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Bilanziell überschuldet: VP Verbund Pflegehilfe GmbH (vormals: VP Verband Pflegehilfe GmbH)

geralt (CC0), Pixabay
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Genau das sagt diese Bilanz aus, denn hier gibt es einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag. Keine gute Bilanz. Im Vorjahr verfügte man noch über ein 7-stelliges Eigenkapital.

VP Verbund Pflegehilfe GmbH (vormals: VP Verband Pflegehilfe GmbH)

Frankfurt am Main

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Bilanz

Aktiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Anlagevermögen 27.462,00 25.664,00
I. Sachanlagen 27.462,00 25.664,00
B. Umlaufvermögen 2.460.834,18 2.252.421,30
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.502.815,89 861.534,90
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 958.018,29 1.390.886,40
C. Rechnungsabgrenzungsposten 21.685,22 0,00
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 10.956,96 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 2.520.938,36 2.278.085,30

Passiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Eigenkapital 0,00 1.213.495,01
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 1.188.495,01 77.234,06
III. Jahresüberschuss/​-fehlbetrag 0,00 1.111.260,95
IV. Bilanzverlust 1.224.451,97 0,00
V. nicht gedeckter Fehlbetrag 10.956,96 0,00
B. Rückstellungen 581.845,41 583.967,42
C. Verbindlichkeiten 1.939.092,95 480.622,87
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 1.939.092,95 480.622,87
Bilanzsumme, Summe Passiva 2.520.938,36 2.278.085,30

Anhang für das Geschäftjahr 2020

Allgemeine Angaben

Firmenname laut Registergericht: VP Verband Pflegehilfe GmbH
Firmensitz laut Registergericht: Frankfurt am Main
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Frankfurt am Main
Registergerichts-Nr.: 109505

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2020 ist nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB (§§ 238ff) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§264ff HGB) aufgestellt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Entsprechendes gilt für Entscheidungen über die Anwendung von Aufstellungs- und Offenlegungserleichterungen des Jahresabschlusses für kleine und mittelgroße Gesellschaften.

Größenabhängig Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Zugänge zu den Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung werden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagenvermögens vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibemethodewird der tatsächliche Wertverzehr des  Anlagevermögens beachtet. Die Abschreibung des Sachanlagenvermögens erfolgt grundsätzlich zeitanteilig.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit ihren Nennwert bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Erkennbare Ausfallrisiken werden durch Einzelwertberichtigung, das allgemeine Kreditrisiko durch eine angemessene Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
Der Kassenbestand sowie Guthaben die Kreditinstituten sind zum Nominalwert angesetzt.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden mit den anteiligen Ausgaben aus der Zeit vor dem Abschlussstichtag, die Aufwendungen für Folgejahre darstellen, bewertet. Die Rechnungsabgrenzungsposten werden zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen werden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 S.2 HGB angesetzt. Dabei werden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr berägt, erfolgt eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 S. 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages werden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichen Abzinsungszinssätze verwendet.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Erläuterungen zur Bilanz

Angaben zu den Verbindlichkeiten
: Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestehen in Höhe von 589.000,00 EUR.

Mainz, den ………………….. Johannes Haas, Geschäftsführer

Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

1.1.2020 – 31.12.2020

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 589.000,00 EUR.
Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern beträgt 1.182,20 EUR.

1.1.2019 – 31.12.2019

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 14.137,00 EUR.
Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR.

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.01.2022 festgestellt.

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