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VIVAT Exclusive GmbHKempten (Allgäu)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2020AKTIVSEITE
PASSIVSEITE
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2020
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2020Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde nach den Vorschriften des Ersten Unterabschnitt des Zweiten Abschnitts des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches unter Beachtung des § 24 Vermögensanlagengesetz, des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Gesellschaft wurde mit Eintragung im Handelsregister vom 25. Februar 2016 gegründet. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Die Bilanz wurde gemäß § 266 Abs. 1 und 2 HGB i. V. m. § 268 Abs. 1, die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gemäß § 275 Abs. 2 HGB gegliedert. Die Gesellschaft erfüllt die Voraussetzungen für die Einordnung in die Größenklasse der kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Von den Aufstellungserleichterungen, unter Beachtung § 24 Abs. 1 Vermögensanlagegesetz (Ausschluss), für kleine Kapitalgesellschaften wurde teilweise Gebrauch gemacht. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht entgegen. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden. Einzelne Positionen sind wie folgt bewertet worden: Das Anlagevermögen besteht ausschließlich aus Finanzanlagen. Die Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten angesetzt. Abschreibungen waren nicht notwendig. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zu Nennwerten angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken, die zu einem niedrigeren Wert führen würden, lagen nicht vor. Wertberichtigungen wurden daher nicht vorgenommen. Die liquiden Mittel wurden ebenfalls zu Nennwerten angesetzt. Liquide Mittel, die in Schweizer Franken (CHF) gehalten werden, wurden zum Abschlussstichtag am 31. Dezember 2020 in Euro mit einem Kurs von 1 Euro zu 1,0802 CHF bewertet und ausgewiesen. Forderungen, die auf Schweizer Franken (CHF) lauten, wurden zum Abschlussstichtag am 31. Dezember 2020 in Euro mit einem Kurs von 1 Euro zu 1,0802 CHF bewertet und ausgewiesen. Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt; sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Angaben zu Posten der Bilanz 1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen sowie die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von 421.229,18 Euro besitzen eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr, in Höhe von 50.000,00 Euro beträgt die Restlaufzeit über einem Jahr. Von den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen entfielen 52.000,00 Euro auf Forderungen gegen den Gesellschafter-Geschäftsführer, davon 50.000,00 Euro mit einer Laufzeit über einem Jahr. 2. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital beträgt 25.000,00 Euro und ist voll eingezahlt. Im Bilanzverlust in Höhe von 3.649.474,37 Euro ist der Verlustvortrag des Vorjahres in Höhe von 3.158.619,03 Euro aus der Gesellschaft enthalten. Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag beträgt 3.559.474,37 Euro. Das Aktivvermögen bietet keine ausreichenden stillen Reserven, um die Überschuldung zu beseitigen. Aufgrund der Anlagebedingungen der qualifizierten Nachrangdarlehen sind diese mit einem qualifizierten Nachrang versehen. Damit sind diese Verbindlichkeiten bei der Erstellung eines Überschuldungsstatus nicht zu berücksichtigen. Aus diesem Grund wurde der Jahresabschluss gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB unter der Prämisse der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (Going-Concern) aufgestellt. 3. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen beinhalten Kosten für die Prüfung und Veröffentlichung des Jahresabschlusses und die Erstellung der Steuererklärungen in Höhe von 18.000,00 Euro und Rückstellungen für Aufbewahrungspflicht (abgezinst für 10 Jahre) in Höhe von 11.000,00 Euro. Verbindlichkeiten, die auf Schweizer Franken (CHF) lauten, wurden zum Abschlussstichtag am 31. Dezember 2020 in Euro mit einem Kurs von 1 Euro zu 1,0802 CHF bewertet und ausgewiesen. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind – unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen – im Jahresabschluss berücksichtigt worden. 4. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich wie folgt:
Sicherungsrechte an den ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen nicht. Angaben zu Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. In den Erträgen sind Erträge aus Währungsumrechnung in Höhe von 6.301,40 Euro enthalten. Diesen stehen 19.706,26 Euro Aufwendungen aus Währungsumrechnung gegenüber. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 205.887,08 Euro sind 146.588,10 Euro Provisionen enthalten. Bei den Zinsaufwendungen werden die das Geschäftsjahr betreffenden Zinsen für die Nachrangdarlehen in Höhe von 466.119,52 Euro ausgewiesen. Einschätzung zur Fähigkeit der VIVAT Exclusive GmbH zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag in Höhe von 3.559.474,37 Euro beruht im Wesentlichen aus den Gründungs-, Anfangs- und Finanzierungskosten der Gesellschaft. Die Anfangskosten stehen unmittelbar mit dem öffentlichen Angebot der Vermögensanlagen nach dem Vermögensanlagengesetz in Verbindung. Wirtschaftlich stellen sich diese Kosten wie Werbe-, Provisions-, Vertriebs-, Konzeptions- und Prospektkosten genauso wie die Zinsaufwendungen auf die Nachrangdarlehen als planmäßige Finanzierungskosten der Gesellschaft dar. Die Gesellschaft liegt innerhalb der geplanten Unternehmensführung. Der Unternehmensplan teilt sich in drei Phasen, die Kapitaleinwerbungsphase, die Investitionsphase und die Ertragsrealisationsphase. Für die drei Phasen wird planmäßig die Liquidität sichergestellt. Eine tatsächliche Überschuldung liegt durch den qualifizierten Nachrang des Nachrangdarlehens nicht vor. Aufgrund der Tatsache, dass keine tatsächliche Überschuldung und ausreichend Liquidität vorliegt, und dass die derzeitige und geplante Ertragssituation im Unternehmensplan liegt, sieht der Geschäftsführer die Fähigkeit zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit als positiv und als gegeben an. Die positive Fortführungsprognose ergibt sich aus dem Unternehmensplan der Gesellschaft. Nachtragsberichtsangaben gem. § 285 Nr. 33 HGB Nach Beendigung des Geschäftsjahres sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten. Sonstige Angaben Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB Haftungsverhältnisse bestanden zum Bilanzstichtag nicht. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen nicht. Unternehmensführung Im Geschäftsjahr 2020 wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch Herrn Waldemar Hartung geführt. Die Geschäftsführervergütung betrug in Summe 48.000,00 Euro.
Kempten, 29. Juni 2021 gez. Waldemar Hartung, Geschäftsführer ANLAGENSPIEGEL ZUM 31. Dezember 2020
LAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2020Grundlagen des Unternehmens Die Gesellschaft ist Emittentin der VIVAT Exclusive GmbH. Die Emittentin wurde mit Eintragung im Handelsregister vom 16.02.2016 gegründet. Das Geschäftsjahr 2020 umfasst den Zeitraum, vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020. Das Geschäftsjahr ist gleich dem Kalenderjahr. Mit Verkaufsprospekt vom 09.06.2017 bot die VIVAT Exclusive GmbH öffentlich Nachrangdarlehen an. Darlehensnehmerin ist die Gesellschaft, das Angebot fällt unter das Vermögensanlagengesetz. Nach Ablauf der Gültigkeit des Verkaufsprospektes wurde das öffentliche Angebot im Jahr 2018 beendet. Die VIVAT Basic GmbH mit Sitz in Kempten, Allgäu (Amtsgericht Kempten, Allgäu, HRB 13222) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 16. Juli 2019 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Die Übernahme des Vermögens der übertragenden Gesellschaft erfolgt im Innenverhältnis mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2018, 24:00 Uhr. Die Handlungen der übertragenden Gesellschaft gelten vom 1. Januar 2019, 0.00 Uhr an bis zum Zeitpunkt des Erlöschens der VIVAT Basic GmbH gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 2 UmwG als für Rechnung der übernehmenden Gesellschaft vorgenommen (Verschmelzungsstichtag). Mit Verkaufsprospekt vom 19.10.2016 und Nachtrag zum Verkaufsprospekt vom 13.03.2017 bot die VIVAT Basic GmbH öffentlich Nachrangdarlehen an. Darlehensnehmerin ist die Gesellschaft, das Angebot fällt unter das Vermögensanlagengesetz. Nach Ablauf der Gültigkeit des Verkaufsprospektes wurde das öffentliche Angebot (2017) beendet. Wirtschaftsbericht Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Die deutsche Wirtschaft ist im Jahr 2020 wie in 2019 in einem unruhigen außenwirtschaftlichen Umfeld trotz Coronakrise solide gewachsen. Die staatlichen und privaten Konsumausgaben, aber auch die Bauinvestitionen, lagen auf Vorjahresniveau. Die Erwerbstätigkeit lag weiterhin auf Rekordniveau. Die Lage am Investmentmarkt für Immobilien aus Deutschland hatte im Jahr 2019 leicht abnehmendes Transaktionsvolumen aufgrund von Produktknappheit, allerdings ist das Investoreninteresse unverändert durch eine hohe Nachfrage von privaten und institutionellen Investoren nach Kapitalanlagen. Viele Investoren haben sich auf ein langfristig niedriges Zinsniveau in Europa eingestellt und akzeptieren die gestiegenen Immobilienpreise unter den Gesichtspunkten der Wertstabilität und fehlender renditebringender Alternativen. Zugleich sorgt das niedrige Zinsniveau für günstige Finanzierungsmöglichkeiten und wirkt sich damit weiter steigernd auf die Nachfrage nach Immobilieninvestitionen aus. Insbesondere institutionelle Investoren in Deutschland bauen ihre Immobilienquote weiter aus und bestimmen die Nachfrage. Die Nachfrage liegt immer noch deutlich höher als das Angebot. Viele Bestandseigentümer entscheiden sich wegen fehlender Re-Investitionsoptionen gegen einen Verkauf. Das Angebot an Neubauinvestitionen nimmt zu, deckt aber bei Weitem nicht den Bedarf. Fehlende Bauflächen, hohe bautechnische Anforderungen und langjährige Genehmigungsprozesse stehen einer schnellen Ausweitung des Wohnungsangebots entgegen. Projektentwickler weichen aufgrund der hohen Grundstückskosten vermehrt auf Gemeinden im näheren und weiteren Umfeld der Ballungsräume aus. Hohe Mieterwartungen gehen einher mit Kaufpreisfaktoren, die für Neubau-Immobilien inzwischen deutlich über der 24-fachen Jahresmiete liegen. Eine Änderung der angespannten Marktsituation ist aufgrund des niedrigen Zinsniveaus, unzureichender Neubau-Aktivitäten und fehlender Investitionsalternativen auf Sicht nicht zu erwarten. Geschäftsverlauf Das Geschäftsjahr umfasst den Zeitraum 01.01.2020 bis 31.12.2020. Der Verkaufsprospekt für die Vermögensanlagen EXCLUSIVE und PRESTIGE wurde am 19.06.2017 gebilligt und anschließend veröffentlicht. Insgesamt werden 50.000.000,00 Euro Nachrangdarlehen über 2 Produkte angeboten. Die Einzahlungen auf die Nachrangdarlehen erfolgen als Einmalzahlung. Bis zum 31.12.2020 wurden auf die eingeworbenen Nachrangdarlehen 4.411.984,48 Euro durch Anleger eingezahlt. Die Einzahlungen in CHF werden zum Bilanzstichtag in Euro umgerechnet. Der Verkaufsprospekt Multitalent Basic 7 – 25 wurde am 20.10.2016 gebilligt und anschließend veröffentlich. Insgesamt werden 50.000.000,00 Euro Nachrangdarlehen über 4 Produkte angeboten. Es handelt sich um die Produkte:
Die Einzahlungen auf die Nachrangdarlehen erfolgen ratierlich. Bis zum 31. Dezember 2020 wurden auf die eingeworbenen Nachrangdarlehen 2.426.978,21 Euro durch Anleger eingezahlt. Die Einzahlungen in CHF werden zum Bilanzstichtag in Euro umgerechnet. Investitionen 2.460.015,09 Euro der Gesellschaft sind in Finanzanlagen investiert. Nachfolgend die Übersicht der Finanzanlagen:
Zusätzlich wurden in ein Nachrangdarlehen der Golf Apartment GmbH & Co. KG in Höhe von 200.000,00 Euro für die Entwicklung einer Immobilie investiert. Ertragslage Aus den Investitionen hat die Gesellschaft in 2020 210.485,96 Euro an Zinserträgen erzielt. Den Erträgen aus Währungsumrechnung in Höhe von 6.301,40 Euro standen gleichzeitig Aufwendungen aus Währungsumrechnungen in Höhe von 19.706,26 Euro gegenüber. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 490.855,34 Euro resultiert im Wesentlichen aus den Verkaufsprovisionen und provisionsähnlichen Vergütungen in Höhe von 146.588,10 Euro, sowie den Zinsaufwendungen für die Nachrangdarlehen in Höhe von 466.119,52 Euro. Diese liegen mit 255.633,36 Euro über den Zinserträgen. Abschluss- und Prüfungskosten fielen in Höhe von 21.057,19 Euro an. Finanzlage Der Mittelzufluss des Geschäftsjahres wurde durch die Einzahlung der nachrangigen Darlehen auf die Multitalent Basic 7; 12; 18 und 25 geprägt. Es ergibt sich eine stichtagsbezogene Liquidität zum 31.12.2020 in Höhe von 779.718,62 Euro. Vermögenslage Dem Anlagevermögen in Höhe von 2.460.015,09 Euro und dem Umlaufvermögen in Höhe von 1.250.947,80 Euro zusammen 3.710.962,89 Euro standen am Abschlussstichtag Rückstellungen und Verbindlichkeiten in Höhe von 7.270.437,26 Euro gegenüber. Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag der Gesellschaft betrug zum 31.12.2020 3.559.474,37 Euro. Die Gesellschaft ist bilanziell überschuldet. Dennoch liegt keine Insolvenzrechtlich relevante Überschuldung vor, da aufgrund der wirtschaftlichen und rechtlichen Verhältnisse die Fortführung der VIVAT Exclusive GmbH für den Prognosezeitraum überwiegend wahrscheinlich ist. Diese Annahmen beruhen auf den Erwartungen, dass sich die Ertrags- und Finanzlage entsprechend den Prognoserechnungen entwickeln wird. 6.838.962,69 Euro der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr sind nachrangige Verbindlichkeiten. Diese Verbindlichkeiten sind mit einem qualifizierten Nachrang (Rangrücktritt) versehen. Gesamtaussage Die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage entspricht im Geschäftsjahr den Prognosen. Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag in Höhe von 3.559.474,37 Euro beruht im Wesentlichen aus den Gründungs-, Anfangs- und Finanzierungskosten der Gesellschaft. Die Anfangskosten stehen unmittelbar mit dem öffentlichen Angebot der Vermögensanlagen nach dem Vermögensanlagengesetz in Verbindung. Wirtschaftlich stellen sich diese Kosten wie Werbe-, Provisions-, Vertriebs-, Konzeptions- und Prospektkosten genauso wie die Zinsaufwendungen auf die Nachrangdarlehen als planmäßige Finanzierungskosten der Gesellschaft dar. Die Gesellschaft liegt innerhalb der geplanten Unternehmensführung. Der Unternehmensplan teilt sich in drei Phasen, die Kapitaleinwerbungsphase, die Investitionsphase und die Ertragsrealisationsphase. Für die drei Phasen wird planmäßig die Liquidität sichergestellt. Eine tatsächliche Überschuldung liegt durch den qualifizierten Nachrang der Nachrangdarlehen nicht vor. Aufgrund der Tatsache, dass keine tatsächliche Überschuldung und ausreichend Liquidität vorliegt und das die derzeitige und geplante Ertragssituation im Unternehmensplan liegt, sieht der Geschäftsführer die Fähigkeit zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit als positiv und als gegeben an. Die positive Fortführungsprognose ergibt sich aus dem Unternehmensplan der Gesellschaft. Vergütungsbericht im Sinne des § 24 (1) VermAnlG In seiner Funktion als Geschäftsführer stand Herrn Waldemar Hartung eine Geschäftsführervergütung in Höhe von 48.000,00 Euro brutto jährlich zu. An Herrn Waldemar Hartung wurden 48.000,00 Euro Geschäftsführervergütung ausgezahlt. Nachfolgende Übersicht zeigt die Vergütungen und die Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr 2020 gezahlten Vergütungen, aufgeteilt in feste und variable gezahlte Vergütungen und die Zahl der Begünstigten. Gewinnbeteiligungen wurden nicht gezahlt.
Prognosebericht Das Werben von Nachrangdarlehen ist beendet. Die Einzahlungen auf die geworbenen Nachrangdarlehen Exclusive und Prestige sind durch Einmalzahlungen beendet. Einzahlungen auf die geworbenen Nachrangdarlehen Multitalent Basic 7 mit einer ratierlichen Einzahlungsphase über 84 Monate, Multitalent Basic 12 mit einer ratierlichen Einzahlungsphase über 144 Monate, Multitalent Basic 18 mit einer ratierlichen Einzahlungsphase über 216 Monate, Multitalent Basic 25 mit einer ratierlichen Einzahlungsphase über 300 Monate erfolgen planmäßig bis zum Jahre 2042. Das zur Verfügung stehende Kapital wurde ausschließlich in Finanzanlagen investiert. Es ist geplant, dass aus diesen Investitionen in Zukunft ausreichend finanzielle Mittel erwirtschaftet werden, um die jährlichen Zinsen auf die Nachrangdarlehen auszahlen zu können, sowie am Ende der Laufzeit die Nachrangdarlehen zurückzuzahlen. Nach Beendigung der Investitionen der bisherigen Finanzanlagen ist geplant, in weitere Beteiligungen oder Immobilienprojekte zu investieren. Für zukünftige Investitionen stehen die Vertragspartner, insbesondere die Verkäufer, noch nicht fest. Damit können der dahinterstehende zeitliche und finanzielle Aufwand, sowie die wirtschaftliche Entwicklung der zukünftigen Anlageobjekte, auf der Basis der Planzahlen prognostiziert werden, sind aber nicht abschließend bestimmbar. Chancen- und Risikobericht Risikobericht Branchenspezifische Risiken Sollten sich die weltweiten Turbulenzen an den Finanzmärkten wieder verstärken, und sollte sich dadurch die Konjunktur abschwächen, kann dies die wirtschaftliche Situation unserer Kunden und die Nachfrage nach unseren Produkten negativ beeinflussen. Mögliche weitere regulatorische Maßnahmen können zu erschwerten Bedingungen führen und eine zusätzliche finanzielle Belastung bedeuten. Daraus können für uns dann erhebliche Umsatz- und Ergebnisrisiken entstehen. Weiterhin gehen die Prognosen von möglichen Investitionen aus. Bedingung ist das entsprechende Investitionsmöglichkeiten vorhanden sind. In einem wirtschaftlich schwierigen Umfeld sind auch sinnvolle Investitionen schwierig. Ertragsorientierte Risiken Die bisherigen Investitionen erfolgten in Finanzanlagen. Der Erfolg der Finanzanlagen hängt nicht allein von der VIVAT Exclusiv GmbH ab, sondern von den Unternehmen, in welche investiert wurde. Der Erfolg der VIVAT Exclusiv GmbH hängt also unmittelbar vom Erfolg dieser Gesellschaften ab. Da zukünftige Investitionen nicht benennbar sind, können Risiken hierzu nicht benannt werden. Das ertragsorientierte Risiko besteht insofern, keine oder nur wenige Investitionen in der Zukunft vorgenommen werden können. Jede kommende Investition wird von uns ausführlich geprüft. Dabei wird unter anderem eine rechtliche, wirtschaftliche und technische Due Diligence durchgeführt und es werden im Bedarfsfall externe Spezialisten hinzugezogen, um Risiken hinsichtlich der Akquisitionen zu erkennen und einzuschätzen. Dennoch können wir die Möglichkeit nicht ausschließen, dass diese Ziele nicht vollständig oder nur teilweise oder erst zu einem späteren Zeitpunkt erreicht werden können. Die Entwicklung ist zudem von verschiedenen Faktoren abhängig: den zu erwartenden Darlehen, der möglichen den Ausgaben für Marketingmaßnahmen, den angestrebten Kosten des Integrationsprozesses. Die Integration neuer Beständen erfordert eine Reorganisation von Verwaltung, Management sowie internen Strukturen und Prozessen. Diese Faktoren können von unseren Einschätzungen abweichen und zu einem Nichterreichen der prognostizierten Ergebnisse oder zu erhöhten Risiken führen. Finanzwirtschaftliche Risiken Aufgrund der Liquiditäts- und Eigenkapitalsituation unseres Unternehmens sind Liquiditätsrisiken kurzfristig nicht erkennbar. Zinsrisiken, welche die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft beeinflussen könnten, bestehen aufgrund feststehender Konditionen nicht. Die Liquiditätslage ist gut. Kosten-und Liquiditätsrisiken Es besteht das Risiko, dass etwaige Liquiditätsreserven nicht ausreichen, um die laufenden Kosten zu decken. Es kann auch nicht ausgeschlossen werden, sollte es der Gesellschaft nicht wie vorgesehen gelingen, die für die Deckung ihrer jeweiligen Kosten und Verpflichtungen erforderliche Liquidität zu generieren. In diesen Fällen bestünde eine Deckungslücke, die zu zusätzlichen Kosten führen würde. Gelingt es nicht, eine etwaige Deckungslücke zu schließen, kann dies zu Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Gesellschaft, zu einer vorzeitigen Verwertung der Anteile und letztlich zur Insolvenz der Emittenten führen. All dies würde sich entsprechend nachteilig auf das Ergebnis des Investments auswirken und kann zu einem Totalverlust der Vermögensanlage führen. Risiko der Investition der Gesellschaft in andere Gesellschaften Die von der Gesellschaft getätigten Investitionen in andere Gesellschaften sind mit erheblichen Investitionen und Risiken verbunden. Hierzu gehört die Gefahr, dass sich die Schlüsselpersonen dieser Zielgesellschaften ändern oder notwendige Geschäftsbeziehungen dieser Zielgesellschaften nicht aufrechterhalten werden. Die angestrebten Ziele, Synergieeffekte oder Kosteneinsparungen können sich eventuell nicht verwirklichen und es kann zu Unstimmigkeiten mit Partnern oder zu strategischen Fehlentwicklungen kommen. Fehleinschätzungen von Risiken und/oder Marktvoraussetzungen bzw. nicht absehbare Entwicklungen können die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage dieser Zielgesellschaften negativ beeinflussen. Weitere solcher Faktoren können u. a. darin bestehen, dass sich die wirtschaftliche Konzeption einer Zielgesellschaft nicht wie von dieser geplant realisieren lässt, etwa aufgrund hoher Kostenapparate, oder darin, dass falsche Anlageentscheidungen getroffen werden oder Rechtsstreitigkeiten geführt werden. Zudem können insbesondere Zahlungsstockungen, Zahlungsunfähigkeiten oder zu knappe Liquiditätsreserven, um unvorhergesehene Kosten des Geschäftsbetriebes oder weitere Zahlungsverbindlichkeiten zu bedienen, das Insolvenzrisiko der Zielgesellschaften erhöhen. Führt die Verschlechterung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage einer Zielgesellschaft der Emittentin dazu, dass diese ihren vertraglichen Pflichten gegenüber der Emittentin nicht nachkommen kann, wirkt sich dies ebenfalls negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin aus. Dies kann für die Anleger zum Ausbleiben von Zinszahlungen am Ende der Laufzeit der Vermögensanlagen sowie zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust des von ihnen eingesetzten Kapitals führen. Währungsrisiko Die Gesellschaft führt Fremdwährungskonten in Schweizer Franken. Es erfolgen Einzahlungen auf Nachrangdarlehen in Schweizer Franken. Insgesamt besteht die Gefahr, dass sich der Kurs der Schweizer Franken ungünstig für die Gesellschaft entwickelt, dies kann auch negative Auswirkungen auf die Zahlung an den Anleger haben. Dies kann für die Anleger zum Ausbleiben von Zinszahlungen am Ende der Laufzeit der Vermögensanlagen sowie zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust des von ihnen eingesetzten Kapitals führen. Chancenbericht Dem Wettbewerb am Markt werden wir durch Erfahrung, Innovationen, Zuverlässigkeit und durch ein hohes Maß an Qualität begegnen. Die am Markt durch unsere Geschäftsführer erworbene langjährige Kompetenz bietet sehr gute Voraussetzungen für ein erfolgreiches Bestehen im Wettbewerb. Risiken über die Verwendung von Finanzinstrumenten Die Gesellschaft ist in ihrer Entscheidung, in welche Immobiliengesellschaften sie investiert und in welcher rechtlichen Ausgestaltung dies geschieht, welche Immobilien, welche NPL-Pakete und von welchem Anbieter sie Gold ankauft, ebenso frei, wie die Zielgesellschaften in deren Investitionsentscheidungen. Die Anleger haben hierauf keinen Einfluss. Fehlinvestitionen der Nettoeinnahmen durch die Gesellschaft sind möglich. Diese können die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin negativ beeinflussen. Dies kann für die Anleger zum Ausbleiben von Zinszahlungen am Ende der Laufzeit der Vermögensanlagen sowie zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust des von ihnen eingesetzten Kapitals führen. Zusätzlich verweisen wir auf unsere Ausführungen zu den wesentlichen Risiken in unserem Verkaufsprospekt. Nachtragsbericht Dem Wettbewerb am Markt werden wir durch Erfahrung, Innovationen, Zuverlässigkeit und durch ein hohes Maß an Qualität begegnen. Die am Markt durch unsere Geschäftsführer erworbene langjährige Kompetenz bietet sehr gute Voraussetzungen für ein erfolgreiches Bestehen im Wettbewerb. Bericht über Zweigniederlassungen Zweigniederlassungen werden von der Gesellschaft nicht unterhalten. Erklärung der Gesellschafter/Geschäftsführung Es wird nach bestem Wissen versichert, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Geschäftsverlauf der VIVAT Exclusive vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf und die Lage so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
Kempten, 29. Juni 2021 gez. Waldemar Hartung, Geschäftsführer Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die VIVAT Exclusive GmbH, KemptenPrüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der VIVAT Exclusive GmbH, Kempten – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der VIVAT Exclusive GmbH, Kempten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Absatz 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und angemessen sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit Wir verweisen auf die Angabe im Anhang sowie die Angaben im Lagebericht, in denen die gesetzlichen Vertreter darstellen, dass die Gesellschaft zum Bilanzstichtag bilanziell überschuldet ist, aber keine insolvenzrechtliche Überschuldung vorliegt, da die Darlehen in Höhe von Euro 6.838.962,69 mit einem qualifizierten Nachrang (Rangrücktritt) versehen sind. Aufgrund der wirtschaftlichen und rechtlichen Verhältnisse hält die Geschäftsführung die Fortführung der VIVAT Exclusive GmbH für den Prognosezeitraum für überwiegend wahrscheinlich und hat den Jahresabschluss unter der going-concern-Prämisse aufgestellt. Wie diese Ausführungen darlegen, deutet die Überschuldung aber auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Absatz 2 Satz 3 HGB darstellt. Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsorgans für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Dresden, 30. Juni 2021 USTB GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gez. Uwe P. Kerner, Wirtschaftsprüfer |
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