Bilanziell überschuldet: Ranft Green Energy GmbH

Published On: Samstag, 11.03.2023By

 

Ranft Green Energy GmbH

Bad Mergentheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Lagebericht

L A G E B E R I C H T

für das

Geschäftsjahr

2021

der

Ranft Green Energy GmbH

Johann-Hammer-Straße 22
97980 Bad Mergentheim

Lagebericht

A) Grundlagen des Unternehmens

Die Gesellschaft ist eine 100%-ige Tochter der Gesellschafterin Ranft Projektpartner GmbH und damit Teil der Ranft Unternehmensgruppe. Sie wurde als Ranft Green Energy GmbH (im Folgenden auch: „Gesellschaft“ oder „RGE“) am 24.11.2015 mit einem Stammkapital von EUR 25.000 und dem Sitz in Bad Mergentheim gegründet. Die Eintragung in das Han­delsregister des Amtsgerichts Ulm erfolgte am 16.12.2015 unter HRB 732893.

Gegenstand der RGE ist die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere auch die Beteiligung an energieerzeugenden Unter­neh­men. Ferner die Übernahme von Planungs- und Herstellungsleistungen für Energie­erzeu­gungsanlagen als Generalunternehmer oder Generalübernehmer, der Handel mit Energie­erzeugungsanlagen, der Erwerb von Energieerzeugungsanlagen und mit diesen in Verbin­dung stehendem Grundbesitz.

Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten und sich an anderen Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art beteiligen, solche gründen, übernehmen oder vertreten.

Als Geschäftsführer der Gesellschaft ist seit der Gründung Herr Michael Ranft, Creglingen bestellt. Der Geschäftsführer ist einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Der Geschäftsführer ist zugleich Geschäftsführer der Gesellschafterin Ranft Projektpartner GmbH mit Sitz in Bad Mergentheim.

Die Gesellschaft beschäftigt keine Mitarbeiter. Die Bereiche Verwaltung, Finanzen und Con­trolling insbesondere die Finanzbuchhaltung, das Forderungsmanagement und das Risiko­management übernimmt die Ranft Projektpartner GmbH als Holding.

Die Gesellschaft hat zur Kapitalbeschaffung nachrangige Darlehen mit der Emissionsbezeich­nung „Ranft Green Energy V – 2016“ mit einem Emissionsvolumen von EUR 5,0 Mio. angeboten und platziert. Die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung des Produk­tes durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erfolgte im Jahr 2016.

B) Wirtschaftsbericht

1) Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

644359364Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Europa zeigt einen Anstieg des Bruttoinlandsprodukts (BIP) der 27 EU-Länder ohne Großbritannien von 13,4 Billionen Euro auf 14,45 Billionen Euro. Dies ist eine Veränderung um +7,8%. Die Gesellschaft ist hautsächlich in den Ländern Deutschland und Italien aktiv. Die Entwicklung in Deutschland zeigt, dass das BIP nach einer Abschwächung in 2020 um -4,8% in 2021 wieder ein positives Bild mit einer Zunahme um +2,9% zeigt und weiterhin die größte Volkswirtschaft im EU-Raum darstellt. In Italien ist ebenfalls nach einem Rückgang des BIP in 2020 um -8,9% in 2021 das BIP um +11,1% gegenüber Vorjahr gestiegen. Die Entwicklung in 2021 wurde – wenn auch in abgeschwächter Form – durch die Covid-19 Pandemie weiter erheblich beeinflusst. Durch die Fortsetzung der unterschiedlichsten Maßnahmen wurde von den jeweiligen Landesregierungen der Europäischen Union weiterhin versucht, den wirtschaftlichen Schaden der Covid-Pandemie auch im Jahr 2021 so gering wie möglich zu halten.

Obwohl es in 2021 positive Zuwachsraten bei den BIP´s im EU-Raum und in Deutschland gegeben hat, hat sich die Normalisierung des gesellschaftlichen und damit auch des wirtschaftlichen Lebens lediglich verzögert dargestellt. Für 2022 zeichnet sich ab, dass die getroffenen Maßnahmen der Länder – wie auch in Deutschland – greifen. Der internationale Währungsfonds (IWF) z.B. prognostizierte im Januar 2022 für das Jahr 2022 ein BIP-Wachstum von 3,9% im Eurogebiet und um 3,8% in Deutschland

Mit Beginn der kriegerischen Auseinandersetzungen in der Ukraine sind für Europa und damit auch für die beiden wichtigsten Märkte der Gesellschaft – Deutschland und Italien – die Rahmenbedingungen stark verändert. Insbesondere kommt es aufgrund der Abhängigkeiten in der Nahrungsmittel- und Energieversorgung gerade von Ländern, die an den Auseinandersetzungen beteiligt sind, zu Versorgungslücken, die die EU-Länder schließen müssen. Diese Maßnahmen haben in Deutschland zu einer erheblich angestiegenen Inflationsrate von über 7% geführt.
Folglich hat auch der IWF seine Wachstumsprognosen aus dem Januar 2022 für das BIP im Euroraum von +3,9% auf +2,8% reduziert. Ebenso sind die Prognosen für Deutschland von einem ursprünglichen BIP Wachstum von +3,8% auf +2,1% reduziert worden. Auch in Italien wird das prognostizierte BIP Wachstum in 2022 auf lediglich +2,3% geschätzt.
Es bleibt unter dem Hintergrund der pandemischen Auswirkungen und der kriegerischen Auseinandersetzungen abzuwarten, ob sich die Prognosen der wirtschaftlichen Entwicklung 2022 so einstellen und die weitere prognostizierte BIP Entwicklung für 2023 (Europäische Kommission im Euroraum +2,3%, IWF in Deutschland +2,1% und Italien +2,2%) erreichen lassen.

Die nationale Energiestrategie in Deutschland für die nächsten zehn Jahre zielt u.a. auf die Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen, den Ausbau von Erneuerbaren Energien, die Stärkung der Versorgungssicherheit, die Verringerung von Preisspannen für Energie, die Förderung nachhaltiger Mobilität und umweltfreundlicher Brennstoffe sowie das Auslaufen der Energieerzeugung aus Kohle und Kernkraft. Auch in Italien rücken diese Ziele in den Vordergrund.

Energiepolitische Weichenstellungen

Die neue Europäische Kommission unter ihrer Präsidentin Ursula von der Leyen hat am 11. Dezember 2019 den „European Green Deal“ vorgelegt. Dieses Programm enthält einen Maßnahmenkatalog zur Senkung der Treibhausgasemissionen in allen Bereichen der Wirt­schaft. Diese Ziele, des „European Green Deals“, wurden von der EU am 22. April 2021 mit dem „Klimaschutzgesetz“ gesetzlich verankert.

Mit dem Green Deal verfolgt die EU-Kommission zwei Ziele. Das erste: Die EU soll bis 2050 klimaneutral werden. Das zweite Ziel bezieht sich auf das Jahr 2030: Bis dahin soll die EU ihren jährlichen Treibhausgasausstoß um 50 bis 55% unter den Wert von 1990 senken. Bis­her geplant war eine Reduktion um 40%. Erreicht werden sollen die Ziele durch einen weit­reichenden Umbau von Industrie, Energieversorgung, Verkehr und Landwirtschaft. Dafür plant die EU-Kommission zahlreiche Programme. Vorgesehen ist u. a. ein beschleunigter Ausbau der erneuerbaren Energien, eine neue Industriestrategie, Importhür­den für klimaschädlich produzierte Waren und eine Strategie für sauberen Verkehr.

Regionen, die durch diese Maßnahmen besonders belastet werden, sollen mit Mitteln aus einem „Just Transition Fund“ unterstützt werden.

In Italien wurde bereits 2017 von der Regierung die nationale Energiestrategie (SEN – Strategia Energetica Nazionale) für den kommenden Zeitraum bis 2030 bekannt gegeben. Diese umfasst die Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen, den Ausbau von Erneuer­baren Energien, die Stärkung der Versorgungssicherheit, die Verringerung von Preisspannen für Energie, die Förderung nachhaltiger Mobilität und umweltfreundlicher Brennstoffe sowie das Auslaufen von Energieerzeugung aus Kohle. Insgesamt strebt die italienische Regierung einen Anteil von 55% an Erneuerbaren Energien an. Insbesondere der Ausbau der Photovol­taik-Kraftwerke soll bei der Umsetzung der SEN eine führende Rolle einnehmen. Regionen und Verwaltungen sollen hierzu Gebiete zur Nutzung erneuerbarer Energien bestimmen, die anderweitig nicht verwertbar sind.

In Deutschland hat sich die Große Koalition aus CDU, CSU und SPD im Koalitionsvertrag zu den im Rahmen des Pariser Klimaschutzabkommens vereinbarten Klimazielen 2020, 2030 und 2050 bekannt. Der Anteil der Erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch soll bis 2030 auf etwa 65 Prozent ausgebaut werden. Die Energienetze sollen modernisiert und aus­gebaut werden; durch neue Technologien und einer stärkeren Digitalisierung sowie mit einer besseren Zusammenarbeit der Netzbetreiber sollen die vorhandenen Netze höher ausge­lastet werden.

Zur Umsetzung der Klimaziele wurde im Jahr 2018 die „Kommission für Wachstum, Strukturwan­del und Beschäftigung“ von der deutschen Regierung eingesetzt, diese entwickelte Maß­nahmen zur strukturellen Entwicklung der Braunkohleregionen in Deutschland und erstellte in deren Abschlussbericht einen Zeitplan und benannte ein Enddatum für den deutschen Kohleausstieg für 2038.

Am 9. Oktober 2019 hat das Bundeskabinett sein Klimaschutzprogramm 2030 beschlossen. Gleich­zeitig verabschiedete es den Entwurf für ein Bundes-Klimaschutzgesetz, das mit einigen Anpassungen am 12. Dezember 2019 vom Bundestag und vom Bundesrat beschlossen wurde. Klimaschutzprogramm und Klimaschutzgesetz sollen sicherstellen, dass die nationalen Emissionsminderungsziele für 2030 erreicht werden. Diese werden im Klimaschutzgesetz nun erstmals legislativ verankert. Das Klimaschutzprogramm 2030 beschreibt die Instru­mente und Maßnahmen, mit denen die Ziele erreicht werden sollen.

Die seit Herbst 2021 amtierende Ampel-Regierung hat – insbesondere auch aufgrund der Erkenntnisse der energieversorgungstechnischen Schwierigkeiten, die beschleunigt durch den Ukraine – Konflikt entstehen, diese langfristigen Maßnahmen aufgegriffen und kurzfristig beispielsweise durch das Osterpaket EEG 2023 eine erste schnelle regulatorische Anpassung für  die Nutzung von erneuerbaren Energien geschaffen. Auch der neue Koalitionsvertrag sieht erhebliche Verbesserungen in Bezug auf die Umsetzung der Energiewende vor und wird den in dieser Branche aktiven Unternehmen weitere – auch regulatorische – Türen öffnen, um ihr Geschäftsportfolio nicht nur zu festigen, sondern darüber hinaus auszubauen.

Vor dem Hintergrund dieser umfassenden und langfristigen Zielsetzungen und Maßnahmen und den kurzfristig umgesetzten Entscheidungen sieht die Geschäftsführung nochmals verbesserte Bedingungen für die Umsetzung ihrer Investi­tionsvorhaben und eine erfolgreiche Geschäftstätigkeit.

2) Geschäftsverlauf und Lage der Gesellschaft

Der Geschäftsverlauf des Geschäftsjahres 2021 war geprägt von der laufenden Projektrealisierung der Photovoltaikanlage „Gallmersgarten“, die sich Pandemie-bedingt in das Folgejahr 2022 verschiebt.

a) Ertragslage

Die Gesellschaft weist im Geschäftsjahr (GJ) 2021 einen Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 111,8 (VJ: TEUR -94,8) aus.

Das positive Zinsergebnis resultiert aus laufenden Zinsaufwendungen für die Nachrangdarlehen „Ranft Green Energy V – 2016“ in Höhe von TEUR 320,0 (VJ: TEUR 330,7), denen Zinserträge aus den Finanzanlagen (Ausleihungen) von TEUR 561,1 (VJ: TEUR 357,7) gegenüberstehen. Der Anstieg der Zinserträge ist im Wesentlichen auf die Weiterberechnung von Kapitalbeschaffungskosten zurückzuführen.

b) Vermögenslage

Die Gesellschaft hat zum Bilanzstichtag Ausleihungen an die Muttergesellschaft in Höhe von EUR 4,3 Mio. (VJ. EUR 4,4 Mio.) zur Finanzierung von Erneuerbare Energien-Projekten von Unternehmen der Ranft Unternehmensgruppe ausgereicht. Aus diesen Investitionen resultieren die ausgewiesenen Zinserträge.

Die Forderungen belaufen sich zum Bilanzstichtag auf TEUR 561,1 (VJ. TEUR 360,3).

Das Eigenkapital valutiert zum 31.12.2020 mit TEUR -435,1 (VJ. TEUR -546,9). Die Gesell­schaft weist somit in ihrer Bilanz in dieser Höhe einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag aus, der sich durch den laufenden Jahresüberschuss entsprechend verringert hat.

c) Finanzlage

Die liquiden Mittel der Gesellschaft betragen zum Bilanzstichtag TEUR 295,1 (VJ. TEUR 0,8). Darüber hinaus bestehen kurzfristige Forderungen von TEUR 561,1 (VJ. TEUR 360,3). Demgegenüber stehen Verbind­lichkeiten (ohne Nachrangdarlehen) von TEUR 465,7 (VJ. TEUR 220,8).

3) Finanzielle Leistungsindikatoren

Bei den finanziellen Leistungsindikatoren liegt der Fokus auf dem Betriebsergebnis und der Branchenentwicklung der Erneuerbaren-Energien.

4) Gesamtaussage

Der Jahresabschluss stellt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage dar. Bedingt durch die Covid-Pandemie ergaben sich Verzögerungen in der Umsetzung des geplanten Photovoltaik-Projektes „Gallmersgarten“, so dass sich dessen Realisierung in das Folgejahr verschiebt. Hierdurch begründet sich im Wesentlichen der Fehlbetrag der betrieblichen Tätigkeit.

C) Angaben nach dem Vermögensanlagegesetz (VermAnlG)

Vergütungen im Sinne des § 24 Absatz 1 Satz 3 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht gezahlt.

Für die Verwaltung der Gesellschaft wurden im Geschäftsjahr an die Gesellschafterin Ranft Projektpartner GmbH TEUR 9,0 entrichtet. Des Weiteren wurden für Fremdleistungen an ein verbundenes Unternehmen der Ranft-Gruppe ein Betrag in Höhe von TEUR 0,8 entrichtet.

D) Prognosebericht

Im GJ 2022 wird das Photovoltaik-Projekt „Gallmersgarten“ (mit 724,4 kWp) realisiert werden und an Investoren weiterveräußert. Dies wird dazu beitragen, den nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag zum Teil auszugleichen.

Die intensivierte Einbindung der Gesellschaft in die Aktivitäten der Ranft-Gruppe durch die Erweiterung der satzungsmäßigen Geschäftstätigkeit in 2019 wird sich weiterhin positiv auf die Geschäftsentwicklung auswirken. Die Gesellschaft profitiert hier insbesondere von der hervorragenden Marktposition der Ranft-Gruppe im Umfeld der Erneuerbaren Energien.

Derzeit befinden sich in der Ranft-Gruppe für Deutschland PV-Anlagen von ca. 15 MW sowie in Italien von ca. 70 MW in der Projektierung.

Es wird davon ausgegangen, dass es der Gesellschaft gelingen wird, sich zu attraktiven Konditionen zu finanzieren und in Projekte mit einer attrak­tiven Rendite zu investieren.

Vor dem Hintergrund des prognostizierten günstigen Marktumfeldes für Geschäftsmodelle im Bereich der Erneuerbaren Energien und der damit verbundenen Geschäftstätigkeit der Gesellschaft, wie der Übernahme von Planungs- und Herstellungsleistungen für Energieerzeugungs­anlagen als Generalunternehmer oder Generalübernehmer, den Handel mit Energieerzeugungsanlagen, den Erwerb von Energieerzeugungsanlagen und dem Erwerb mit diesen in Verbindung stehendem Grundbesitz, beurteilt die Geschäftsführung die voraussichtliche Entwicklung der Gesellschaft positiv.

E) Chancen- und Risikobericht

1) Risikobericht

Die Risiken des Geschäftsmodells sind in dem durch die BaFin genehmigten Emissions­prospekt vom 14.04.2016 beschrieben. Diese Risiken bestehen unverändert. Hervorzuheben ist, dass mit dem Geschäftsmodell grundsätzlich das inhärente Risiko verbunden ist, dass die von der Gesellschaft investierten Mittel nicht die prognostizier­ten Erträge er­wirtschaften. Die Folge wäre eine Gefährdung der von der Gesellschaft ­erwarteten Erträge, was sich letztendlich auch auf die Zins- und Tilgungszahlungen an die Zeichner der Nachrangdarlehen sowie auf den Fortbestand der Gesellschaft auswirken kann.

Es besteht das Risiko, dass ungünstige Energieanlagen ausgewählt werden bzw. die ausgewählten Anlagen sich negativ entwickeln und die Gesellschaft somit geringere Ergebnisse erzielt.

Der Markt der Energieerzeugung aus Erneuerbaren Energien unterliegt einem ständigen Wandel und Neuerungen. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass die allgemeine Akzeptanz in der Bevölkerung sowohl für die durch die Gesellschaft geförderten Systeme als auch für die verwendeten Komponenten sinkt. Es kann weiterhin nicht ausgeschlossen werden, dass neuere Technologien entwickelt werden, die wesentlich effizienter als die durch die Gesellschaft geförderten Technologien sind.

Es besteht das Risiko, dass die für die Errichtung der Energieanlagen kalkulierten Kosten und/​oder Zeitpläne und/​oder vereinbarten Spezifikationen der Anlagen bei der Realisierung nicht eingehalten werden.

Bei Übernahme sämtlicher mit dem Betrieb der Energieanlagen verbundenen Aufgaben unterliegt die Gesellschaft den damit verbundenen Risiken, insbesondere der Haftung als Anlagenbetreiber gegenüber Dritten sowie den allgemeinen, landesüblichen gesetzlichen Verkehrssicherungspflichten. Etwaige daraus resultierende Schadenersatzverpflichtungen, die nicht durch Versicherungsentschädigungen ausgeglichen werden, sind von dem jeweiligen Unternehmen zu tragen.

Die in der Prognoserechnung in Bezug auf den langfristigen Betrieb der Energieerzeugungs-anlagen kalkulierten Kosten basieren auf Marktanalysen und Prognosen. Es besteht das Risiko, dass weitere unplanmäßige sonstige Kosten entstehen oder diese Kosten in der Prognoserechnung nicht in ausreichender Höhe gewählt wurden.

Aufgrund von Störungen oder Schadensereignissen an den Energieerzeugungsanlagen besteht das Risiko, dass es zu Betriebsunterbrechungen kommt, in denen nur verringerte Mengen oder gar keine Energie durch die Anlage produziert wird. Ebenso könnten Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten zu Betriebsunterbrechungen führen.

Ferner könnten die Photovoltaikanlagen aus technischen Gründen nicht über die prognosti-zierte Lebensdauer von 25 Jahren für ihren bestimmungsgemäßen Gebrauch nutzbar sein.

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass trotz einer umfangreichen gutachterlichen Prüfung auf den Grundstücken, auf welchen die Energieanlagen errichtet werden, aufgrund von unbekannten Altlasten, Bodenveränderungen oder aus anderen Gründen Erdarbeiten erforderlich werden, die zu vorübergehenden oder dauerhaften Betriebseinschränkungen der Energieanlagen und zu nicht kalkulierten Aufwendungen führen können. Dies gilt auch für Grundstücke Dritter, soweit für den Betrieb der Energieanlagen oder der Netzeinspeisung erforderliche Leitungen durch diese Grundstücke geführt worden sind. Es kann ferner nicht ausgeschlossen werden, dass Nachbargrundstücke veräußert werden und neue Grund-stückseigentümer im Falle fehlender oder nicht ausreichender grundbuchrechtlicher Absiche-rung der Leitungsrechte berechtigt sind, die Entfernung der Leitungen aus ihrem Grundstück zu fordern. Hierdurch kann der Betrieb der Energieanlagen vorübergehend oder dauerhaft eingeschränkt sein und zusätzliche Kosten für eine Neuverlegung der Leitungen auf anderen Grundstücken entstehen.

Die gesetzlichen und sonstigen Rahmenbedingungen hinsichtlich der tariflichen Einspeise-vergütungen für Strom aus Erneuerbaren Energieanlagen oder der Genehmigungsfähigkeit solcher Anlagen können sich während der betrieblichen Nutzungszeit nachteilig verändern. Es kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass die Gesellschaft aufgrund solcher Ereignisse gezwungen wäre, ihr Geschäftsmodell zu ändern oder einzelne geschäftliche Aktivitäten einzustellen.

Es besteht das Risiko, dass außergewöhnliche Risiken wie Erdbeben, Umweltkatastrophen, kriegerische Auseinandersetzungen, Flugzeugabstürze oder sonstige Ereignisse höherer Gewalt auftreten und die Energieanlagen betreffen.

Bei Eintritt eines oder mehrerer der aufgezählten Risiken kann es zu negativen Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit und/​oder auf die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft kommen.

Auch Risiken, auf die die Gesellschaft keinen Einfluss hat, wie Änderungen in den Gesetzen oder der Rechtsprechung, können die Markt- und Wettbewerbsverhältnisse beeinflussen und sich positiv oder negativ auf die Geschäftstätigkeit und/​oder wirtschaftliche Situation der Gesellschaft auswirken.

Die zukünftige Entwicklung der Gesellschaft hängt aber in erster Linie von der Auswahl der jeweiligen Anlageobjekte im Bereich der Erneuerbaren Energien und deren Ertragskraft ab.

2) Chancenbericht

Die Chancen der Gesellschaft ergeben sich im Wesentlichen vice versa zu den vorstehend aufgeführten Risiken, d.h. dass diese Chancen vor allem darin bestehen, dass es der Gesell­schaft gelingt die aufgenommenen Mittel zu überplangemäßen Erträgen zu investieren.

Insbesondere in den sich anbahnenden Investitionsmöglichkeiten, durch das verabschiedete „Erneuerbare-Energien-Gesetz“ in Italien und die zahlreichen sog. „Grid-parity“-Projekte, welche sich innerhalb der Ranft-Gruppe in Vorbereitung finden, sieht die Geschäftsführung eine bedeutende Chance für die Gesellschaft und deren Geschäftsent­wicklung.

644359365Die derzeit gegebenen günstigen Refinanzierungsmöglichkeiten aufgrund hoher Verfügbar­keit von Liquidität am Finanzmarkt und bei Kreditinstituten bei abnehmender Disponibilität finanzier­barer Projekte bzw. Anlagengegenständeunterstützen die Chancen der Gesellschaft.644359365HTHauk-Urban ThomasIst diese Aussage vor dem HIntergrund des Zinsanstiegs noch zutreffend?

F) Entsprechenserklärung

Bilanzeid, Erklärung des gesetzlichen Vertreters gemäß § 23 Abs. 2 Nr. 3 VermAnlG

Ich versichere nach besten Wissen, dass der Jahresabschluss der Ranft Green Energy GmbH unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätze ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussicht­lichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

Bad Mergentheim, 28. Juni 2022

Michael Ranft
Geschäftsführer

Bilanz

Aktiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Anlagevermögen 4.311.650,00 4.395.500,00
I. Finanzanlagen 4.311.650,00 4.395.500,00
B. Umlaufvermögen 900.859,02 393.519,11
I. Vorräte 44.659,11 32.413,73
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 561.096,59 360.280,98
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 295.103,32 824,40
C. Rechnungsabgrenzungsposten 18.578,77 111.342,98
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 435.142,17 546.932,96
Aktiva 5.666.229,96 5.447.295,05

Passiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzverlust 460.142,17 571.932,96
III. nicht gedeckter Fehlbetrag 435.142,17 546.932,96
B. Rückstellungen 9.163,62 12.660,00
C. Verbindlichkeiten 5.657.066,34 5.434.635,05
Passiva 5.666.229,96 5.447.295,05

Gewinn- und Verlustrechnung

1.1.2021 – 31.12.2021
EUR
1.1.2020 – 31.12.2020
EUR
1. Rohergebnis 0,00 -7.100,00
2. sonstige betriebliche Aufwendungen 129.292,12 114.661,24
3. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 561.096,58 357.661,16
davon aus verbundenen Unternehmen 561.096,58 357.661,16
4. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 320.013,67 330.692,40
5. Ergebnis nach Steuern 111.790,79 -94.792,48
Jahresüberschuss 111.790,79 -94.792,48

Anhang

der

Ranft Green Energy GmbH

zum Jahresabschluss auf den

31. Dezember 2021

A.  Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

1. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht

Firmenname laut Registergericht: Ranft Green Energy GmbH
Firmensitz laut Registergericht: Bad Mergentheim
Registergericht: Ulm
Register-Nr.: HRB 732893

2. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschrift des Handelsgesetzbuches (HGB) in der durch das Gesetz über Vermögensanlagen (VermAnlG) geregelten Form aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren.

B.  Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Bei der Bilanzierung wird gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen.

Die sonstigen Ausleihungen in den Finanzanlagen wurden zum Nennwert bewertet.

Die in Arbeit befindlichen Aufträge unter den Vorräten wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit den Anschaffungskosten bilanziert. Risiken, die eine niedrigere Bewertung erfordern, sind derzeit nicht bekannt.

Flüssige Mittel wurden zum Nennwert angesetzt.

Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet und zeitanteilig aufgelöst.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für der Höhe oder dem Grunde nach ungewisse Verbindlichkeiten mit dem voraussichtlichen Erfüllungsbetrag gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

C.  Angaben zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Angaben zur Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG)

Gegenüber den Gesellschaftern, bei denen es sich ebenfalls um verbundene Unternehmen handelt, bestehen am Bilanzstichtag die nachfolgenden Rechte und Pflichten:

Sachverhalte 31.12.2021 31.12.2020
EUR EUR
Ausleihungen 4.311.500,00 4.395.500,00
Forderungen 561.096,59 360.280,98
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 51.523,72 5.924,59
Sonstige Verbindlichkeiten 3.983,29 2,38

Eigenkapital

Der Bilanzverlust zum 31. Dezember 2021 beträgt EUR 460.142,14 und beinhaltet einen Verlustvortrag in Höhe von EUR 571.932,96.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2021

Art der Verbindlichkeit zum Gesamtbetrag davon mit einer Restlaufzeit
31.12.2021 kleiner 1 J. 1 bis 5 J. größer 5 J.
EUR EUR EUR EUR
Erhaltene Anzahlungen 248.817,66 248.817,66 0,00 0,00
(Vorjahr) 0,00 0,00 0,00 0,00
aus Lieferungen und Leistungen 17.916,02 17.916,02 0,00 0,00
(Vorjahr) (58.634,73) (58.634,73) (0,00) (0,00)
sonstige Verbindlichkeiten 5.390.332,66 4.731.832,66 603.500,00 55.000,00
(Vorjahr) (5.376.000,32) (1.730.500,32) (3.546.500,00) (99.000,00)
Summe 5.657.066,34 4.998.566,34 603.500,00 55.000,00
(Vorjahr) (5.434.635,05) (1.789.135,05) (3.546.500,00) (99.000,00)

Unter den sonstigen Verbindlichkeiten sind Nachrangdarlehen in Höhe von TEUR 5.178,8 (VJ. TEUR 5.213,8) enthalten.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Aus Kaufverträgen über noch nicht gelieferte Energieerzeugungsanlagen bestehen am Bilanzstichtag Verpflichtungen in Höhe von EUR 1,4 Mio.

Beträge von außergewöhnlicher Größenordnung:
Die sonstigen Zinsen und ähnliche Erträge enthalten Erträge von außergewöhnlicher Größenordnung in Höhe von TEUR 253,9 aus der Weiterberechnung von Kapitalbeschaffungskosten.

D.  Sonstige Angaben

Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer

Im Geschäftsjahr wurden keine Arbeitnehmer beschäftigt.

Konzernzugehörigkeit

Die Gesellschaft ist ein Tochterunternehmen der Ranft Projektpartner GmbH, Bad Mergentheim. Ein Konzernabschluss wird wegen der größenab­hängigen Befreiung nach § 293 HGB nicht erstellt.

Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Stichtag

Berichtspflichtige Ereignisse nach § 285 Nr. 33 HGB haben sich nicht ergeben.

Ergebnisverwendungsvorschlag der Geschäftsführung

Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, das Ergebnis auf neue Rechnung vorzutragen und hat den Jahresabschluss unter Berücksichtigung des Verlustvortrages aufgestellt.

E.  Buchmäßige Überschuldung

Trotz der bilanziellen Überschuldung zum Bilanzstichtag wurde der Jahresabschluss unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB aufgestellt. Eine Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinne liegt aufgrund der vertraglichen Bestimmungen zu den emittierten Nachrangdarlehen nicht vor.

Bad Mergentheim, 28. Juni 2022

_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​
Michael Ranft
Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile

Bad Mergentheim, 28. Juni 2022

Michael Ranft
Geschäftsführer

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.06.2022 festgestellt.

Bestätigungsvermerk

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Ranft Green Energy GmbH, Bad Mergentheim

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Ranft Green Energy GmbH, Bad Mergentheim, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Ranft Green Energy GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2021 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des VermAnlG und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 25 VermAnlG i.V.m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 25 VermAnlG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung des gesetzlichen Vertreters für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des VermAnlG in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 25 VermAnlG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insb. die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u.a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Würzburg, 29. Juni 2022

HPS | Hemberger Prinz Siebenlist GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

Sebastian Prinz    Thomas Hauk-Urban
Wirtschaftsprüfer    Wirtschaftsprüfer

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