PROJECT PW Kölner Str. 82/84 Frankfurt GmbH & Co. KGNürnbergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Bilanz
AnhangAllgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss der PROJECT PW Kölner Str. 82/84 Frankfurt GmbH & Co. KG wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des Gesellschaftsvertrags zu beachten. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind bis auf die Restlaufzeitvermerke der Verbindlichkeiten im Anhang aufgeführt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Personengesellschaft. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von den größenabhängigen Erleichterungen nach § 267 i.V.m. §§ 266 Abs. 1, 274a, 276 und 288 Abs. 1 HGB Gebrauch gemacht. Darüber hinaus wurden Offenlegungserleichterungen nach § 326 Abs. 1 HGB in Anspruch genommen. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht Firmenname laut Registergericht: PROJECT PW Kölner Str. 82/84 Frankfurt GmbH & Co. KG Firmensitz laut Registergericht: Nürnberg Registereintrag: Handelsregister Registergericht: Nürnberg Register-Nr.: HRA 17245 Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Bewertung wurde trotz der bestehenden bilanziellen Überschuldung weiterhin unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) vorgenommen. Die Fortführung der Unternehmenstätigkeit wurde durch die Geschäftsführung beurteilt und als positiv eingeschätzt. Die PROJECT Real Estate AG hat für die Gesellschaft eine Patronatserklärung ausgesprochen. Dadurch ist die Gesellschaft in der Lage, ihre gegenwärtigen und zukünftigen Verbindlichkeiten jederzeit zu erfüllen. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. In die Herstellungskosten der fertigen und unfertigen Erzeugnisse bzw. Leistungen wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu ihren Anschaffungskosten angesetzt und wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die liquiden Mittel wurden zum Nennwert angesetzt. Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Vorjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. UNTERZEICHNUNG Nürnberg, 29. April 2022 gez. gez. gez. gez. sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: |
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