Bilanzielle Überschuldung
Die Gesellschaft ist zum 31. Dezember 2021 bilanziell überschuldet. Aufgrund einer positiven Fortführungsprognose und ausreichenden stillen Reserven liegt keine Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinne vor.
So kann man es im Textteil der Bilanz nachlesen. Ein Investment, was ich als Anleger nicht zeichnen würde, denn mit ihren Einzahlungen müssen sie erst einmal die Miesen beseitigen.
PATRIZIA Retail Eins Immobilien GmbH & Co. KGHamburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021BILANZAKTIVA
ANHANGI. Allgemeine Hinweise Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 i. V. m. § 264a Abs. 1 HGB aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für Personenhandelsgesellschaften i. S. d. § 264a HGB. Die Gesellschaft ist eine kleine Personenhandelsgesellschaft. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Ansatz und die Bewertung von Bilanzposten sind unbeeinflusst von der Corona-Pandemie. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert angewendet. Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer auf der Grundlage steuerlich anerkannter Höchstsätze abgeschrieben. Soweit eine dauerhafte Wertminderung der Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens gegeben ist, wird auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Die Vorräte werden unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips zum Nennwert bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zu Nennwerten bewertet. Das Eigenkapital ist zum Nennwert angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit größer ein Jahr sind nicht vorhanden. Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. III. Erläuterungen zur Bilanz a. Umlaufvermögen Vorräte Die Vorräte in Höhe von 175 T€ (Vorjahr: 114 T€) bestehen aus noch nicht abgerechneten Nebenkosten an die Mieter. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 19 T€ (Vorjahr: 33 T€) bestehen aus Forderungen gegenüber Mieter. Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. b. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten sind im Verbindlichkeitenspiegel im Einzelnen dargestellt.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betreffen ein verzinsliches Darlehen der Berlin Hyp AG, Berlin, in Höhe von 9.650 T€. Diese Verbindlichkeiten sind in voller Höhe durch ein Grundpfandrecht gesichert. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten ein verzinsliches Darlehen in Höhe von 3.069 T€. IV. Sonstige Angaben (1) Bilanzielle Überschuldung Die Gesellschaft ist zum 31. Dezember 2021 bilanziell überschuldet. Aufgrund einer positiven Fortführungsprognose und ausreichenden stillen Reserven liegt keine Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinne vor. (2) Haftungsverhältnisse Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten beinhalten eine Darlehensverbindlichkeit gegenüber der Berlin Hyp AG. Dieses Darlehen ist durch Grundpfandrechte gesichert. Mit diesem haftet die Gesellschaft gesamtschuldnerisch auch für und mit ihr verbundene Unternehmen. Die Gesellschaft ist Gesamtschuldnerin und Garantin für die gesamten Darlehensverbindlichkeiten der verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 120,5 Mio. (einschließlich der eigenen Darlehensverbindlichkeiten) gegenüber der Berlin Hyp AG. (3) Vorgänge von besonderer Bedeutung Der Ausbruch der Corona-Pandemie im Jahr 2020 wird auch unsere Gesellschaft negativ beeinflussen; wir können jedoch die konkreten Auswirkungen auf das Einkaufs- und Fachmarktzentrum noch nicht einschätzen, da diese von mehreren Faktoren abhängen (Länge von Lockdowns, Staatshilfen, usw.). Es ist jedenfalls von kurzfristigen Ertragsminderungen im Geschäftsjahr 2022 auszugehen (sinkende Umsatzmieten, Ausfall von Mietern, u. ä.). Am 24. Februar 2022 sind russische Streitkräfte in die Ukraine einmarschiert. Das einschneidende Ereignis wird in der globalen Wirtschaft deutliche Spuren hinterlassen. Wesentliche Risiken treffen die Realwirtschaft z.B. hinsichtlich Lieferketten, Energiekosten, Absatzmärkten, Kreditversorgung oder Cybersicherheit. Konkrete Auswirkungen aus diesem Konflikt auf die Gesellschaft, die diese in ihrem Bestand gefährden könnten, sind allerdings derzeit nicht bekannt und auch nicht absehbar. Der Jahresabschluss ist daher unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt.
Hamburg, den 22. April 2022 Jan Michael Wangermann Dominik Josef Röhrich Daniel Arnold Dreyer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 25. August 2022 |
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