Lilli property group GmbH & Co. KGLahntalJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020Bilanz
AnhangA.Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss B.Angaben zu Bilanzierungs- und BewertungsmethodenI.Bilanzierungsmethoden C.Angaben zu BilanzpostenI.Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42 III GmbHG D.Angaben zu G.u.V.-Posten I.Außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen E.Sonstige Angaben I.Anteilsbesitz A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss 1)Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. 2)In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres ist angegeben 3)Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet. 4)Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. 5)Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind. 6)Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz unter den Posten „sonstige Vermögensgegenstände“ bzw. „sonstige Verbindlichkeiten“. 7)Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden. 8)Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Posten des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. B.Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden I. Bilanzierungsmethoden1)Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. 2)Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet. 3. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch. 4)Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet. 5. Die auf den Jahresabschluss angewandten Ansatzmethoden sind beibehalten worden 6. Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs.7 HGB im Anhang angegeben. II. Bewertungsmethoden1)Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen. Soweit zulässig wurden steuerrechtliche Regelungen mitberücksichtigt. 2)Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen. 3)Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. 4)Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst. 5)Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Für steuerliche Zwecke wurden ausschließlich von der linearen Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht. Vermögensgegenstände im Einzelwert unter 800,00 EUR werden im Zugangsjahr nach §6Abs.2 EStG sofort in voller Höhe abgeschrieben und gleichzeitig im Anlagenspiegel als Abgang behandelt. Dies gilt nicht für den handelsrechtlichen Anlagespiegel. 6)Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. 7)Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. 8)Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt und mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. 9)Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. 10)Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden. C.Angaben zu BilanzpostenI.Verbindlichkeiten SpiegelDie Gesellschaft hat keine Verbindlichkeiten. II.Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42 III GmbHG1)Forderungen bestanden keine. III.HaftungsverhältnisseHaftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht. D.Angaben zu G.u.V.-Posten I.Außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen Außerplanmäßige Abschreibungen auf das Finanzanlagevermögen wurden nicht vorgenommen. II.Bildung von BewertungseinheitenGemäß § 254 HGB waren zum Bilanzstichtag keine Bewertungseinheiten zu bilden. E.Sonstige Angaben I.AnteilsbesitzDie Gesellschaft hält eineBeteiligung an Lilli GmbH. II.GeschäftsführungsorganeAußer der Geschäftsführerin waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Herr Jakob Nowakowski und Herr Viktor Nowakowski, Gießen, geführt. III.Größenabhängige ErleichterungenVon den Größenabhängigen Erleichterungen des § 288 I HGB wird weitestgehend Gebrauch gemacht. Lahntal, im Juli 2022 Jakob NowakowskiViktor Nowakowski sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: |
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