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Bingen am Rhein das Bergfürst Crowdinvesting Angebot mit Totalverlustrisiko von Carat Wohnbau GmbH

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Es ist natürlich wieder ein Investment mit dem Risiko eines Totalverlustes für den Anleger, der sich an dem Investment „Bingen am Rhein“ beteiligt. Im übertragenen Sinne könnte man auch sagen: „Da könnten die Mäuse ja dann auch mal weg sein“.

Nun gut, hoffen wir einmal, dass das Investment für die Kleinanleger funktioniert. Riskant finden wir das Investment auch deshalb, weil man im Vermögensanlagen Informations Blatt nachfolgenden Hinweis findet: „Der auf Grundlage des letzten aufgestellten Jahresabschlusses für das Kalenderjahr 2016 berechnete Verschuldungsgrad der Emittentin beträgt 2.899,95 %.“

Natürlich muss jeder Anleger für sich entscheiden, ob er hier ein Investment tätigen will. Zumindest gut überlegen sollten Sie sich das aber bitte dann doch. Hier die Werbung von BERGFÜRST zu dem aktuellen  Projekt „Bingen am Rhein“:

„Sehr geehrter Herr XXX,

wir freuen uns, Ihnen unser nächstes Projekt in der Metropolregion Rhein-Main vorstellen zu dürfen!

„Bingen am Rhein“

Heute startet auf BERGFÜRST die nächste Emission in der Stadt mit dem sagenumwobenem Mäuseturm. Im Rahmen des schon fortgeschrittenen Neubauprojekts werden zwei moderne Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 32 Wohneinheiten, sowie ein Doppelhaus in Bingen-Büdesheim errichtet. Beide Doppelhaushälften und 26 der 32 Wohneinheiten wurden bereits veräußert, dies entspricht einem Verkaufsstand von 82 %. Darüber hinaus wurden bereits 38 % der Bauarbeiten abgeschlossen.

Die Initiatorin, die Carat Wohnungsbau GmbH, hat in den vergangenen Jahren schon mehr als 20 Neubauprojekte in der Region um Bingen, Mainz und Rüsselsheim am Main erfolgreich realisiert und kann nun auch bei „Bingen am Rhein“ von ihrer umfangreichen Erfahrung vor Ort profitieren.

Der Projektfortschritt, der attraktive Standort sowie die Kompetenz des Teams hinter dem Bauvorhaben machen dieses Angebot zu einer interessanten Anlagemöglichkeit.

Hier die wichtigsten Infos für Sie in der Kurzübersicht:

  • Projektimmobilien: Errichtung von insgesamt 34 Wohneinheiten in zwei modernen Mehrfamilienhäusern und einem Doppelhaus sowie 48 Stellplätzen
  • Feste Verzinsung von 6,4 % p.a. bei einer Laufzeit von 15 Monaten
  • Sicherheit in Form einer Bürgschaft auf erstes Anfordern in Darlehenshöhe nebst Zinsen und Nebenkosten des Gesellschafterehepaares
  • Finanzierungsziel: EUR 750.000
  • Hoher Verkaufsstand & Baufortschritt: Bereits 82 % der Wohneinheiten sind verkauft und rund 38 % der Bauarbeiten abgeschlossen

Gesetzlicher Hinweis gemäß §12 Abs. 2 VermAnlG:

Der Erwerb dieser Vermögensanlagen ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen. Weitere Informationen.

Bitte beachten Sie hierzu unseren Disclaimer, die Risikohinweise und Allgemeinen Geschäftsbedingungen der BERGFÜRST AG (erhältlich auf www.bergfuerst.com).“

Carat Wohnungsbau GmbH

Bingen am Rhein

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

Bilanz

AKTIVA

Gesamtjahr/Stand
Euro
Vorjahr
Euro
A. Anlagevermögen 368,00 998,00
B. Umlaufvermögen 1.514.740,85 1.418.420,98
I. Vorräte 1.173.000,00 1.176.000,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 122.581,62 83.336,73
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 219.159,23 159.084,25
C. Rechnungsabgrenzungsposten 4.778,41 2.975,00
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 439.041,39
Summe Aktiva 1.519.887,26 1.861.435,37

PASSIVA

Gesamtjahr/Stand
Euro
Vorjahr
Euro
A. Eigenkapital 50.663,76 0,00
I. Gezeichnetes Kapital 26.000,00 26.000,00
II. Verlustvortrag -465.041,39 -581.815,24
III. Jahresüberschuss 489.705,15 116.773,85
IV. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 439.041,39
B. Rückstellungen 186.793,06 156.390,00
C. Verbindlichkeiten 1.282.430,44 1.705.045,37
Summe Passiva 1.519.887,26 1.861.435,37

Anhang

1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Die Gesellschaft ist im Handelsregister beim Amtsgericht Mainz unter HRB 5614 eingetragen.

2. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2016 wurden die gesetzlichen Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB beachtet.

Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung. Die Grundsätze der Einzelbewertung und der Unternehmensfortführung, das Vorsichtsprinzip und der Grundsatz der Bewertungsstetigkeit wurden beachtet.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und ggf. ergänzender Vorschriften des GmbH-Gesetzes (GmbHG) und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.

Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen unveränderten, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, ausgewiesen. Die Abschreibungen werden beim beweglichen

Anlagevermögen nach der linearen Methode über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände vorgenommen.

Die in Arbeit befindlichen Baumaßnahmen wurden zu Herstellungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet.

Die Forderungen sowie die Sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bilanziert worden.

Der Ansatz der Guthaben bei Kreditinstituten erfolgte zum Nominalwert.

Das Eigenkapital ist zum Nennwert bewertet.

Allen am Abschlussstichtag bestehenden Risiken, soweit sie bei der Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbar waren, ist durch die Bildung ausreichender Rückstellungen Rechnung getragen. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Bilanzierungswahlrechte für Rückstellungen wurden nicht wahrgenommen.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.

4. Erläuterungen zur Bilanz

Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Laufzeit unter einem Jahr.

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestehen in Höhe von EUR 3.129,64 (im Vorjahr EUR 194.281,30). Diese werden in Höhe von EUR 2.609,45 (im Vorjahr: EUR 130.472,27) unter den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sowie in Höhe von EUR 520,19 (im Vorjahr: EUR 63.809,03) unter den Sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen.

Die Sonstigen Rückstellungen decken alle zum Abschlussstichtag erkennbaren Risiken ab.

Die Verbindlichkeiten haben allesamt eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in voller Höhe durch Grundschulden besichert.

5. Sonstige Angaben

Mitarbeiterzahl

Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 4 Mitarbeiter beschäftigt (§ 285 Nr. 7 HGB).

Geschäftsführer

Einzelvertretungsberechtigter und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreiter Geschäftsführer war im Berichtsjahr Herr Klaus-Peter Endemann, Mainz.

 

Bingen am Rhein, den 27. November 2017

gez. Klaus-Peter Endemann, Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 27. November 2017

 

 

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