Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass unbekannte Dritte, die unter „Binance Deutschland GmbH & Co. KG“ bzw. „Binance.GmbH“, „Binance-de.com“ oder „Binance.com“ auftreten und Verbraucherinnen und Verbrauchern Geschäfte in Kryptowerten anbieten, keine Erlaubnis nach dem KWG bzw. dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) zum Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzen.
Die unbekannten Täter versuchen, Verbraucher dazu zu bringen, auf Grundlage einer „Rechnung zur Kontoauflösung“ Einzahlungen für eine vorab zu zahlenden „Kapitalertragsteuer“ zu tätigen. Dadurch sollen sie die Auszahlung vermeintlicher Gewinne erreichen oder Schäden ausgleichen, die ihnen zuvor bei Investitionen auf betrügerischen Handelsplattformen entstanden seien. Die entsprechenden E-Mails und Anrufe sind nicht der Binance Deutschland GmbH & Co. KG, Hannover, zuzurechnen.
Regelmäßig wollen die Täter mit Fernwartungssoftware wie etwa AnyDesk oder TeamViewer auf die Rechner der Verbraucher zugreifen. Das sollten sie auf keinen Fall zulassen.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG oder WpIG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
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