Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wird in den Konzernabschlüssen 2022 schwerpunktmäßig Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen prüfen. Wie im Vorjahr wird sie zudem verstärkt auf eine nachvollziehbare und nachprüfbare Buchführung achten.
Geschäftsbeziehungen zwischen nahestehenden Unternehmen und Personen können durch nicht nur wirtschaftlich motivierte Zielsetzungen beeinflusst werden. Somit können sie sich von Geschäftsvorfällen zwischen voneinander unabhängigen Personen unterscheiden. Die Internationalen Rechnungslegungsstandards sehen mit der Vorschrift des IAS 24 daher Angaben vor, um dem Abschlussadressaten die möglichen Konsequenzen einer Abhängigkeit von nahestehenden Unternehmen und Personen bewusst zu machen. Die Transparenz des Abschlusses soll durch diese Maßnahme verbessert werden.
Generell müssen die Geschäftsvorfälle eines Unternehmens so aufgezeichnet sein, dass die Buchführung einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick vermitteln kann. Die Ausübung von Bilanzierungsentscheidungen muss nachprüfbar sein. Wie schon im Vorjahr wird die Aufsicht ein besonderes Augenmerk auf nachvollziehbare und nachprüfbare Bücher, Aufzeichnungen und Unterlagen richten. Ziel ist es, dass Emittenten hinreichende Ressourcen auf eine gute Dokumentation verwenden.
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hatte bereits im Oktober 2022 für alle europäischen Enforcer folgende Prüfungsschwerpunkte festgelegt: klimabezogene Risiken (climate-related matters), direkte finanzielle Auswirkungen der russischen Invasion in die Ukraine (direct financial impacts of Russia’s invasion of Ukraine) und das makroökonomische Umfeld (macroeconomic environment).
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