Ranft Green Energy VI GmbHBad MergentheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021LageberichtL A G E B E R I C H T für das Geschäftsjahr 2021 der Ranft Green Energy VI GmbH Johann-Hammer-Straße 22 A) Grundlagen des Unternehmens Die Gesellschaft ist eine 100%-ige Tochter der Gesellschafterin Ranft Projektpartner GmbH und damit Teil der Ranft Unternehmensgruppe. Sie wurde als Ranft Green Energy VI GmbH (im Folgenden auch: „Gesellschaft“ oder „RGE VI“) am 29.08.2016 mit einem Stammkapital von EUR 25.000 und dem Sitz in Bad Mergentheim gegründet. Die Eintragung in das Handelsregister des Amtsgerichts Ulm erfolgte am 27.09.2016 unter HRB 734119. Gegenstand der RGE VI ist die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere auch die Beteiligung an energieerzeugenden Unternehmen. Ferner die Übernahme von Planungs- und Herstellungsleistungen für Energieerzeugungsanlagen als Generalunternehmer oder Generalübernehmer, der Handel mit Energieerzeugungsanlagen, der Erwerb von Energieerzeugungsanlagen und mit diesen in Verbindung stehendem Grundbesitz. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten und sich an anderen Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art beteiligen, solche gründen, übernehmen oder vertreten. Als Geschäftsführer der Gesellschaft ist seit der Gründung Herr Michael Ranft, Creglingen bestellt. Der Geschäftsführer ist einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Der Geschäftsführer ist zugleich Geschäftsführer der Gesellschafterin Ranft Projektpartner GmbH mit Sitz in Bad Mergentheim. Die Gesellschaft beschäftigt keine Mitarbeiter. Die Bereiche Verwaltung, Finanzen und Controlling insbesondere die Finanzbuchhaltung, das Forderungsmanagement und das Risikomanagement übernimmt die Ranft Projektpartner GmbH als Holding. Die Gesellschaft hat zur Kapitalbeschaffung nachrangige Darlehen mit der Emissions-bezeichnung „Ranft Green Energy VI – 2017“ mit einem Gesamtvolumen von EUR 5,0 Mio. angeboten und platziert. Die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung des Produktes durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erfolgte im Jahr 2017. Darüber hinaus wird ein auf höchstens 20 Nachrangdarlehen beschränktes Angebot über Nachrangdarlehen unter der Bezeichnung „Ranft Green Energy VI – 2018 – 6 Jahre“ mit Laufzeiten von sechs Jahren und einem Gesamtvolumen von EUR 1,5 Mio. angeboten. Zum Bilanzstichtag waren davon TEUR 367,0 aufgenommen. Des Weiteren werden Nachrangdarlehen unter der Bezeichnung „Ranft Green Energy VI – 2018“ mit Laufzeiten von zwei bis sechs Jahren und einem Monat mit einem Gesamtvolumen von EUR 1,5 Mio. angeboten. Je nach Laufzeit ist das Angebot auf höchstens 20 Nachrangdarlehen beschränkt. Zum Bilanzstichtag wurden hieraus TEUR 1.108 aufgenommen. B) Wirtschaftsbericht 1) Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Europa zeigt einen Anstieg des Bruttoinlandsprodukts (BIP) der 27 EU-Länder ohne Großbritannien von 13,4 Billionen Euro auf 14,45 Billionen Euro. Dies ist eine Veränderung um +7,8%. Die Gesellschaft ist hautsächlich in den Ländern Deutschland und Italien aktiv. Die Entwicklung in Deutschland zeigt, dass das BIP nach einer Abschwächung in 2020 um -4,8% in 2021 wieder ein positives Bild mit einer Zunahme um +2,9% zeigt und weiterhin die größte Volkswirtschaft im EU-Raum darstellt. In Italien ist ebenfalls nach einem Rückgang des BIP in 2020 um -8,9% in 2021 das BIP um +11,1% gegenüber Vorjahr gestiegen. Die Entwicklung in 2021 wurde – wenn auch in abgeschwächter Form – durch die Covid-19 Pandemie weiter erheblich beeinflusst. Durch die Fortsetzung der unterschiedlichsten Maßnahmen wurde von den jeweiligen Landesregierungen der Europäischen Union weiterhin versucht, den wirtschaftlichen Schaden der Covid-Pandemie auch im Jahr 2021 so gering wie möglich zu halten. Obwohl es in 2021 positive Zuwachsraten bei den BIP´s im EU-Raum und in Deutschland gegeben hat, hat sich die Normalisierung des gesellschaftlichen und damit auch des wirtschaftlichen Lebens lediglich verzögert dargestellt. Für 2022 zeichnet sich ab, dass die getroffenen Maßnahmen der Länder – wie auch in Deutschland – greifen. Der internationale Währungsfonds (IWF) z.B. prognostizierte im Januar 2022 für das Jahr 2022 ein BIP-Wachstum von 3,9% im Eurogebiet und um 3,8% in Deutschland Mit Beginn der kriegerischen Auseinandersetzungen in der Ukraine sind für Europa und damit auch für die beiden wichtigsten Märkte der Gesellschaft – Deutschland und Italien – die Rahmenbedingungen stark verändert. Insbesondere kommt es aufgrund der Abhängigkeiten in der Nahrungsmittel- und Energieversorgung gerade von Ländern, die an den Auseinandersetzungen beteiligt sind, zu Versorgungslücken, die die EU-Länder schließen müssen. Diese Maßnahmen haben in Deutschland zu einer erheblich angestiegenen Inflationsrate von über 7% geführt. Die nationale Energiestrategie in Deutschland für die nächsten zehn Jahre zielt u.a. auf die Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen, den Ausbau von Erneuerbaren Energien, die Stärkung der Versorgungssicherheit, die Verringerung von Preisspannen für Energie, die Förderung nachhaltiger Mobilität und umweltfreundlicher Brennstoffe sowie das Auslaufen der Energieerzeugung aus Kohle und Kernkraft. Auch in Italien rücken diese Ziele in den Vordergrund. Energiepolitische Weichenstellungen Die neue Europäische Kommission unter ihrer Präsidentin Ursula von der Leyen hat am 11. Dezember 2019 den „European Green Deal“ vorgelegt. Dieses Programm enthält einen Maßnahmenkatalog zur Senkung der Treibhausgasemissionen in allen Bereichen der Wirtschaft. Diese Ziele, des „European Green Deals“, wurden von der EU am 22. April 2021 mit dem „Klimaschutzgesetz“ gesetzlich verankert. Mit dem Green Deal verfolgt die EU-Kommission zwei Ziele. Das erste: Die EU soll bis 2050 klimaneutral werden. Das zweite Ziel bezieht sich auf das Jahr 2030: Bis dahin soll die EU ihren jährlichen Treibhausgasausstoß um 50 bis 55% unter den Wert von 1990 senken. Bisher geplant war eine Reduktion um 40%. Erreicht werden sollen die Ziele durch einen weitreichenden Umbau von Industrie, Energieversorgung, Verkehr und Landwirtschaft. Dafür plant die EU-Kommission zahlreiche Programme. Vorgesehen ist u. a. ein beschleunigter Ausbau der erneuerbaren Energien, eine neue Industriestrategie, Importhürden für klimaschädlich produzierte Waren und eine Strategie für sauberen Verkehr. Regionen, die durch diese Maßnahmen besonders belastet werden, sollen mit Mitteln aus einem „Just Transition Fund“ unterstützt werden. In Italien wurde bereits 2017 von der Regierung die nationale Energiestrategie (SEN – Strategia Energetica Nazionale) für den kommenden Zeitraum bis 2030 bekannt gegeben. Diese umfasst die Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen, den Ausbau von Erneuerbaren Energien, die Stärkung der Versorgungssicherheit, die Verringerung von Preisspannen für Energie, die Förderung nachhaltiger Mobilität und umweltfreundlicher Brennstoffe sowie das Auslaufen von Energieerzeugung aus Kohle. Insgesamt strebt die italienische Regierung einen Anteil von 55% an Erneuerbaren Energien an. Insbesondere der Ausbau der Photovoltaik-Kraftwerke soll bei der Umsetzung der SEN eine führende Rolle einnehmen. Regionen und Verwaltungen sollen hierzu Gebiete zur Nutzung erneuerbarer Energien bestimmen, die anderweitig nicht verwertbar sind. In Deutschland hat sich die Große Koalition aus CDU, CSU und SPD im Koalitionsvertrag zu den im Rahmen des Pariser Klimaschutzabkommens vereinbarten Klimazielen 2020, 2030 und 2050 bekannt. Der Anteil der Erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch soll bis 2030 auf etwa 65 Prozent ausgebaut werden. Die Energienetze sollen modernisiert und ausgebaut werden; durch neue Technologien und einer stärkeren Digitalisierung sowie mit einer besseren Zusammenarbeit der Netzbetreiber sollen die vorhandenen Netze höher ausgelastet werden. Zur Umsetzung der Klimaziele wurde im Jahr 2018 die „Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ von der deutschen Regierung eingesetzt, diese entwickelte Maßnahmen zur strukturellen Entwicklung der Braunkohleregionen in Deutschland und erstellte in deren Abschlussbericht einen Zeitplan und benannte ein Enddatum für den deutschen Kohleausstieg für 2038. Am 9. Oktober 2019 hat das Bundeskabinett sein Klimaschutzprogramm 2030 beschlossen. Gleichzeitig verabschiedete es den Entwurf für ein Bundes-Klimaschutzgesetz, das mit einigen Anpassungen am 12 Dezember 2019 vom Bundestag und vom Bundesrat beschlossen wurde. Klimaschutzprogramm und Klimaschutzgesetz sollen sicherstellen, dass die nationalen Emissionsminderungsziele für 2030 erreicht werden. Diese werden im Klimaschutzgesetz nun erstmals legislativ verankert. Das Klimaschutzprogramm 2030 beschreibt die Instrumente und Maßnahmen, mit denen die Ziele erreicht werden sollen. Die seit Herbst 2021 amtierende Ampel-Regierung hat – insbesondere auch aufgrund der Erkenntnisse der energieversorgungstechnischen Schwierigkeiten, die beschleunigt durch den Ukraine – Konflikt entstehen, diese langfristigen Maßnahmen aufgegriffen und kurzfristig beispielsweise durch das Osterpaket EEG 2023 eine erste schnelle regulatorische Anpassung für die Nutzung von erneuerbaren Energien geschaffen. Auch der neue Koalitionsvertrag sieht erhebliche Verbesserungen in Bezug auf die Umsetzung der Energiewende vor und wird den in dieser Branche aktiven Unternehmen weitere – auch regulatorische – Türen öffnen, um Ihr Geschäftsportfolio nicht nur zu festigen, sondern darüber hinaus auszubauen. Vor dem Hintergrund dieser umfassenden und langfristigen Zielsetzungen und Maßnahmen und den kurzfristig umgesetzten Entscheidungen sieht die Geschäftsführung nochmals verbesserte Bedingungen für die Umsetzung ihrer Investitionsvorhaben und eine erfolgreiche Geschäftstätigkeit. 2) Geschäftsverlauf und Lage der Gesellschaft Der Geschäftsverlauf des Geschäftsjahres 2021 war geprägt von der laufenden Projektrealisierung und Umsetzung der Photovoltaikanlage „Gerwisch“. a) Ertragslage Die Gesellschaft weist im Geschäftsjahr 2021 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR – 236,0 (VJ: TEUR -143,7) aus. Der Jahresfehlbetrag ist im Wesentlichen auf den Anstieg der sonstigen betrieblichen Aufwendungen von TEUR 145,9 auf TEUR 1.223,3 zurückzuführen. Die Erhöhung der sonstigen betrieblichen Aufwendungen resultiert dabei hauptsächlich aus dem Anstieg der Verkaufsprovisionen, der Umlagen, der Rechts- und Beratungskosten sowie der Pachtkosten. Das negative Zinsergebnis resultiert aus laufenden Zinsaufwendungen für die Nachrangdarlehen „Ranft Green Energy VI – 2017“ und „Ranft Green Energy VI – 2018“ und Bankendarlehen in Höhe von TEUR 748,8 (VJ: TEUR 458,3) denen Zinserträge aus den Finanzanlagen (Ausleihungen und Darlehen) von TEUR 688,4 (VJ: TEUR 460,0) gegenüberstehen. Der Anstieg der Zinserträge ist hauptsächlich auf die Weiterberechnung von Kapitalbeschaffungskosten zurückzuführen. b) Vermögenslage Die Gesellschaft hat bis zum Bilanzstichtag Ausleihungen an die Muttergesellschaft in Höhe von EUR 6,0 Mio. (VJ: EUR 5,7 Mio.) zur Finanzierung von Erneuerbaren Energien-Projekten von Unternehmen der Ranft Unternehmensgruppe ausgereicht. Weiterhin bestehen besicherte Darlehensforderungen in Höhe von EUR 2,8 Mio. (VJ: EUR 0,0 Mio.). Aus diesen Investitionen resultieren die ausgewiesenen Zinserträge. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände belaufen sich zum Bilanzstichtag auf TEUR 765,7 (VJ: TEUR 706,5). Zum 31.12.2021 valutiert das Eigenkapital mit TEUR -944,2 (VJ: TEUR -708,2) und die Gesellschaft weist somit in ihrer Bilanz in dieser Höhe einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag aus. c) Finanzlage Die liquiden Mittel der Gesellschaft betragen zum Bilanzstichtag TEUR 465,1 (VJ: TEUR 4,2). Darüber hinaus bestehen kurzfristige Forderungen in Höhe von TEUR 765,4 (VJ: TEUR 706,5). Demgegenüber stehen Verbindlichkeiten (ohne Nachrangdarlehen) von TEUR 798,1 (VJ: TEUR 543,5) gegenüber. 3) Finanzielle Leistungsindikatoren Bei den finanziellen Leistungsindikatoren liegt der Fokus auf dem Betriebsergebnis und der Branchenentwicklung der Erneuerbaren-Energien. 4) Gesamtaussage Der Jahresabschluss stellt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage dar. C) Angaben nach dem Vermögensanlagegesetz (VermAnlG) Vergütungen im Sinne des § 24 Absatz 1 Satz 3 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) wurden im abgelaufen Geschäftsjahr nicht gezahlt. Für die Verwaltung der Gesellschaft wurden im Geschäftsjahr an die Gesellschafterin Ranft Projektpartner GmbH TEUR 185,1 (VJ: TEUR 22,0) entrichtet. Des Weiteren wurden für Fremdleistungen an ein verbundenes Unternehmen der Ranft-Gruppe ein Betrag in Höhe von TEUR 0,7 entrichtet. D) Prognosebericht Im Geschäftsjahr 2021 wurde das Photovoltaik-Projekt „Gerwisch“ erworben und zum Teil an Investoren weiter veräußert. Ein weiterer Teil der Anlage wurde in das Anlagevermögen des Unternehmens übernommen und wird hier wirtschaftlich weiter betrieben. Die Erlöse aus dem im Anlagevermögen bilanzierten Solarparks Gerwisch werden in den nächsten Jahren zu einer profitablen Fortführung des Unternehmens beitragen und den nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag sukzessive vermindern. Die intensivierte Einbindung der Gesellschaft in die Aktivitäten der Ranft-Gruppe durch die Erweiterung der satzungsmäßigen Geschäftstätigkeit im Jahr 2019 wird sich weiterhin positiv auf die Geschäftsentwicklung auswirken. Die Gesellschaft profitiert hier insbesondere von der hervorragenden Marktposition der Ranft-Gruppe im Umfeld der Erneuerbaren Energien. Derzeit befinden sich in der Ranft-Gruppe für Deutschland PV-Anlagen von ca. 15 mWp sowie in Italien von ca. 70 mWp in der Projektierung. Es wird davon ausgegangen, dass es der Gesellschaft gelingen wird, sich zu attraktiven Konditionen zu finanzieren und in Projekte mit einer attraktiven Rendite zu investieren. Vor dem Hintergrund des prognostizierten günstigen Marktumfeldes für Geschäftsmodelle im Bereich der Erneuerbaren Energien und aufgrund der veränderten politischen Rahmenbedingungen durch erste Entwürfe zu Gesetzesänderungen der seit Herbst 2021 amtierenden Ampelkoalition, die Maßnahmen zur Energiewende aus dem Koalitionsvertrag konsequent umsetzen will sowie der damit verbundenen Geschäftstätigkeit der Gesellschaft, wie der Übernahme von Planungs- und Herstellungsleistungen für Energieerzeugungsanlagen als Generalunternehmer oder Generalübernehmer, den Handel mit Energieerzeugungsanlagen, den Erwerb von Energieerzeugungsanlagen und dem Erwerb mit diesen in Verbindung stehendem Grundbesitz, beurteilt die Geschäftsführung die voraussichtliche Entwicklung der Gesellschaft positiv. Weitere Auswirkungen der Covid-Pandemie auf das Unternehmen sind momentan nicht verlässlich einzuschätzen. E) Chancen- und Risikobericht 1) Risikobericht Die Risiken des Geschäftsmodells sind in dem durch die BaFin genehmigten Emissionsprospekt vom 17.02.2017 auf den Seiten 25 bis 34 beschrieben. Diese Risiken bestehen unverändert. Hervorzuheben ist, dass mit dem Geschäftsmodell grundsätzlich das inhärente Risiko verbunden ist, dass die von der Gesellschaft investierten Mittel nicht die prognostizierten Erträge erwirtschaften. Die Folge wäre eine Gefährdung der von der Gesellschaft erwarteten Erträge, was sich auch auf die Zins- und Tilgungszahlungen an die Zeichner der Nachrangdarlehen sowie auf den Fortbestand der Gesellschaft auswirken kann. Der Markt der Energieerzeugung aus Erneuerbaren Energien unterliegt einem ständigen Wandel und Neuerungen. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass die allgemeine Akzeptanz in der Bevölkerung sowohl für die durch die Gesellschaft geförderten Systeme als auch für die verwendeten Komponenten sinkt. Hierbei passt die Gesellschaft für zukünftige Projekte die vertraglichen Gestaltungen z.B. durch das Angebot von Bürgerbeteiligungsmodellen und die Aufnahme neuer gesetzlicher Regelungen – den Bedürfnissen flexibel an und trägt somit den Gegebenheiten angemessen Rechnung. Es besteht das Risiko, dass die für die Errichtung der Energieanlagen kalkulierten Kosten und/oder Zeitpläne und/oder vereinbarten Spezifikationen der Anlagen bei der Realisierung nicht eingehalten werden. Bei Übernahme sämtlicher mit dem Betrieb der Energieanlagen verbundenen Aufgaben unterliegt die Gesellschaft den damit verbundenen Risiken, insbesondere der Haftung als Anlagenbetreiber gegenüber Dritten sowie den allgemeinen, landesüblichen gesetzlichen Verkehrssicherungspflichten. Etwaige daraus resultierende Schadenersatzverpflichtungen, die nicht durch Versicherungsentschädigungen ausgeglichen werden, sind von dem jeweiligen Unternehmen zu tragen. Die in der Prognoserechnung in Bezug auf den langfristigen Betrieb der Energieerzeugungs-anlagen kalkulierten Kosten basieren auf Marktanalysen und Prognosen. Es besteht das Risiko, dass weitere unplanmäßige sonstige Kosten entstehen oder diese Kosten in der Prognoserechnung nicht in ausreichender Höhe gewählt wurden. Aufgrund von Störungen oder Schadensereignissen an den Energieerzeugungsanlagen besteht das Risiko, dass es zu Betriebsunterbrechungen kommt, in denen eine lediglich verringerte Stromproduktion bis hin zum zeitlich begrenzten Ausfall der Produktion zu erwarten sein kann. Durch den Ausbau und die weitere Digitalisierung der Monitoringsysteme kann die Gesellschaft hier präventiv eingreifen. Die gesetzlichen und sonstigen Rahmenbedingungen hinsichtlich der tariflichen Einspeise-vergütungen für Strom aus Erneuerbaren Energieanlagen oder der Genehmigungsfähigkeit solcher Anlagen können sich während der betrieblichen Nutzungszeit nachteilig verändern. Die Gesellschaft hat mit ihren Versicherungspartnern eine „Allgefahrendeckung mit Ertragsausfall“ abgeschlossen. Wodurch bestehende auch außergewöhnliche wirtschaftliche Risiken abgesichert sind. Hiervon ausgeschlossen sind Risiken aufgrund kriegerischer Auseinandersetzungen oder nuklearer Verstrahlung. Risiken, die durch Änderungen in den Gesetzen oder der Rechtsprechung entstehen, kann die Gesellschaft nicht beeinflussen und können die Markt- und Wettbewerbsverhältnisse des Unternehmens verändern. Die zukünftige Entwicklung der Gesellschaft hängt aber in erster Linie von der Auswahl der jeweiligen Anlageobjekte im Bereich der Erneuerbaren Energien und deren Ertragskraft ab. 2) Chancenbericht Ebenso sieht die Geschäftsführung gute Möglichkeiten in Italien durch das verabschiedete „Erneuerbare Energien Gesetz“ und die zahlreichen sog. „Grid-parity“-Projekte, welche sich im operativen Produktportfolio der Ranft Unternehmensgruppe finden. Die zukünftige Entwicklung der Gesellschaft hängt aber in erster Linie von der Auswahl der jeweiligen Anlageobjekte im Bereich der Erneuerbaren Energien und deren Ertragskraft ab. F) Entsprechenserklärung Bilanzeid, Erklärung des gesetzlichen Vertreters gemäß § 23 Abs. 2 Nr. 3 VermAnlG Ich versichere nach besten Wissen, dass der Jahresabschluss der Ranft Green Energy VI GmbH unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätze ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird und die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind. Bad Mergentheim, 28. Juni 2022 Michael Ranft Bilanz
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhangder Ranft Green Energy VI GmbH zum Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2021 A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss 1. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht Firmenname laut Registergericht: Ranft Green Energy VI GmbH 2. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschrift des Handelsgesetzbuches (HGB) in der durch das Gesetz über Vermögensanlagen (VermAnlG) geregelten Form aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren. B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Bei der Bilanzierung wird gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten bewertet unter Berücksichtigung der planmäßigen Abschreibung. Die sonstigen Ausleihungen in den Finanzanlagen wurden zum Nennwert bewertet. Die in Arbeit befindlichen Aufträge unter den Vorräten wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit den Anschaffungskosten bilanziert. Risiken die eine niedrigere Bewertung erfordern sind derzeit nicht bekannt. Flüssige Mittel wurden zum Nennwert angesetzt. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet und zeitanteilig aufgelöst. Die sonstigen Rückstellungen wurden für der Höhe oder dem Grunde nach ungewisse Verbindlichkeiten mit dem voraussichtlichen Erfüllungsbetrag gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. C. Angaben zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern Gegenüber den Gesellschaftern, bei denen es sich ebenfalls um verbundene Unternehmen handelt, bestehen am Bilanzstichtag die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Eigenkapital Der Bilanzverlust zum 31. Dezember 2021 beträgt EUR 969.213,70 und beinhaltet einen Verlustvortrag in Höhe von EUR 733.186,13. Verbindlichkeiten Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2021
Unter den sonstigen Verbindlichkeiten sind Nachrangdarlehen in Höhe von TEUR 6.958,3 (VJ. TEUR 7.067,3) enthalten. Beträge von außergewöhnlicher Größenordnung D. Sonstige Angaben Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer Im Geschäftsjahr waren keine Arbeitnehmer beschäftigt. Konzernzugehörigkeit Die Gesellschaft ist ein Tochterunternehmen der Ranft Projektpartner GmbH, Bad Mergentheim. Ein Konzernabschluss wird wegen der größenabhängigen Befreiung nach § 293 HGB nicht erstellt. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Stichtag Berichtspflichtige Ereignisse nach § 285 Nr. 33 HGB haben sich nicht ergeben. Ergebnisverwendungsvorschlag der Geschäftsführung Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, das Ergebnis auf neue Rechnung vorzutragen und hat den Jahresabschluss unter Berücksichtigung des Verlustvortrages aufgestellt. E. Buchmäßige Überschuldung Trotz der bilanziellen Überschuldung zum Bilanzstichtag wurde der Jahresabschluss unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB aufgestellt. Eine Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinne liegt aufgrund der vertraglichen Bestimmungen zu den emittierten Nachrangdarlehen nicht vor. Bad Mergentheim, 28. Juni 2022 ___________________________________ sonstige BerichtsbestandteileBad Mergentheim, 28. Juni 2022 Michael Ranft Angaben zur Feststellung: BestätigungsvermerkBESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS An die Ranft Green Energy VI GmbH, Bad Mergentheim Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Ranft Green Energy VI GmbH, Bad Mergentheim, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Ranft Green Energy VI GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 25 VermAnlG i.V.m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 25 VermAnlG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung des gesetzlichen Vertreters für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des VermAnlG in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 25 VermAnlG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u.a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Würzburg, 29. Juni 2022 HPS | Hemberger Prinz Siebenlist GmbH & Co. KG Sebastian Prinz Thomas Hauk-Urban |
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