Und das in einer beachtenswerten Höhe, wie man der letzten im Unternehmensregister hinterlegten Bilanz entnehmen kann. Wir reden da über einen nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag in Höhe von 18.033.197,38 Euro.
Ziegert EverEstate GmbHBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020Lagebericht1. Grundlagen der Gesellschaft Die Ziegert EverEstate GmbH („Gesellschaft“), vormals ZIEGERT – Bank- und Immobilienconsulting GmbH, ist ein 1985 gegründetesImmobilienunternehmen mit Sitz in Berlin, das individuelle Vermittlungs- und Beratungsdienstleistungen für Bauträger und Käufer anbietet. Das Leistungsportfolio umfasst die gesamte Wertschöpfungskette: von der Grundstückseinwertung über die Vermarktung bis hin zur Übergabe der bezugsfertigen Wohnung. Das Unternehmen zeichnet sich besonders dadurch aus, dass es während des gesamten Entwicklungsprozesses des Produktes von Beginn an konzipierend, planend und beratend zur Seite steht – für Bauträger und private Wohnungskäufer. Die Gesellschaft betreibt eine digitale Plattform bzw. Online Plattformen, über die Dienste zur internetbasierten und digitalen Unterstützung der Beratung, Vermittlung und Abwicklung vonImmobilientransaktionen angeboten werden. Zudem berät die ZIEGERT – Bank- und Finanzierungsconsulting GmbH („ZBP‘) diese bei der Finanzierung und vermittelt exklusive Finanzierungsangebote. Mit der 2017 gestarteten Kooperation mit Knight Frank, einem der größten unabhängigen Immobiliendienstleister weltweit, baut die vormals ZIEGERT – Bank- und Immobilienconsulting GmbH ihr globales Netzwerk aus. Seit 2019 baut ZIEGERT EverEstate seine Präsenz in Deutschland weiter konsequent aus. Als Wegbereiter für nationale und internationale Kunden trägt Ziegert EverEstate GmbH zur dynamischen Entwicklung des deutschenImmobilienmarktes bei. Das Unternehmen ist Teil der Ziegert Group im Geschäftsfeld „Agency & Digital Services“ und wird von den Geschäftsführern Nikolaus Ziegert und Dr. Clemens Paschke geführt. Auf Grund des Verschmelzungsverträge vom 12.11.2020 und 17.12.2020 wurden die Gesellschafen EverEstate GmbH, Ziegert Service Management UG sowie die Gesellschaften Ziegert Service Management Zweite bis Vierte UG durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Handelsrechtlicher Verschmelzungsstichtag war der 01. Januar 2020. Die Firmierung der Gesellschaft wurde auf Ziegert EverEstate GmbH geändert. 2. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche, branchenbezogene Rahmenbedingungen Die Kernmärkte der Gesellschaft waren im Jahr 2020 wirtschaftlich deutlich von Corona-Pandemie geprägt und wurden von einem zwischenzeitlich erheblichen Wirtschaftseinbruch beeinflusst. 2.1.1 Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingen – Deutschland und Berlin Nach der längsten wirtschaftlichen Aufschwungsphase in der Bundesrepublik, die bereits 2019 mit einem Wachstum des BIP von 0,5 % vgl. mit 2018 deutlich an Schwung verloren hat, kam es 2020 durch die Corona -Pandemie zu einem deutlichen und abrupten Wirtschaftseinbruch und zum stärksten Einbruch der Wirtschaftsleistung in einem Quartal seit Beginn der vierteljährlichen Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen im Jahr 1970 sowie zu einer der schwersten Rezessionen der Nachkriegszeit. Unterjährig war das Jahr 2020 geprägt von dem Wirtschaftseinbruch Ende des 1. und im 2. Quartal aufgrund des Ausbruchs der Corona Pandemie und der eingeführten Lockdowns, gefolgt von einer wirtschaftlichen Erholung im Sommer und Herbst nach Aufhebung der Lockdown Beschränkungen, die gegen Ende des Jahres eingebremst wurde durch die erneuerten Lockdown Beschränkungen. Im Ergebnis sank 2020 das BIP vgl. mit 2019 um 5,1% und damit in etwa in der gleichen Größenordnung wie in die Finanzkrise 2008/2009. Trotz dieser ungünstigen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung verzeichnete die Bauwirtschaft einen Anstieg der Bauinvestitionen von 1,5% im Vergleich zum Vorjahr. Auch der Arbeitsmarkt zeigte sich unerwartet robust. So steig die Erwerbslosenquote 2020 lediglich um 1,0%-Punkte auf 4,0%. Dabei wurde diese Entwicklung erheblich von staatlichen Unterstützungsmaßnahmen getrieben, insbesondere durch die erweiterten Kurzarbeitsregelungen, die größere Beschäftigungsverluste verhindert und temporäre Arbeitszeitanpassungen ermöglicht haben. DieInflationsrate ging gegenüber 2019 (1,5%) auf 0,5% deutlich zurück. Dies war insbesondere durch die temporäre Senkung der Mehrwertsteuersätze ab 2020 und deutlich günstigere Energieprodukte zurückzuführen. Berlin verzeichnete im Vergleich zur Bundesrepublik einen leicht stärkeren Einbruch des BIP von knapp 6% im Vergleich zu 2019. Besonders stark getroffen war das für Berlin wichtige Gastgewerbe, dass aufgrund von ausbleibenden Touristen und der Schließung von Restaurants/Theatern/Clubs etc. um mehr als 30% im Vergleich zum Vorjahr schrumpfte. Das Baugewerbe zeigte sich hingegen auch in Berlin robust, wobei die Anzahl der Baugenehmigen um ca. 6% abnahm. Hier ließ sich ein gewisser Genehmigungsstau feststellen, der sich aus der eingeschränkten Arbeitsfähigkeit der Ämter unter Pandemiebedingungen herleiten lässt. Wohnimmobilienmarkt – Deutschland, Berlin und Leipzig Der Wohnimmobilienmarkt zeigte sich über das Gesamtjahr und durch die Pandemie hinweg stabil. Nach einer erheblichen Nervosität im ersten Lockdown konnte der Markt seine Entwicklung der Vorjahre fortsetzen. Die Neuvertragsmieten für Bestandswohnungen in Deutschland stiegen bis Ende 2020 um 3,3%. Noch dynamischer entwickelten sich die Kaufpreise für Eigentumswohnungen sowie Ein- und Zweifamilienhäuser. Preise für Eigentumswohnungen konnten im Schnitt gegenüber dem Vorjahr um 8,9% zulegen. Kaufpreise für Ein- und Zweifamilienhäuser sind in 2020 um durchschnittlich 7,3% gestiegen. In dem für Ziegert EverEstate besonders relevanten Segment der Neubauten blieben die Dynamiken der Vorjahre weitestgehend intakt.Insgesamt wurden knapp 293.000 Wohnungen oder 2,0% mehr als im Vorjahr fertiggestellt. Trotz dieser positiven Entwicklung ist der Nachfrageüberhang nach Wohnungen weiter gestiegen, da weiterhin von einem jährlichen Bedarf an Neubauwohnungen von ca. 350.000 ausgegangen wird. Auf derInvestorenseite ist zu beobachten, dass Bauträger vermehrt von Gewerbeimmobilien auf Wohnimmobilien umschwenken, da diese Assetklasse verstärkt aus der Krise hervorgeht. Auch die Zahl der Baugenehmigungen konnte sich positiv entwickeln und ist 2020 um 2,2% auf 368.400 Wohnungen gestiegen. Der Bauüberhang (genehmigte aber noch nicht fertig gestellte Wohnungen) stieg somit noch einmal signifikant auf insgesamt ca. 790.000 Wohnungen an. Kapazitätsgrenzen bei den Bauleistungen sind hierfür sicherlich ein Erklärungsansatz. Auch das Transaktionsgeschehen bei Wohnimmobilen zeigt sich insgesamt stabil. 2019 wurden Wohnimmobilien im Wert von 205 Mrd. EUR gehandelt und es wurden insgesamt 727.7000 Transaktionen getätigt. Dies entspricht einer Steigerung von 4% gegenüber 2018. Auch 2020 zeichnet sich nach vorläufigen Erhebungen ein ähnliches Transaktionsgeschehen ab, wobei unterjährig das Transaktionsgeschehen im März, April und Mai aufgrund des Lockdowns erheblich zurückgegangen ist, die Rückgänge in den Folgemonaten aber wieder ausgeglichen werden konnten Berlin In Berlin sind die Kaufpreise 2020 noch einmal besonders stark im Bundesvergleich gestiegen. Die Steigerungsrate betrug 10,7%. Somit betrug der durchschnittliche Quadratmeterpreis in der Hauptstadt 4.158 EUR. Die Angebotskaufpreise für Neubauten stiegen im Jahresvergleich um 6,2% auf durchschnittlich 6.723 EUR/qm. Der Mietmarkt hat sich hingegen uneinheitlich entwickelt. Mieten für Wohnungen, die nicht vom Mietendeckel betroffen waren, stiegen im gegenüber 2019 um 4,3%. Mieten, die vom Mietendeckel betroffen waren, sanken im Schnitt um 6%. Der Mietendeckel wurde vom Bundesverfassungsgericht 2021 für nichtig erklärt, dennoch hat der Mietendeckel zu einer erheblichen Angebotsverknappung von Mietswohnungen in 2020 mit einer Reduktion des Angebots um 40% geführt. Insgesamt haben sich die Kaufpreise für Wohnimmobilien in Berlin deutlich dynamischer entwickelt als die Mieten, so dass die Renditen auf Wohnimmobilien weiter reduziert haben und mittlerweile bei ca. 2,6% in Berlin liegen. Damit erzielt Berlin aktuell neben München die geringsten Bruttoanfangsrenditen aller A-Städte in Deutschland. Bezüglich des Transaktionsgeschehens konnte Berlin nicht dem bundesweiten Trend folgen. Die 8 Top A Städte Deutschlands inkl. Berlin zeigten 2019 eine deutlich weniger dynamische Entwicklung der Transaktionen (insgesamt 71.000 Transaktionen und ein Wachstum von 0,6% gegenüber 2018) als der Bundesdurchschnitt. Einer der Kerntreiber hierfür ist der sich verschärfende Flächenmangel. So gingen 2019 das zweite Jahr in Folge Kauffälle und Flächenumsätze zurück. Auch in 2020 setzte sich der Trend fort. So sank die Anzahl der Kauffälle für Eigentumswohnungen um 6% von 16.194 auf 15.172 Einheiten. Besonders deutlich war der Rückgang für Eigentumswohnungen im Neubausegment (Erstverkäufe), der besonders relevant für Ziegert EverEstate ist. Hier sank die Anzahl an Kauffällen um 22% von 3.864 auf 2.996 Fälle Leipzig Auch Leipzig verzeichnete erneut eine deutliche Steigerung der Angebotskaufpreise um 15,5% auf 3.028 EUR/qm gegenüber dem Vorjahr. Der Neubau zeigte ebenfalls deutliche Preissteigerungen auf, wenn auch mit 9,5% auf durchschnittlich 4.332 EUR/qm nicht ganz so stark wie der gesamte LeipzigerImmobilienmarkt inklusive der Bestandsbauten. Insgesamt lag das Preisniveau in Leipzig damit deutlich hinter Berlin und leicht unter dem gesamtdeutschen Durchschnitt, aber holte vor allem im ETW-Bereich deutlich auf. Bezüglich des Transaktionsgeschehens zeigte sich der Leipziger Wohnungsmarkt deutlich dynamischer. So stieg die Anzahl der Transaktionen in 2020 um knapp 400 Transkationen von 6.984 in 2019 auf 7.369 in 2020. 2. Geschäftsverlauf Das Jahr 2020 war von zahlreichen Herausforderungen für Ziegert EverEstate gezeichnet. Die Corona Pandemie mit dem harten Lockdown gepaart mit einer restriktiveren Kreditvergabe der Banken und einer hohen Verunsicherung bei den Käufern haben das erste Halbjahr maßgeblich geprägt und zu einem abrupten Einbruch der Anfragen für Wohnungskäufe und entsprechend zeitverzögert zu einem Einbruch an Verkäufen geführt. Allerdings hat sich der Markt Ende April wieder stabilisiert und die Anfragen sind wieder fast auf das Vor-Pandemie Niveau gestiegen. Nichtsdestotrotz haben die Verwerfungen in den Folgeprozessen, z.B. physische Besichtigungstermine und Notartermine dazu geführt, dass sich die Verkaufsvolumina erst Monate später erholt haben. Auf der Bauträgerseite hat die Pandemie sowohl zu erheblicher Verunsicherung geführt als auch zu Verzögerungen im Bereich der Bauplanung, insbesondere bei Genehmigungsverfahren, so dass die Akquise von Neuprojekten sehr schleppend verlief, kaum Projekte auf dem Markt waren und dementsprechend auch nur wenige Projekte akquiriert werden konnten. Im Rahmen der ursprünglichen Business Planung Anfang 2020 wurden in Absprache mit den jeweiligen Auftraggebern Zeitpunkte für den Verma rktungsstart der neuen Projekte festgelegt. Wie bereits im Vorjahr kam es auch 2020 zu zahlreichen Verzögerungen. Die folgende Abbildung zeigt das das ursprünglich geplante Verkaufsvolumen von 12 Großprojekten für 2020 sowie das realisierte Verkaufsvolumen. Deutlich ist zu erkennen, dass es innerhalb dieser Projekte zu einer erheblichen negativen Abweichung zwischen geplantem und realisiertem Verkaufsvolumen gekommen ist. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Teilweise haben sich Projektstarts aus technischen oder Pandemie Gründen verschoben. Auch haben sich Projekte aufgrund der Pandemie Lage schlechter verkauft und teilweise haben sich B-Plan Genehmigungen und Baugenehmigungen erheblich verzögert (geplantes und nicht realisiertes Transaktionsvolumen in 2021: 122. Mio. EUR). So haben sich im Ergebnis bei 4 von 12 Projekten die Vertriebsstarts in das Jahr 2021 bzw. 2022 mit einem geplanten Transaktionsvolumen von 23 Mio. EUR verschoben.In einem Fall wurde ein Projekt ganz storniert (Umfang 6 Mio. EUR). Bei den übrigen Projekten sind deutlich geringere Verkaufsvolumen zu beobachten als geplant. Allein aufgrund dieser Verzögerungen und Herausforderungen hat Ziegert EverEstate bei einer durchschnittlichen Provisionshöhe von 7,5% des Transaktionsvolumens Umsatzeinbußen in Höhe von ca. 9 Mio. EUR zu verzeichnen, die sich in etwa in einen negativen EBITDA Effekt von 4,5 Mio. EUR übersetzen lassen. Insgesamt lässt sich festhalten, dass Ziegert EverEstate aufgrund dieser zahlreichen Faktoren nicht in der Geschwindigkeit die Pandemie Effekte ausgleichen konnte, wie es der Gesamtmarkt ausweist. Im Rahmen dieser sich abzeichneten Geschäftsentwicklung kombiniert mit den deutlich digitalen Kundenbedürfnissen im Rahmen der Pandemie hat die GesellschaftIhre Ausrichtung, Kostenstrukturen und Prozesse im 3. Quartal überprüft mit Unterstützung des Managements der Ziegert Gruppe. Das Management ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Lage des Unternehmens derart entwickelt hat, dass statt einzelner Optimierungen eine umfassende Restrukturierung und Neuausrichtung des Unternehmens notwendig ist, die im Oktober 2020 eingeleitet wurde.Im Ergebnis wurde beschlossen, das Schwesterunternehmen EverEstate GmbH, das ebenfalls ein ETW Vertriebsunternehmen ist, allerdings im großen Umfang die Prozesse digitalisiert und digital ausgerichtet hat, auf die Ziegert Bank- undImmobilienberatung zu verschmelzen und das Unternehmen in Ziegert EverEstate GmbH umzubenennen. Die Personal- und Sachkostenbasis wurde entsprechend angepasst und ein signifikanter Teil der Belegschaft – überwiegend in den Back Office Funktionen – abgebaut. Zudem wurde das Management Team neu strukturiert und Schlüsselpositionen neu besetzt. Gleichzeitig wurde noch im vierten Quartal die EverEstate Technologie Plattform in dem neuen Unternehmen ausgerollt, sämtliche IT-Systeme migriert und Verkaufsportfolien zusammengeführt. Im Rahmen der Restrukturierung hat Ziegert EverEstate substanzielle einmalige Restrukturierungsaufwendungen realisiert, insbesondere aus dem Personalabbau, die das Geschäftsergebnis 2020 negativ beeinflusst haben. Trotz der Bindung von Management- und Mitarbeiterkapazitäten durch die Restrukturierung ist es Ziegert EverEstate gelungen – unterstützt von einem stabilen Markt – das Geschäftsjahr mit dem stärksten Quartal des Jahres abzuschließen und das Verkaufsvolumen signifikant zu erhöhen. Es ist deutlich zu sehen, wie sich das Verkaufsvolumen am Ende des Jahres deutlich positiver entwickelt hat als am Anfang des Jahres vor dem Beginn der Pandemie. Auch lässt sich deutlich erkennen, wie die Verkäufe im Lockdown erheblich zurückgegangen sind.Im ersten Halbjahr 2021 konnte die positive Entwicklung der hohen Verkaufsvolumina weiter fortgeschrieben werden. 2.3. Lage Unter Bezugnahme auf die zum 01.01.2020 erfolgten Verschmelzungen wird auf die eingeschränkte Vergleichbarkeit zu Vorjahreswerten hingewiesen. Die Vorjahreswerte dokumentieren den Stand der Ertragslage der Ziegert Bank- undImmobilienconsulting GmbH („ZBI“).In Fällen maßgeblicher Abweichungen der Werte des Berichtsjahres zum Vorjahr werden die Vorjahreswerte der verschmolzenen Gesellschaften zum Zweck der Vergleichbarkeit im folgenden berücksichtigt („angepasst“). Der Umsatz der Ziegert EverEstate GmbH beläuft sich im Geschäftsjahr 2020 auf 18,7 Mio. EUR (2019 ZBI: 22, 1 Mio. EUR) Gemäß dem Geschäftszweck der Gesellschaft handelt es sich dabei im Wesentlichen um Provisionsumsätze aus der Vermittlung von Immobilen an Bauträger und Endkunden sowie um Einnahmen aus der Weiterberechnung von Bürodienstleistungen. Aufgrund der signifikanten Verzögerungen bei zahlreichen Vertriebsstarts großvolumiger Projekte sowie eines portfolio-übergreifenden Nachfragerückgangs (wie im Abschnitt 2.2. aufgeführt) insbesondere Corona bedingt, konnten die geplanten Provisionsumsätze nicht erreicht und somit das Ergebnis des Geschäftsjahres 2020 aufgrund des Umsatzrückgangs den gesteckten Erwartungen nicht gerecht werden. Der aus den Vorjahren resultierende Bestand an unfertigen Erzeugnissen wurde aufgrund des Wegfalls der wirtschaftlichen und rechtlichen Grundlagen im Berichtsjahr vollständig abgewertet. Bestandsveränderungen bestehen im Berichtsjahr keine (2019 ZBI : 898,6 TEUR). Die Bestände an unfertigen Erzeugnissen umfassten insbesondere aktivierte Vertriebsaufwendungen, die in direktem Zusammenhang mit in Folgejahren erwarteten Provisionserlösen standen. Die sonstigen betrieblichen Erträge sind im Berichtsjahr auf TEUR 3.639, 1 (2019 ZBI : TEUR 672,2) gestiegen. Der Anstieg begründet sich im Wesentlichen aus der ertragswirksamen Herabsetzung der Einzelwertberichtigung auf Forderungen, periodenfremden Erträgen, Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen sowie Erstattungen aus der Anwendung des Aufwendungsausgleichsgesetzes. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen wurden insgesamt um 37, 1 Prozent auf TEUR 3.475,5 (2019 ZBI: TEUR 5.528,8) gesenkt. Es handelt sich dabei maßgeblich um Vertriebskosten, im Besonderen um Vertriebs- und Verkaufsprovisionen, Aufwendungen für Vertriebsberatung sowie das Betreiben von Vertriebsbüros und Musterwohnungen. Der Personalaufwand erhöht sich im Berichtsjahr auf EUR 13,3 Mio. (2019 ZBI: EUR 6,0 Mio.). Dieses resultiert aus dem Übergang von Mitarbeitern in die Gesellschaft im Rahmen der Verschmelzung. Unter Berücksichtigung der Personalaufwendungen der im Berichtsjahr verschmolzenen Einzelgesellschaften für den Vorjahresvergleichswert 2019 ist der Personalaufwand leicht um 5,8 Prozent auf EUR 13,3 Mio. (2019 angepasst: EUR 14, 1Mio.) gesunken. Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen steigen auf TEUR 717,4 (2019 ZBI: TEUR 394,4). Die Veränderung begründet sich im Wesentlichen aus Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und resultiert aus der Verschmelzung der EverEstate GmbH. Es handelt sich dabei um Abschreibungen auf selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstande, wie die digitale Vertriebsplattform sowie auf den derivativen Geschäfts- und Firmenwert. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen im Berichtsjahr EUR 16,3 Mio. (2019 ZBI: EUR 16,5 Mio.). Unter Einbeziehung der verschmolzenen Gesellschaften in den Vergleichswert 2019 sowie bereinigt umIntercompany Effekte im Vorjahr sind die sonstigen betrieblichen Aufwendungen im Berichtsjahr um 32,9 Prozent gestiegen (2019 angepasst: EUR 12,3 Mio.) Innerhalb dieser Position waren im Wesentlichen folgende Entwicklungen zu verzeichnen. Die Einstellung in die Wertberichtigung auf Forderungen sowie die Forderungsverluste sind im Berichtsjahr auf TEUR 2.754,8 (2019 ZBI: TEUR 633, 1) gestiegen. Die periodenfremden Aufwendungen haben sich auf TEUR 4.835, 0 (2019 ZBI: TEUR 214,7) erhöht. Der Anstieg resultiert im Besonderen aus der Abschreibung des Bestandes an unfertigen Erzeugnissen aus Vorjahren (TEUR 3.198,7) sowie Gutschriften für das Vorjahr betreffende Sachverhalte (TEUR 1.101,0). Die Kosten für Reparaturen undInstandhaltungen sind um 71,3 Prozent auf TEUR 164,0 zurückgegangen (2019 angepasst: TEUR 571,6). Es handelt sich dabei überwiegend um Aufwendungen für Wartungs- undInstandhaltungskosten der IT. Die Werbe- und Reisekosten lagen mit TEUR 1.635,2 um 52,4 Prozent geringer als im Vorjahr (2019 angepasst: TEUR 3.432,0) Die Kosten der Warenabgabe haben sich nach Eliminierung derIntercompany Effekte für das Vorjahr 2019 um 49,5 Prozent auf TEUR 670,8 reduziert (2019 angepasst: TEUR 1.329,5). Das Finanzergebnis weist im Berichtsjahr gegenüber dem Vorjahr einen Anstieg um 62 Prozent auf TEUR -768,5 (2019 angepasst: TEUR -474,4) aus. Im Rahmen der Neustrukturierung und Optimierung der Finanzierungstätigkeit sowie der damit einhergehenden Erhöhung des Volumens der Finanzierung haben sich Zinsaufwendungen sowie Zinserträge aus Darlehen im Unternehmensverbund maßgeblich verändert. Das Ergebnis aus Steuern vom Einkommen und Ertrag betrug im Geschäftsjahr TEUR 1.124,5 (2019 ZBI: TEUR 1.419,1), darunter Zuführungen zu den latenten Steuern aufgrund eines potenziellen Verlustvortrages in Höhe von TEUR 1.105,5. Für das Geschäftsjahr 2020 ergibt sich ein Gesamtergebnis nach Ertragssteuern und sonstigen Steuern von TEUR -11.082,6. Das EBITDA, bereinigt um außergewöhnliche Sachverhalte gemäß § 285 Nr. 31 HGB, beträgt im Berichtsjahr TEUR-5.039, 7 (2019 ZBI: TEUR -4.190,9) Vermögens- und Finanzlage Das langfristige Vermögen beträgt im Berichtsjahr TEUR 2.285,8 (2019 ZBI: TEUR 2.634, 9). Die immateriellen Vermögensgegenstände sind im Berichtsjahr auf TEUR 1.167,5 (2019 ZBI: TEUR 0,01) gestiegen. Es handelt sich dabei um selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstande, insbesondere die Entwicklungskosten der Vertriebsplattform der mit der Gesellschaft verschmolzenen EverEstate GmbH. Die Gesellschaft weist im Berichtsjahr einen Geschäfts- oder Firmenwert von TEUR 878,7 aus. Dieser beinhaltet den derivativen Geschäfts- oder Firmenwert einer Teilgeschäftsveräußerung der Ziegert Bank- undImmobilienconsulting GmbH an die EverEstate GmbH des Jahres 2018. Der Geschäfts- oder Firmenwert ist im Zuge der Verschmelzung der EverEstate GmbH mit der Gesellschaft an diese übergegangen und wird linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Des Weiteren wurde die Beteiligung an der View Penthouse GmbH&Co.KG vollständig zurückgeführt (2019 ZBI: TEUR 1.223,5). Die Sachanlagen verringerten sich um 20, 1% Prozent auf TEUR 1.118,3 (2019 ZBI : TEUR 1.400,1). Die kurzfristigen Vermögenswerte haben sich im Berichtsjahr um 27,2 Prozent auf EUR 14,3 Mio. (2019 ZBI: EUR 19,6 Mio.) reduziert. Es bestehen keine signifikanten Sachverhalte aus den verschmolzenen Gesellschaften, die die Vergleichbarkeit zum Vorjahr beeinflussen. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen wurden im Rahmen der Verschmelzung neutralisiert. Der Rückgang wird im Wesentlichen durch die vollständige Abwertung des Bestandes an unfertigen Leistungen begründet (2019 ZBI: TEUR 3.198,8). Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sich leicht um 2,7 Prozent auf EUR 13,1Mio. vermindert (2019 ZBI: EUR 13,4 Mio.), darunter Forderungen aus Lieferungen und Leistungen innerhalb des Unternehmensverbundes, deren Umfang sich im Vergleich zum Vorjahr um 35,3 Prozent erhöht hat. Die sonstigen Vermögensgegenstände sind um 69,4% auf TEUR 770,0 (2019 ZBI: TEUR 2.515,9) gesunken. Der Ausweis beinhaltet im Wesentlichen verzinsliche Darlehensforderungen gegenüber Dritten, Kautionen für Büroräume sowie im Folgeja hr abziehbare Vorsteuer. Der Rückgang resultiert insbesondere aus der Abtretung von Steuerforderungen aus Vorjahren und deren Verrechnung mit Verbindlichkeiten im Unternehmensverbund. Des Weiteren sind Darlehensforderungen an Dritte getilgt sowie an verbundene Unternehmen im Rahmen der Verschmelzung eliminiert worden. Im Geschäftsjahr wurde ein Betrag in Höhe von TEUR 1.105,5 in die latenten Steuern eingestellt. Der Ausweis in Höhe von TEUR 2.375 umfasst im Wesentlichen Steuerentlastungen, die auf den körperschaftssteuerlichen und gewerbesteuerlichen Verlustvorträgen sowie auf handels- und steuerbilanziellen Ansatz- und Bewertungsunterschieden beruhen. Das Eigenkapital hat sich aufgrund der im Geschäftsjahr zu verzeichnenden Ergebnisentwicklung zurückgebildet. Zur Abwendung einer buchmäßigen Überschuldung besteht eine Patronatserklärung eines Unternehmens der Ziegert-Gruppe zugunsten der Gesellschaft. langfristige Verpflichtungen bestehen keine. Die kurzfristigen Verpflichtungen sind gegenüber dem Vorjahr auf EUR 37,1 Mio. (2019 ZBI: EUR 26,6 Mio.) gestiegen. Der Ausweis beinhaltet Steuerrückstellungen sowie sonstige Rückstellungen in Höhe von TEUR 2.355, 1. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betragen im Berichtsjahr TEUR 2.434,5. Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen kurzfristige verzinsliche Gesellschafterdarlehen, verzinsliche Darlehen von Dritten sowie Verbindlichkeiten aus Steuern und Abgaben und weisen einen Betrag in Höhe von EUR 31,9 Mio. aus. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus der Aufnahme kurzfristig verzinslicher Darlehen gegenüber der Gesellschafterin im Rahmen der Neustrukturierung der Finanzierung innerhalb des Unternehmensverbundes sowie aus Zugängen im Zusammenhang mit der Verschmelzung von Gesellschaften. Die liquiden Mittel der Ziegert Bank- undImmobilienconsulting GmbH per 31. Dezember 2020 betrugen TEUR 398, 1(2019 angepasst: TEUR 188,2). Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit weist im Berichtsjahr einen Betrag in Höhe von TEUR -94,9 (2019 ZBI: TEUR 3.295) aus. Der Cashflow ausInvestitionstätigkeit beläuft sich auf TEUR 1.148,4 (2019 ZBI: TEUR -1.828,8). Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit beträgt TEUR – 843,5 (2019 ZBI: TEUR -1.386,0). Die Gesellschaft war im gesamten Verlauf des Geschäftsjahres 2020 stets in der Lage, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. 3. Ausblick 3.1 Prognosebericht Nach dem Pandemie-bedingten Rückgang der Vertriebsaktivitäten in Q2 und Q3 2020 war in Q4 2020 ein deutlicher Anstieg an „qualifizierten Leads“ und mit zeitlichem Versatz eine deutliche Zunahme der Verkaufszahlen zu beobachten. Die positive Entwicklung der Vertriebsaktivitäten setzte sich in 2021 fort und zeigte sich in Ql und Q2 mit mehreren aufeinanderfolgenden Vertriebsrekorden der Unternehmensgeschichte. Während die Gesamtwirtschaft auch auf Grund der Hilfeleistungen vergleichsweise wenig unter der Pandemie gelitten hat, kristallisierte sich dieImmobilienbranche, insb. das Wohnsegment, sogar als „Gewinner der Krise“ heraus. Die erhöhte Nachfrage nach Wohneigentum begründets sich vor allem aus dauerhaft niedrigen Zinsen, dieImmobilie als sichere Geldanlageform, eine gestiegeneInflationserwartung, Negativzinsen auf Sparguthaben sowie der Wunsch nach Wohnungsgrundrissen welche effiziente Homeoffice-Möglichkeiten bieten. Gerade für Berlin kann insofern von einem langfristigen Wachstum ausgegangen werden. Das Management geht daher davon aus, dass sich der positive Trend, der sich bereits im 4. Quartal 2020 abgezeichnet hat, weiter im Jahr 2021 fortsetzt und sich damit auch positiv auf die Geschäftsentwicklung von Ziegert EverEstate auswirkt. So konnte im operativen Geschäft in den ersten 6 Monaten des Geschäftsjahres mit über 170 Mio. EUR Transaktionsvolumen eine signifikante Steigerung des Volumens im Vergleich zum Vorjahr sowie eine wesentliche Verbesserung des EBITDA erzielt werden. Des Weiteren profitiert Ziegert EverEstate von der deutlich schlankeren Kostenstruktur und den deutlich effizienteren Prozessen, die das Unternehmen Ende 2020 implementiert hat. Mögliche Risiken in Bezug auf Fluktuation von Kernmitarbeitern oder Verlust von Kundenbeziehungen aufgrund des Firmenzusammenschlusses haben sich dagegen nicht materialisiert. Zusätzlich beobachtet das Management einen gesteigerten Aktivitätslevel am Immobilienmarkt. Die Nervosität der ersten Monate der Pandemie hat sich weitestgehend gelegt, und die Zukunft ist wieder planbarer geworden. Infolgedessen haben zahlreiche Bauträger ihr Projektaktivitäten wieder intensiviert. Gleichzeitig ist die Kaufbereitschaft der Endkunden weiter gestiegen. Einzelne Großprojekte mit Performance Schwierigkeiten im letzten Jahr wurden erfolgreich readjustiert und zurück auf die Erfolgsspur gelenkt. Ziegert EverEstate hat zudem seine Akquisebemühungen deutlich intensiviert und seinen Akquisebereich personell verstärkt. Erste Erfolge lassen darauf schließen, dass Ziegert EverEstate dieses Jahr deutlich erfolgreicher in der Akquise sein wird als den zurückliegenden Jahren, was eine wichtige Grundlage für ein nachhaltige Unternehmensentwicklung in den Folgejahren sein wird. Ungeachtet der positiven Entwicklung der ersten Monate des Jahres 2021 prüft das Management des Unternehmens laufend, ob weitere Veränderungen erforderlich sind, um nachhaltig erfolgreich wirtschaften zu können und für weitere exogene Schocks gewappnet zu sein. Ein wesentlicher Punkt ist die Nutzung und weitere Investition in digitale Kompetenzen, um Wachstums- und Kostensynergien konsequent zu heben. 2. Chancenbericht Wesentliche Chancen für Ziegert EverEstate ergeben sich aus dem weiteren kontinuierlichen Wachstum der Wirtschaft und der Bevölkerung in Berlin sowie der steigenden Attraktivität der Stadt. Darüber hinaus sind die Wachstumsopportunitäten durch einen knappen Markt und eine niedrige Leerstandsquote gestützt. Es entstehen neue, gut bezahlte Arbeitsplätze in Berlin – somit gibt es einen stetigen Zufluss an jungen Menschen, Experten und somit Haushalten mit höheren Einkommen und Vermögen. Darüber hinaus sorgt der allgemeine Trend zu Ein- und Zweipersonenhaushalten für steigende Nachfrage. Der Nachholbedarf wird mit einer geringen Eigentumsquote und Preisen, die im internationalen Vergleich auf niedrigem Niveau liegen, gepaart. Ähnliche Wachstumschancen bietet der Markt im Großraum Leipzig, beflügelt von einem Zuzug in die Stadt und das unmittelbare Umland sowie einer fortsetzenden Kaufkraft und Nachfragesteigerung. Damit bietet dieser Standort ein hohes Preiswachstumspotential von einem noch niedrigen Niveau. Aufgrund des Entwicklungsfortschritts bei vielen Leipziger Objekten wird es für die kommenden Jahre einen deutlichen Anstieg der Vertriebsaktivitäten in Leipzig geben. Auch im Neubaubereich sieht Ziegert EverEstate große Entwicklungschancen für die Folgejahre. 3. Risikobericht Das Marktumfeld und die gesetzlichen bzw. regulatorischen Rahmenbedingungen für Ziegert EverEstate verändern sich stetig. Ebenso entwickelt sich das Unternehmen mit der Umsetzung seiner strategischen Stoßrichtungen und der damit verbundenen Geschäftstätigkeit kontinuierlich weiter. Daraus ergeben sich regelmäßig neue Chancen und Risiken aber auch veränderte Ausprägungen bereits erkannter Chancen und Risiken. Das Management beobachtet daher kontinuierlich Kernrisiken, die es für 2021 identifiziert hat. Zum einen ist dies die Pandemie Entwicklung und damit die weitere Erholung der Wirtschaft. Zum anderen identifizierte das Management die zunehmende Regulierung des Wohnungsmarkts als weiteres Kernrisiko. 3.3.1 Risiko der verzögerten wirtschaftlichen Erholung Für Ziegert EverEstate können unterschiedlichste Risiken in der Ausübung der Geschäftstätigkeit entstehen. Ein wesentliches Risiko ergibt sich dabei aus einer sich verschlechternden wirtschaftlichen Marktentwicklung und daraus folgend möglicher negativer Konsequenzen für Wohnimmobilien. Mögliche Lockdown-Maßnahmen im Rahmen der Corona-Pandemie (z.B. mit Verbreitung der Delta-Variante) führen zu Verzögerungen bei den Bauaktivitäten und folglich auch zu einer Verschiebung geplanter Fertigstellungstermine. Außerdem bedeuten Kontaktsperren und weitgehende Einschränkungen im beruflichen und privaten Alltag einen vorübergehenden Nachfragerückgang in signifikantem Maße. Mit einer erneuten und dauerhaften Erhöhung desInfektionsrisikos und dem damit verbundenen Rückgang der Wirtschaftsleistung würde das Geschäft gehemmt werden und das Ergebnis belastet. Da aktuell jedoch keine rückläufigen Kaufpreisentwicklungen für Eigentumswohnungen erkennbar sind, wird die Wohnimmobilie weiterhin, auch gegenüber alternativen Anlegemöglichkeiten wie dem Aktienmarkt, als attraktive wertstabile Anlage gesehen. Ergänzend dazu entwickelte sich für Eigennutzer mit den Erfahrungen aus dem Lockdown noch stärker der Wunsch nach einem Eigenheim. Die angespannte Situation für die Zulieferindustrie bei der Bereitstellung von zur Weiterverarbeitung bestimmten Rohstoffen und Gütern sowie die zunehmende Nachfrage nach Waren und Dienstleistungen mit dem Rückgang der Corona-Fallzahlen und den damit verbundenen Lockerungen der Lockdown-Maßnahmen machen sich in einem Anstieg derInflation deutlich über 2% für 2021 in Deutschland bemerkbar. Einerseits wirken sich weiter steigende Baukosten negativ auf zukünftige Margen der Projektentwicklungen aus. Andererseits führt die wachsende Nachfrage nachImmobilien zu Preissteigerungen, da Anleger auf den Bankkonten liegende Cash-Bestände in Assets umschichten und so auchImmobilientransaktionen profitieren. Sollten sich deutliche Preissteigerungsentwicklungen dauerhaft auch für den Euroraum fortsetzen, wäre auch ein Anstieg des Leitzinses durch die Zentralbank zu erwarten, was zukünftige Investitionen erschweren würde. 2. Regulatorische Risiken Baulandmobilisierungsgesetz Der Bundesrat hat am 28. Mai 2021 den Bundestagsbeschluss zur Mobilisierung von Bauland gebilligt. Das Gesetz kann damit in Kraft treten, nachdem der Bundespräsident es unterzeichnet hat und es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde. Ziel des Gesetzes ist es, Städte und Gemeinden in die Lage zu versetzen, schneller Bauland aktivieren zu können, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Zu den Inhalten zählen erleichterte Befreiungen von bestehenden Bebauungsplänen, die Ausweitung kommunaler Vorkaufsrechte sowie die Erweiterung des Baugebots in „Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt“. Neben einer zu erwartenden höheren Flexibilität bei der Ausnutzung von Bebauungsvorgaben wie z.B. abweichende GRZ und GFZ zur stärkeren innerstädtischen Nachverdichtung werden auf der anderen Seite stärkere Vorgaben zur Einhaltung der Bedingungen der sozialen Wohnraumförderung erwartet. Im Sektor der Bestandsbauten können Kommunen mit der neuen Gesetzgebung in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt bis Ende 2025 die Umwandlung von Miet in Eigentumswohnungen für Gebäude mit mehr als fünf Wohneinheiten untersagen Ein indirekter Effekt aus einem möglichen Umwandlungsverbot kann eine zusätzliche Verknappung des Angebots an Eigentumswohnungen insbesondere im Altbau sein. Das kann zu einer Unterstützung der Preise bei gleichbleibender Nachfrage führen. Neubau Projekte (auch Umnutzungen von Gewerbe in Wohnen) sind von dem Gesetz unberührt. Neue Milieuschutzgebiete Milieuschutzgebiete werden durch Rechtsverordnung der Bezirke festgesetzt, wenn durch eine gutachterliche Sozialstudie nachgewiesen wurde, dass u.a. eine Verdrängung der ansässigen Wohnbevölkerung zu befürchten ist. Nach Schätzungen des Berliner Mietervereins lagen bis Feb. 2021 rund 531.000 Wohnungen in Milieuschutzgebieten, das entspricht rund 33 % der Berliner Mietwohnungen. Derzeit sind weitere Gebiete in Prüfung. Der Effekt von zusätzlichen Milieuschutzgebieten überlagert sich mit den Auswirkungen einer Umwandlungssperre als Teil des Baulandmobilisierungsgesetz, wobei die individuelle Betrachtung von einzelnen Stadtbereichen vorteilhaft ist. Dies würde grundsätzlich Spielraum für weitere Aufteilungsprojekte bewahren. Der Umgang mit entstehenden Milieuschutzgebieten begleitet das Unternehmen seit einigen Jahren. Entsprechende Verordnungen werden inInvestitionsentscheidungen und Entwicklungskonzepte erfolgreich einbezogen. Den Risiken aus möglichen zukünftigen Umwandlungsverboten als auch neuen Milieuschutzgebieten wird mit einer zunehmend stärkeren Fokussierung auf die Neubauentwicklung begegnet. Bundesweiter Mietendeckel Mit einem bundesweiten Mietendeckel besteht das Risiko, dass sich die zukünftige Mietenentwicklung und die Mieteinahmen reduzieren, was sich auf die Marktwerte auswirken könnte. Das geringere Mietniveau würde sich negativ auf die Attraktivität für Kapitalanleger und die Neubauaktivitäten auswirken. C02-Steuer Nach der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat am 10. November 2020 ist das Gesetz zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes und damit die Einführung einer C02-Bepreisung für die Bereiche Wärme und Verkehr ab 2021 in Kraft getreten. Die damit verbundenen Mehrkosten sollen einen Anreiz für eine umfassende energetische Sanierung setzen. Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) Das Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität gilt seit 25. März 2021. Das neue Gesetz soll den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektromobilität beschleunigen. Dafür müssen Bauherren und Eigentümer die Parkplätze ihrer Wohn- und Nichtwohngebäude mit Ladepunkten ausstatten. Damit soll es für die Nutzer von Elektrofahrzeugen leichter sein, diese zu Hause, am Arbeitsplatz oder bei alltäglichen Besorgungen aufzuladen. Berliner Solarqesetz Das Berliner Abgeordnetenhaus hat das Berliner Solargesetz beschlossen. Das Gesetz tritt am 1.1.2023 in Kraft. Dann werden Photovoltaik-Anlagen auf Neubauten, auch Wohnhäusern, zur Pflicht. Das gilt ebenso für Bestandsgebäude, wenn das Dach grundlegend saniert wird. Im Rahmen der Bestandsmodernisierung als auch in der Neubaukonzeptionierung wird den Vorgaben zur Verbesserung der energetischen Gebäudeeffizienz Rechnung getragen. Dabei fließt der zunehmende Wunsch der Kunden nach energieeffizienten Wohnformen in die Gebäudeplanung ein.Im besonderen Maße werden dies in einer ökologischen Neubau-Produktlinien umgesetzt, in denen die gesetzlichen Standards übertroffen werden. Das zum Jahresstart 2021 bereitgestellte Förderprogramm des Bundes für Energieeffizienzmaßnahmen (BEG) bietet dabei zusätzliche Anreize für den Kunden. Veränderungen von gesetzlichen Rahmenbedingungen hinsichtlich der Tätigkeit als Immobilien-Entwickler und Bauträger könnten die Ausübung des Geschäfts und vor allem die Objektentwicklungen einschränken sowie den Vertrieb erschweren. Die Marktindikatoren und gesetzlichen Rahmenbedingungen werden im Rahmen des kontinuierlichen Risikomanagements überwacht und bewertet. BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangAllgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter der Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für mittelgroße Kapitalgesellschaften aufgestellt. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht Firmenname laut Registergericht: Ziegert EverEstate GmbH (vormals: Ziegert Bank- und Immobilienconsulting GmbH) Firmensitz laut Registergericht: Berlin Registereintrag: Handelsregister Registergericht: Berlin (Charlottenburg) Register-Nr.: HRB 121713 Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die selbstgeschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände wurden mit den Entwicklungskosten angesetzt. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und degressiv vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt. Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet: – Beteiligungen zu Anschaffungskosten – Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten – Ausleihungen zum Nennwert – unverzinsliche und niedrig verzinsliche Ausleihungen zum Barwert – sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Angaben zur Bilanz Anlagespiegel für die einzelnen Posten des Anlagevermögens Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen. Die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird als Zugang und Abgang ausgewiesen. Die Geschäftsjahresabschreibung enthält damit diese Beträge nicht. Die kumulierten Abschreibungen betrugen zum Beginn des Geschäftsjahres: 2.852.682,19 Die kumulierten Abschreibungen betrugen am Ende des Geschäftsjahres: 3.797.757,10 Zu den Abschreibungen im Zusammenhang mit Zugängen und Abgängen sowie Umbuchungen im Laufe des Geschäftsjahres sind folgende Angaben zu machen:
Forschungs- und Entwicklungskosten Die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden aktiviert. Der Gesamtbetrag der Forschungs- und Entwicklungskosten betrugen im Geschäftsjahr 0,00 EUR. Davon entfallen 0,00 EUR auf die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens. Abschreibung auf Geschäfts- oder Firmenwert Der entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwert wurde aktiviert. Als betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer werden 10 Jahre festgelegt. Angabe zu Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt 0,00 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR). Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre und der Sicherungsrechte Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt 0,00 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR). Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt 0,00 EUR. Angabe zu Restlaufzeitvermerken Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 33.885.712,18 EUR (Vorjahr: 25.133.788,93 EUR). Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt 813.780,00 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR). Angaben zu Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beläuft sich auf 30.684.463,65 EUR (Vorjahr: 21.624.642,58 EUR). Latente Steuern Der Saldo der latenten Steuern am Ende des Geschäftsjahres beträgt 2.375.000,00 EUR. Im Laufe des Geschäftsjahres gab es folgende Änderungen am Saldo der latenten Steuern: 1.105.465,30 EUR. Sonstige Angaben Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 227.
Namen der Geschäftsführer Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:
Konzernzugehörigkeit Die Ziegert EverEstate GmbH wurde in den Konzernabschluss der Ziegert Advisory & Digital Solutions GmbH einbezogen.
Berlin, den 1. Juli 2021 gez. Nikolaus Ziegert, Geschäftsführer sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 01.07.2021 festgestellt. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Ziegert EverEstate GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Ziegert EverEstate Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Berlin – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Ziegert EverEstate Gesellschaft mit beschränkter Haftung für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und ver mittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2020 und vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwen dungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichtes geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes in Überein stimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Ver antwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind auch für die sonstigen Informationen verantwortlich. Un sere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss oder unsere bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresab schluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lagebe richts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwen denden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresab schluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – fal schen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahres abschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Ab schlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets auf deckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbe absichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werten und damit zusammenhängenden Angaben. ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zum Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörenden Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen diese Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss sowie seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Berlin, 08. Juli 2021 DELTA Treuhand GmbH Gez. Knoll, Wirtschaftsprüfer |
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