Startseite Allgemeines Sport Bilanz: Spielvereinigung Unterhaching Fußball GmbH & Co. KGaA
Sport

Bilanz: Spielvereinigung Unterhaching Fußball GmbH & Co. KGaA

geralt (CC0), Pixabay
Teilen

Spielvereinigung Unterhaching Fußball GmbH & Co. KGaA

Unterhaching

Jahresabschluss zum 30. Juni 2020

LAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2019/​20

Spielvereinigung Unterhaching Fußball GmbH & Co. KGaA, Unterhaching

A. Grundlagen des Unternehmens

1. Gesamtwirtschaftliche und branchenspezifische Rahmenbedingungen

Die Corona-Pandemie löste eine schwerwiegende Rezession in Deutschland aus. Die Wirtschaftsleistung wird in 2020 um 4,2 % schrumpfen. Das erwarten die führenden Wirtschaftsforschungsinstitute in ihrem Gutachten. Für 2021 sagen sie wiederum eine Erholung und ein Wachstum von 5,8 % voraus.

Bereits im ersten Quartal 2020 ist das Bruttoinlandsprodukt um 1,9 % geschrumpft. Im zweiten Quartal brach es dann als Folge des Shutdowns um 9,8 % ein. Dies ist der stärkste je seit Beginn der Vierteljahresrechnung im Jahr 1970 gemessene Rückgang in Deutschland und mehr als doppelt so groß wie jener während der Weltfinanzkrise im ersten Quartal 2009.

Im September 2020 zog das Konjunkturbarometer des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) weiter an und legte deutlich auf 119 Punkte zu. Nach dem Lockdown im Frühjahr erholte sich die deutsche Wirtschaft kräftig – die Wirtschaftsleistung dürfte im dritten Quartal um knapp sechs Prozent höher ausgefallen sein als im zweiten Vierteljahr. Damit hat sie aber nur knapp die Hälfte des Einbruchs vom ersten Halbjahr wettgemacht. Und in den kommenden Quartalen dürfte sich das Tempo der Erholung deutlich reduzieren: In den vergangenen Monaten hatten sich viele Indikatoren zwar rasch erholt, zuletzt aber weniger dynamisch. Und diese Verlangsamung dürfte sich bis 2021 fortsetzen.

Die Pandemie ist nicht überwunden, und die Sorgen vor einer zweiten Welle waren berechtigt. Inzwischen ist sogar eine dritte Welle spürbar geworden. Auch Mutationen des Virus geben Anlass zu Besorgnis. Die Verbraucherinnen und Verbraucher, vor allem aber die Unternehmen, werden ihre Ausgaben weiterhin vorsichtig abwägen und im Zweifel nicht erforderliche Anschaffungen verschieben. Dieser Zurückhaltung wirkt die vorübergehende Mehrwertsteuersenkung zwar entgegen. Dennoch wird es bis weit in 2021 dauern, bis die Konsumausgaben wieder ihr Vorkrisenniveau erreicht haben. Insbesondere das Thema Kurzarbeit und das sparsame Verhalten während des Lockdowns wird zwar nach Öffnung der Geschäfte im – vermutlich – ersten Quartal zu einem deutlichen Umsatzplus führen. Dies ist allerdings eher als Nachholeffekt zu sehen und nicht als eine dauerhafte Zunahme des Konsums. Hier wird der Handel sogar eher mit Rabatten versuchen sich gegenseitig zu unterbieten, um die Umsatzausfälle teilweise auszugleichen und die Lager zu leeren. Bei den Ausrüstungsinvestitionen dürfte es sich sogar noch länger hinziehen. Hier bremsen nicht nur die trüben Absatzperspektiven auf ausländischen Märkten die Investitionen, sondern auch die Tatsache, dass die Krise einen Teil des Eigenkapitals weggeschmolzen hat.

Auf die Fußballbranche allgemein kann nur indirekt ein Rückschluss über die allgemeinen Konjunkturprognosen erfolgen, auf eine Kapitalgesellschaft in der Brache auch nur bedingt. Die Corona-Pandemie wirkt sich aber erheblich insbesondere auf die Erträge der Fußballvereine aus, da die Zuschauereinnahmen infolge von Geisterspielen fehlen und sich auch die Suche nach Sponsoren schwieriger gestaltet als zuvor. Die Fußballbranche wird auch durch die nachwachsende Generation eher als Dienstleitung am Besucher oder als Konsum verstanden. Zudem gibt es heute eine bedingungslose Verbindung mit einem Team nur noch bei sehr wenigen Traditionsvereinen. Dies ist übrigens unabhängig von der Geschäftsform für die Profifußballabteilung. Allerdings zeichnet sich auch bei den wenigen Traditionsvereinen ein Wandel im Kontext zunehmender notwendiger Kommerzialisierung durch den wirtschaftlichen Druck, auch im gemeinnützigen Bereich, ab.

Gleichwohl hat der Lockdown light und auch die Verschärfung des Lockdown zum Ende 2020 zu einem Anstieg der Zuschauerzahlen beim Fußball allgemein geführt. Dies hat allerdings oftmals mehr mit Zeitvertreib zu tun als mit echtem „Fanwesen“. Gleichwohl sind die Umsätze im Onlinemarketing gestiegen. Dies kann aber auch auf die Schließung des Einzelhandeln zurückzuführen sein. Da sich aber ein grundsätzlicher Wandel im Einkaufsverhalten entwickelt hat im Umfeld der COVID-19-Pandemie, können hier Ansätze für eine Stärkung des Onlinegeschäfts entwickelt werden.

Im Raum München steht die Gesellschaft vor der Problematik, in einem sehr gesättigten und traditionell besetzten Markt einen USP aufzubauen und über diesen eine signifikante Masse an Interessenten zu generieren. Die besondere Leistung der Spielvereinigung Unterhaching Fußball GmbH & Co. KGaA im Bereich Nachwuchsförderung hat aber dennoch zu einer breiten Anerkennung nicht nur seitens der Presse geführt, so dass über diesen Weg ein verbessertes Interesse an einer langfristigen Partnerschaft bei Sponsoren geweckt werden konnte. Ein besonderes Beispiel ist der erfolgreichste Jugendtransfer, der auch internationale Aufmerksamkeit erreicht hat.

Die ab der Spielzeit 2008/​2009 ins Leben gerufene eingleisige 3. Liga partizipiert auch nach 10 Jahren noch immer nicht am TV-Kuchen aus der Vermarktung der DFL im Namen des DFB. Die 3. Liga muss sich als höchste deutsche DFB-Spielklasse weitgehend selbst vermarkten. Eine stärkere Positionierung der Marke 3. Liga ist durch den Ligasponsor bwin und die Übertragung der Spiele der dritten Liga über die Internetplattform von MagentaSport in die richtige Richtung geleitet. Diese bessere Positionierung der 3. Liga wirkt sich auch auf das Vermarktungspotential aller Drittligavereine aus.

Nur mit den TV-Einnahmen von derzeit rd. TEUR 1.000 je Saison lässt sich diese Liga grundsätzlich nicht finanzieren, da der Großteil der Fernsehgelder für Pflichtaufgaben aufgewendet werden muss – schon diese aber nicht ausreichend deckt. Für jede beantragte Spielzeit wird sich dies nicht wesentlich ändern, solange der Grundbetrag nicht signifikant erhöht wird. Lediglich die Anzahl der 2. Mannschaften der Bundesligisten kann eine geringfügige Anhebung der TV-Gelder bewirken. Eine verlässliche Plangröße, nicht nur in der Phase der Lizenzbeantragung, ist dies allerdings nicht. Man darf an dieser Stelle nicht vergessen, dass der von einer Mannschaft in der 3. Liga zu betreibendem Aufwand, begründet durch die Vertragslage mit dem DFB, sich nicht grundsätzlich von dem einer Mannschaft aus der 2. Liga unterscheidet, was die Reisekosten, Infrastrukturkosten und Betreuungskosten betrifft.

Obwohl sich der Profifußball in der 3. Liga trotz der gegenwärtigen Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie hoher Beliebtheit erfreut, auch dank zahlreicher Traditionsvereine in der aktuellen Liga, sind Großsponsoren für einen Verein der 3. Liga weiterhin nur sehr schwer zu gewinnen. Der richtige Lösungsansatz ist daher immer noch, die 3. Liga in ein Gesamtverteilungskonzept der 1. und 2. Liga in die DFL einzugliedern.

2. Geschäftsmodell der Gesellschaft

Das Geschäftsmodell hat sich grundsätzlich nicht geändert. Auch das wirtschaftliche Ziel und die Rahmenvorgaben dazu haben sich nicht geändert, da die Gesellschaft einen soliden und grundsätzlich für ihre Partner verlässlichen Weg verfolgt.

Unter den aktuellen Voraussetzungen, insbesondere vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie, ist es für die meisten Mannschaften ausgesprochen schwer, den laufenden Finanzbedarf in der 3. Liga zu decken. Die Spielvereinigung Unterhaching Fußball GmbH & Co. KGaA stellt sich als Teilnehmer der 3. Liga dennoch diesen herausfordernden Aufgaben und legt im Sinne des Geschäftsmodells folgende Strategie zugrunde:

Vermarktungsziel

Vermarktungsstrategie

Vermarktungsmittel

Um einer Spirale der Fremdfinanzierungen und dem Mäzenatentum zu entgehen, hat der SpVgg Unterhaching e.V. den wirtschaftlichen Bereich ausgegliedert. Die Spielvereinigung Unterhaching Fußball GmbH & Co. KGaA wurde durch Ausgliederung aus dem Verein zum 1. Juli 2018 gegründet. Die Haching Verwaltungs GmbH ist die Komplementärin der Spielvereinigung Unterhaching Fußball GmbH & Co. KGaA.

Über Kapitalerhöhungen will die Spielvereinigung Unterhaching Fußball GmbH & Co. KGaA Eigenkapital sammeln und den Anteil der Fremdfinanzierung senken bzw. auflösen.

Es wurde dabei gemäß Ausgliederungsplan insbesondere die Profimannschaft, aber auch Teile des Nachwuchsleistungszentrums (im Folgenden: NLZ) ab der U16 bis zur U19 mit ausgegliedert. Dies erfolgte vor dem Hintergrund, dass ab der U16 im Fußball Geld verdient werden kann, mittels sogenannter Förderverträge. Zudem ist dies ein geeignetes Mittel Talente im Verein zu halten und weiter zu entwickeln, so dass auch das Geschäftsmodell „Ausbildungsverein“ nicht zu kurz kommt. Insbesondere in diesem Bereich wird die Gesellschaft verstärkt investieren, um weiter Talente zu entwickeln und diese in die 1. Mannschaft zu integrieren. Zielvorgabe der Geschäftsführung ist es mittelfristig eine Quote von 80 % eigener Spieler aus dem eigenen Nachwuchsleistungszentrum in den Profikader zu bringen. Dieses Konzept erhöht definitiv die Wahrscheinlichkeit, nachhaltig hohe Transfereinnahmen zu generieren.

Weiter sind im Rahmen der Ausgliederung die Haching Events GmbH und die Haching Gesundheitszentrum GmbH als eigenständige GmbHs unter die Spielvereinigung Unterhaching Fußball GmbH & Co. KGaA mit ausgegliedert worden. Die bisherigen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträge zwischen diesen beiden GmbHs und dem e.V. sind auf die neue Kapitalgesellschaft übergegangen. Die Spielvereinigung Unterhaching Fußball GmbH & Co. KGaA hält dabei 100 % der Anteile an diesen beiden eingegliederten GmbHs (vormals 100 % beim e.V.).

Die sportliche Mission des Drittligisten Spielvereinigung Unterhaching Fußball GmbH & Co. KGaA ist die Zugehörigkeit zur zweiten Fußball Bundesliga. Das sportliche Ziel der Gesellschaft muss entsprechend vermarktet werden und marktökonomisch zu einer höheren Ertragserzielung primär über die Umsatzrentabilität führen, sowie marktpsychologisch Bekanntheit, Image und Bindung mit Privat- und Geschäftskunden verbessern.

Die strategische Ausrichtung der Kapitalgesellschaft orientiert sich an den Kernkompetenzen und der Abgrenzung zu lokalen Mitbewerbern. Eine Weiterentwicklung dieser Kernkompetenzen soll mittel- bis langfristig eine klare Wettbewerbspositionierung ergeben. Insbesondere die jugendorientierte Ausrichtung (anerkanntes und zertifiziertes DFB-Nachwuchsleistungszentrum) ermöglicht die extrem hohe Durchlässigkeit in den Profibereich und eine permanente Ausbildung junger Talente, wie oben dargestellt.

Das Leistungsangebot der Gesellschaft soll sowohl den End- als auch den Geschäftskunden ansprechen. Trotz der Unterscheidung der Kundenkontakte in B2B und B2C Kunden ist der Konzeptverkauf der Vermarktungsstrategie inhaltlich deckungsgleich zwischen beiden Zielgruppen. Für die Spielvereinigung Unterhaching Fußball GmbH & Co. KGaA sind alle Sympathisanten und Fans (insbesondere jene im jungen Alter) der Region um Unterhaching und die absprungbereiten Fans der Konkurrenz als Zielgruppe definiert. Aus Geschäftskundensicht konzentriert sich die Gesellschaft auf KMU und Investoren. Großkonzerne sind großenteils schon bei der lokalen Fußballkonkurrenz engagiert. KMUs entsprechen zudem der Bodenständigkeit und auch dem Regionalprinzip. Die Spielvereinigung Unterhaching Fußball GmbH & Co. KGaA sieht sich in ihrem wirtschaftlichen Handeln auch für die Region verantwortlich und versucht im Einkauf und Handel dies, so weit wie möglich, umzusetzen. Zudem sind KMUs in ihren Möglichkeiten hinsichtlich des Sponsorings deutlich flexibler und haben auch bei den Fans in der Regel eine hohe Akzeptanz. Die Gesellschaft folgt dabei dem Grundsatz, dass jeder Partner zu ihr passen und an einem langfristigen Engagement interessiert sein sollte. Damit wird auch eine langfristige Planungssicherheit gewährleistet.

Die dafür notwendigen Vehikel (Produkte, Distribution und Kommunikation) sind klar definiert und in den Markt zu transportieren, um eine Erhöhung des unmittelbaren Umsatzes pro Kunde aus den B2C-Geschäftsfeldern (Ticketing, Hospitality, Stadiongastronomie, Merchandising, Mitgliederbetreuung, Nachwuchs) mit einer nachweisbaren treuen Kundenstruktur als greifbares und nachweisbares Argument bei der Akquisition von B2B-Geschäftskunden zu halten.

B. Wirtschaftsbericht

1. Geschäftsverlauf

Die erste Mannschaft der Gesellschaft spielte in der abgelaufenen Saison in der 3. Liga. Zu Beginn der Saison 2019/​2020 wurde als sportliches Saisonziel der Klassenerhalt 3. Liga unter Beachtung der wirtschaftlichen Konsolidierung ausgegeben. Dieses Saisonziel wurde erreicht.

Die Erwartungen in die sportliche Leistungsfähigkeit der 1. Mannschaft wurden in der Vorrunde der Meisterschaft voll und ganz erfüllt. Zur Winterpause war die Mannschaft eine der offensivstärksten. Nach der bis Ende Mai 2020 andauernden Unterbrechung durch die Corona-Pandemie war ein sportlicher Einbruch der Mannschaft festzustellen. Dieser war im Wesentlichen auf eine extreme Häufung von Verletzungen der Führungsspieler zurückzuführen. Diese Verletzungen haben zu langen Ausfällen und damit der konstanten Notwendigkeit der Umstellungen in der Aufstellung geführt. Eine eingespielte Mannschaft mit den gleichen Akteuren war so nicht mehr verfügbar. Es musste immer wieder ein „anderes“ Team auf den Platz gestellt werden. Trotzdem wurde der Klassenerhalt als Saisonziel erreicht. In Reaktion auf diese Erfahrung wurde für die laufende Saison 2020/​21 der Kader breit aufgestellt und dem strategischen Jugendprinzip folgend ergänzt. Es ist der Gesellschaft gelungen mit ihren Werten und dem entsprechenden Auftreten Spieler verschiedenen Typs für sich zu gewinnen, die gut in die bisher bestehende Mannschaft integriert werden konnten bzw. aus der Jugend kommend die grundsätzlichen „Gene“ mitbringen. Schon nach kurzer Zeit sind diese „Neuzugänge“ als solche nicht mehr erkennbar, sondern integraler Bestandteil des Teams. Dieses Konzept ist nicht nur ein Geschäftsmodell, sondern wird vom sportlichen Bereich zielgerichtet umgesetzt.

Das erfolgreiche Konzept, wonach sich die 1. Mannschaft vorwiegend aus jungen, möglichst eigenen Nachwuchsspielern rekrutieren soll, wurde somit konsequent und sehr erfolgreich fortgesetzt. Dies spiegelt sich auch in der Zahl der Förderverträge für junge Spieler wider. Hier konnte die erfreulich hohe Anzahl an Vertragsabschlüssen gehalten werden. Diese anhaltende Entwicklung spricht sehr dafür, dass sich „Haching“ als anerkannte Größe nicht nur der fußballtechnischen Ausbildung, sondern auch der Weiterentwicklung von Spielern etabliert hat. So werden fortlaufend aktuelle oder ehemalige Spieler des NLZ für Nationalmannschaften nominiert.

Das Durchschnittsalter der 1. Mannschaft ist, trotz des Zugangs von erfahrenen Spielern, niedrig. Mit Nico Mantl ist ein Spieler Jahrgang 2000 zum etablierten Torwart mit der Nummer 1 geworden. Auch dies ist ein weiteres Zeichen für die kontinuierliche und zukunftsorientierte Vorgehensweise hinsichtlich der sportlichen Entwicklung. Nico Mantl wird für einen Transfererlös von TEUR 1.750 noch in diesem Januar zu RB Salzburg wechseln. Das unterstreicht und bestätigt die oben gemachten Aussagen zum Geschäftsmodell.

Im Juli 2019 wurde der Börsengang an den Freiverkehr der Börse München durchgeführt. Die bis zum Ende der Saison 2019/​2020 noch fehlende Liquidität sollte durch eine weitere Platzierung von Aktien im Rahmen des genehmigten Kapitals erfolgen. Die diesbezüglichen Verhandlungen mit neuen Investoren wurden bereits im Rahmen der Pre-IPO-Phase begonnen. Durch die COVID-19-Pandemie musste dieser geplante Schritt unterbrochen werden. Die dennoch verkauften Aktien, zumeist an Bestandsaktionäre, wurden zu einem höheren Preis als der aktuelle Aktienkurs abgegeben. Dies ist für die Geschäftsführung ein starkes Zeichen in das Vertrauen in den eingeschlagenen Weg. Auch der aktuell stabile Aktienkurs zeigt, dass die Aktie weniger der Spekulation dient als eine längerfristige Anlage in ein vertrauenswürdiges Projekt ist. In 2021 sollen die, wegen Corona, aufgeschobenen Verkäufe der Aktien aus der Kapitalerhöhung nachgeholt werden.

Zum Ende der Saison 2019/​2020 wurde die Partnerschaft mit frostkrone als Hauptsponsor beendet. Der Vertrag zeigt das Bestreben beider Seiten eine langfristige, erfolgreiche Partnerschaft in die Wege zu leiten. Leider haben es die Umstände dem Partner nicht ermöglicht das Engagement fortzuführen. Auch hier geht die Gesellschaft einen besonderen Weg und beendet ein Vertragsverhältnis, ohne dass eine eventuelle zukünftige Zusammenarbeit, in welcher Form auch immer, behindert wäre.

Für den Leistungsbereich des NLZ (Nachwuchsleistungszentrum) wurde schon vor einiger Zeit mit dem lokalen mittelständischen Unternehmen Lupse & Lupse ein Premiumpartner gewonnen. Für diesen Partner, der eine langfristige Vereinbarung von über 3 Jahren eingegangen ist, konnte nun ein Angebot zur Erweiterung des Engagements erstellt werden. Hintergrund ist, dass der Ligasponsor des DFB für die 3. Liga bwin seinen Werbeplatz auf dem Trikotärmel der 1. Mannschaft in der laufenden Saison aufgegeben hat. Lupse & Lupse hat dieses Engagement, entsprechend dem Angebot, für die neue Saison angenommen und trägt damit als zuverlässiger Partner dazu bei, unsere Ziele erreichen zu können.

Grundsätzlich ist bei allen guten Ansätzen und Erfolgen festzuhalten, dass die Gewinnung von Sponsoren, egal in welcher Größenordnung, ein langsamer und mühsamer Prozess ist. Mit SportFive (ehemals: Lagardère Sports) konnte die Gesellschaft einen der erfolgreichsten Vermarkter für sich gewinnen, der vom Potential des Vereins und der Geschäftsführung überzeugt ist.

Die Einnahmen aus dem Spielbetrieb (Zuschauer Stadion) sind bei den lokalen Zuschauerzahlen relativ niedrig, da hier der Gedanke der Fangewinnung und das Halten derselben Vorrang hat. Die fehlenden Zuschauereinnahmen infolge der Coronakrise treffen die Gesellschaft natürlich trotzdem. Die Auswirkungen sind jedoch im Vergleich zu anderen Clubs relativ gering. In der Folge ist die Gesellschaft darauf angewiesen, durch ihre sehr erfolgreiche Nachwuchsarbeit eigene Talente auszubilden.

Durch in der abgelaufenen Saison geschlossene langfristige Verträge mit den Spielern ist der Etat für die Saison 2020/​2021 grundsätzlich vorgegeben, was Gehalt und Prämien betrifft. So hat der Personalaufwand (Gehalt, Prämien, Beiträge zur Berufsgenossenschaft etc.) für die 1. Mannschaft in der Saison 2019/​2020 EUR 3,2 Mio. betragen, was im Wesentlichen dem letztjährigen Budget entsprach. Für die laufende Saison sind insgesamt ca. EUR 3,6 Mio. geplant. Somit ist eine weitere Steigerung eingeplant, die aber auch der Notwendigkeit eines etwas breiteren Kaders geschuldet ist.

Mit der Anerkennung des NLZ durch den DFB und die erfolgreiche abermalige Zertifizierung als anerkanntes NLZ und die damit verbundene finanzielle Förderung ist der eingeschlagene Weg der professionellen Ausbildung des eigenen Nachwuchses ein weiterer Baustein, der zur Attraktivität des NLZ und Steigerung der Einnahmen beitragen soll. Zwischenzeitlich ist das NLZ höher bewertet worden, so dass der Multiplikationsfaktor für die Förderungen damit ebenfalls ansteigt. Dies hat auch ganz konkrete Auswirkungen auf den Jugendfördertopf aus dem die Gesellschaft mit den höchsten Einsatzminuten entsprechend höhere Förderungen erhalten kann.

Durch diese Anerkennung als NLZ können Jugendspieler mittels sogenannter Förderverträge früher an den Verein bzw. die Gesellschaft gebunden und dadurch früher und nachhaltiger an den Profisport herangeführt werden. Die Geschäftsführung bekennt sich ganz eindeutig zu dem Jugendkonzept der vergangenen Jahre und beabsichtigt, alle notwendigen Anstrengungen zu unternehmen, um die finanziellen Mittel zu beschaffen, die notwendig sind, um den Aufbau-, Förder- und Leistungsbereich im NLZ weiter zu betreiben.

Zum 30. Juni 2020 waren 113 (Vorjahr: 99) Arbeitnehmer bei der Spielvereinigung Unterhaching Fußball GmbH & Co. KGaA beschäftigt.

2. Lage der Gesellschaft

2.1 Vermögenslage

Die Bilanzsumme beträgt TEUR 5.437 (Vorjahr: TEUR 6.164 und ist damit gegenüber dem Ausgliederungszeitpunkt um TEUR 727 bzw. 11,8 % gesunken.

Das Anlagevermögen in Höhe von TEUR 2.313 ist im Vergleich zum Vorjahr (TEUR 3.094) um TEUR 781 bzw. 25,2 % zurückgegangen. Dies resultiert im Wesentlichen aus der planmäßigen Abschreibung der im Rahmen der Ausgliederung aktivierten und über die Vertragslaufzeit abzuschreibenden Spielerwerte in Höhe von TEUR 844.

Das Sachanlagevermögen ist von TEUR 1.490 um TEUR 33 auf TEUR 1.457 zurückgegangen.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind von TEUR 485 auf TEUR 424 gesunken. Dagegen sind die Forderungen gegen verbundene Unternehmen von TEUR 506 auf TEUR 566 angestiegen. Die sonstigen Vermögensgegenstände sind von TEUR 1.264 auf TEUR 136 gesunken, insbesondere aufgrund der Rückzahlung der beim DFB hinterlegten Liquiditätsreserve in Höhe von TEUR 1.000.

2.2 Finanzlage

Zum Stichtag 30. Juni 2020 decken die liquiden Mittel in Form der Kassen- und Bankguthaben (TEUR 40 – Vorjahr: TEUR 674) zusammen mit den kurzfristigen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände (TEUR 1.121 – Vorjahr: TEUR 2.172) nicht die bestehenden kurzfristigen Verbindlichkeiten (TEUR 4.766 – Vorjahr: TEUR 3.725) und Rückstellungen (TEUR 671 – Vorjahr: TEUR 583).

Die Gesellschaft weist zum Stichtag einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von TEUR 1.891 aus. Das Eigenkapital ist damit gegenüber dem Vorjahr um TEUR 3.722 zurückgegangen. Dies ist auf den Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 6.688 zurückzuführen, der in Höhe von TEUR 2.601 mit den Kapitalrücklagen verrechnet werden konnte. Gegenläufig waren die Kapitalerhöhungen aus dem Börsengang, die das Eigenkapital um TEUR 2.967 erhöhte.

Die sonstigen Rückstellungen sind von TEUR 414 auf TEUR 654 gestiegen, was im Wesentlichen aus höheren Rückstellungen für Berufsgenossenschaft sowie ausstehenden Rechnungen resultiert. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 1.797 sind gegenüber dem Vorjahr (TEUR 1.558) um TEUR 239 gestiegen. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 1.195 (Vorjahr: TEUR 33) resultieren in Höhe von TEUR 720 gegenüber dem e.V. und betreffen Darlehensverbindlichkeiten. Die sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 1.587 (Vorjahr: TEUR 2.121) betreffen im Wesentlichen Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit sowie aus Steuern. Im Vorjahr waren noch Darlehensverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 1.737 enthalten, die inzwischen zurückgeführt werden konnten.

Wie schon unter dem Kapitel Geschäftsmodell dargelegt, ist mit der Gründung der Spielvereinigung Unterhaching Fußball GmbH & Co. KGaA ein neues Kapitel hinsichtlich einer wirtschaftlichen Basis aufgeschlagen worden. Über Kapitalerhöhungen besteht nunmehr die Chance, aktives Eigenkapital zu sammeln. Um hier mehr Möglichkeiten zu haben, erfolgte im Juli 2019 ein Börsengang. Dadurch können auf einer breiteren Basis in einem größeren Kreis die notwendigen Mittel akquiriert werden. Auf diesem Weg soll die Fremdfinanzierung vollständig abgelöst werden und der laufende Betrieb, voraussichtlich allerdings erst ab der 2. Liga, sich selbst finanzieren.

Somit werden laufend weitere Gespräche mit neuen Investoren und Sponsoren geführt, um die erforderliche Liquidität sicher zu stellen. Durch den Vermarkter SportFive konnten hier bereits im Sponsoring Erfolge erzielt werden. Der Vertrag hat eine feste Laufzeit bis 30. Juni 2023. Es wurde auch ein Verzicht auf die sofortige Provisionszahlung aus aktuellen Abschlüssen als weiterer Weg zur Liquiditätsschaffung vereinbart.

2.3. Ertragslage

Die Umsatzerlöse sind von EUR 3.201 auf TEUR 3.963 gestiegen, Sie betreffen Erlöse aus dem Spielbetrieb in Höhe von TEUR 530 (Vorjahr: TEUR 537), Werbeerlöse in Höhe von TEUR 1.447 (Vorjahr: TEUR 1.354), Erträge aus der Zentralvermarktung in Höhe von TEUR 1.041 (Vorjahr: TEUR: 823), Transfererlöse von TEUR 778 (Vorjahr: TEUR 212) sowie sonstige Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 168 (Vorjahr: TEUR 274). Der Anstieg ist somit im Wesentlichen auf höhere Transfererlöse zurückzuführen.

Die sonstigen betrieblichen Erträge sind von TEUR 1.233 auf TEUR 321 zurückgegangen. Dies lag an einem Forderungsverzicht eines Darlehensgebers im Vorjahr in Höhe von TEUR 1.000, der sich ertragswirksam in den sonstigen betrieblichen Erträgen niedergeschlagen hat. Dieser Forderungsverzicht ist mit einem Besserungsschein ausgestattet.

Der Personalaufwand beträgt TEUR 4.557 (Vorjahr: TEUR 3.085) und betrifft in Höhe von TEUR 3.228 (Vorjahr: TEUR 2.216) den Profibereich. Der Personalaufwand in der Verwaltung beträgt TEUR 652 (Vorjahr: TEUR 377), im Jugendbereich TEUR 677 (Vorjahr: TEUR 492). Der Anstieg im Profibereich entspricht dabei dem geplanten Budget für die Saison 2019/​20.

Die Abschreibungen in Höhe von TEUR 1.032 (Vorjahr: TEUR 1.447) betreffen mit TEUR 844 (Vorjahr: TEUR 1.301) die Abschreibungen auf die im Rahmen der Ausgliederung aktivierten Spielerwerte.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 4.395 (Vorjahr: TEUR 4.146) haben sich nur leicht erhöht. Sie betreffen den Spielbetrieb mit TEUR 1.633 (Vorjahr: TEUR 1.717), Werbung mit TEUR 559 (Vorjahr: TEUR 615), Transferentschädigungen von TEUR 161 (Vorjahr: TEUR 180), Verwaltungsaufwendungen in Höhe von TEUR 1.390 (Vorjahr: TEUR 1.091), Aufwendungen im Jugendbereich in Höhe von TEUR 401 (Vorjahr: TEUR 318) sowie übrige Aufwendungen in Höhe von TEUR 251 (Vorjahr: TEUR 225).

Die Aufwendungen aus Verlustübernahme betragen TEUR 939 (Vorjahr: TEUR 769) und ergibt sich wie folgt:

Es besteht ein Ergebnisabführungsvertrag mit der o.g. Tochtergesellschaft Haching Events GmbH. Dieser Vertrag wurde von der Spielvereinigung Unterhaching Fußball GmbH & Co. KGaA im Rahmen der Ausgliederung des wirtschaftlichen Bereichs vom Mutterverein übernommen. Das Ergebnis der Haching Events GmbH soll sich durch die Optimierung der vorhandenen Strukturen und einer professionelleren Vermarktung der bestehenden Geschäftsfelder (insbesondere auch durch die Vermarktung des VIP-Hauses als Event-Location) erheblich verbessern. Aufgrund der Corona-Pandemie und der dadurch bedingten erheblichen Einschränkungen im Wirtshaus- und Cateringbetrieb konnten die Planungen der Vorsaison nicht realisiert werden. Im abgelaufenen Geschäftsjahr erzielte die Tochtergesellschaft einen Verlust in Höhe von TEUR 886 (Vorjahr: TEUR 716). Hier sind insbesondere die Effekte des ersten Lockdowns verbunden mit der zeitweisen kompletten Schließung der Gastronomie zu berücksichtigen. Nach der Öffnung konnte nur mit einer Teilkapazität wieder Umsatz erzielt werden. Insbesondere die Schließung des VIP-Bereichs in Folge der Durchführung von Geisterspielen mit dem DFB-Hygienekonzept haben kräftige Umsatzeinbußen zur Folge gehabt.

Außerdem besteht ein Ergebnisabführungsvertrag mit der Tochtergesellschaft Haching Gesundheitszentrum GmbH. Diese Tochtergesellschaft wurde ebenfalls im Rahmen der Ausgliederung mit übertragen. Das Gesundheitszentrum hat eine BG-Zulassung und entwickelt sich wirtschaftlich solide. Im Geschäftsjahr erzielte die Gesellschaft jedoch noch einen Jahresfehlbetrag von TEUR 53 (Vorjahr: TEUR 53).

Das Zinsergebnis ist in Höhe von TEUR 65 (Vorjahr: TEUR 192) weiterhin negativ. Es konnte jedoch aufgrund der Tilgung der verzinslichen Darlehensverbindlichkeiten verbessert werden.

Insgesamt ergibt sich im Zeitraum vom 1. Juli 2019 bis 30. Juni 2020 ein Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 6.688 (Vorjahr: TEUR 5.207).

Dieses Ergebnis kann nicht als zufriedenstellend betrachtet werden. Die Verschlechterung gegenüber dem ursprünglich geplanten negativen Ergebnis für die Saison in Höhe von ca. EUR 4,8 Mio. resultiert im Wesentlichen aus niedrigeren Werbeeinnahmen sowie einer erhöhten Verlustübernahme in Bezug auf die Tochtergesellschaft Haching Events GmbH, die infolge der Coronakrise die geplanten Erträge nicht erwirtschaften konnte

Aufgrund der Entscheidung mit einer nahezu unveränderten Mannschaft, ergänzt durch sehr potente Verstärkungen, das Ziel des Ligaerhalts in der 3. Liga erreichen zu wollen, hatte die Geschäftsführung bewusst auf signifikante Einnahmen aus Transfers verzichtet. Das Ziel war, durch gezielte Vorleistungen den Aufstieg in die 2. Bundesliga zu erreichen. Ab dort ist aus Sicht der Geschäftsführung ein nachhaltig gesundes Wirtschaften, unter Abbau der zwischenzeitlich aufgebauten Verbindlichkeiten, auf Dauer möglich. Sofern sich die künftigen Werbeeinnahmen nicht in der intern erwarteten Größenordnung realisieren lassen, kann die auftretende Lücke durch den sinnvollen Transfer junger Top-Talente geschlossen werden. Hier existieren weiterhin verschiedene Anfragen.

Ein wesentliches Ziel der Geschäftsführung ist es, eine nachhaltige Steigerung der Profitabilität zu erreichen, soweit dies in der 3. Liga überhaupt möglich ist. Daneben steht die Stärkung der Finanzkraft im Vordergrund. Das operative Ergebnis ist eine der wichtigsten Kennzahlen für die Bestimmung des Erfolges unter Berücksichtigung der strategischen Vorgaben der Geschäftsführung. Gleichwohl werden die operativen Ergebnisse auf Basis von Plan-Ist-Vergleichen laufend überwacht und diskutiert.

Die wichtigsten Hebel zur Optimierung des operativen Ergebnisses sind weitere Verbesserungen der Umsatzerlöse, im Wesentlichen dabei im Sponsoringbereich. Mit der Einführung einer LED-Werbebande im TV-Bereich sind hierbei weitere Möglichkeiten geschaffen, den aktuellen positiven Trend in der Entwicklung der Werbeeinnahmen künftig in Zusammenarbeit mit SportFive weiterhin zu fördern. Die LED-Bande wird auch zu Werbezwecke für die eigenen Marketingplattformen (Onlineshop) bzw. für die Gaststätte genutzt. Gleiches gilt auch für die neue Videoanzeigetafel.

Der Bereich Fanartikelhandel wird durch die 100%-ige Tochter Haching Events GmbH vorgenommen. Dieser Bereich ist in der abgelaufenen Spielzeit weiter ausgebaut worden. Die Neugestaltung des Shops vor Ort sowie insbesondere des Onlineshops und die Erweiterung des Sortiments stehen hier an erster Stelle und zeigen erkennbare Erfolge. Gerade in der aktuellen Situation des Lockdowns und der Schließung des Einzelhandels sind hier erfreuliche Umsatzsteigerungen zu verzeichnen.

C. Chancen- und Risikobericht

Ein wesentliches Risiko des Fortbestehens liegt grundsätzlich in der sportlichen Entwicklung der 1. Mannschaft. Das ausgegebene Saisonziel 2019/​2020, der Ligaerhalt in der 3. Liga, wurde erreicht. Die Mannschaft befindet sich zu Beginn der Rückrunde der Saison 2020/​21 aktuell auf Rang 16 der Tabelle. Vorrangiges Ziel für die Saison ist somit die Vermeidung des Abstiegs in die Regionalliga.

Um hier für die Saison den sportlichen Erfolg weiter unterstützen zu können, wurde das Trainerteam neu zusammengesetzt. Der langjährige Trainer Claus Schromm wurde zum gesamtsportlichen Leiter ernannt. Somit bleibt seine wertvolle Erfahrung und auch die Strategie der Durchgängigkeit erhalten. Mit Arie van Lent konnte ein im Jugendbereich und der 3. Liga sehr erfahrener Trainer gewonnen werden, der auch selbst Profispieler gewesen ist. Das Trainerteam wird durch Robert Lechleiter (ehemaliger Profispieler unter anderem bei der SpVgg Unterhaching und dort zuletzt Trainer der U19) und Roman Tyce (ebenfalls ehemaliger Profispieler bei der SpVgg Unterhaching) ergänzt. Durch diese einerseits bedachten Änderungen, die aber dennoch bewusst gewollte neue Akzente setzen, soll die Stabilität der Mannschaft weiter gefördert werden, um die ganze Saison über konstantere Leistungen erbringen zu können. Auch mit diesem Schritt ist ganz klar der Weg der Gesellschaft im Umgang miteinander und dem Erreichen von Zielen zu erkennen.

Ein weiteres bestandsgefährdendes Risiko ist die Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft. Diese ist im Wesentlichen von der korrekten und pünktlichen Zahlung der offenen bzw. abgerufenen Sponsorenleistungen sowie der geplanten Finanzierungen abhängig. Die Finanzierungslücke bis zum Ende der Saison 2019/​2020 sollte durch die Platzierung von weiteren Aktien im Rahmen des genehmigten Kapitals erfolgen. Die COVID-19-Pandemie hat einen erfolgreichen Abschluss kurzfristig vereitelt. Siehe hierzu auch die Ausführungen im Prognosebericht. Hier wird aber, auf der aktuellen Basis des Aktienwertes, der ursprünglich gesetzte Emittierungspreis kann nicht erreicht werden, weiter intensiv mit Investoren und Partnern verhandelt. Eine Betrachtung des Aktienkurses seit dem Börsengang zeigt, dass, abgesehen von einer kleinen euphorischen Phase am Anfang sowie pandemiebedingten Einflüssen, die Aktie nicht als Spekulationsobjekt betrachtet wird. Es ist vielmehr erkennbar, dass die meisten Aktionäre dem Projekt Zeit geben sich zu entwickeln.

Derzeit besteht das finanzielle und wirtschaftliche Risiko im Wesentlichen darin, den Pool der Sponsoren und der damit erzielbaren Einnahmen nicht weiter ausbauen zu können oder dass Verträge gekündigt werden. Dieses Risiko ist durch den Vertrag und die laufenden Arbeiten des Vermarkters SportFive jedoch deutlich gemindert. Insbesondere die Gewinnung eines neuen Trikotsponsors für die neue Saison und der Ausbau des Engagements bei Lupse & Lupse, ebenfalls zur neuen Saison, sind erste bemerkenswerte aktuelle Erfolge. Zudem besteht für die Gesellschaft die Möglichkeit, Transfereinnahmen durch Spielerverkäufe zu erzielen, auch wenn dies aktuell kein vordergründiges Ziel ist.

Die Geschäftsführung ist sich bewusst, dass ein nicht erfolgreiches Lizenzierungsverfahren auch ein generelles Risiko für die Gesellschaft darstellt.

Ebenso gibt es Risiken, wie eine negative Berichterstattung, das ungebührliche Verhalten von Fans oder das sinkende Interesse am Fußball insgesamt. Diese Risiken werden im Kontext „Unterhaching“ als gering eingestuft. Ebenso können Spieler abermals längerfristig ausfallen und damit den sportlichen Erfolg negativ beeinflussen.

Die Erhöhung der Werbeeinnahmen auf das durchschnittliche Niveau der 3. Liga ist eine der Hauptaufgaben der Geschäftsführung in Zusammenarbeit mit dem Vermarkter SportFive. Zudem kann die Gewinnung von passenden Investoren einen wichtigen zukunftsweisenden Schritt bedeuten.

Die gegenwärtigen Risiken, die in der jeweiligen Ligazugehörigkeit liegen, können die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft erheblich beeinflussen. Daher ist trotz Rückschlägen an einer konsequenten Kostenkontrolle unter Berücksichtigung der gestiegenen Anforderungen in vielen Bereichen festzuhalten. Höchste Priorität hat zudem die deutliche Verbesserung der Einnahmensituation in allen Geschäftsfeldern. Die Geschäftsführung hat in der abgelaufenen Spielzeit auf Einnahmen aus Transfererlösen weitgehend verzichtet, um den sportlichen Verbleib in der 3. Liga zu sichern und dadurch die Grundlage für einen mittelfristigen Aufstieg in die 2. Bundesliga zu erreichen. Im Aufstiegsfall wird ein nachhaltiges Wirtschaften auch den entsprechenden finanziellen Erfolg sichern.

D. Prognosebericht

Sportliche Zielvorgabe für die laufende Spielzeit 2020/​2021 ist die Weiterentwicklung der Profimannschaft. Aufgrund des derzeitigen Tabellenstandes ist das vordergründige Ziel der Klassenerhalt und das Erreichen eines Tabellenplatzes im gesicherten Mittelfeld, da die 3. Liga sportlich enorm aufgeholt hat.

Die Ergebnisse der Planungsrechnungen bis zum 30. Juni 2021 prognostizieren eine Fortführung des aktuellen Kurses unter Beibehaltung der stark budgetierten Aufwandsposition der Personalkosten für die Profimannschaft. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass, trotz eines vergleichsweise niedrigen Budgets, im Ligavergleich, eine solide und konkurrenzfähige Mannschaft entstanden ist. Insbesondere der weiter forcierte Weg der Förderung aus der eigenen Jugend hilft die Kosten einigermaßen im Griff zu behalten und ggf. gute Transfererlöse erzielen zu können. Die Zielvorgabe des Anteils an eigenem Nachwuchs wurde weiter oben schon erläutert.

Die Auswirkungen der Coronakrise werden die Gesellschaft in der laufenden Saison jedoch wie alle anderen Proficlubs vor erhebliche Herausforderungen stellen. Für das Wirtschaftsjahr 2020/​2021 wurde ohne weitere Transfererlöse ein weiterer Verlust in einer Größenordnung von ca. EUR 6,6 Mio. geplant. Durch den aktuell realisierten Transfer von Nico Mantl nach Salzburg kann dieser Verlust auf ca. EUR 4,8 Mio. reduziert werden. Dieser Verlust resultiert neben den kaum planbaren Zuschauereinnahmen sowie den Einnahmen aus Catering und Wirtshaus insbesondere aus dem Umstand, dass sich die Suche nach neuen Sponsoren angesichts der unsicheren Lage als schwierig gestaltet. Daher ist die Realisierung der geplanten Einnahmen im gewerblichen Bereich vorrangige Aufgabe. Die Erzielung von Transfereinnahmen durch den Verkauf von Top-Talenten bleibt auch zukünftig ein sinnvolles Instrument. Auf Grund der hochwertigen Ausbildung, die im Bundesligabetrieb allgemein bekannt ist und auch medial verbreitet wird, ist das Interesse höherklassiger Mannschaften bereits geweckt. Gleichwohl ist die Geschäftsführung überzeugt, auch in der laufenden Saison mit dem eingeschlagenen Kurs fortzufahren und die 1. Mannschaft weitgehend zu halten, um nicht nur in der 3. Liga zu bestehen, sondern auch den nächsten Schritt nach vorne zu machen, wobei „Corona“ schon auch ein gewisses Umdenken mit sich bringt. Da zum 30. Juni 2021 viele Verträge, ausdrücklich nicht aber von unseren jungen Top-Talenten, auslaufen, wird die sportliche Leitung genau hinschauen, wer sich für einen neuen Vertrag für die neue Saison 2021/​2022 anbietet. Unabhängig davon wird die Gesellschaft versuchen, die Personalkosten der Profis durch vermehrtes Einsetzen von jungen Spielern drastisch nach unten zu korrigieren, die sportlichen Ziele aber nicht aus den Augen zu verlieren. Das wird ein gewisser „Spagat“ werden, aber „Corona“ hat im Profi-Fußball nochmal einiges aufgedeckt und hier gilt es konstruktiv zu reagieren.

Gemäß der aktuellen Liquiditätsplanung der Gesellschaft ergibt sich bis zum Ende der Saison 2020/​21 unter Berücksichtigung des Transfererlöses von Nico Mantl nach Salzburg noch eine Liquiditätsunterdeckung in Höhe von EUR 4,5 Mio. Diese fehlende Liquidität soll u.a. durch eine weitere Platzierung von Aktien erfolgen. Die diesbezüglichen Verhandlungen sind auf einem guten Weg und werden voraussichtlich im Lauf des Frühjahrs erfolgreich abgeschlossen werden können, weshalb die Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgeht.

Zusätzlich zu den beschriebenen Maßnahmen hat sich ein Investor im Rahmen einer Patronatserklärung vom 27. Februar 2020 zur finanziellen Unterstützung der Gesellschaft bis zu einem Gesamtbetrag in Höhe von EUR 7,5 Mio. verpflichtet, falls die oben genannten Maßnahmen nicht ausreichen sollten. Der Fortbestand des Unternehmens hängt somit insbesondere von der fristgerechten Zuführung finanzieller Mittel aus den geplanten Maßnahmen und der zugesagten Finanzierung ab. Dies wurde in mehreren Gesprächen abermals vom Investor bestätigt. Weiterhin haben Maßnahmen wie der freiwillige Gehaltsverzicht in der ersten Phase des Lockdows und auch das Verfahren zur Kurzarbeit für Teile der Beschäftigten dazu beigetragen die Ausgabeseite zu entlasten. Gleichzeitig konnte mit Deutsche Saatgut ein neuer Sponsor ab der neuen Saison gefunden werden, so dass auch auf der Einnahmenseite positive Auswirkungen zu vermerken sind.

Längerfristige Erfolgsprognosen werden hauptsächlich durch die Unwägbarkeiten der sportlichen Ergebnisse bestimmt. Losgelöst von einer sportlich anspruchsvollen Erwartungshaltung hat sich die Gesellschaft die Prämisse gesetzt, den sportlichen Erfolg unter Orientierung an den finanziellen Gegebenheiten bestmöglich zu erfüllen und zukünftig noch wesentlich intensiver, nachhaltig in die Nachwuchsarbeit zu investieren.

Die Gespräche mit der Gemeinde Unterhaching haben zu einem für beide Seiten fairen Ergebnis geführt. Der Gemeinderat Unterhaching und auch die Mitglieder des e. V., mit einem überwältigenden Ergebnis bei der Zustimmung für diesen Schritt, haben sich für einen Verkauf der Liegenschaft an die Haching Sportpark GmbH, einer 100%-igen Tochter des e. V., ausgesprochen. Der nächste Schritt ist die Umsetzung in Form eines notariellen Kaufvertrages. Aufgrund der aktuellen Situation wurde dies in das Jahr 2021 verschoben. Dieser Schritt sichert die langfristige Nutzung des Stadions für die Gesellschaft und das ist aus Sicht der Gesellschaft in diesen besonderen Zeiten ein sehr wichtiges Signal für die Zukunft, noch dazu, weil es eine absolut finanziell tragfähige Lösung darstellt. Dies ist nun erreicht und ermöglicht der Gesellschaft nicht nur Planungssicherheit, sondern auch Gestaltungsmöglichkeiten für den zukünftigen Bedarf.

Auf der Grundlage einer weiterhin soliden und kontinuierlichen Geschäftspolitik unter Beibehaltung der eigenen Identität und der erfolgreichen Umsetzung der eingeleiteten Schritte sollte der Erfolg auch in Zukunft zu gewährleisten sein.

E. Abhängigkeitsbericht

Der von uns nach § 312 AktG erstellte Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen enthält folgende Schlusserklärung:

„Unsere Gesellschaft hat bei dem Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die uns im Zeitpunkt, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bekannt waren, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten. Maßnahmen oder Unterlassungen von Maßnahmen im Sinne von § 312 AktG lagen nicht vor.“

Der Abschlussprüfer hat diesen Bericht der Geschäftsführung geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

 

Unterhaching, den 28. Januar 2021

Haching Verwaltungs GmbH

Manfred Schwabl

BILANZ ZUM 30. JUNI 2020

SPIELVEREINIGUNG UNTERHACHING FUßBALL GMBH & CO. KGAA, UNTERHACHING

AKTIVA

30.6.2020
EUR
30.6.2019
EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN 2.312.981,76 3.094.492,25
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 818.397,00 1.566.070,00
Spielerwerte 818.397,00 1.566.070,00
II. Sachanlagen 1.456.520,17 1.490.357,66
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 1.178.522,00 752.303,00
2. Technische Anlagen und Maschinen 93.652,00 105.242,00
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 57.461,00 74.588,00
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 126.885,17 558.224,66
III. Finanzanlagen 38.064,59 38.064,59
Anteile an verbundenen Unternehmen 38.064,59 38.064,59
B. UMLAUFVERMÖGEN 1.178.514,23 2.961.727,73
I. Vorräte 12.548,62 32.097,63
Waren 12.548,62 32.097,63
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.126.287,10 2.255.144,29
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 424.273,87 484.847,09
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 566.393,05 506.379,79
3. Sonstige Vermögensgegenstände 135.620,18 1.263.917,41
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 39.678,51 674.485,81
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 54.128,00 107.876,90
D. NICHT DURCH EIGENKAPITAL GEDECKTER FEHLBETRAG 1.891.309,75 0,00
5.436.933,74 6.164.096,88

PASSIVA

30.6.2020
EUR
30.6.2019
EUR
A. EIGENKAPITAL 0,00 1.830.454,88
I. Gezeichnetes Kapital 3.910.884,00 3.545.635,00
II. Bilanzverlust -5.802.193,75 -1.715.180,12
III. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 1.891.309,75 0,00
B. RÜCKSTELLUNGEN 670.989,30 583.198,21
1. Steuerrückstellungen 17.400,52 168.998,23
2. Sonstige Rückstellungen 653.588,78 414.199,98
C. VERBINDLICHKEITEN 4.765.944,44 3.745.506,29
1. Anleihen 187.000,00 0,00
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 1,55 32.824,66
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.796.568,07 1.558.037,82
4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 1.195.003,61 33.320,46
5. Sonstige Verbindlichkeiten 1.587.371,21 2.121.323,35
– davon im Rahmen der sozialen Sicherheit: EUR 960.715,67 (Vorjahr: EUR 348.070,32)
– davon aus Steuern: EUR 383.512,68 (Vorjahr: EUR 27.704,40)
D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 0,00 4.937,50
5.436.933,74 6.164.096,88

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2019/​20

2019/​20
EUR
2018/​19
EUR
1. Umsatzerlöse 3.962.950,72 3.200.572,79
2. Sonstige betriebliche Erträge 320.819,07 1.232.668,77
3. Rohergebnis 4.283.769,79 4.433.241,56
4. Personalaufwand -4.557.328,86 -3.084.550,03
a) Löhne und Gehälter -3.301.027,01 -2.251.995,46
b) soziale Abgaben -1.256.301,85 -832.554,57
– davon für Altersversorgung: EUR 19.376,00 (Vorjahr: EUR 16.276,00)
5. Abschreibungen -1.031.689,72 -1.447.029,92
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -1.031.689,72 -1.447.029,92
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen -4.394.938,14 -4.145.890,98
7. Betriebsergebnis -5.700.186,93 -4.244.229,37
8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 3.878,70 4.417,55
9. Aufwendungen aus Verlustübernahme -939.446,06 -768.665,34
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -68.470,19 -196.560,02
11. Finanzergebnis -1.004.037,55 -960.807,81
12. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 17.478,23 0,00
13. Ergebnis nach Steuern -6.686.746,25 -5.205.037,18
14. Sonstige Steuern -1.730,28 -2.206,94
15. Jahresfehlbetrag -6.688.476,53 -5.207.244,12
16. Verlustvortrag aus dem Vorjahr -1.715.180,12 0,00
17. Auflösung von Kapitalrücklagen 2.601.462,90 3.492.064,00
18. Bilanzverlust -5.802.193,75 -1.715.180,12

ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2019/​20

Spielvereinigung Unterhaching Fußball GmbH & Co. KGaA, Unterhaching

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Allgemein

Die Gesellschaft wurde zum 1. Juli 2018 durch rückwirkende Ausgliederung aus dem Spielvereinigung Unterhaching e. V. gegründet. Das Geschäftsjahr umfasst den Zeitraum vom 1. Juli bis 30. Juni.

Die Gesellschaft ist nach den in § 267 HGB bezeichneten Größenkriterien als mittelgroße Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 2 HGB einzustufen.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht

Firmenname: Spielvereinigung Unterhaching Fußball GmbH & Co. KGaA

Firmensitz laut Registergericht: Unterhaching

Registereintrag: Handelsregister

Registergericht: München

Register-Nr.: HRB 247138

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die im Rahmen der Ausgliederung mit Wirkung zum 1. Juli 2018 übernommenen immateriellen Anlagewerte wurden mit den in der Ausgliederungsbilanz ausgewiesenen Werten angesetzt. Die außerhalb bzw. nach der Ausgliederung erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt. Sofern die Vermögensgegenstände der Abnutzung unterlagen, wurden sie um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde, soweit es im Rahmen der Ausgliederung übernommen wurde, mit dem in der Ausgliederungsbilanz ausgewiesenen Wert angesetzt. Die außerhalb bzw. nach der Ausgliederung getätigten Anschaffungen wurden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Soweit eine Abnutzbarkeit zu unterstellen war, wurden die Werte um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen:

immaterielle Vermögensgegenstände 1 Jahr bis 5 Jahre

grundstücksgleiche Rechte 6 Jahre bis 25 Jahre

technische Anlagen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung 2 Jahre bis 20 Jahre

Soweit bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Trivialsoftware im Einzelfall Anschaffungskosten von mehr als EUR 250,00 und maximal EUR 800,00 netto aufwiesen, wurden diese abweichend von vorstehenden Ausführungen im Jahr des Zugangs aktiviert und vollständig abgeschrieben.

Die Finanzanlagen wurden, soweit sie im Rahmen der Ausgliederung übernommen wurden, mit dem in der Ausgliederungsbilanz ausgewiesenen Wert, anderenfalls zu Anschaffungskosten angesetzt und bewertet. Soweit erforderlich, wurde der am Abschlussstichtag vorliegende niedrigere beizulegende Wert berücksichtigt.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Liquide Mittel sind zum Nennwert angesetzt.

Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zur Abschlusserstellung noch nicht veranlagten Steuern.

Bei den sonstigen Rückstellungen wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Angaben zur Bilanz

Anlagespiegel für die einzelnen Posten des Anlagevermögens

Die Aufgliederung und Entwicklung der Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Von den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen weisen TEUR 46 (30.06.2019: TEUR 52) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr auf.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr und betreffen laufende Verrechnungen. Es sind Forderungen in Höhe von TEUR 566 (30.06.2019: TEUR 494) gegen Gesellschafter enthalten.

Unter den sonstigen Vermögensgegenständen wurden größere Beträge für in Folgeperioden abziehbare Vorsteuern, Darlehensforderungen und geleistete Kautionen erfasst.

Von den sonstigen Vermögensgegenständen weisen TEUR 41 (30.06.2019: TEUR 31) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr auf.

Angaben über die Gattung der Aktien

Das Grundkapital der Gesellschaft betrug zum 1. Juli 2019 EUR 3.545.635,00. Es war eingeteilt in 3.545.635 auf den Namen lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00. Es handelt sich um Namensaktien. Im Rahmen des IPO wurden im Geschäftsjahr weitere 332.469 Stückaktien ausgegeben, ebenfalls mit einem rechnerischen Anteil von je EUR 1,00. Im Rahmen einer weiteren Kapitalmaßnahme wurden weitere 32.780 Stückaktien ausgegeben, ebenfalls mit einem rechnerischen Anteil von je EUR 1,00. Das Grundkapital zum 30. Juni 2020 betrug somit EUR 3.910.884,00, eingeteilt in 3.910.884 Stückaktien.

Angaben über das genehmigte Kapital

Die persönliche haftende Gesellschafterin ist ermächtigt, das Grundkapital bis zum 30. April 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrates durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals bis zu insgesamt EUR 1.500.000,00 zu erhöhen.

Am Bilanzstichtag bestand noch ein genehmigtes Kapital von EUR 1.467.220,00.

Entwicklung der Kapitalrücklage im Geschäftsjahr

In die Kapitalrücklage wurden die im Rahmen der Ausgabe der neuen Aktien vereinnahmten Aufgelder in Höhe von EUR 2.601.462,90 eingestellt. Die Kapitalrücklage wurde im Rahmen der Ergebnisverwendung vollständig mit dem Jahresfehlbetrag verrechnet.

Angaben und Erläuterungen zu Rückstellungen

Im Posten sonstige Rückstellungen sind die nachfolgenden nicht unerheblichen Rückstellungsarten enthalten.

Rückstellungen für Berufsgenossenschaftsbeiträge (TEUR 320,7, Vorjahr: TEUR 208,9)

Rückstellungen für ausstehende Rechnungen (TEUR 250,4, Vorjahr: TEUR 101,1)

Rückstellungen für Personalkosten (TEUR 45,4, Vorjahr: TEUR 15,7)

Rückstellungen für Abschluss und Prüfungskosten (TEUR 33,0, Vorjahr: TEUR 32,0)

Rückstellungen für Aufbewahrungspflichten (TEUR 4,0, Vorjahr: TEUR 4,0)

Anleihen

Es wurde eine Wandelschuldverschreibung in Höhe von einem Gesamtbetrag von EUR 187.000,00 begeben, eingeteilt in 22.000 auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag von je EUR 8,50.

Verbindlichkeiten

Von den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten weisen TEUR 0 (30. Juni 2019: TEUR 21) eine Restlaufzeit zwischen einem und fünf Jahren auf.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben bis auf einen Teilbetrag von TEUR 273 in voller Höhe eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr und betreffen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 475 (Vorjahr: TEUR 33) und Darlehensverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 720 (Vorjahr: TEUR 0).

Die sonstigen Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr in voller Höhe eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr .

Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre und der Sicherungsrechte

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00).

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten (Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstitute), die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt EUR 0,00.

Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB

Neben den in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten sind keine Haftungsverhältnisse zu vermerken.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von TEUR 1.140 sonstige finanzielle Verpflichtungen.

Im Einzelnen beinhalten diese Verpflichtungen folgende Sachverhalte:

Miet- und Leasingverträge aus Mobilien in Höhe von rund TEUR 108

Wartungs- und Pflegeverträge in Höhe von rund TEUR 212

Markenrechts- und Managementverträge in Höhe von rund TEUR 157

Kooperationsverträge in Höhe von rund TEUR 180

Aus Miet- und Pachtverträgen und Beratungsverträgen ergeben sich gemäß § 285 Abs. 3a HGB jährliche Verpflichtungen von rund TEUR 458.

Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Periodenfremde Erträge und Aufwendungen

In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von EUR 66.362,52 enthalten. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von EUR 33.348,23 enthalten.

Sonstige Angaben

Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer

Die nachfolgenden Arbeitnehmergruppen waren während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigt:

Arbeitnehmergruppen Zahl
Angestellte 75
Profibetrieb 36
Gesamtzahl der durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer 111
i. S. d. § 267 HGB Abs. 5

Namen der Mitglieder der Unternehmensorgane

Der Geschäftsführung gehörten an: Haching Verwaltungs GmbH, Unterhaching

vertreten durch Herrn Manfred Schwabl

Namen der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats

Dem Aufsichtsrat gehörten folgende Personen an:

Robert Perchtold (Vorsitzender bis zum 6. Januar 2020) ausgeübter Beruf: Steuerberater
Prof. Dr. Florian Kainz (Vorsitzender seit 30. Januar 2020) ausgeübter Beruf: Hochschulprofessor
Dr. Dirk Monheim (stv. Vorsitzender) ausgeübter Beruf: Rechtsanwalt
Frèdèric Dervieux (bis 9. November 2020) ausgeübter Beruf: Dipl.-Ingenieur
Dieter Gauglitz (seit dem 30. Januar 2020) ausgeübter Beruf: Wirtschaftsprüfer
Dr. Susanne Weiss (seit dem 30. Januar 2020) ausgeübter Beruf: Rechtsanwältin
Johann Wellner (seit dem 30. Januar 2020) ausgeübter Beruf: Geschäftsführer
Andreas Kögl (bis zum 30. Januar 2020) ausgeübter Beruf: Versicherungskaufmann
Dr. Christian Näther (bis zum 30. Januar 2020) ausgeübter Beruf: Dipl.-Betriebswirt

Vergütungen der Geschäftsführer und der Mitglieder des Aufsichtsrates

Für die geleisteten Geschäftsführertätigkeiten wurden Vergütungen in Höhe von TEUR 116 erfasst. Für Aufsichtsratstätigkeiten im Berichtsjahr wurden auf Grund Verzichts keine Vergütungen erfasst.

Angaben über den Anteilsbesitz an anderen Unternehmen von mind. 20 Prozent der Anteile

Gemäß § 285 Nr. 11 HGB wird über nachstehende Unternehmen berichtet:

Firmenname /​ Sitz Anteilshöhe Jahresergebnis
EUR
Eigenkapital
EUR
Haching Events GmbH 100,00% 0,00* 25.564,59
Haching Gesundheitszentrum GmbH 100,00% 0,00* 12.500,00

* nach Ergebnisabführung

Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag

Folgende Vorgänge von besonderer Bedeutung haben sich seit dem 30. Juni 2020 ergeben:

Am 13. August 2020 wurde eine Verlustanzeige nach § 278 Abs. 3 AktG, § 92 Abs. 1 AktG als Ad-hoc Meldung veröffentlicht und ein Verlust in Höhe von mehr als der Hälfte des Grundkapitals bekannt gegeben.

Gemäß der aktuellen Liquiditätsplanung der Gesellschaft ergibt sich unter Berücksichtigung des Transfererlöses von Nico Mantl noch eine Liquiditätsunterdeckung von EUR 4,5 Mio., die u.a. durch eine weitere Platzierung von Aktien abgedeckt werden sollen. Die diesbezüglichen Verhandlungen mit neuen Investoren sind auf einem guten Weg und werden voraussichtlich im Lauf des Frühjahrs abgeschlossen werden können, weshalb die Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgeht.

Zusätzlich zu den beschriebenen Maßnahmen hat sich ein Investor im Rahmen einer Patronatserklärung vom 27. Februar 2020 zur finanziellen Unterstützung der Gesellschaft bis zu einem Gesamtbetrag in Höhe von TEUR 7.500 verpflichtet, falls die oben genannten Maßnahmen nicht ausreichen sollten. Der Fortbestand der Gesellschaft hängt somit insbesondere von der fristgerechten Zuführung finanzieller Mittel aus den geplanten Maßnahmen und der zugesagten Finanzierung ab.

Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt vor, die bestehenden Kapitalrücklagen in Höhe von EUR 2.601.462,90 aufzulösen und den Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 6.688.476,53 hiermit zu verrechnen. Der Bilanzverlust beträgt somit EUR 5.802.193,75.

Unterzeichnung

 

Unterhaching, den 28. Januar 2021

Haching Verwaltungs GmbH

Manfred Schwabl

ANSCHAFFUNGS- UND HERSTELLUNGSKOSTEN
1. Jul. 2019
EUR
Zugänge
EUR
Abgänge
EUR
Umbuchungen
EUR
30. Jun. 2020
EUR
I. IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 961,81 0,00 292,81 0,00 669,00
2. Spielerwerte 2.437.906,98 139.500,00 107.674,42 0,00 2.469.732,56
2.438.868,79 139.500,00 107.967,23 0,00 2.470.401,56
II. SACHANLAGEN
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 4.765.113,10 0,00 0,00 571.055,56 5.336.168,66
2. Technische Anlagen und Maschinen 325.009,90 0,00 0,00 0,00 325.009,90
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 259.544,60 29.272,16 50.163,91 0,00 238.652,85
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 558.224,66 139.716,07 0,00 -571.055,56 126.885,17
5.907.892,26 168.988,23 50.163,91 0,00 6.026.716,58
III. FINANZANLAGEN
Anteile an verbundenen Unternehmen 38.064,59 0,00 0,00 0,00 38.064,59
8.384.825,64 308.488,23 158.131,14 0,00 8.535.182,73
AUFGELAUFENE ABSCHREIBUNGEN
1. Jul. 2019
EUR
Zugänge
EUR
Abgänge
EUR
30. Jun. 2020
EUR
I. IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 961,81 0,00 292,81 669,00
2. Spielerwerte 871.836,98 843.976,00 64.477,42 1.651.335,56
872.798,79 843.976,00 64.770,23 1.652.004,56
II. SACHANLAGEN
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 4.012.810,10 144.836,56 0,00 4.157.646,66
2. Technische Anlagen und Maschinen 219.767,90 11.590,00 0,00 231.357,90
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 184.956,60 31.287,16 35.051,91 181.191,85
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00
4.417.534,60 187.713,72 35.051,91 4.570.196,41
III. FINANZANLAGEN
Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00
5.290.333,39 1.031.689,72 99.822,14 6.222.200,97
NETTOBUCHWERTE
30. Jun. 2020
EUR
30. Jun. 2019
EUR
I. IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 0,00 0,00
2. Spielerwerte 818.397,00 1.566.070,00
818.397,00 1.566.070,00
II. SACHANLAGEN
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 1.178.522,00 752.303,00
2. Technische Anlagen und Maschinen 93.652,00 105.242,00
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 57.461,00 74.588,00
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 126.885,17 558.224,66
1.456.520,17 1.490.357,66
III. FINANZANLAGEN
Anteile an verbundenen Unternehmen 38.064,59 38.064,59
2.312.981,76 3.094.492,25

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Spielvereinigung Unterhaching Fußball GmbH & Co. KGaA, Unterhaching

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresschluss der Spielvereinigung Unterhaching Fußball GmbH & Co. KGaA, Unterhaching, – bestehend aus der Bilanz zum 30. Juni 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Spielvereinigung Unterhaching Fußball GmbH & Co. KGaA, Unterhaching, für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 30. Juni 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

München, 28. Januar 2021

DR. KLEEBERG & PARTNER GMBH
WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT
STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT

ppa. Nagengast, Wirtschaftsprüfer

Wittmann, Wirtschaftsprüfer

Feststellung Jahresabschluss

Der Jahresabschluss wurde in der Hauptversammlung am 11. März 2021 festgestellt.

Bericht des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat der Spielvereinigung Unterhaching Fußball GmbH & Co. KGaA hat im Geschäftsjahr 2019/​2020 die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Pflichten und Aufgaben mit großer Sorgfalt wahrgenommen. Der Aufsichtsrat hat den Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin bei der Ausübung seiner Aufgaben regelmäßig überwacht. Regelmäßig und umfassend wurde der Aufsichtsrat schriftlich und mündlich über die strategische Ausrichtung und die Geschäftsentwicklung und -tätigkeit des Unternehmens sowie dessen Beteiligungsgesellschaften informiert. Auf diese Weise war der Aufsichtsrat stets informiert über die beabsichtigte Geschäftspolitik, die Unternehmensplanung einschließlich der Finanz-, Investitions- und Personalplanung sowie der Rentabilität der Gesellschaft. Der Aufsichtsrat hat die Berichte der Geschäftsführung eingehend diskutiert und die Entwicklungsperspektiven des Unternehmens erörtert. Dabei hat er sich von der Recht-, Zweck- und Ordnungsmäßigkeit der Leitung der Gesellschaft durch die Geschäftsführung überzeugt.

Bei allen grundlegenden, wesentlichen Entscheidungen war der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden. Sofern Entscheidungen getroffen oder Maßnahmen beschlossen wurden, für die eine Zustimmung des Aufsichtsrats notwendig war, haben die Mitglieder des Aufsichtsrats die entsprechenden Beschlussvorlagen geprüft oder diese auf Grund umfangreicher schriftlicher oder mündlicher Informationen und nach intensiver Beratung verabschiedet.

Mitglieder des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 278 Abs. 3, 95 Satz 2, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. § 9 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus sechs Mitgliedern zusammen. Herr Frédéric Dervieux, zuletzt durch Beschluss der Hauptversammlung vom 30. Januar 2020 in den Aufsichtsrat der Gesellschaft gewählt, teilte dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats am 04. November 2020 sein Ausscheiden aus dem Aufsichtsrat mit. Gemäß § 9 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft wurde somit sein Ausscheiden vier Wochen später wirksam. Seitdem besteht der Aufsichtsrat aus folgenden fünf Mitgliedern:

• Herr Prof. Dr. Florian Kainz

• Herr Dr. Dirk Monheim

• Herr Dieter Gauglitz

• Frau Dr. Susanne Weiss

• Herr Johann Wellner

Im Anschluss an die Hauptversammlung vom 30. Januar 2020 wurde im Rahmen einer telefonischen Aufsichtsratssitzung Herr Prof. Dr. Florian Kainz zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats und Herr Dr. Dirk Monheim zum stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt.

Personalien

Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats der Spielvereinigung Unterhaching Fußball GmbH & Co. KGaA hat sich im Berichtszeitraum 2019/​2020 wie folgt verändert:

Mit Ablauf der Hauptversammlung vom 30. Januar 2020 endeten die Amtszeiten von Herrn Robert Perchtold, Herrn Dr. Dirk Monheim, Herrn Prof. Dr. Florian Kainz, Herrn Andreas Kögl, Herrn Dr. Christian Näther und Herrn Frédéric Dervieux.

Herr Robert Perchtold ist unerwartet Anfang Januar 2020 verstorben. Der Aufsichtsrat möchte an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen, Herrn Robert Perchtold im Namen des Aufsichtsrats seinen Dank für seine ausgezeichnete Arbeit auszusprechen.

Herr Prof. Dr. Florian Kainz und Herr Dr. Dirk Monheim wurden mit Beschluss der Hauptversammlung vom 30. Januar 2020 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022/​2023 beschließt, erneut in den Aufsichtsrat der Gesellschaft gewählt. Der ebenfalls wieder gewählte Frédéric Dervieux hat sein Ausscheiden aus dem Amt als Mitglied des Aufsichtsrats mit Schreiben vom 04. November 2020 angezeigt.

Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 30. Januar 2020 wurde Herr Dieter Gauglitz bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022/​2023 beschließt, neu in den Aufsichtsrat der Gesellschaft gewählt.

Frau Dr. Susanne Weiss und Herr Johann Wellner wurden mit Schreiben des Spielvereinigung Unterhaching e.V. vom 24. Januar 2020 aufgrund des dem Spielvereinigung Unterhaching e.V. zustehenden Entsenderechts gemäß § 9 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung vom 30. Januar 2020 bis zu deren Abberufung, längstens bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlassung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022/​2023 beschließt, in den Aufsichtsrat der Gesellschaft entsendet.

Herr Dr. Dirk Monheim hat keine Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen inne.

Herr Prof. Dr. Kainz ist zugleich Mitglied des Aufsichtsrats der kplan AG (Abensberg).

Herr Dieter Gauglitz ist zugleich Mitglied des Aufsichtsrats der NorCom Information Technology GmbH & Co. KGaA und Vorsitzender des nach § 324 HGB zu bildenden Prüfungsausschusses der Telefónica Deutschland Finanzierungs GmbH.

Frau Dr. Susanne Weiss ist zugleich Vorsitzende des Aufsichtsrats der ROFA AG, Mitglied des Aufsichtsrats der PORR AG (Wien), Mitglied des Aufsichtsrats der UBM Development AG (Wien), Mitglied des Aufsichtsrats der Wacker Chemie AG, Geschäftsführerin der Blue Elephant Holding GmbH, Geschäftsführende Gesellschafterin der KHW Beteiligungsgesellschaft mbH und Geschäftsführende Gesellschafterin der SW Beteiligungsgesellschaft mbH.

Herr Johann Wellner ist zugleich Geschäftsführer der KAMPA Objekt- und Gewerbebau GmbH.

Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin, der Haching Verwaltungs GmbH, ist Herr Manfred Schwabl. Die Zusammensetzung der Geschäftsführung hat sich im Geschäftsjahr 2019/​2020 nicht geändert.

Sitzungen des Aufsichtsrats

Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2019/​2020 wurden insgesamt acht Aufsichtsratssitzungen, davon drei im Wege von Telefonkonferenzen und zwei im Wege von Umlaufverfahren abgehalten. Kein Mitglied des Aufsichtsrats hat an der Hälfte oder weniger Aufsichtsratssitzungen teilgenommen.

In der telefonischen Aufsichtsratssitzung vom 26. Juli 2019 hat der Aufsichtsrat die Anpassung der Satzung aufgrund der Durchführung der Kapitalerhöhung vom 24. Juni 2019 beschlossen.

In der Zeit vom 9. Oktober 2019 bis 11. Oktober 2019 hat der Aufsichtsrat im Wege eines Umlaufverfahrens der Begebung einer Wandelschuldverschreibung im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 187.000,00 unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre nebst den Wandelanleihebedingungen zugestimmt.

In der Aufsichtsratssitzung vom 15. November 2019 hat Herr Manfred Schwabl zunächst einen Überblick über die aktuelle wirtschaftliche Lage gegeben. Es wurden unterschiedliche Möglichkeiten der Finanzierung der nächsten Saison besprochen, insbesondere soll eine bessere Vermarktung der Marke „Unterhaching“ und des Namensrecht für das Stadion erfolgen. Zudem gab Herr Schwabl einen Überblick über Verhandlungen mit Investoren, auch im Hinblick auf einen möglichen Erwerb des Stadions. Darüber hinaus erläuterte Herr Manfred Schwabl auch die Gespräche mit dem DFB und der DFL über eine verbesserte Förderung des Einsatzes von Jugendspielern. Schließlich legte Herr Schwabl die sportliche Situation der ersten Mannschaft, aber auch des E-Sport-Bereichs dar. Im Anschluss präsentierten die Wirtschaftsprüfer Herr Wittmann und Herr Nagengast das Ergebnis der Jahresabschlussprüfung. Der Aufsichtsrat hat den mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2018/​2019 gebilligt. Des Weiteren hat der Aufsichtsrat den Geschäftsführer-Anstellungsvertrag für Herrn Schwabl gebilligt und den Abschluss einer D&O – Versicherung beschlossen. Zudem hat der Aufsichtsrat die Honorarzahlungen an die euprax Perchtold & Partner Steuerberater Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB genehmigt. Ferner hat der Aufsichtsrat die im Entwurf vorliegende Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung vom 30. Januar 2020 diskutiert und die Beschlussvorschläge inklusive der zur Wahl vorgeschlagenen Mitglieder für den Aufsichtsrat beschlossen. Des Weiteren erörterte der Aufsichtstrat den Bericht des Aufsichtsrats an die ordentliche Hauptversammlung vom 30. Januar 2020. Zudem wurde eine Geschäftsordnung für die persönlich haftende Gesellschafterin beschlossen. Außerdem beschloss der Aufsichtsrat, dass gegen den Bericht der persönlich haftenden Gesellschafterin über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen für das Geschäftsjahr 2018/​2019 (Abhängigkeitsbericht) sowie den Prüfbericht des Abschlussprüfers keine Einwände erhoben werden. Schließlich wurde die Vermarkung durch Lagadère diskutiert.

Gegenstand der telefonischen Aufsichtsratssitzung vom 30. Januar 2020 war die Wahl des Aufsichtsratsvorsitzenden und dessen Stellvertreter.

In der telefonischen Aufsichtsratssitzung vom 21. Februar 2020 hat der Aufsichtsrat dem Kapitalerhöhungsbeschluss der persönlich haftenden Gesellschafterin vom 21. Februar 2020, durch den das Grundkapital der Gesellschaft unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2019/​II erhöht werden sollte, nebst den Festsetzungen der persönlich haftenden Gesellschafterin zum Inhalt der Aktienrechte und den Bedingungen der Aktienausgabe, insbesondere dem Ausgabebetrag und dem Bezugspreis sowie ferner dem Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre für Spitzenbeträge, zugestimmt.

In der Aufsichtsratssitzung vom 9. März 2020 hat als Gast Herr Peter Wagstyl, Vizepräsident des Spielvereinigung Unterhaching e.V., teilgenommen und dem Aufsichtsrat die aktuelle Situation zum Stadion dargelegt. Der Pachtvertrag würde noch bis zum 30. Juni 2020 laufen. Allerdings stünde der Gesellschaft eine Verlängerungsoption zu. Zudem sei der Spielvereinigung Unterhaching e.V. in Gesprächen mit der Gemeinde über einen möglichen Erwerb des Stadions. Im Anschluss hat Herr Schwabl einen Überblick über den Ablauf und die Organisation des wirtschaftlichen Lizenzierungsverfahrens sowie die finanzielle Situation der Gesellschaft gegeben. Ferner erläuterte Herr Schwabl die Aussicht auf die Erhöhung des Nachwuchsfördertopfs ab 2021 des DFB/​DFL für die 3. Liga. Abschließend wurden die Gespräche mit Lagardère und die bis dato nicht zufriedenstellende Vermarktung besprochen.

Am 24. März 2020 hat der Aufsichtsrat aufgrund der Corona-Pandemie kurzfristig eine außerordentliche Sitzung abgehalten. Zunächst hat Herr Schwabl einen Überblick über die aktuelle Situation gegeben und erläutert, dass die Liquiditätssicherung die größte Herausforderung in der Corona-Pandemie sein wird. Es wurden unterschiedliche Szenarien für den restlichen Verlauf der Saison besprochen. Des Weiteren wurden die Möglichkeiten eines Überbrückungskredits sowie etwaige Einsparpotentiale besprochen. In diesem Zusammenhang erläuterte Herr Schwabl, dass eine Kurzarbeit der Profis vermieden werden sollte, da die Profis bei Kurzarbeit nicht mehr strukturiert trainieren dürften. Zudem kam der Aufsichtsrat überein, dass Liquiditätseinbußen bei Sponsorengeldern vermieden werden sollten. Schließlich erklärten sich die Aufsichtsratsmitglieder bereit, auf Aufsichtsratshonorare für das Geschäftsjahr 2019/​2020 zu verzichten.

Am 6. April 2020 hat der Aufsichtsrat schließlich im Wege eines Umlaufverfahrens, nach Durchführung der am 24. Februar 2020 beschlossenen Kapitalerhöhung, die entsprechende Satzungsanpassung beschlossen.

Darüber hinaus bestand zwischen dem Aufsichtsrat, insbesondere dem Aufsichtsratsvorsitzenden, und dem Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin ein kontinuierlicher Kommunikationsfluss. Gegenstand der Diskussionen waren zum einen grundsätzliche Fragen der Unternehmensausrichtung und zum anderen die Unternehmensstrategie einschließlich der Finanz-, Investitions- und Personalplanung sowie die Rentabilität der Gesellschaft.

Ausschüsse

Aufgrund der überschaubaren Größe der Gesellschaft wurden keine Ausschüsse gebildet. Der Aufsichtsrat war daher in seiner Gesamtheit mit allen Belangen der Gesellschaft befasst.

Jahresabschlussprüfung

Der in Übereinstimmung mit den Rechnungslegungsstandards des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) von der Gesellschaft aufgestellte Jahresabschluss zum 30. Juni 2020 wurde dem Aufsichtsrat zusammen mit dem Lagebericht vorgelegt.

Der Abschlussprüfer hat in seinen Prüfungsberichten festgestellt, dass alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten wurden und hat den Jahresabschluss einschließlich Lagebericht mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

Sowohl der Jahresabschluss und der Lagebericht als auch der Entwurf des Prüfungsberichts des Abschlussprüfers lag allen Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig vor. Die Abschlussunterlagen wurden in den Sitzungen des Aufsichtsrats am 25. und 28. Januar 2021 ausführlich unter Anwesenheit des Abschlussprüfers mit diesem ausführlich besprochen. Der Abschlussprüfer berichtete über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Lagebericht in eigener Verantwortung eingehend geprüft. Nach Abschluss dieser Prüfung waren Einwendungen nicht zu erheben.

In der Sitzung am 28. Januar 2021 stimmte der Aufsichtsrat dem Ergebnis der Abschlussprüfung zu und billigte den Abschluss bei Vorlage des finalen Prüfungsberichtes. Die Feststellung des Jahresabschlusses der Gesellschaft obliegt bei einer GmbH & Co. KGaA nicht dem Aufsichtsrat, sondern der Hauptversammlung. Der Aufsichtsrat schließt sich dem Vorschlag der persönlich haftenden Gesellschafterin an, den Jahresabschluss festzustellen.

Prüfung des Abhängigkeitsberichts gemäß § 314 Abs. 2 und 3 AktG

Des Weiteren hat der Aufsichtsrat in der Sitzung vom 28. Januar 2021 den Bericht der persönlich haftenden Gesellschafterin gemäß § 312 AktG über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen für das Geschäftsjahr 2019/​2020 (Abhängigkeitsbericht) gebilligt.

Die Überprüfung dieses Berichts durch den Aufsichtsrat hat zu keinen Beanstandungen geführt. Dabei hat sich der Aufsichtsrat für die im Abhängigkeitsbericht dargestellten Rechtsgeschäfte von der persönlich haftenden Gesellschafterin die Vorteile und möglichen Risiken darstellen lassen und nach eigener Anschauung gegeneinander abgewogen. Ferner hat sich der Aufsichtsrat erläutern lassen, nach welchen Grundsätzen Leistungen der Gesellschaft und die dafür erhaltenen Gegenleistungen festgesetzt worden sind. Der Aufsichtsrat schließt sich dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer an und billigt nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung dessen Bericht. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung bestehen von Seiten des Aufsichtsrats keine Einwendungen gegen die Erklärung der persönlich haftenden Gesellschafterin am Schluss des Abhängigkeitsberichts. Der Abschlussprüfer hat an der Sitzung des Aufsichtsrats vom 28. Januar 2021 teilgenommen und dabei über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung informiert.

Der Abschlussprüfer hat auch den Abhängigkeitsbericht geprüft und folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

„Nach unserer pflichtgemäßen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass

1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind und

2. ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk gemäß unserem Prüfungsbericht vom 28. Januar 2021 vorliegt.“

Dank

Der Aufsichtsrat bedankt sich bei allen Aktionären, die der Spielvereinigung Unterhaching Fußball GmbH & Co. KGaA ihr Vertrauen ausgesprochen haben. In Anerkennung der im Geschäftsjahr 2019/​2020 geleisteten Arbeit spricht der Aufsichtsrat der Geschäftsführung sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr tatkräftiges Engagement und ihre Leistungen seinen besonderen Dank aus. Für die weitere positive Unternehmens- und Konzernentwicklung im laufenden Geschäftsjahr wünscht der Aufsichtsrat viel Erfolg.

 

Unterhaching, 29. Januar 2021

Für den Aufsichtsrat

Prof. Dr. Florian Kainz, Aufsichtsratsvorsitzender

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Ähnliche Beiträge
Sport

Empörung

Ach, die Empörung bei McLaren könnte kaum größer sein, nachdem die Rennkommissare...

Sport

Ralf Rangnick

Ralf Rangnick könnte als Trainer eine wichtige Figur für den FC Bayern...

Sport

VfL Bochum greift durch: Trainerwechsel als Wendepunkt?

In einem dramatischen Zug hat der VfL Bochum die Fußballwelt aufhorchen lassen:...

Sport

Fußball-Bundesliga

Werder Bremen verursachte in der Fußball-Bundesliga eine Heimpleite für den FC Bayern,...