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Startseite Vorsicht Anlegerschutz Bilanziell Überschuldet: MB Leistungsgesellschaft mbH.
Anlegerschutz

Bilanziell Überschuldet: MB Leistungsgesellschaft mbH.

geralt (CC0), Pixabay
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Eine Aussage die so völlig korrekt ist, denn die letzte im UNternehmensregister hinterlegte Bilanz aus dem Jahre 2021 weist einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag on Höhe von 1.868.420,11 aus. Eine bilanzielle Überschuldung ist nicht vergleichbar mit einer insovenzrechtlichen  Überschuldung, Trotzdem solltre man antürlich dann immer Vorsicht walten lassen,w enn es um Geschäfte mit solchen Unternehmen geht. Das Unternehmen sehen wir im Umfeld der Aua24 AG aus Norderstedt udn Vorstand Tobias Metz.

FireShot Capture 149 – Liste der Gesellschafter – www.northdata.de

bilanzaktuelluregister

Der Unterschied zwischen einer bilanziellen Überschuldung und einer insolvenzrechtlichen Überschuldung liegt im Wesentlichen in der Bewertungsmethode und der Perspektive auf die finanzielle Lage eines Unternehmens.

  1. Bilanzielle Überschuldung: Diese Art der Überschuldung bezieht sich auf den Zustand eines Unternehmens, in dem die Passiva, also die Verbindlichkeiten, die Aktiva, also das Vermögen, in der Bilanz übersteigen. Die Bewertung erfolgt nach handelsrechtlichen Grundsätzen, wobei die Vermögensgegenstände und Schulden zu Buchwerten angesetzt werden. Eine bilanzielle Überschuldung ist oft ein Indikator für finanzielle Schwierigkeiten, bedeutet aber nicht automatisch, dass ein Unternehmen insolvent ist. Es handelt sich um eine statische Betrachtungsweise, die auf einem bestimmten Stichtag basiert.
  2. Insolvenzrechtliche Überschuldung: Im Insolvenzrecht wird Überschuldung etwas anders definiert. Neben der statischen Betrachtung der Bilanz, bei der ebenfalls geprüft wird, ob die Passiva die Aktiva übersteigen, kommt hier eine dynamische Komponente hinzu: die Fortführungsprognose. Bei der insolvenzrechtlichen Überschuldung wird geprüft, ob das Unternehmen voraussichtlich in der Lage sein wird, seine bestehenden Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Ist eine positive Fortführungsprognose gegeben, das heißt, wird erwartet, dass das Unternehmen seine finanziellen Verpflichtungen mittelfristig decken kann, liegt trotz bilanzieller Überschuldung keine insolvenzrechtliche Überschuldung vor. Die Bewertung der Aktiva kann hierbei auch zu Liquidationswerten erfolgen, falls eine Fortführung des Unternehmens als unwahrscheinlich gilt.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die bilanzielle Überschuldung ein buchhalterisches Konzept ist, das auf den Buchwerten der Bilanz basiert, während die insolvenzrechtliche Überschuldung auch zukünftige Ertragsaussichten und die Fähigkeit zur Fortführung des Geschäftsbetriebs berücksichtigt. Letzteres kann ein Unternehmen vor einer Insolvenz bewahren, selbst wenn die Bilanzen eine Überschuldung aufweisen, sofern eine positive Fortführungsprognose besteht.

 

 

 

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