Target Invest GmbH & Co. KGBrandenburg an der HavelJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020Bilanz
Anhang1. Allgemeine Angaben Der vorliegende Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 ist aus den Büchern der Gesellschaft richtig entwickelt worden. Nach den Kriterien der § 267 HBG bilanziert die Gesellschaft als kleine Kapitalgesellschaft. Damit kann sie sowohl bei der Aufstellung des Jahresabschlusses als auch bei der Offenlegung Erleichterungen nach den handelsrechtlichen Vorschriften gemäß §§ 274a, 288 und 326 HGB in Anspruch nehmen. 2.Bestandsnachweise Der Bestandsnachweis für die bilanzierten Vermögenswerte wurde von der Gesellschaft ordnungsgemäß erbracht. Erbetene Aufklärungen und Nachweise wurden bereitwillig erbracht. Die edv-gestützte Sachanlagenkartei gibt neben der Bezeichnung des Gegenstandes und dem Datum des Zu- und Abgangs Auskunft über die Höhe der Anschaffungs- oder Herstellungskosten, den Buchwert am Bilanzstichtag sowie den jährlichen Abschreibungssatz und –betrag. Die Forderungen und Verbindlichkeiten sind zum Bilanzstichtag in Saldenlisten erfasst bzw. durch sonstige Unterlagen nachgewiesen. Saldenbestätigungen wurden nicht eingeholt. Guthaben gegenüber Kreditinstituten wurden durch Kontoauszüge der betreffenden Banken zum Bilanzstichtag belegt. Die übrigen Vermögensposten sind durch Saldenbestätigungen, Saldenlisten bzw. anhand der betreffenden Sachkonten inventarmäßig erfasst worden. 3.Gliederung des Jahresabschlusses Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgt nach den handelsrechtlichen Vorschriften (§§ 266 und 275 Abs. 2 HGB). Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Der formale Aufbau weist gegenüber dem Vorjahr keine Unterschiede aus. Die für Kapitalgesellschaften vorgesehenen Erleichterungen beim Ausweis von Posten des Jahresabschlusses (§ 266 Abs. 1 Satz 3 und § 276 HGB) wurden von der Gesellschaft nicht in Anspruch genommen. 4.Bewertung Bei der Bewertung wurden die allgemeinen Bewertungsgrundsätze der §§ 252 bis 256 HGB und die eingeschränkten Bewertungsvorschriften für Kapitalgesellschaften beachtet. Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände ist von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen worden. Die Bewertungsmethoden des Vorjahres wurden beibehalten. In Anlehnung an das Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 26. Januar 20171 erfolgt eine Abkehr von der Fortführungsannahme erst nach der Entscheidung des Unternehmers zur Liquidation oder zur Einstellung der Geschäftstätigkeit oder in einer unausweichlichen Situation, die alternativlos hierzu zwingt, nicht jedoch bereits beim Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit2. Nach Aussage der Geschäftsführung liegen o.g. Entscheidungen und Unsicherheiten nicht vor. Die Geschäftsführung ist der Auffassung, dass die Voraussetzungen zur Bewertung unter der Annahme der Unternehmensfortführung gegeben sind. Gegenteilige Feststellungen waren nicht zu treffen; Prüfungshandlungen wurden nicht vorgenommen. Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert angesetzt. Die Rückstellungen wurden für alle ungewissen Verbindlichkeiten unter Beachtung des Prinzips kaufmännischer Vorsicht gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. 5.Eventualverbindlichkeiten und andere Haftungsverhältnisse Eventualverbindlichkeiten im Sinne § 251 HGB lagen nicht vor. Die weiteren sonstigen Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz erscheinen, sind für die Beurteilung der Finanzlage nicht von Bedeutung. 6.Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz 6.1 Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens ist aus dem als Anlage beigefügten Anlagespiegel ersichtlich. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Anlagegüter werden linear abgeschrieben. Die Abschreibungszeiträume entsprechen den branchenüblichen und steuerrechtlich für zulässig gehaltenen Nutzungsdauern. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind ausschließlich innerhalb eines Jahres fällig. 6.3 Kapital Das Haftkapital der Gesellschaft beträgt 480.000,00 € und wurde in voller Höhe geleistet. Das Eigenkapital gliedert sich wie folgt und wird als „Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil – Kommanditisten“ auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen:
6.4 Rückstellungen Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich wie folgt:
7. Sonstige Pflichtangaben Komplementär ohne Hafteinlage ist die Ferienparadies am Plauer See GmbH, Brandenburg. Kommanditistin ist die Montefiori AG aus Ettingen in der Schweiz. An Verbindlichkeiten gegenüber der Kommanditistin werden 506.275,76 € ausgewiesen. Die darauf entfallenden Zinsen in Höhe von 27.435,02 € werden unter den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen ausgewiesen. Im Berichtszeitraum wurden durchschnittlich 10 Arbeitnehmer beschäftigt. 1 BGH, Urteil vom 26.01.2017 – IX ZR 285/14, DStR 2017,941 Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern1.1.2020 – 31.12.2020Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 506.275,76 EUR. Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegen Gesellschafter beträgt 0,00 EUR. 1.1.2019 – 31.12.2019Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 872.284,66 EUR. Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegen Gesellschafter beträgt 20,04 EUR. sonstige BerichtsbestandteileBrandenburg a.d. Havel, 30. Juni 2021 Herr Fuchs Angaben zur Feststellung: |
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