € 7.791.711,40) eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren. Darin enthalten sind Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungs­verhältnis besteht in Höhe von €0,00 (Vorjahr: € 5.333.114,33).

Die Verbindlichkeiten sind durch Grundschuld, Höchstbetragsbürgschaft verbundener Unternehmen, Bürgschaft des Landes Berlin und die Abtretung von Mietforderungen besichert.

Verbindlichkeiten aus Steuern bestehen in Höhe von €1.098,39 (Vorjahr: €1.280,99).

Treuhandvermögen

Treuhandvermögen und Treuhandverbindlichkeiten in Höhe von jeweils €98.324,97 enthalten Miet­kau­tionen, die auf Rechnung der Mieter getrennt vom übrigen Vermögen angelegt sind.

IV. Sonstige Angaben

Haftungsverhältnisse

Es bestehen Verbindlichkeiten aus Höchstbetragsbürgschaften in Höhe von T€22.211 zugunsten verbundenerUnter­nehmen.

Am 29.November 2019 gab die KURA Baubetreuungs GmbH & Co. ZWEITE Beteiligungs KG i.L., gemeinsam mit den weiteren Gesellschaftern der KURA Grundbesitz GmbH i.L., eine Patronats­erklärung zugunsten der KURA Grundbesitz GmbH i.L. ab, in der sich die Gesellschafter der KURA Grundbesitz GmbH i.L. verpflichten, dafür Sorge zu tragen, dass die KURA Grundbesitz GmbH i.L. ab dem 29.November 2019 und bis auf Widerruf finanziell so ausgestattet ist, dass sie jederzeit in der Lage ist, alle sich ergebenden Verpflichtungen fristgerecht zu erfüllen. Außerdem verpflichten sich die Gesell­schafter der KURA Grundbesitz GmbH i.L. dazu, dass die KURA Grundbesitz GmbH i.L. finanziell jederzeit so gestellt wird, dass eine Einberufung der Gesellschafterversammlung nach §49 Abs. 3 GmbHG nicht erforderlich wird, also jederzeit die hälftige Deckung des handels­bilanziellen Stamm­kapitals gewährleistet ist. Die KURA KGen haften untereinander entsprechend ihrer jeweiligen Beteiligungsquote gegenüber der KURA Grundbesitz GmbH i.L. gesamt­schuldne­risch.

Für das Jahr 2020 verpflichten sich die Gesellschafter für einen entsprechenden Ausgleich zur Deckung des hälftigen Stammkapitals in Höhe von gesamt € 60.000,00. Auf die KURA Baubetreuungs GmbH & Co. ZWEITE Beteiligungs KG i.L. entfällt ein anteiliger Betrag von €12.499,20.

Belegschaft

Die Gesellschaft beschäftigte im Jahresdurchschnitt keine Mitarbeiter.

Mitglieder des Geschäftsführungsorgans

Die Gesellschaft wird vertreten durch die Komplementärin KURA Baubetreuungs-GmbH,i.L. Berlin.

Sie ist von den Beschränkungen des §181 BGB befreit.

Geschäftsführer der Komplementärin ist Herr Guido Baranowski, Kaufmann, Berlin.

Anteilsbesitz

Die Gesellschaft ist mit 16,66% an der Komplementärgesellschaft, der KURA Baubetreuungs-GmbH i.L., beteiligt. Das Eigenkapital der Gesell­schaft beträgt zum 31.Dezember2020 €54.884,91. Das Jahresergebnis für 2020 beträgt €1.904,53.

Die Gesellschaft ist mit 20,83% an der KURA Grundbesitz GmbH i.L. be­teiligt. Das Eigenkapital der Ge­sellschaft beträgt zum 31.Dezember2020 €12.901,03. Das Jahresergebnis für 2020 beträgt €211,13.

Persönlich haftende Gesellschafterin

Die KURA Baubetreuungs-GmbH i.L., Berlin, mit einem Stammkapital von €61.355,03 ist persönlich haftende Gesellschafterin der KURA Baubetreuungs-GmbH & Co. ZWEITE Bet. KG i.L..

Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Abschlussstichtag (Nachtragsbericht)

Beschluss zur Veräußerung des Erbbaurechts und der Immobilien und Beendigung der KURA-Gesellschaften

Im schriftlichen Beschlussverfahren zum 20. Mai 2021 haben die Gesellschafter der KURA Baubetreuungs-GmbH & Co. ZWEITE Beteiligungs KG den Geschäftsführer der KURA-Baubetreuungs GmbH als Komplementär-GmbH zum Abschluss eines Kaufvertrages zwischen der KURA Baubetreuungs-GmbH & Co. ZWEITE Beteiligungs KG und der Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte GmbH (WBM) über die Veräußerung eines Mitberechtigungs­anteils zu 5.208/​25.000 am Erbbaurecht an dem Grundstück Tempelhofer Vorstadt Band 99 Blatt4443 Bestandsverzeichnis Nr. 8, samt aufstehenden Gebäuden, Gebäudeteilen und Außen­park­anlagen der KURA Baubetreuungs-GmbH & Co. ZWEITE Beteiligungs KG zum Kaufpreis von €17.460.246,69 inkl. der Übernahme des anteilig gestundeten Erbbauzinses angewiesen.

Die Gesellschafter der KURA Baubetreuungs-GmbH & Co. ZWEITE Beteiligungs KG haben des weiteren beschlossen, dass das Erbbaurecht der KURA Grundbesitz GmbH am vorbezeichneten Grundstück an die KURA Baubetreuungs GmbH & Co. ERSTE, ZWEITE, DRITTE, VIERTE, FÜNFTE, SECHSTE Beteiligungs KGen veräußert und übertragen wird.

Die Gesellschafter der KURA Baubetreuungs-GmbH & Co. Zweite Beteiligungs KG haben den Geschäftsführer der KURA-Baubetreuungs GmbH als Komplementär-GmbH zum Erwerb eines Mitberechtigungsanteils zu 5.208/​25.000 am Erbbaurecht des vorbezeichneten Grundstücksvon der KURA Grundbesitz GmbH gegen eine Vergütung von € 8.332,80 angewiesen und beauftragt.

Des weiteren wurde beschlossen, dass die KURA Baubetreuungs-GmbH & Co. ZWEITE Beteiligungs KG zu dem Zeitpunkt aufgelöst wird, zu welchem beim Verkauf des Erbbaurechts am vorbezeichneten Grundstück Besitz, Nutzen und Lasten an die WBM als Käufer des Erbbaurechts samt aufstehenden Gebäuden, Gebäudeteilen und Außenparkplätzen übergehen. Mit der Auflösung beginnt die Liquidation der Gesellschaft.

Der Beschluss steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass in den Kura Baubetreuungs-GmbH & Co. ERSTE, DRITTE, VIERTE, FÜNFTE, SECHSTE Beteiligungs KGen entsprechende Beschluss­fassungen erfolgen.

Übertragungsvertrag mit Gemeinschaftsregelung

Mit Vertrag UR 979/​21 B vom 30. Juli 2021 hat die KURA Grundbesitz GmbH Mitberechtigungs­anteile an dem vorbezeichneten Erbbaurecht an die KURA Baubetreuungs-GmbH & Co. ERSTE, ZWEITE, DRITTE, VIERTE, FÜNFTE, SECHSTE Beteiligungs-KGen (Erwerber) übertragen. Besitz, Nutzen, Lasten und die Gefahr des zufälligen Untergangs sind jeweils aufgrund der Flächen­nutzungsvereinbarung bereits in früherer Zeit auf die Erwerber übergegangen. Der Mitberechtigungs­anteil der KURA Baubetreuungs-GmbH & Co. ZWEITE Beteiligungs KG beträgt 5.208/​25.000. Die Erwerber haben als Gegenleistung, die sich aus den noch nicht abgeschriebenen Notarkosten, die bei Eintragung des Erbbaurechts im Jahr 1980 entstanden sind und mit denen das Erbbaurecht bei der KURA Grundbesitz GmbH bilanziert ist, zuzüglich eines Gewinnanteils, in Höhe von insgesamt €40.000 zu erbringen. Der Anteil der KURA Baubetreuungs-GmbH & Co. ZWEITE Beteiligungs KG beträgt €8.332,80.

Erbbaurechtskaufvertrag vom 29. Juni 2021

Nach dem Erwerb des Erbbaurechts vom Erbbauberechtigten, der KURA Grundbesitz GmbH,verkaufen die KURA Baubetreuungs-GmbH & Co. ERSTE, ZWEITE, DRITTE, VIERTE, FÜNFTE, SECHSTE Beteiligungs-KGen jeweils ihren Bruchteil des Erbbaurechts nebst den darauf errichteten Gebäuden an die Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte GmbH zu einem Kaufpreis von insgesamt €91,5 Mio. Auf die KURA Baubetreuungs-GmbH & Co. ZWEITE Beteiligungs KG entfällt ein anteiliger Kaufpreis von € 17,18 Mio. Im Gesamtkaufpreis ist die Übernahme von gestundeten Erbbauzinsen von insgesamt €1.345.270,20 enthalten. Von diesem Betrag entfallen auf die KURA Baubetreuungs-GmbH & Co. ZWEITE Beteiligungs KG €280.246,69.

Die Wirksamkeit des Erbbaurechtskaufvertrages steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass die KURA Baubetreuungs-GmbH & Co. ERSTE, ZWEITE, DRITTE, VIERTE, FÜNFTE, SECHSTE Beteiligungs-KGen (Verkäufer) als Berechtigte des Erbbaurechts im Erbbaugrundbuch eingetragen sind. Ist die aufschiebende Bedingung nicht bis zum 31. Mai 2022 eingetreten, gilt diese als endgültig ausgefallen und der Vertrag ist endgültig unwirksam.

Der mit der Wohnungsbaugesellschaft Berlin Mitte geschlossene Kaufvertrag wurde am 4.November 2021 wirksam. Die vollständige Kaufpreiszahlung erfolgte zum 30.Dezember 2021, so dass Besitz, Nutzen und Lasten betr. das Erbbaurecht nebst Immobilien am 1. Januar 2022 auf den Käufer übergegangen sind. Mit Stichtag 1. Januar 2022 ist die Gesellschaft aufgelöst und befindet sich seitdemin Liquidation.

Liquidator

Zur Liquidatorin der KURA Baubetreuungs-GmbH & Co. ZWEITE Beteiligungs KG i.L. wurde die immoba Liegenschaften GmbH, Berlin, bestellt.

Berlin, 6. Januar 2022

immoba Liegenschaften GmbH
gezeichnet
Guido Baranowski

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.02.2022 festgestellt.

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