Auch das eine Gesellschaft die wir Tobias Metz zuordnen, jenem Tobias Metz vom Unternehmen Aua24 AG aus Norderstedt. Auch deise Geselslchaft ist eine bilanziell überschuldete Gesellschaft, denn auch hier gibt es einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag. Der hier ausgewiesene Betrag ist 807.312,40. Auch hier natürlich wieder der Hinweis, eine bialnzielle Überschuldung ist nicht vergleichbar einer insolvenzrechtlichen Überschuldung.
bilanzmetzverwaltungsgembh
Die Begriffe „bilanzielle Überschuldung“ und „insolvenzrechtliche Überschuldung“ spielen im Kontext von Unternehmensfinanzen und Insolvenzrecht eine wichtige Rolle, insbesondere bei der Beurteilung der finanziellen Stabilität und der Überlebensfähigkeit eines Unternehmens. Obwohl beide Begriffe mit der Überschuldung eines Unternehmens in Verbindung stehen, beziehen sie sich auf unterschiedliche Konzepte und werden auf verschiedene Weise bewertet:
- Bilanzielle Überschuldung:
- Eine bilanzielle Überschuldung liegt vor, wenn das Fremdkapital eines Unternehmens dessen Vermögenswerte übersteigt. Das bedeutet, die Passiva auf der Bilanz übertreffen die Aktiva.
- Diese Art der Überschuldung wird durch eine reine buchhalterische Bewertung der Bilanz ermittelt, bei der die Vermögenswerte und Schulden zu ihren Buchwerten angesetzt werden.
- Eine bilanzielle Überschuldung bedeutet nicht zwangsläufig, dass ein Unternehmen zahlungsunfähig ist oder Insolvenz anmelden muss. Es kann sein, dass das Unternehmen noch über ausreichende Liquidität verfügt, um seinen laufenden Verpflichtungen nachzukommen.
- Insolvenzrechtliche Überschuldung:
- Insolvenzrechtliche Überschuldung ist ein Rechtsbegriff, der eine der Bedingungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens darstellt. Sie liegt vor, wenn das Unternehmen nicht mehr in der Lage ist, seine bestehenden Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen, und wenn eine Fortführungsprognose negativ ausfällt.
- Bei der Beurteilung der insolvenzrechtlichen Überschuldung werden nicht nur die buchhalterischen Werte der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten berücksichtigt, sondern auch zukünftige Ertragsaussichten und die Fähigkeit des Unternehmens, langfristig zahlungsfähig zu bleiben.
- Eine insolvenzrechtliche Überschuldung erfordert eine zweistufige Prüfung: Zuerst wird eine Fortführungsprognose erstellt. Ist diese positiv, kann das Unternehmen trotz einer bilanziellen Überschuldung weitergeführt werden. Ist die Prognose jedoch negativ, wird die Überschuldung als insolvenzrechtlich relevant betrachtet, und es kann ein Insolvenzverfahren eingeleitet werden.
Zusammengefasst lässt sich sagen, dass die bilanzielle Überschuldung primär eine buchhalterische Feststellung ist, während die insolvenzrechtliche Überschuldung ein komplexeres Konzept darstellt, das sowohl rechtliche als auch wirtschaftliche Überlegungen berücksichtigt, einschließlich der Fähigkeit des Unternehmens, langfristig zu überleben und seine Schulden zu bedienen.
FireShot Capture 150 – Tobias Philipp Kasimir Metz, Norderstedt – www.northdata.de
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