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Bilanzverlust über 6,5 Millionen Euro – Lunis Vermögensmanagement AG

geralt (CC0), Pixabay
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Was für ein Name für ein Unternehmen und dann solch eine Bilanz. Irgendwie passt das da nicht zusammen.

Lunis Vermögensmanagement AG

Frankfurt am Main

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020

1. Grundlagen der Geschäftstätigkeit

Die Lunis Vermögensmanagement AG (kurz: „LUNIS AG“ oder „Gesellschaft“) wurde im Mai 2017 gegründet und hat ihren Sitz in Frankfurt am Main. Die LUNIS AG wird seit Gründung in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft geführt. Als bankunabhängiger Vermögensverwalter bietet die LUNIS AG Privat- und Unternehmenskunden ganzheitliches Vermögensmanagement sowie Family Office-Dienstleistungen an.

Kerngeschäftsfeld der LUNIS AG ist das ganzheitliche, unabhängige Vermögensmanagement für Privat- und Unternehmenskunden. Die Gesellschaft erbringt Finanzdienstleistungen, die sich auf die Finanzportfolioverwaltung sowie die Anlageberatung und die Anlage- und Abschlussvermittlung beschränken. Der Kundenkreis besteht im Wesentlichen aus inländischen Privatpersonen.

Die Gesellschaft ist ein Finanzdienstleistungsinstitut im Sinne des § 1 Abs. 1a KWG. Sie verfügt über die Erlaubnis gemäß § 32 KWG für die Erbringung der folgenden Geschäftsarten:

Anlagevermittlung,

Anlageberatung,

Abschlussvermittlung sowie der

Finanzportfolioverwaltung.

Zur Abrundung des Dienstleistungsspektrums besitzt die LUNIS AG seit September 2020 die Erlaubnis gem. § 34 c und i GewO zur Darlehens- und Immobiliardarlehensvermittlung und kann ihren Kunden somit bei Bedarf auch Finanzierungslösungen bieten.

Seit Anfang Oktober 2020 wurde das Angebot der LUNIS AG durch zwei Publikumsfonds erweitert, die über die Kapitalverwaltungsgesellschaft Ampega Invest GmbH, Köln, initiiert wurden (Aktienfonds „LUNIS Biotech Growth Opportunities Fund“ sowie Rentenfonds „LUNIS Global Bond Opportunities Fund“). Die LUNIS AG übernimmt dabei die Finanzportfolioverwaltung für die Fonds und stellt die hauseigene Expertise in diesen attraktiven Anlagesegmenten somit einer breiteren Kundenklientel zur Verfügung.

Die LUNIS AG war im Geschäftsjahr 2020 an den folgenden Standorten tätig:

Frankfurt am Main: Hauptsitz

Berlin (Niederlassung)

Hamburg (Niederlassung)

Hannover (Niederlassung)

München (Niederlassung)

Stuttgart (Niederlassung)

Sitz der Gesellschaft ist Frankfurt am Main. Die Niederlassungen in Berlin, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart werden als unselbstständige Einheiten geführt.

Gem. § 312 AktG hat die LUNIS AG einen Abhängigkeitsbericht erstellt, indem erklärt wird, dass im Geschäftsjahr 2020 keine berichtspflichtigen Rechtsgeschäfte zwischen der LUNIS AG und dem Mehrheitseigentümer JCF IV Europe S.a.r.l. ausgeführt wurden.

2. Geschäftsverlauf und Lage (Wirtschaftsbericht)

2.1 Rahmenbedingungen

Zahlreiche Analysten von namhaften Bankhäusern aber auch andere Marktexperten publizierten zum Jahreswechsel 2019/​2020 ihre Prognosen, wie sich im neuen Jahr die Börsen, Rohstoffpreise oder Devisen entwickeln könnten. Wie schnell sich solche Prognosen überholen bzw. von der Wirklichkeit konterkariert werden können, hat 2020 eindrucksvoll erwiesen.

Mit der Corona-Pandemie wurde die gesamte Welt mit einem Ereignis konfrontiert, welches sich als massives Risiko entpuppte und den unterschiedlichen Prognosen zu einzelnen marktbestimmenden Faktoren komplett die Grundlage entzog. Die globale Virusverbreitung sowie die zur Eindämmung ergriffenen Maßnahmen haben die bereits vorher eingetretene konjunkturelle Abschwächung in eine Rezession münden lassen. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt brach gegenüber dem Vorjahr um 4,9% ein, nachdem es 2019 noch um 0,6% angestiegen war.

Bevor das Jahr 2019 endete, wurden als größte Risiken vor allem US-amerikanische Faktoren identifiziert. So etwa der bis dato noch ungelöste Handelskonflikt zwischen China und den USA aber auch der damals noch amtierende US-Präsident Trump, der sich zu diesem Zeitpunkt mit einem Amtsenthebungsverfahren konfrontiert sah. Auch die US-Wahl wurde von vielen Analysten als Unsicherheitsfaktor gesehen, woraus eine Zurückhaltung bei Zinssenkungen durch die US-Notenbank Fed abgeleitet wurde.

Zwar sorgte die US-Wahl tatsächlich für Volatilität, jedoch lagen viele Ökonomen beim Punkt Zinsen in den USA falsch: Um die Wirtschaft anzukurbeln, senkte die Fed den Leitzins, so wie viele andere Notenbanken der Welt auch.

Durch die Corona-Pandemie kam es im März 2020 zu einem der signifikantesten Kurseinbrüche der Geschichte. Kurz darauf folgte allerdings direkt eine starke Erholung der Märkte, die bereits Ende August zu neuen Allzeithöchstständen führte. Doch im September erfolgte eine Korrektur der Märkte, die sich auch durch den gesamten Oktober hinweg zog.

Vor allem die wieder ansteigenden Corona-Infektionszahlen sowie die politischen Unsicherheiten rund um den Brexit und die US-Präsidentschaftswahl waren Gründe dafür. Insbesondere die Anlagen, die sich bereits am stärksten erholt hatten, wie beispielsweise US-Aktien, Gold und Rohöl sowie Hochzinsanleihen und Anleihen aus Schwellenländern wechselten auf die Verliererseite und verzeichneten deutliche Kursverluste.

Anfang November wendete sich das Blatt wieder und es kam zu deutlichen Kursanstiegen. Auslöser waren die positiven Nachrichten zu Corona-Impfstoffen sowie der Sieg Joe Bidens. Globale Aktien konnten im November sogar den besten Monat seit über 30 Jahren verzeichnen. Im Dezember stiegen die Zahlen der Corona-Infizierten in Europa und den USA wieder deutlich an und es kam zur Verhängung bzw. Verschärfung des Lockdowns.

Der Kapitalmarkt blieb allerdings davon unbeeindruckt und erzielte weiterhin Gewinne. Wesentliche Gründe dafür waren zum einen die Annäherungen mit anschließendem Abschluss eines Handelsvertrages zwischen der Europäischen Union und Großbritannien, die massive Zufuhr von Liquidität durch die Zentralbanken sowie der Start der Massenimpfungen. Darüber hinaus verabschiedeten die USA neue Maßnahmen zur Unterstützung der Unternehmen und Konsumenten. Dies alles wirkte sich positiv auf die Märkte aus.

Im vierten Quartal erzielten mit Ausnahme von Bundesanleihen und Gold alle Anlageklassen deutliche Kursgewinne. Betrachtet man das gesamte Jahr 2020 so können Anleger sehr zufrieden sein, denn bis auf europäische Aktien und Rohöl haben alle Aktien-, Anleihe- und Rohstoffsegmente die zwischenzeitlichen hohen Verluste wieder aufgeholt und sogar mit Gewinnen beendet.

Die LUNIS-Vermögensverwaltungsstrategien haben sich in diesem herausfordernden Marktumfeld insgesamt sehr erfreulich entwickelt. Der positive Trend konnte sowohl zum Jahresende 2020 als auch zu Beginn 2021 weiter fortgeführt werden.

Die beiden LUNIS-eigenen Fonds konnten im Rumpfgeschäftsjahr 2020 sowie auch in den ersten Wochen des Jahres 2021 ein sehr gutes absolutes wie auch relatives Ergebnis erzielen.

Die Vermögensverwalterbranche

Die jährlich durch das Institut für Vermögensverwaltung (InVV, Technische Hochschule Aschaffenburg) durchgeführte Befragung der unabhängigen Vermögensverwalter zeigt, dass diese seit dem vergangenen Sommer ihr verwaltetes Vermögen deutlich steigern konnten. Im Median liegt das Vermögen der Vermögensverwalter im Jahr 2020 bei 201 Millionen Euro. Vergangenes Jahr waren es noch 163 Millionen Euro. Die Branche ist mit 25% somit deutlich gewachsen.

Als Grund für die Steigerung der Mittel gab die Branche vor allem eine gute Performance ihrer Investments an. Vor allem im Jahr 2019 erhielten die Unternehmen sowohl Neukunden als auch Aufstockungen von Bestandskunden.

Auch die Eigenkapitalrendite der Vermögensverwalter stieg. Zwischen 60% und 80% verzeichneten eine „bessere“ oder „deutlich bessere“ Eigenkapitalrendite als im Vorjahr. Bei rund drei Vierteln (76%) lag die Eigenkapitalrendite bei mehr als 10%. Im Vorjahr traf das auf 64% zu.

Neues Personal wollen exakt die Hälfte der Vermögensverwalter einstellen. Besonders Unternehmen mit einem hohen Bestand an Kundengeldern erwägen Neueinstellungen. „Damit bleibt die unabhängige Vermögensverwaltung ein Wachstumsmotor in der ansonsten schrumpfenden Finanzbranche“, so Andreas Grünewald, Vorsitzender des Verbands unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland (VuV).

Ausgewertet wurden 135 Antworten der geschätzten 400 unabhängigen Vermögensverwalter in Deutschland.

2.2 Darstellung, Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs und der wirtschaftlichen Lage

2.2.1 Geschäftsverlauf und Ertragslage

Die LUNIS AG blickt trotz der Herausforderungen durch die Corona-Pandemie auf ein erfolgreiches Jahr 2020 zurück. Das Wachstum konnte im Jahr 2020 weiter forciert werden. Zum Jahresende verzeichnete das Unternehmen ca. 1,63 Milliarden Euro gemanagtes Vermögen.

Die Provisionserträge aus dem operativen Geschäft betrugen im Geschäftsjahr TEUR 9.540. Die Erträge aus dem Kundengeschäft setzten sich zu 67% aus Verwaltungs- und Beratungshonoraren, zu 16% aus Bestandsvergütungen, zu 17% aus Vermittlungsprovisionen zusammen. Daneben wurden sonstige betriebliche Erträge aus nichtbeaufsichtigtem Geschäft in Höhe von TEUR 1.269 erzielt, die im Vorjahr mit TEUR 301 in den Provisionserträgen enthalten waren. Die Gesamterträge der LUNIS AG, inclusive der übrigen sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von TEUR 163, betrugen somit TEUR 10.972 (Vj. TEUR 10.238). Positiv auf die Ertragslage der LUNIS AG wirkte sich die Steigerung der insgesamt gemanagten Assets aus. Grundlage hierfür war die Gewinnung neuer Mandate im Bereich der Finanzportfolioverwaltung, der Anlageberatung und den Family Office-Dienstleistungen. Daneben war die LUNIS AG erneut sehr erfolgreich im Bereich der Vermittlung von Private-Equity-Beteiligungen.

Der Personalaufwand betrug TEUR 7.047 (Vj. TEUR 6.816). Die anderen Verwaltungsaufwendungen stiegen im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 146 auf TEUR 3.104 an.

Zusammenfassend konnte die LUNIS AG im dritten vollen Geschäftsjahr des Bestehens trotz anspruchsvoller Rahmenbedingungen mit einer Verdopplung des Jahresüberschusses auf TEUR 688 (Vj. TEUR 328) ein überzeugendes Ergebnis erzielen.

2.2.2 Finanzlage

Investitionen

Bedingt durch die Corona-Pandemie wurden die bereits bestehenden Möglichkeiten der IT-Infrastruktur im Zusammenhang mit dem „Mobile Working“ weiter ausgebaut. So wurden zusätzliche Investitionen in Hardware aber auch zur weiteren Verstärkung der IT-Sicherheit getätigt.

Weiterhin wurden zur Weiterentwicklung der IT-Anwendungen für die Mitarbeiter wie auch der Dienstleistungen und Reporting-Möglichkeiten der LUNIS AG für ihre Kunden in 2020 entsprechende Investitionen zum Ausbau der IT-Landschaft getätigt.

Der Internetauftritt wurde im Berichtszeitraum durch zusätzliche Funktionalitäten angereichert. So besteht für Kunden die Möglichkeit, über einen Kunden-Login direkt auf ihre persönlichen Vermögensübersichten zuzugreifen. Für interessierte Leser wurde ein registrierter Bereich geschaffen, in dem umfangreiches Informationsmaterial zu unseren Dienstleistungen abrufbar ist.

Insgesamt kam es auf der Kostenseite zu keinen ungeplanten bzw. wesentlichen Budgetabweichungen.

Liquidität

Die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft war im Berichtszeitraum und auch danach jederzeit gegeben. Die Finanzlage war stets geordnet. Zum Bilanzstichtag verfügt die Gesellschaft über liquide Mittel in Form von Bankguthaben in Höhe von TEUR 2.364 (Vj. TEUR 1.477). Darüber hinaus bestehende Kautionskonten in Höhe von TEUR 55 (Vj. TEUR 82) sind zur Sicherung der Verbindlichkeiten aus Avalkrediten (Mietkautionen) an die Hausbank verpfändet. Die LUNIS AG unterhält keine eigenen Anlagen in Wertpapieren; Derivate zur Steuerung werden nicht eingesetzt.

Es bestand zu keiner Zeit die Notwendigkeit, staatliche oder sonstige Liquiditätshilfen aufgrund von drohenden Corona-bedingten Engpässen in Anspruch zu nehmen.

2.2.3 Vermögenslage

Bei einer Bilanzsumme von TEUR 7.382 (Vj. TEUR 6.928) weist die LUNIS AG ein Eigenkapital von TEUR 5.429 (Vj. TEUR 4.742) aus.

Den Forderungen an Kreditinstitute und Kunden auf der Aktivseite von TEUR 6.750 (Vj. TEUR 6.238) stehen neben dem Eigenkapital sonstige Verbindlichkeiten und Rückstellungen von TEUR 1.953 (Vj. TEUR 2.186) auf der Passivseite gegenüber.

Angemessene Eigenmittel, auch als Bezugsgröße für eine Reihe von Aufsichtsnormen, bilden neben einer stets ausreichenden Liquidität die unverzichtbare Grundlage einer soliden Geschäftspolitik. Die vorgegebenen Anforderungen der CRR und des KWG wurden im Geschäftsjahr 2020 eingehalten. Auch für weiteres Wachstum ist die Gesellschaft durch die vorhandenen Eigenmittel gerüstet. Dabei richtet sich das Hauptaugenmerk auf die weitere Stärkung des Kernkapitals.

Die Kapitalquote erhöhte sich im Berichtsjahr auf 17,2% (Vj. 15,9%). Auf Basis der Planzahlen wird für 2021 eine weitere Erhöhung angestrebt.

Die in unserem Hause getroffenen Vorkehrungen zur ordnungsgemäßen Ermittlung der Eigenmittel und der Kapitalquoten im Rahmen der aufsichtsrechtlichen Meldungen sind angemessen.

2.3 Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage

Insgesamt beurteilen wir die Geschäftsentwicklung und die wirtschaftliche Lage unseres Hauses vor dem Hintergrund der erreichten Ergebnisse angesichts der Herausforderungen im Jahr 2020 als sehr erfreulich. Sowohl in den Kerndienstleistungen wie auch im Bereich Private Equity konnte weiteres Wachstum durch die Gewinnung neuer sowie den Ausbau bestehender Kundenverbindungen generiert werden.

Die Vermögenslage der LUNIS AG zeichnet sich durch angemessene Eigenkapitalausstattung aus. Die aufsichtsrechtlichen Anforderungen wurden eingehalten. Für latente Risiken in den Kundenforderungen waren im Berichtsjahr keine Maßnahmen erforderlich.

Auf Basis des gestiegenen Jahresüberschusses hat sich die Ertragslage der LUNIS AG weiter verbessert. Finanzlage und Liquiditätsausstattung entsprechen den aufsichtsrechtlichen und betrieblichen Erfordernissen.

3. Risiko- und Chancenbericht

Risikomanagementsystem und -prozess

In unserer Unternehmens- und Risikostrategie haben wir uns klar auf die Bedarfssituation unserer Kunden ausgerichtet und daraus eine langfristige Unternehmensplanung – unterlegt durch eine konkrete Planung der wesentlichen Schlüsselfaktoren (Key Performance Indikatoren/​KPI) – entwickelt.

Wir steuern unser Unternehmen über eine detaillierte rollierende Jahresplanung, die eng durch einen regelmäßigen Plan-Ist-Vergleich begleitet wird. Auf Basis entsprechender Budgetverantwortungen kann zeitnah auf Veränderungen reagiert werden.

Durch unsere Dienstleistungspalette und unsere Beratungskonzeption stellen wir eine dauerhafte Unterstützung unserer Kunden in den jeweils relevanten Vermögensanlagefragen sicher. Wir haben klare Verantwortlichkeiten für Beratung und Vertrieb (Bereich ,Markt‘) sowie für den Middle-/​Back-Office-Bereich (Bereich ,Marktfolge‘) geschaffen.

Wie alle unternehmerischen Tätigkeiten ist auch das Geschäft eines Vermögensverwalters nicht frei von Risiken. Neben allgemeinen Risikofaktoren (z.B. Konjunkturschwankungen, Technologiewandel, Wettbewerbssituationen) bestehen spezifische Risiken, die sich insbesondere in Form von Marktpreis- und Betriebsrisiken zeigen.

Die Begrenzung der operationellen Risiken aus unserer Geschäftstätigkeit verstehen wir als zentrale Aufgabe und messen ihr besondere Bedeutung zu. Auf eine ausgewogene Erfolgs- und Bilanzstruktur wird geachtet.

Die Überwachung und Kontrolle der Risiken ist in die Unternehmensplanung und Steuerung unseres Unternehmens integriert. Durch Funktionstrennungen in den Arbeitsabläufen und die Tätigkeit unserer ausgelagerten, unabhängigen internen Revision haben wir die Zuverlässigkeit der Steuerungsinformationen aus der ordnungsgemäßen Geschäftsabwicklung sichergestellt. Wir haben als zusätzliche Überwachungsinstanz eine Compliance-Stelle mit dem Schwerpunkt der Überprüfung von WpHG-/​MiFID-Pflichten implementiert. Darüber hinaus überwacht das Risikocontrolling die marktinduzierten Veränderungen (Zins, Währung, Volatilitäten, etc.) sowie die operationellen Risiken.

Unsere Entscheidungsträger werden durch das interne Berichtssystem über die Geschäfts- und Risikoentwicklung frühzeitig informiert, um Maßnahmen zur Gegensteuerung ergreifen zu können.

Risiken

Angesichts unserer Geschäftsstruktur beziehen sich unsere Marktpreisrisiken zum Großteil auf Veränderungen am Geld und Kapitalmarkt. Die LUNIS AG ist zwar im Hinblick auf die Anlage der eigenen Liquiditätspositionen dem allgemeinen Zinsänderungsrisiko ausgesetzt. Allerdings ist dieses Risiko lediglich auf die Anlage der freien Eigenmittel beschränkt, und somit von untergeordneter Bedeutung.

Dem Liquiditätsrisiko messen wir einen hohen Stellenwert bei. Die künftig zu erwartenden Zahlungsströme werden regelmäßig (mindestens monatlich) sowie anlassbezogen in einer Liquiditätsflussdarstellung gegenübergestellt und überwacht.

Angesichts der Mitarbeiteranzahl bestehen inhärent Personalrisiken durch den Abgang von Schlüsselpersonen. Ein wesentlicher Teil des Risikos ist dadurch abgemildert, dass Schlüsselpersonal am Unternehmen beteiligt ist und mehrheitlich bereits über viele Jahre zusammenarbeitet.

Dieser Umstand spielt auch bei der Bewertung der Risiken durch den Abgang von Kunden eine maßgebliche Rolle. Der Kundenbestand der LUNIS AG ist geprägt von langjährigen Kundenverbindungen, die teilweise bereits über mehrere Generationen hinweg von ihren jeweiligen Beratern betreut werden. Schlüssel- bzw. Großkundenverbindungen werden eng begleitet und überwacht.

Diese enge Bindung wurde in einem durch Corona von wirtschaftlichen wie auch persönlichen Unsicherheiten geprägten Jahr 2020 eindrucksvoll bestätigt. Im Berichtszeitraum waren weder Corona-bedingt noch sonst nennenswerte Kundenabgänge zu verzeichnen. Ebenso bestehen keine Beschwerden.

Operationellen Risiken (z.B. Betriebsrisiken im IT-Bereich, Rechtsrisiken, Betrugs- und Diebstahlrisiken, allgemeine Geschäftsrisiken) begegnet die LUNIS AG mit einem innerbetrieblichen Überwachungssystem. Dieses umfasst insbesondere strukturierte Arbeitsanweisungen und Notfallpläne. Letztere wurden auf die Pandemiesituation hin überprüft und dort wo erforderlich adjustiert.

Versicherbare Risiken sind durch entsprechende Verträge in üblichem Umfang abgesichert. Die Überwachung der ablauforganisatorischen Regelungen, Kompetenzen und der Gesamtorganisation erfolgt durch die interne Compliance-Stelle sowie die ausgelagerte unabhängige interne Revision.

Seit Aufkommen der ersten Fälle des Coronavirus SARS-CoV-2 hat die LUNIS AG ein umfangreiches Maßnahmenpaket erarbeitet. Es wurde ein Krisenteam eingerichtet, das die bestehenden Notfallkonzepte und die im Berichtszeitraum implementierten Maßnahmen laufend überwacht und mit den seitens der Regierung beschlossenen Regelungen abgleicht. Sofern erforderlich werden weitere Sicherungsmaßnahmen ergänzt.

Grundsätzlich werden die Mitarbeiter der LUNIS AG technisch mit Beginn ihrer Tätigkeit so ausgestattet, dass ein mobiles Arbeiten möglich ist. Die Vorbereitungen, dies aufgrund der Corona-Situation flächendeckend für alle Mitarbeiter sicherzustellen, wurden per 20.03.2020 erfolgreich abgeschlossen.

Die Besetzung in den Niederlassungen wie auch in der Zentrale in Frankfurt wurde im Berichtszeitraum alternierend sichergestellt, um Risiken, insbesondere durch Ausfall wesentlicher Teile mehrerer und/​ oder leitender Mitarbeiter/​Schlüsselpersonal aufgrund Quarantäne zu minimieren und alle Dienstleistungen in der gewohnten Qualität für unsere Kunden sicherzustellen. Meetings wurden auf digitale Formate umgestellt und Dienstreisen auf das absolut notwendige Minimum beschränkt. Aktuell ist die Mitarbeiterpräsenz an den einzelnen Standorten unverändert reduziert.

Die seitens der Regierung verabschiedeten Maßnahmen werden intensiv beobachtet und die damit verbundenen möglichen Risiken für die Liquidität und das Eigenkapital unseres Unternehmens sehr eng analysiert.

Zusammenfassende Beurteilung der Risikolage

Die LUNIS AG verfügt als Unternehmen, das sich im Berichtszeitraum im dritten vollen Geschäftsjahr befand, über eine solide Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Die Bilanzstruktur und die Vermögensverhältnisse sind geordnet, die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Eigenmittel- und Liquiditätsausstattung werden erfüllt. Für erkennbare und latente Risiken bestehen angemessene Vorsorgen.

Zur Identifizierung, Messung und Steuerung der Risiken wurden bei der LUNIS AG wirksame Risikocontrolling- und Risikomanagementsysteme implementiert, die permanent weiterentwickelt werden. Neben den im Lagebericht beschriebenen Risiken sind derzeit keine weiteren Risiken erkennbar, die die künftige Entwicklung des Unternehmens wesentlich beeinträchtigen könnten.

4. Prognosebericht

Wie es 2021 mit der Wirtschaft und an den Finanzmärkten weitergeht, wird weiterhin in hohem Maße davon abhängen, wie sich die Corona-Pandemie entwickelt. Die Verfügbarkeit von Impfstoffen dürfte die wirtschaftliche Erholung weiter beschleunigen. Doch es gibt auf der anderen Seite auch zahlreiche Risiken, vor allem wegen der aktuell weiter steigenden Infektionszahlen und den damit verbundenen Einschränkungen in vielen Ländern.

Auch wenn die derzeitigen Beschränkungen des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens die Wirtschaft belasten, bestehen gute Chancen für eine Erholung in 2021. Allerdings unter Vorbehalt, da im Zusammenhang mit Konjunkturpaketen und geplanten Wiederaufbauhilfen durchaus Unsicherheiten (z. B. in der EU wie auch in den USA) bestehen.

Die Corona-Pandemie hat die Wirtschaft hart getroffen. Das globale Bruttoinlandsprodukt (BIP) dürfte laut Analystenmeinung (u.a. Deutsche Bank, Hauck & Aufhäuser) um 3,5% gegenüber dem Vorjahr schrumpfen. Für 2021 wird ein Wachstum von 5,6% erwartet. Diese Gegenbewegung wäre das stärkste Wachstum seit Jahrzehnten.

In den USA schrumpft die Wirtschaft 2020 wohl um 3,6% und sollte 2021 dann um 6,5% zulegen.

In der Eurozone liegt das Minus bei 7,4%, im kommenden Jahr dürfte das BIP um 5,6% klettern. Deutschland kommt mit einem erwarteten Minus von 5,5% besser durch die Krise als beispielsweise Südeuropa, im kommenden Jahr sollte das BIP um 4,5% zulegen, was das stärkste Wachstum seit der Wiedervereinigung wäre.

Aus wirtschaftlicher Perspektive könnte China die Corona-Pandemie neben den USA am besten meistern: Für das BIP-Wachstum liegen die Schätzungen für 2021 bei ca. 9,5%. Die exportorientierte deutsche Industrie ist maßgeblich vom Erfolg der chinesischen Wirtschaft abhängig. Da die kommunistische Partei in 2021 neben ihrem 100. Geburtstag auch das Jahr des Bullen feiert, dürfte die Regierung einiges für ein starkes und solides Wachstum tun.

Wichtig für Investoren ist allerdings auch die Entwicklung in den USA, wo der neugewählte Präsident Joe Biden im Januar die Amtsgeschäfte übernommen hat. Auch wenn davon auszugehen ist, dass Biden den Druck auf China beibehalten wird, so gehen die Marktteilnehmer davon aus, dass er dabei weniger konfrontativ agieren und stattdessen multilaterale Ansätze fahren dürfte. Somit dürfte mehr Berechenbarkeit im Außenhandel der USA zu erwarten sein.

Der Handelskonflikt mit der EU dürfte sich entschärfen. Da der US-Kongress gespalten ist, rechnen Experten mit einem „Biden light“ ohne Realisierung von großen, transformativen Programmen wie z. B. der Rücknahme der Trump-Steuerreform, einer Zerschlagung großer Tech-Firmen oder der geplanten massiven Fiskalprogramme in Höhe von zwei bis drei Billionen Dollar.

Hier dürften Kompromisse erforderlich sein, die auch eine weitere Unterstützung für Arbeitslose, Hilfen für Schulen und den Gesundheitssektor sowie Infrastrukturausgaben beinhalten.

Notenbanken haben bereits eine nochmalige Ausweitung ihrer expansiven Politik in Aussicht gestellt. Damit soll verhindert werden, dass die massiv steigenden Fiskaldefizite in restriktiveren Kapitalmarktbedingungen münden. Anleger sorgen sich daher zunehmend über ein Szenario, bei dem es zu einer deutlichen Trendwende bei der Inflation kommt. Für 2021 sollte das aber noch kein Thema sein. Dass die Inflationserwartungen die Kapitalmärkte aber bereits jetzt umtreiben, wird mit Blick auf die Realrenditen und den Goldpreis ersichtlich.

Für Vermögensverwalter wird 2021 angesichts der Rahmenbedingungen daher durchaus wieder ein anspruchsvolles Jahr. Zinserhöhungen durch die Notenbanken sind nicht zu erwarten. Die Leitzinsen dürften im europäischen Raum weiterhin niedrig bleiben. In den USA ist vor 2024 laut den jüngsten Äußerungen ebenfalls keine Zinserhöhung zu erwarten. Spareinlagen werden also weiterhin kaum Rendite abwerfen.

An den Rentenmärkten könnte es dagegen anders aussehen. Mit der erwarteten volkswirtschaftlichen Erholung sollten die Renditen von Anleihen mit längeren Laufzeiten leicht zulegen, während Renditen für Kurzläufer sicherlich noch länger von den Notenbanken niedrig gehalten werden. Turbulente Phasen an den Rentenmärkten sind daher nicht ausgeschlossen.

Chancen dürften durchaus auch wieder an den Aktienmärkten zu finden sein. In vielen Branchen waren die Gewinne 2020 schwach. Entsprechend niedrig hängt die Messlatte für eine Steigerung in 2021, und Werte, die dieses Jahr besonders gelitten haben, dürften sich im Verhältnis rasch erholen. Das sind vor allem preiswerte, zyklische Aktien aus den Branchen Tourismus, Industrie, Automobile sowie Metall- und Bergbau, die von einer Konjunkturerholung profitieren würden.

Die Bewertungsunterschiede zwischen Wachstumstiteln und Value-Aktien lassen sich nicht ignorieren, was letztlich zum großen Teil an den massiven Gewinneinbrüchen klassischer Value-Branchen in der Corona-Rezession liegt. Darüber hinaus sehen Experten Chancen bei Gesundheitsaktien und im Bereich Biotechnologie.

Weniger gut könnten teure defensive Werte wie Gebrauchsgüter sowie Nahrungsmittel und Getränke laufen. Bei Technologiewerten stimmt zwar der langfristige Trend, allerdings sind die Bewertungen zwischenzeitlich durchaus hoch, so dass die Entwicklung in den kommenden Monaten im Vergleich zu anderen Branchen schlechter ausfallen könnte.

Als attraktive Anlageregionen sehen wir unverändert die USA wie auch die Asien-Pazifik Region, die aufgrund ihrer attraktiven Wachstumsraten die übrigen globalen Finanzmärkte outperformen sollten.

Einen Favoritenwechsel könnte es u. U. auch bei Rohstoffen geben: Industriemetalle sollten sich besser entwickeln als Edelmetalle. Kupfer beispielsweise profitiert von der zunehmenden Nachfrage nach Elektroautos. Aber auch Palladium ist weiter nachgefragt, solange Verbrennungsmotoren gebaut werden. Bei Öl- und Energieunternehmen werden die Friedensverhandlungen in Libyen sowie mögliche neue Verhandlungen zwischen den USA und dem Iran Auswirkungen haben. Die Energiepreise dürften sich nach den turbulenten Entwicklungen 2020 stark bewegen, weshalb bei Energieaktien durchaus Unsicherheiten bestehen.

Mit zunehmender Erholung der Wirtschaft dürfte Gold als „sicherer Hafen“ zunehmend weniger stark nachgefragt sein. Hinzu kommt, dass bei höheren Zinsen die relative Attraktivität von Gold abnimmt.

Auch in der Anlageklasse Immobilien liegen viele Chancen, jedoch auch einige Risiken, da die Pandemie zu deutlichen Veränderungen im Immobilienbereich geführt hat. Aber auch wenn die Menschen vermutlich künftig öfter im Homeoffice oder mobil arbeiten, der Shift der deutschen Wirtschaft hin zu mehr Dienstleistungen und weniger Industrie ist nicht aufzuhalten. Entsprechend dürfte der Bedarf an Büroflächen ebenso wie die Nachfrage nach Lagerflächen weiter steigen. Letztlich hat sich in der Krise der kurze Weg zum Kunden bewährt.

Der Trend zur Urbanisierung ist trotz der Corona-Krise nicht ausgebremst oder gar umgedreht. Denn unabhängig ob in den Städten oder in ländlichen Regionen, in Deutschland wird noch immer zu wenig gebaut.

Insgesamt deutet vieles darauf hin, dass 2021 ein chancenreiches Jahr wird. An den Aktienmärkten dürfte der Erfolg der Impfkampagnen von zentraler Bedeutung sein. Die Börsen dürften das honorieren und auf eine beschleunigte wirtschaftliche Erholung setzen.

Nachhaltigkeit: Investieren in die Zukunft

Die Buchstaben ESG stehen für das Berücksichtigen von Kriterien aus den Bereichen Umwelt (Environmental), Soziales (Social) und verantwortungsvolle Unternehmensführung (Governance). Der Klimawandel beschäftigt Politik und Wirtschaft. Die Gesellschaft macht Druck, die Regulierung will mehr Nachhaltigkeit, und auch Investoren legen immer mehr Wert darauf.

Die Rettungs- und Fiskalprogramme der Staaten und Notenbanken sind teils an ESG-Kriterien gebunden, der künftige US-Präsident Biden will grüne Energien fördern, und auch China setzt zunehmend auf erneuerbare Energien. Europa ist Vorreiter beim Thema Nachhaltigkeit.

Um ein besseres Chance-Risiko-Profil zu erzielen und damit die Risiken im Portfolio breiter zu streuen, können und wollen wir für unsere Anleger das Thema daher nicht außer Acht lassen.

Nachhaltigkeit bedeutet für die LUNIS AG aber nicht nur die Realisierung des ökonomischen Erfolges, sondern gleichzeitig auch, ökologisch und sozial verantwortlich zu handeln. Als Unternehmen möchten wir einen Beitrag zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften leisten, mit dem Ziel, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels zu verringern. Neben der Beachtung von Nachhaltigkeitszielen in unserer Unternehmensorganisation selbst sehen wir es als unsere Aufgabe an, auch unsere Kunden in der Ausgestaltung der zu uns bestehenden Geschäftsverbindung für Aspekte der Nachhaltigkeit zu sensibilisieren.

Wir bieten unseren Kunden seit jeher die Möglichkeit, Nachhaltigkeitskriterien in ihren Mandatsstrategien zu implementieren und sind somit für die Zukunft auch in diesem Bereich gut aufgestellt.

Im Rahmen des Investmentprozesses unserer Vermögensverwaltung und in unserer Anlageberatung beziehen wir in den nachhaltigen Mandaten Nachhaltigkeitsrisiken ein. Als Nachhaltigkeitsrisiko definieren wir Umweltbedingungen, soziale Verwerfungen und/​oder eine schlechte Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell negative Auswirkungen auf den Wert der Anlagen und Vermögenswerte unserer Kunden haben können.

Die geplante Entwicklung der LUNIS AG auf Basis der Planzahlen

Insgesamt blickt die LUNIS AG wie viele Vermögensverwalter optimistisch ins kommende Jahr. Unsere Unternehmensplanung basiert daher auf der Erwartung einer insgesamt positiven Entwicklung der globalen Aktienmärkte mit positiven Effekten für unser Land.

Unsere Planzahlen, die aufgrund der aktuellen Rahmenbedingungen eng überwacht werden, ergeben für die Prognosejahre 2021 und 2022 folgendes Bild:

Die Erträge im Bereich unseres Kerngeschäftes, der Vermögensbetreuung, möchten wir ebenso wie die Erträge aus dem Bereich Private Equity in den Prognosejahren signifikant weiter ausbauen. Bei entsprechend positiver Entwicklung der Märkte sollten unsere Fonds zukünftig einen entsprechenden Beitrag zu unserem Gesamtergebnis leisten.

Um trotz anspruchsvoller Rahmenbedingungen auch in 2021 unser positives Ergebnis weiter auszubauen, ist ein weiterhin konsequentes Kostenmanagement unabdingbar.

Wesentliche Kostenpositionen sind dabei die Personal- sowie die Gebäudekosten.

Durch die Gewinnung neuer Mitarbeiter für unsere Standorte Frankfurt, Hamburg und Stuttgart sowie das angedachte weitere Personalwachstum liegen die Kosten für das Jahr 2021 höher als in 2020. Dies wird sich aufgrund des auch für die Folgejahre angestrebten Wachstums – sowohl organisch wie auch anorganisch – im Jahr 2022 weiter fortsetzen. Wichtig war uns vor diesem Hintergrund auch die Stärkung der Ressourcen im Bereich Legal & Compliance, um für das zukünftige Wachstum mit entsprechendem Inhouse-Know-how gerüstet zu sein.

Bei den Gebäudekosten ergeben sich durch die Umzüge der Niederlassungen Hamburg und Berlin, sowie die Veränderung der Mietfläche in München entsprechende Reduktionen, die sich ab 2021 erstmals bemerkbar machen.

Die Entwicklung der sonstigen V erwaltungsaufwendungen geht aufgrund der geplanten positiven Geschäftsentwicklung in 2020 ff. mit einer deutlichen Steigerung der Beiträge bei der EdW einher (2021: ca. TEUR 82; 2022: Steigerung um weitere ca. 40%).Als Wertpapierhandelsunternehmen sind wir der EdW seit Gründung unseres Unternehmens als beitragspflichtiges Mitglied angeschlossen.

Weiterhin investieren wir in eine zukunftsfähige IT-Infrastruktur (für die Jahre 2021 und 2022 jeweils) sowie in zukunftsorientierte Projekte.

Fazit

Angesichts der beschriebenen Rahmenbedingungen bestehen unverändert Risiken für die Wirtschaft und die Finanzmärkte, die sich auf die Ertragslage der LUNIS AG niederschlagen können.

Chancen für eine bessere Ertragslage sehen wir dann, wenn die Wirtschaftsentwicklung wider Erwarten freundlicher ausfällt, als im erwarteten Konjunkturszenario unterstellt wird.

Risiken für die Ertragslage bestehen dann, wenn es nicht gelingen sollte, die Pandemie zu managen und die Staatshaushalte weltweit aber auch innerhalb des Euroraums nachhaltig zu stabilisieren und/​ oder die eingeleiteten Maßnahmen dazu führen, dass sich diese negativ auf die konjunkturelle Entwicklung auswirken.

Die Entwicklung an den Kapitalmärkten wird bei weiter steigenden Kursen positive Effekte für unser Geschäftsmodell der Vermögensverwaltung und -beratung haben. Korrekturen in den letzten Jahren wie auch das aktuelle Börsengeschehen zeigen aber auch die Anfälligkeit und die daraus resultierenden negativen Einflüsse auf unsere Ertragslage.

Die Verbreitung und die Auswirkungen des Coronavirus SARS-CoV-2 sowie die schwer prognostizierbaren wirtschaftlichen Auswirkungen auf Unternehmen infolge von Produktionseinschränkungen, Kurzarbeit und Insolvenzen können dazu führen, dass sich die Annahmen, die unserer vorstehenden Prognoseberechnung zu Grunde liegen, nicht als zutreffend erweisen.

Fehlende Investitionsbereitschaft unserer Kunden und/​oder fehlende Investitionsmöglichkeiten aufgrund von Verschiebungen der in 2021 geplanten Fundraising-Maßnahmen unserer Partner im Bereich Private Equity können negative Auswirkungen auf unsere Ertragslage zur Folge haben.

Mit Sicherheit ist zu erwarten, dass die negativen Folgen für die Wirtschaftsleistung der Unternehmen umso stärker sind, je länger die Pandemie anhält. Die weitere Entwicklung wird daher intensiv beobachtet, um bei Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage unseres Unternehmens frühzeitig Maßnahmen ergreifen zu können.

Die derzeitige Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie unsere Risikotragfähigkeit ermöglicht es uns aber, diese ggf. notwendigen Maßnahmen mit dem nötigen zeitlichen Vorlauf einzuleiten.

Mit Blick auf die dargestellten Rahmenbedingungen bleibt unser übergeordnetes und langfristiges Ziel die nachhaltige Sicherung der Zukunftsfähigkeit unseres Unternehmens. Zentrale Bedeutung für diese Zukunftsfähigkeit ist ein ausreichendes Eigenkapital. Auch für die beiden kommenden Jahre planen wir eine Stärkung des Eigenkapitals durch eine kontinuierliche, dem Geschäftswachstum angemessene Rücklagenbildung.

Zum nachhaltigen Ausbau unseres Kundenportfolios und zur Ausschöpfung von Marktpotenzialen werden wir auch weiterhin gezielt in Maßnahmen zur Gewinnung neuer Kunden investieren und gleichzeitig auf eine kontinuierliche Erhöhung der Wirtschaftlichkeit des Kundengeschäfts achten.

Die LUNIS AG hat sich mittlerweile erfolgreich als Vermögensverwalter von signifikanter Größe etabliert, der sowohl von potenziellen Kunden, Mitarbeitern wie auch Mitbewerbern wahrgenommen wird. Dies zeigt nicht zuletzt die steigende Anzahl von Bewerberanfragen wie auch das Interesse von Mitbewerbern an Kooperationen bis hin zum Verkauf ihrer Unternehmensanteile.

Durch die Erweiterung des Dienstleistungsspektrums im Bereich der Darlehensvermittlung wie auch durch die Auflage der LUNIS Fonds durch die Ampega bietet die LUNIS AG zusammen mit den bereits bestehenden qualitativ hochwertigen Anlagemöglichkeiten in der klassischen Vermögensberatung und -verwaltung sowie insbesondere auch im Bereich Private Equity ein attraktives Anlageuniversum für ein anspruchsvolles Kundenklientel.

Die Dienstleistungen und Services der LUNIS AG für vermögende Privat- und Unternehmenskunden wurden im Jahr 2020 von unabhängigen Testorganisationen mehrfach ausgezeichnet (u.a. Private Banker, F.A.Z.-Institut, Citywire Wealth, Elite Report).

Mit den zusätzlichen Bausteinen in der Dienstleistungspalette können weitere Ertragsquellen zum nachhaltigen Ausbau und der Festigung der erfolgreichen Positionierung der LUNIS AG unter den führenden Vermögensverwaltern in Deutschland erschlossen werden.

Bestandsgefährdende Risiken, die einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage hätten, sind derzeit nicht erkennbar.

 

Frankfurt am Main, 7. Mai 2021

Lunis Vermögensmanagement AG

Der Vorstand

gez.

Andreas Brandt, Vorstandsvorsitzender

Ulrike Zander, Mitglied des Vorstandes

Bilanz

Aktiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
3. Forderungen an Kreditinstitute 2.419.634,07 1.558.463,81
a) täglich fällig 2.364.320,04 1.476.766,28
b) andere Forderungen 55.314,03 81.697,53
4. Forderungen an Kunden 4.330.705,01 4.679.583,21
11. Immaterielle Anlagewerte 60.533,00 72.151,00
b) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 60.533,00 72.151,00
12. Sachanlagen 265.789,00 357.976,00
14. Sonstige Vermögensgegenstände 297.907,00 235.685,16
15. Rechnungsabgrenzungsposten 7.425,00 24.284,00
Aktiva 7.381.993,08 6.928.143,18

Passiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
5. Sonstige Verbindlichkeiten 543.251,96 747.291,39
7. Rückstellungen 1.409.250,00 1.439.000,00
c) andere Rückstellungen 1.409.250,00 1.439.000,00
12. Eigenkapital 5.429.491,12 4.741.851,79
a) Eingefordertes Kapital 6.000.000,00 6.000.000,00
Gezeichnetes Kapital 6.000.000,00 6.000.000,00
b) Kapitalrücklage 6.000.000,00 6.000.000,00
d) Bilanzverlust 6.570.508,88 7.258.148,21
Passiva 7.381.993,08 6.928.143,18

Gewinn- und Verlustrechnung

1.1.2020 – 31.12.2020
EUR
1.1.2019 – 31.12.2019
EUR
5. Provisionserträge 9.539.713,30 10.063.471,79
8. Sonstige betriebliche Erträge 1.431.879,59 174.784,00
10. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen 10.150.888,80 9.774.479,85
a) Personalaufwand 7.047.017,59 6.816.241,25
aa) Löhne und Gehälter 6.533.874,55 6.319.649,03
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung 513.143,04 496.592,22
b) andere Verwaltungsaufwendungen 3.103.871,21 2.958.238,60
11. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen 130.625,76 135.075,91
12. Sonstige betriebliche Aufwendungen 2.439,00 1.052,00
19. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 687.639,33 327.648,03
27. Jahresüberschuss 687.639,33 327.648,03
28. Gewinn- /​ Verlustvortrag aus dem Vorjahr -7.258.148,21 -7.585.796,24
34. Bilanzverlust 6.570.508,88 7.258.148,21

Anhangangaben

Anhang für das Geschäftsjahr 2020

1. Rechnungslegungsgrundsätze

1.1 Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht

Firma: Lunis Vermögensmanagement AG

Firmensitz laut Registergericht: Frankfurt am Main

Registergericht: Frankfurt am Main, HRB 107 843

1.2 Grundsätze zum Jahresabschluss

Die Lunis Vermögensmanagement AG (kurz: LUNIS AG), Frankfurt am Main, ist ein Finanzdienstleistungsinstitut nach § 1 Abs. 1a Kreditwesengesetz (KWG). Sie stellt den Jahresabschluss nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), insbesondere nach den ergänzenden Vorschriften für Kreditinstitute (§§ 340 bis 340k HGB), den aktienrechtlichen Vorschriften sowie der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute (RechKredV) auf.

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt entsprechend § 2 RechKredV nach Formblatt 1 und 3 (Staffelform)

Soweit Wahlrechte bestehen, Angaben entweder in der Bilanz oder im Anhang zu machen, sind diese in dem Anhang aufgenommen.

1.3 Bilanzierungs- und Bewertungsmthoden sowie Bilanzierungsänderungen

Barreserve und Forderungen an Kreditinstitute

Die Barreserve und die Forderungen an Kreditinstitute sind zum Nominalwert ausgewiesen.

Forderungen an Kunden und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen an Kunden sowie sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Forderungen in Fremdwährung wurden mit dem Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet.

Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen

Die entgeltlich erworbenen immateriellen Anlagewerte und Sachanlagen sind zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet.

Die Abschreibungen werden linear über die handelsrechtlich betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei bis 12 Jahren vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden in voller Höhe als Aufwand erfasst bzw. abgeschrieben, sofern die Anschaffungs- oder Herstellkosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut EUR 800,00 nicht übersteigen.

Rechnungsabgrenzungsposten

Unter „Rechnungsabgrenzungsposten“ werden alle Zahlungsausgänge erfasst, die sich auf eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag beziehen.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet.

Rückstellungen

Die Rückstellungen werden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt und alle erkennbare Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

2. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

2.1 Forderungen mit Restlaufzeiten

Die Posten Forderungen an Kreditinstitute – täglich fällig – enthält Forderungen aus Bankgeschäften (Kontokorrent- und Tagesgeldkonten).

Die anderen Forderungen betreffen ein verpfändetes Kontokorrentkonto für Mietavale. Die Restlaufzeiten wurden auf täglich fällig reduziert.

Alle Forderungen an Kunden haben eine Restlaufzeit bis drei Monate.

Es bestehen am Bilanzstichtag Forderungen an Kunden in fremder Währung (USD) über TEUR 380.

Die Forderungen an Kunden in Höhe von TEUR 4.331 (Vj. TEUR 4.680) resultieren im Wesentlichen aus Forderungen an Privatkunden (TEUR 2.878) sowie Provisionsforderungen an institutionelle Geschäftspartner (TEUR 1.453). Die Forderungen beinhalten vorwiegend Leistungen für Vermögensverwaltung sowie Vermittlungen.

2.2 Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen

Das Anlagevermögen hat sich wie folgt entwickelt:

Bezeichnung Entwicklung Stand zum 01.01.2020
EUR
Zugang Abgang
EUR
Umbuchung
EUR
Abschreibung Zuschreibung
EUR
Stand zum 31.12.2020
EUR
Immaterielle Anlagewerte
Entgeltlich erworbene Konzessionen, Rechte Ansch-/​Herst-K 5.350,00 5.350,00
Abschreibung 0,00 0,00
Buchwerte 5.350,00 5.350,00
EDV-Software Ansch-/​Herst-K 128.624,18 13.500,00 142.124,18
Abschreibung 61.823,18 25.118,00 86.941,18
Buchwerte 66.801,00 13.500,00 25.118,00 55.183,00
Summe immaterielle Anlagenwerte Buchwert 60.533,00
Sachanlagen
Büroeinrichtung Ansch-/​Herst-K 579.135,13 1.547,41 580.682,54
Abschreibung 227.321,13 96.964,41 322.285,54
Buchwerte 351.814,00 1.547,41 94.964,41 258.397,00
Geringwertige Wirtschaftsgüter Ansch-/​Herst-K 14.102,54 2.894,00 16.996,54
Abschreibung 14.102,54 2.894,00 16.996,54
Buchwerte 0,00 2.894,00 2.894,00 0,00
Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstatt. Ansch.-/​Herst-K 8.221,50 8.880,35 17.101,85
Abschreibung 2.059,50 7.650,35 9.709,85
Buchwerte 6.162,00 8.880,35 7.650,35 7.392,00
Summe Sachanlagen Buchwerte 265.789,00
Ansch-Herst-K 735.433,35 26.821,76 762.255,11
Abschreibung 305.306,35 130.626,76 435.933,11
Summe gesamtes Anlagevermögen Buchwerte 430.127,00 26.821,76 130.626,76 326.322,00

2.3 Sonstige Vermögensgegenstände

Von den sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 298 (Vj. TEUR 236) entfällt der wesentliche Teil in Höhe von TEUR 285 auf Mietkautionskonten, die auf den Namen des Vermieters ausgestellt sind.

2.4 Sonstige Verbindlichkeiten

Die sonstigen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:

31.12.2020 TEUR
Steuern und Abgaben 208
Lohn- und Kirchensteuer 142
Lieferungen und Leistungen 115
Sonstige 78
Gesamt 543

Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu drei Monaten.

2.5 Andere Rückstellungen

Die anderen Rückstellungen in Höhe von TEUR 1.409 (Vj. TEUR 1.439) entfallen im Wesentlichen auf Bonusrückstellungen sowie für Pflichtbeiträge, Aufsichtsratsvergütung, Jahresabschlusserstellung und Prüfung.

2.6 Eigenkapital

Das zum 31. Dezember 2020 ausgewiesene Grundkapital beträgt EUR 6.000.000,00 (Vj. TEUR 6.000) und ist 6.000.000 nennwertlose Stückaktien eingeteilt. Die Aktien lauten auf den Namen der Aktionäre. Die Aktien dürfen nur mit Zustimmung der Gesellschaft übertragen werden.

Die JCF IV Europe S.a.r.l., Luxemburg ist an der LUNIS AG mehrheitlich beteiligt.

In der ordentlichen Hauptversammlung vom 29. Mai 2020 wurde der vom Aufsichtsrat gebilligte und damit festgestellte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 zur Kenntnis genommen. Der Jahresüberschuss zum 31. Dezember 2019 in Höhe von EUR 327.648,03 wurde auf neue Rechnung vorgetragen.

2.7 Provisionserträge

Von den Provisionserträgen in Höhe von TEUR 9.540 (Vj. TEUR 10.063) resultieren TEUR 2.568 aus der Finanzportfolioverwaltung sowie TEUR 6.972 aus der Anlageberatung.

Eine Aufgliederung in geographische Märkte ist nicht erforderlich, da nahezu alle Kunden inländische Kunden sind.

2.8 Sonstige betriebliche Erträge

In den sonstigen betrieblichen Erträgen in Höhe von TEUR 1.432 (Vj. TEUR 175) sind Erträge aus nicht genehmigungspflichtigem Geschäft in Höhe von TEUR 1.269 (Vj. TEUR 301) enthalten, die im Vorjahr in den Provisionserträgen ausgewiesen wurden. Außerdem sind hier Erträge aus der Verrechnng von Sachbezügen (TEUR 118), aus der Auflösung von Rückstellungen (TEUR 30) sowie aus den periodenfremden Erträgen (TEUR 13) enthalten.

2.9 Sonstige Verwaltungsaufwendungen

Hier sind Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 39 enthalten.

3. Sonstige Angaben

3.1 Personal

Im Jahresdurchschnitt wurden neben den zwei Mitgliedern des Vorstandes (im Vorjahr 2) 35 Mitarbeiter (im Vorjahr 35) beschäftigt.

Zum 31. Dezember 2020 waren 37 Mitarbeiter beschäftigt, davon zwei Vorständen und fünf Niederlassungsleiter.

3.2 Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Am Bilanzstichtag bestanden keine gem. § 251 i.V.m. § 268 Abs. 7 HGB angabepflichtigen Haftungsverhältnisse.

Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte, deren Angabe für die Beurteilung der Finanzlage notwendig wäre (§ 285 Nr. 3 HGB), sind keine vorhanden.

Am Bilanzstichtag bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen in Höhe von TEUR 2.015. Davon beeinflussen TEUR 827 die Finanzlage in 2021 und TEUR 1.188 entfallen auf die Jahre 2022 – 2024.

Für die LUNIS AG bestehen Mietkautionen in Höhe von TEUR 285, die auf Treuhandkonten der jeweiligen Vermieter eingezahlt sind.

3.3 Organe

Vorstand

Zur Führung der Geschäfte waren im Jahr 2020 Herr Andreas Brandt und Frau Ulrike Zander, geb. Gratsch mit folgenden Zuständigen befugt.

Gesamtvorstand:

Geschäftsführung und Vertretung, Geschäftsorganisation allgemein, Risk Management, Outsourcing, PR/​Kommunikation

Andreas Brandt

Vertrieb, Vorstandsassistenz, Produktmanagement, Investment Office, Marketing

Ulrike Zander

Corporate Secretary, IT/​Organisation, Business & Project Management, Informationssicherheit, Rechnungswesen/​Controlling, Compliane/​Geldwäscheprävention, Risk Management/​Outsourcing, Personal, Interne Revision, Datenschutz

Die Angaben nach § 285 Nr. 9a HGB sind in Anwendung der Schutzklausel nach § 286 Abs. 4 HGB unterblieben.

Aufsichtsrat

Mitglieder des Aufsichtsrat sind:

Dr. Christoph Ludwig (Aufsichtsratsvorsitzender), Steuerberater

Michael Christner (stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender), Kaufmann

Andreas Ritter, Geschäftsführer der Oropos GmbH

Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 betrugen TEUR 40.

3.4 Gesamthonorar des Abschlussprüfers

Das Gesamthonorar des Abschlussprüfers steht zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht fest. Laut Angebot des Wirtschaftsprüfers beträgt das Honorar für die Leistungen im Geschäftsjahr ca. TEUR 31.

Aufgeschlüsselt auf die einzelnen Leistungsbausteine ergeben sich folgende Beträge:

a. Abschlussprüfungsleistungen TEUR 20

b. Andere Bestätigungsleistungen TEUR 10

c. Steuerberatungsleistungen TEUR 0

d. Sonstige Leistungen TEUR 1

3.5 Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres

Bisher hatte die Pandemie keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens- Finanz- und Ertragslage der LUNIS AG. Corona-bedingte Abflüsse von Kundengeldern waren nicht zu verzeichnen.

Gleichwohl ist der wirtschaftliche Erfolg unseres Unternehmens eng an das Marktgeschehen gekoppelt. Derzeit lässt sich das Ausmaß der Pandemie unverändert schwer abschätzen, da noch sehr große Unsicherheiten über den weiteren Verlauf bestehen. Inwieweit die aktuell eingeleiteten Lockerungsmaßnahmen aufrechterhalten werden können, bleibt abzuwarten

Darüber hinaus sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres im Sinne des § 285 Nr. 33 HGB eingetreten.

3.6 Ergebnisverwendungsvorschlag

Der Vorstand plant in der nächsten Hauptversammlung vorzuschlagen, den Jahresüberschuss (EUR 687.639,33) auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Frankfurt am Main, 7. Mai 2021

Lunis Vermögensmanagement AG

Der Vorstand

gez.

Andreas Brandt, Vorstandsvorsitzender

Ulrike Zander Mitglied des Vorstandes

Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 01. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020

der Lunis Vermögensmanagement AG

Der Aufsichtsrat der Lunis Vermögensmanagement AG (nachfolgend Gesellschaft) hat in 2020 die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Er hat den Vorstand bei der Leitung der Gesellschaft regelmäßig beraten und dessen Tätigkeit sorgfältig überwacht. In allen Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für die Gesellschaft war der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden.

Der Vorstand hat den Aufsichtsrat im Berichtszeitraum umfassend über die Geschäftsentwicklung, die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft und der einzelnen Geschäftsbereiche sowie über die Finanz- und Investitionsplanung informiert. Des Weiteren hat sich der Aufsichtsratsvorsitzende in Einzelgesprächen laufend vom Vorstand über wesentliche Entwicklungen und Entscheidungen unterrichten lassen.

Der Abschlussprüfer Frankfurt Finance Audit GmbH, Martin Schliemann, hat den Jahresabschluss zum 31.12.2020 unter Beachtung der entsprechenden gesetzlichen Vorschriften geprüft.

Dieser Jahresabschluss hat dem Aufsichtsrat vorgelegen und wurde in der Sitzung am 28.05.2021 vom Aufsichtsrat und Vorstand erörtert und sämtliche Fragen des Aufsichtsrates eingehend beantwortet. Einwendungen gegen den aufgestellten Jahresabschluss hat der Aufsichtsrat nicht festgestellt und somit nicht erhoben. Damit ist der aufgestellte Jahresabschluss der Lunis Vermögensmanagement AG und der Vorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2020 geprüft und vom Aufsichtsrat gebilligt. Der aufgestellte Jahresabschluss zum 31.12.2020 der Lunis Vermögensmanagement AG ist damit festgestellt.

Interessenkonflikte der Aufsichtsratsmitglieder im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit als Mitglieder des Aufsichtsrates sind nicht aufgetreten.

Im Berichtszeitraum hat es in der Zusammensetzung des Aufsichtsrates keine personellen Änderungen gegeben.

 

Für das Geschäftsjahr 2020:

vorgetragen durch:

Dr. Christoph Ludwig, Vorsitzender des Aufsichtsrates

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 07.05.2021 festgestellt.

Berichtsprüfung

Nach dem Ergebnis unserer Prüfung haben wir dem Jahresabschluss und dem Lagebericht der Lunis Vermögensmanagement AG, Frankfurt am Main, zum 31. Dezember 2020 den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:

„BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Lunis Vermögensmanagement AG, Frankfurt am Main

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Lunis Vermögensmanagement AG, Frankfurt am Main (im Folgenden „Gesellschaft“) – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Gesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.“

 

Frankfurt am Main, 14. Mai 2021

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

FFA Frankfurt Finance Audit GmbH

Schliemann, Wirtschaftsprüfer

 

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