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Bilanziell überschuldet: Lilli property group GmbH & Co. KG

geralt (CC0), Pixabay
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Lilli property group GmbH & Co. KG

Lahntal

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Bilanz

Aktiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Anlagevermögen 4.029.661,52 1.544.378,52
I. Sachanlagen 4.029.661,52 1.544.378,52
B. Umlaufvermögen 519.856,61 2.168.216,44
I. Vorräte 0,00 1.799.510,94
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 511.306,10 356.209,38
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 8.550,51 12.496,12
C. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil Kommanditisten 192.657,13 105.945,02
Aktiva 4.742.175,26 3.818.539,98

Passiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. Kapitalanteile 0,00 0,00
II. Bilanzgewinn 0,00 0,00
B. Rückstellungen 10.171,26 7.000,00
C. Verbindlichkeiten 4.730.952,00 3.811.539,98
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 3.457.783,54 3.763.107,77
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 1.273.168,46 48.432,21
davon gegenüber Gesellschaftern 3.373.159,90 3.474.475,73
D. Rechnungsabgrenzungsposten 1.052,00
Passiva 4.742.175,26 3.818.539,98

Anhang

A.Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

B.Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I.Bilanzierungsmethoden
II.Bewertungsmethoden

C.Angaben zu Bilanzposten

I.Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42 III GmbHG
II.Haftungsverhältnisse

D.Angaben zu G.u.V.-Posten

I.Außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen
II.Bildung von Bewertungseinheiten

E.Sonstige Angaben

I.Anteilsbesitz
II.Unbeschränkte Haftung für andere Gesellschaften
III.Geschäftsführungsorgane

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

1)Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

2)In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres ist angegeben

3)Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.

4)Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

5)Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

6)Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz unter den Posten „sonstige Vermögensgegenstände“ bzw. „sonstige Verbindlichkeiten“.

7)Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.

8)Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Posten des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig.

9)Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

B.Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

1)Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

2)Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.

3. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.

4)Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.

5. Die auf den Jahresabschluss angewandten Ansatzmethoden sind beibehalten worden

6. Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs.7 HGB im Anhang angegeben.

II. Bewertungsmethoden

1)Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen. Soweit zulässig wurden steuerrechtliche Regelungen mitberücksichtigt.

2)Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

3)Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

4)Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

5)Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Für steuerliche Zwecke wurden ausschließlich von der linearen Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht. Vermögensgegenstände im Einzelwert unter 800,00 EUR werden im Zugangsjahr nach §6Abs.2 EStG sofort in voller Höhe abgeschrieben und gleichzeitig im Anlagenspiegel als Abgang behandelt. Dies gilt nicht für den handelsrechtlichen Anlagespiegel.

6)Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.

7)Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

8)Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt und mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.

9)Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

10)Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

C.Angaben zu Bilanzposten
I.Verbindlichkeiten Spiegel

Die Gesellschaft hat keine Verbindlichkeiten.

II.Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42 III GmbHG

1)Forderungen bestanden keine.

III.Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.

D.Angaben zu G.u.V.-Posten

I.Außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen

Außerplanmäßige Abschreibungen auf das Finanzanlagevermögen wurden nicht vorgenommen.

II.Bildung von Bewertungseinheiten

Gemäß § 254 HGB waren zum Bilanzstichtag keine Bewertungseinheiten zu bilden.

E.Sonstige Angaben

I.Anteilsbesitz

Die Gesellschaft hält eineBeteiligung an Lilli GmbH.

II.Geschäftsführungsorgane

Außer der Geschäftsführerin waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Herr Jakob Nowakowski und Herr Viktor Nowakowski, Gießen, geführt.

III.Größenabhängige Erleichterungen

Von den Größenabhängigen Erleichterungen des § 288 I HGB wird weitestgehend Gebrauch gemacht.

Lahntal, im Juli 2022

Jakob NowakowskiViktor Nowakowski
GeschäftsführerGeschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.07.2022 festgestellt.

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