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Billigstrom Anbieter

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Eine Riege besonders preiswerter Versorger schiebt sich bei Vergleichsrechnern im Internet häufig auf die Spitzenplätze. Dabei bescheren gerade Schnäppchenanbieter den Verbrauchern viele Probleme.
Hohe Rechnungen, steigende Preise – immer mehr Kunden wollen ihren Strom- oder Gaslieferanten wechseln. Dabei haben sie die Qual der Wahl: Bundesweit gibt es mehr als 1.000 Versorger. Viele von ihnen werben auch noch mit zig unterschiedlichen Tarifen und Staffeln um Kundschaft. Um sich einen Überblick zu verschaffen, nutzen Verbraucher Vergleichsportale im Internet. Über solche Strom- und Gaspreisrechner kann sich jeder für seinen Wohnort und Energiebedarf informieren, wie die Preise der verschiedenen Unternehmen sind.

Tabelle Strom Discounter

Wettbewerb auf dem Strommarkt ist erfreulich, Ersparnisse für Kunden sind es auch. Doch allzu günstige Preise locken zwar viele Kunden an, erweisen sich für die Anbieter aber als riskantes Geschäftsmodell – wie die Insolvenzen der Stromanbieter Teldafax und Flexstrom gezeigt haben. „Viele Billigstromanbieter machen im ersten Vertragsjahr keinen Gewinn“, analysierten Unternehmensberater von A.T. Kearney in einer Marktstudie vom Dezember 2012 und bezeichneten solche Versorger als „Discounter“.

Stromdiscounter

Extrem niedrige Strompreise, unter Umständen gepaart mit der Auszahlung eines Neukunden-Bonus nach dem ersten Vertragsjahr, zwingen die Stromdiscounter, das Geld später wieder hereinzuholen. Dabei bedienen sie sich verschiedener Methoden (siehe Kasten, die dargestellten Methoden sind sicher nicht abschließend und nicht jede Methode wird von jedem Unternehmen angewandt), die bei der Verbraucherzentrale immer wieder Anlass für Kundenbeschwerden und -kritik sind. Mal werden Rechnungen nicht korrekt erstellt oder die Preise nach Ende der Vertragskaufzeit drastisch erhöht, mal wird ein zugesagter Bonus verweigert oder ein nicht verbrauchtes Guthaben einbehalten bzw. mit künftigen Abschlägen verrechnet. Andere machen unzufriedenen Kunden den Absprung schwer. Sie verschweigen zum Beispiel das gesetzliche Kündigungsrecht bei Preiserhöhungen oder verweigern es dem Kunden sogar.

  • Methode eins: Im Voraus kassieren, etwa quartalsweise oder jährlich. Damit finanzieren einige Anbieter offenbar den teuren Kundenfang. Ein steter Strom von Neukunden, die sofort zahlen, spült ständig frisches Geld in die Kasse. Nachteil für die Verbraucher: Steigen sie im Streit aus den Verträgen aus, oder kann der Versorger nicht mehr liefern, sind Rückerstattungen fraglich. Diese Methode ist jedoch auf dem Rückzug, da viele Verbraucher inzwischen solchen Tarifen nicht mehr vertrauen. Angesichts der Insolvenzen von Billigstromanbietern zeigen viele Verbraucher Angeboten mit Vorauskasse inzwischen bereits die kalte Schulter.
  • Methode zwei: Hohe Zusatzzahlungen von Kunden fordern, wenn sie mehr verbrauchen als die für den so genannten „Pakettarif“ geltende Liefermenge. Pakettarife, die für bestimmte Abnahmemengen einen Pauschalpreis festlegen, wirken oft günstig, können für Kunden aber teuer werden. Zum Beispiel dann, wenn sie weniger verbrauchen – und trotzdem das volle Paket zahlen müssen. Stellen Kunden nach der Jahresabrechnung fest, dass ihr Verbrauch erheblich von der Paketmenge abweicht, ist es für einen Tarifwechsel oft zu spät, so dass sie auch bei einer Vertragsverlängerung um ein weiteres Jahr wieder draufzahlen.
  • Methode drei: Preise drastisch erhöhen, etwa bald nach Vertragsabschluss oder nach dem ersten Jahr, und auf die Trägheit der Kunden hoffen. Wollen die aber raus aus dem Vertrag, macht so mancher Discounter den Ausstieg schwer. Bei Strompreiserhöhungen aufgrund gestiegener EEG-Umlage wird den Kunden zum Beispiel das Sonder-Kündigungsrecht verweigert.
  • Methode vier: Einen versprochenen Bonus verweigern. Wehren sich Kunden zum Beispiel gegen intransparente Rechnungen oder unberechtigte Abbuchungen, wird ihnen dies als Vertragsverstoß ausgelegt, der dann laut Kleingedrucktem den Bonus verfallen lässt.
  • Methode fünf: Fällige Abrechnungen verzögern und Guthaben aus Rechnungen verspätet auszahlen. Manchmal werden Guthaben auch mit den nächsten Abschlägen verrechnet, statt sie – wie gesetzlich vorgeschrieben – unverzüglich zu erstatten.
  • Methode sechs: In der Jahresrechnung überhöhte Abschläge für den nächsten Zeitraum festlegen, obwohl der Verbrauch erheblich niedriger ist, als ursprünglich angenommen. Das spült Geld in die Kasse der Anbieter und die Kunden müssen schauen, wie sie anschließend an ihr Guthaben kommen. Zeitweilig verbreitet: Abschläge während des laufenden Abrechnungszeitraumes ohne stichhaltigen Grund erhöhen.
  • Methode sieben: Verträge über unerlaubte Telefonwerbung oder im Wege von Haustürgeschäften abschließen und durch den Überrumpelungseffekt verhindern, dass Verbraucher verschiedene Anbieter und Tarife vergleichen können.

Online-Tarifrechner: Preisvergleich mit Risiken

 

Wer Strom- und Gaspreise vergleichen will, nutzt vielfach Portale im Internet: Mit Hilfe von Tarifrechnern bieten diese den meist kostenlosen Service, sich unter Eingabe des Wohnorts und des individuellen Strom- oder Gasverbrauchs über die Angebote verschiedener Unternehmen zu informieren. Selbst wenn die Vergleichsrechner umsichtig angewendet werden, also Angebote mit Paketpreisen, Vorauskasse oder Bonus bei der Tarifabfrage gar nicht erst einbezogen sind, listen die Tarifrechner die Discounter meist auf den vorderen Plätzen. Für Kunden, die ausschließlich auf den Preis schauen, kann das Ranking somit zur Wahl eines Anbieters mit zweifelhaften Geschäftspraktiken führen.

Zu beachten ist: Auch wenn Tarifrechner ihre Dienste meist kostenlos anbieten, handelt es sich um gewerbliche Unternehmen. Die meisten Tarifrechner im Internet arbeiten auf Basis von Vermittlungsprovisionen und/oder Werbung, stellen aber ihr Geschäftsmodell nicht transparent dar. Damit kann nicht beurteilt werden, ob die Vergleichsportale wirklich unabhängig arbeiten. Es ist daher sinnvoll, vor einem Wechsel des Anbieters mehrere Tarifrechner zu nutzen und deren Ergebnisse zu vergleichen.
Quelle:VZ BW

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