Das bestätigt das Unternehmen selber in dieser Bilanz, weist aber daraufhin, dass es stille Reserven gibt, die diese bilanzielle Überschuldung dann neutralisieren würden.
SBW Wohnbau AGErfurtJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Bilanz
AnhangAllgemeine Angaben zu Bilanzierung, Bewertung, Währungsumrechnung und KonsolidierungDie SBW Wohnbau AG hat ihren Sitz in Erfurt und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Jena. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG). Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB einzustufen. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Die dem Vorjahresabschluss zum 31. Dezember 2020 zugrunde liegenden Ansatz-, Bewertungs- und Ausweismethoden werden unverändert fortgeführt. Die Geschäftsleitung geht von der Fortführung des Unternehmens aus (going concern). Gründe, die gegen die Fortführung sprechen, sind nicht erkennbar. Die Gesellschaft ist buchmäßig überschuldet. Gleichwohl kann von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen werden, da im Unternehmen stille Reserven vorhanden sind, die den Betrag der buchmäßigen Überschuldung übersteigen. Der Aufsichtsrat setzt sich zusammen aus: – Herr Conrad Pfäffle, Aufsichtsratsvorsitzender (bis 01.02.2021) – Frau Erika Pfäffle, Mitglied des Aufsichtsrat, Aufsichtsratsvorsitzende (ab 01.02.2021) – Herr Daniel Grosche, Mitglied des Aufsichtsrat – Frau Kerstin Grosche, Mitglied des Aufsichtsrat (ab dem 01.02.2021) Informationen zur BilanzEntgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden bei Zugang mit ihren Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig linear über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Vermögensgegenstände sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet worden. Bei abnutzbaren Vermögensgegenständen sind planmäßige Abschreibungen vorgenommen worden. Die Nutzungsdauer wurde anhand der von der Finanzverwaltung veröffentlichten Abschreibungstabellen ermittelt. Für geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bis 800,00 EUR wurde auch in der Handelsbilanz vom Wahlrecht gemäß § 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht. Vermögensgegenstände in fremder Währung wurden mit dem Kurs zum Anschaffungszeitpunkt umgerechnet. Bankbestände in fremder Währung wurden mit dem Kurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben alle eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des Betrages angesetzt worden, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle zum Bilanzstichtag drohenden Verluste und ungewissen Verbindlichkeiten abzudecken. Die sonstigen Verbindlichkeiten betragen 4.186.732 €. Davon haben 3.086.000 EUR eine Restlaufzeit von über fünf Jahren und sind 1.100.000 EUR gegenüber Gesellschaftern. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr betragen 8.000,00 EUR. Sonstige AngabenAls Vorstand war bis zum 01.02.2021 Herr Hans-Joachim Schmidt bestellt. Ab dem 01.02.2021 ist Herr Conrad Pfäffle Vorstand. Der Vorstand ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Mit Hauptversammlung vom 23.11.2022 wurde beschlossen, den Verlust auf neue Rechnung vorzutragen. Unterschrift der GeschäftsleitungErfurt, den 23.11.2022 Der Vorstand sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung Der Jahresabschluss wurde am 23.11.2022 von der Hauptversammlung festgestellt. |
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