Einstellungen für die Zustimmung anpassen

Wir verwenden Cookies, damit Sie effizient navigieren und bestimmte Funktionen ausführen können. Detaillierte Informationen zu allen Cookies finden Sie unten unter jeder Einwilligungskategorie.

Die als „notwendig" kategorisierten Cookies werden in Ihrem Browser gespeichert, da sie für die Aktivierung der grundlegenden Funktionalitäten der Website unerlässlich sind.... 

Immer aktiv

Notwendige Cookies sind für die Grundfunktionen der Website von entscheidender Bedeutung. Ohne sie kann die Website nicht in der vorgesehenen Weise funktionieren.Diese Cookies speichern keine personenbezogenen Daten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Funktionale Cookies unterstützen bei der Ausführung bestimmter Funktionen, z. B. beim Teilen des Inhalts der Website auf Social Media-Plattformen, beim Sammeln von Feedbacks und anderen Funktionen von Drittanbietern.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Analyse-Cookies werden verwendet um zu verstehen, wie Besucher mit der Website interagieren. Diese Cookies dienen zu Aussagen über die Anzahl der Besucher, Absprungrate, Herkunft der Besucher usw.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Leistungs-Cookies werden verwendet, um die wichtigsten Leistungsindizes der Website zu verstehen und zu analysieren. Dies trägt dazu bei, den Besuchern ein besseres Nutzererlebnis zu bieten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Werbe-Cookies werden verwendet, um Besuchern auf der Grundlage der von ihnen zuvor besuchten Seiten maßgeschneiderte Werbung zu liefern und die Wirksamkeit von Werbekampagne nzu analysieren.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Startseite Vorsicht Anlegerschutz Bilanziell Überschuldet: Metz Verwaltungs- und Dienstleistungs GmbH
Anlegerschutz

Bilanziell Überschuldet: Metz Verwaltungs- und Dienstleistungs GmbH

geralt (CC0), Pixabay
Teilen

Auch das eine Gesellschaft die wir Tobias Metz zuordnen, jenem Tobias Metz vom Unternehmen Aua24 AG aus Norderstedt. Auch deise Geselslchaft ist eine bilanziell überschuldete Gesellschaft, denn auch hier gibt es einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag. Der hier ausgewiesene Betrag ist 807.312,40. Auch hier natürlich wieder der Hinweis, eine bialnzielle Überschuldung ist nicht vergleichbar einer insolvenzrechtlichen Überschuldung.

bilanzmetzverwaltungsgembh

Die Begriffe „bilanzielle Überschuldung“ und „insolvenzrechtliche Überschuldung“ spielen im Kontext von Unternehmensfinanzen und Insolvenzrecht eine wichtige Rolle, insbesondere bei der Beurteilung der finanziellen Stabilität und der Überlebensfähigkeit eines Unternehmens. Obwohl beide Begriffe mit der Überschuldung eines Unternehmens in Verbindung stehen, beziehen sie sich auf unterschiedliche Konzepte und werden auf verschiedene Weise bewertet:

  1. Bilanzielle Überschuldung:
  • Eine bilanzielle Überschuldung liegt vor, wenn das Fremdkapital eines Unternehmens dessen Vermögenswerte übersteigt. Das bedeutet, die Passiva auf der Bilanz übertreffen die Aktiva.
  • Diese Art der Überschuldung wird durch eine reine buchhalterische Bewertung der Bilanz ermittelt, bei der die Vermögenswerte und Schulden zu ihren Buchwerten angesetzt werden.
  • Eine bilanzielle Überschuldung bedeutet nicht zwangsläufig, dass ein Unternehmen zahlungsunfähig ist oder Insolvenz anmelden muss. Es kann sein, dass das Unternehmen noch über ausreichende Liquidität verfügt, um seinen laufenden Verpflichtungen nachzukommen.
  1. Insolvenzrechtliche Überschuldung:
  • Insolvenzrechtliche Überschuldung ist ein Rechtsbegriff, der eine der Bedingungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens darstellt. Sie liegt vor, wenn das Unternehmen nicht mehr in der Lage ist, seine bestehenden Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen, und wenn eine Fortführungsprognose negativ ausfällt.
  • Bei der Beurteilung der insolvenzrechtlichen Überschuldung werden nicht nur die buchhalterischen Werte der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten berücksichtigt, sondern auch zukünftige Ertragsaussichten und die Fähigkeit des Unternehmens, langfristig zahlungsfähig zu bleiben.
  • Eine insolvenzrechtliche Überschuldung erfordert eine zweistufige Prüfung: Zuerst wird eine Fortführungsprognose erstellt. Ist diese positiv, kann das Unternehmen trotz einer bilanziellen Überschuldung weitergeführt werden. Ist die Prognose jedoch negativ, wird die Überschuldung als insolvenzrechtlich relevant betrachtet, und es kann ein Insolvenzverfahren eingeleitet werden.

Zusammengefasst lässt sich sagen, dass die bilanzielle Überschuldung primär eine buchhalterische Feststellung ist, während die insolvenzrechtliche Überschuldung ein komplexeres Konzept darstellt, das sowohl rechtliche als auch wirtschaftliche Überlegungen berücksichtigt, einschließlich der Fähigkeit des Unternehmens, langfristig zu überleben und seine Schulden zu bedienen.

FireShot Capture 150 – Tobias Philipp Kasimir Metz, Norderstedt – www.northdata.de

 

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Anlegerschutz

Neon Equity AG und die swisspartners Versicherung AG

Neon Equity AG Frankfurt am Main Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6...

Anlegerschutz

Kritische Analyse des Angebots von Jens Rabe und seiner Investment-Strategiecoachings

Das Coaching-Angebot von Jens Rabe, welches ein regelmäßiges Einkommen an der Börse...

Anlegerschutz

Kritische Analyse der Moniflo-Investitionsplattform aus Anlegersicht

Moniflo bietet Anlegern eine Investmentplattform, die sich auf nachhaltige und wirkungsorientierte Anlagen...