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Bilanziell überschuldet: PROJECT WD Reicker Str. Dresden GmbH & Co. KG (vormals: PROJECT Wohnen Deutschland 1 GmbH & Co. KG)

geralt (CC0), Pixabay
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PROJECT WD Reicker Str. Dresden GmbH & Co. KG (vormals: PROJECT Wohnen Deutschland 1 GmbH & Co. KG)

Bamberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 19.05.2021 bis zum 31.12.2021

BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2021

A K T I V A

31.12.2021
EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN 1.434.339,93
I. Sachanlagen 1.434.339,93
B. UMLAUFVERMÖGEN 975,00
I. Guthaben bei Kreditinstituten 975,00
C. NICHT DURCH VERMÖGENSEINLAGEN GEDECKTER FEHLBETRAG DER KOMMANDITISTEN 17.028,97
1.452.343,90

P A S S I V A

31.12.2021
EUR
A. EIGENKAPITAL 0,00
I. Kapitalanteile des Komplementärs 0,00
II. Kapitalanteile der Kommanditisten 0,00
B. RÜCKSTELLUNGEN 783.697,07
C. VERBINDLICHKEITEN 668.646,83
– davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR 668.646,83 (Vorjahr: EUR 0,00)
1.452.343,90

ANHANG FÜR DAS RUMPFGESCHÄFTSJAHR VOM 19. MAI BIS ZUM 31. DEZEMBER 2021

1. ALLGEMEINE ANGABEN

Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht:

Firmenname laut Registergericht: PROJECT Wohnen Deutschland 1 GmbH & Co. KG
Firmensitz laut Registergericht: Bamberg
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Bamberg
Register-Nummer: HRA 12826

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind bis auf die Restlaufzeitvermerke der Verbindlichkeiten insgesamt im Anhang aufgeführt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Personengesellschaft und Co. gem. § 264a Abs. 1 i.V.m. § 267 Abs. 1 HGB. Von den ihr eingeräumten Erleichterungen bei der Aufstellung des Anhangs gemäß § 288 HGB macht die Gesellschaft teilweise Gebrauch.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

2. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den handelsrechtlichen Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt.

In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen.

Die übrigen Aktiva sind jeweils zum Nennwert angesetzt.

Passivierungspflichtige Rückstellungen sind für alle erkennbaren, ungewissen Verbindlichkeiten gebildet worden; die zurückzustellenden Beträge wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung bemessen.

Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt.

Alle Verbindlichkeiten lauten auf Euro.

3. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

In den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter in Höhe von 2.033,00 € enthalten.

Der Jahresfehlbetrag 2021 wurde nach den Regelungen im Gesellschaftsvertrag auf die Kapitalkonten der Kommanditisten verteilt.

4. SONSTIGE ANGABEN

Als Geschäftsführer waren im Berichtsjahr die PROJECT Fonds Komplementär GmbH, Bamberg sowie als geschäftsführende Kommanditistin die PROJECT 5. Wohnen GmbH, Nürnberg, bestellt. Sie werden vertreten durch die Geschäftsführer der PROJECT Fonds Komplementär GmbH, Herrn Ralf Cont (Kaufmann) und Herrn Stefan Herb (Kaufmann) sowie durch die Geschäftsführer/​-in der PROJECT 5. Wohnen GmbH, Herrn Henning Niewerth (Rechtsanwalt), Herrn Michael Weniger (Kaufmann), Herrn Wolfgang Hammer (Kaufmann) und Frau Angela Uttenreuther (Kauffrau). Das Stammkapital beträgt jeweils 25.000,00 €.

In Höhe von EUR 1.000,00 bestehen nicht eingeforderte Hafteinlagen gemäß § 172 Abs. 1 HGB, die noch nicht geleistet wurden.

Von den Kommanditisten wurde bis zum Bilanzstichtag insgesamt folgendes Kommanditkapital als Eigenkapital gewährt:

PROJECT Investment AG 1.000,00€

5. SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN

Für die Grundstücke Reicker Straße 51/​ 51a, eingetragen im beim Grundbuchamt Dresden im Grundbuch von Strehlen Blatt 1051 und Blatt 324 Flurstück 269/​6, 269/​c, liegt ein Kaufvertrag vor. Für die Bilanzierung als Grundstück im Sachanlagevermögen liegen zum 31.12.2021 noch nicht alle Voraussetzungen vor. Für den Kaufpreis in Höhe von EUR 9.835.740,00 besteht für die Gesellschaft eine sonstige finanzielle Verpflichtung.

Bamberg, 9. Februar 2022

gez.

PROJECT Fonds Komplementär GmbH

Ralf Cont

Geschäftsführer

gez.

PROJECT Fonds Komplementär GmbH

Stefan Herb

Geschäftsführer

gez.

PROJECT 5. Wohnen GmbH

Henning Niewerth

Geschäftsführer

gez.

PROJECT 5. Wohnen GmbH

Michael Weniger

Geschäftsführer

gez.

PROJECT 5. Wohnen GmbH

Wolfgang Hammer

Geschäftsführer

gez.

PROJECT 5. Wohnen GmbH

Angela Uttenreuther

Geschäftsführerin

Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers bezieht sich auf den Jahresabschluss in aufgestellter Form.

Die Offenlegung erfolgt in verkürzter Form gem. §§ 325 ff. HGB.


BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die PROJECT Wohnen Deutschland 1 GmbH & Co. KG, Bamberg

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der PROJECT Wohnen Deutschland 1 GmbH & Co. KG, Bamberg, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Rumpfgeschäftsjahr vom 19. Mai bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Personenhandelsgesellschaften im Sinne des § 264a HGB geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2021 sowie ihrer Ertragslage für das Rumpfgeschäftsjahr vom 19. Mai bis zum 31. Dezember 2021.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Personenhandelsgesellschaften im Sinne des § 264a HGB geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

– identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

– gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben.

– beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

– ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

– beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Coburg, 10. Februar 2022

ECOVIS Wirtschaftstreuhand GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

gez.

Daniel Ehlke

Wirtschaftsprüfer

gez.

Bernhard Umlauft

Wirtschaftsprüfer

Sonstige Berichtsbestandteile

Der Jahresabschluss wurde am 31. August 2022 festgestellt.

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