Und das sogar im 8-stelligen Bereich, wie man der nun als letzte im Unternehmensregister hinterlegten Bilanz entnehmen kann. Auch hat sich der Betrag der bilanziellen Überschuldung dann nochmals im hohen 6-stelligen Bereich erhöht.
Reimann Investors GmbH & Co. Panadur KGGrünwaldJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020Bilanz
Anhangfür das Geschäftsjahr 2020 I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Gesellschaft ist aufgrund ihrer Rechtsform und der an ihr beteiligten nicht natürlichen Person als persönlich haftender Gesellschafter gemäß § 264a Abs. 1 HGB verpflichtet, die Vorschriften für Personen- handelsgesellschaften anzuwenden. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Personenhandelsgesellschaft im Sinne des § 264a HGB in Verbindung mit § 267a Abs. 3 Nr. 3 HGB auf. Sie wendet jedoch für die Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung freiwillig die Gliederungsvorschriften für große Kapitalgesellschaften gemäß § 267 Abs. 3 HGB an. Für die Aufstellung des Anhangs werden die größenabhängigen Erleichterungen des § 288 HGB zum Teil und für die Offenlegung werden die größenabhängigen Erleichterungen des § 326 HGB zum Teil in Anspruch genommen. Der Ausweis der Kapitalkonten erfolgt im Berichtsjahr nach § 264c Abs. 2 HGB. Das Kapitalkonto II wird demnach unter „Kapitalanteile des Komplementärs/des Kommanditisten“ ausgewiesen. II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss der Gesellschaft weist zum 31. Dezember 2020 einen nicht durch Vermögenseinlagen gedeckten Verlustanteil und Entnahmen der Komplementärin in Höhe von 11.727.201,03 Euro sowie der Kommanditistin in Höhe von 630.642,15 Euro aus. Die gesetzlichen Vertreter gehen aufgrund der Rangrücktrittsvereinbarungen diverser Gläubiger sowie der Zusage der Reimann Investors GmbH & Co. KGaA zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit davon aus, dass die Gesellschaft auch im laufenden und folgenden Geschäftsjahr stets in der Lage sein wird, ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Damit ist keine Überschuldung im Sinne des § 19 Abs. 2 InsO – in der neuen und inzwischen unbefristet verlängerten Fassung des Finanzmarktstabilisierungsgesetz (FMStG) – gegeben. Die Fortführung der Gesellschaft ist überwiegend wahrscheinlich. Die Finanzanlagen wurden gemäß § 253 Abs. 1 HGB und § 255 Abs. 1 HGB zu Anschaffungskosten angesetzt. Soweit von einer dauernden Wertminderung auszugehen ist, werden außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB vorgenommen. Im Berichtsjahr wurden die Finanzanlagen veräußert. Das Guthaben bei Kreditinstituten ist zum Nennwert bilanziert. Es wurde eine verursachungsgemäße Aufteilung des „Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckten Fehlbetrags“ in Entnahmen und Verluste vorgenommen. Im Rahmen der Entwicklung dieses Fehlbetrags werden für die Ermittlung der Aufteilung zuerst die Entnahmen und dann das Ergebnis des jeweiligen Jahres berücksichtigt. Fallen Gewinne an, mindern diese zuerst den Fehlbetrag, der durch Verluste entstanden ist bis der Fehlbetrag nur noch auf Entnahmen beruht. Danach führen Gewinne, soweit sie die Entnahmen des Geschäftsjahres übersteigen, zu einer Verminderung des durch Entnahmen entstandenen nicht durch Vermögenseinlagen gedeckten Fehlbetrags bis dieser vollständig ausgeglichen ist. Zur Erhöhung der Transparenz wird der Kapitalanteil gemäß § 264c Abs. 2 HGB weiter untergliedert und der Kapitalanteil und das Verlustvortragskonto gesondert ausgewiesen. Die Rückstellungen werden in ausreichender Höhe mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten werden gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. III. Angaben zur Bilanz Die sonstigen Rückstellungen betreffen die Jahresabschlusskosten sowie steuerliche Beratungsleistungen für 2020. Zur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit werden die Angaben im Zusammenhang mit den Verbindlichkeiten (Restlaufzeiten) in dem nachstehend dargestellten Verbindlichkeitenspiegel zusammengefasst:
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von insgesamt 11.223.578,45 Euro (Vorjahr: 10.282.866,68 Euro) bestehen aus mehreren Darlehen nebst Zinsen gegenüber der Reimann Investors GmbH & Co. KGaA und sind zugleich Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern. Die sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt 1.395.852,22 Euro (Vorjahr: 1.329.388,82 Euro) resultieren in voller Höhe aus gewährten Darlehen nebst Zinsen. IV. Sonstige Angaben Die Gesellschaft beschäftigt keine eigenen Mitarbeiter. Grünwald, 7. Dezember 2021 Reimann Investors GmbH & Co. Panadur KG Geschäftsführer sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: |
Kommentar hinterlassen