Natürlich ist das eine wahre Aussage, denn der Bilanzverlust hat sich insgesamt erneut erhöht. Ob man hier möglicherweise mal nach einem neuen Management Ausschau hält?
Bio-Gate AGNürnbergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Bilanz zum 31. Dezember 2021AKTIVSEITE
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021
Anhang für das Geschäftsjahr 2021der Bio-Gate AGSitz: Nürnberg Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registernummer: HRB 22271 1. Gesetzliche GrundlagenDer Jahresabschluss wurde nach den Bestimmungen der §§ 242 bis 256a und §§ 264 bis 288 HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des Aktiengesetzes aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Es handelt sich um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB. Von der Aufstellung eines Lageberichtes hat die Gesellschaft als kleine Kapitalgesellschaft in Anwendung des § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB abgesehen. Der Jahresabschluss wurde gem, der Vorschrift des § 244 HGB in Euro gebucht und erstellt. Hinsichtlich der Abgrenzung latenter Steuern nach § 274 HGB wurde die Erleichterungsvorschrift des § 274a HGB in Anspruch genommen. 2. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie zum Jahresende 2021 vorhandenen sowie nach der Unternehmensplanung zu generierenden liquiden Mittel sollen auf der Grundlage der aktuellen Unternehmensplanung für das laufende sowie das folgende Geschäftsjahr ausreichen. Somit ist die Finanzierung sichergestellt. Die Unternehmensplanung weist mittelfristig positive Ergebnisbeiträge aus. Der Vorstand geht davon aus, dass die Unternehmensplanung zukünftig erreicht wird. Er ist daher vom Grundsatz der Unternehmensfortführung ausgegangen. Ein deutliches Unterschreiten der Unternehmensplanung würde den Bestand der Gesellschaft gefährden und gegebenenfalls neue Kapitalmaßnahmen erfordern. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 HGB) sind im Rahmen der handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, unter Beachtung ergänzender Vorschriften für Kapitalgesellschaften, angewandt worden und wurden gegenüber dem Vorjahr grundsätzlich beibehalten. Das Prinzip der Darstellungsstetigkeit wurde beachtet. 2.1 Die immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten vermindert um lineare Abschreibungen bewertet. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten werden über drei bis zehn Jahre sowie die selbst geschaffenen gewerblichen Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte über acht Jahre abgeschrieben. Die im Berichtszeitraum angefallenen Herstellungskosten für Entwicklungsprojekte betrugen TEUR 209 und wurden gem, dem Wahlrecht § 248 Abs. 2 HGB aktiviert. Hinsichtlich der Werthaltigkeit geht der Vorstand von zukünftig positiven Ertragserwartungen aus. Eine außerplanmäßige Abschreibung erfolgte insofern nicht. Es ergibt sich zum Bilanzstichtag ein Restbuchwert in Höhe von TEUR 962. 2.2 Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Maschinen und maschinelle Anlagen werden in der Regel über acht bis zwölf, in Ausnahmefällen über fünfzehn Jahre abgeschrieben. Laboreinrichtungen werden über drei bis fünf und Büroeinrichtungen über acht bis fünfzehn Jahre abgeschrieben. Vermögensgegenstände mit einem Wert zwischen EUR 250,00 und EUR 1.000,00 werden in einem GWG-Pool über 5 Jahre abgeschrieben. 2.3 Das Finanzanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten angesetzt. Soweit Abwertungen notwendig waren, wurden die Finanzanlagen mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. 2.4 Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung des niedrigeren beizulegenden Wertes angesetzt. In den Herstellungskosten der unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind Fremdkapitalzinsen enthalten. 2.5 Bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen ist das strenge Niederstwertprinzip beachtet. Sie sind zum Nennwert angesetzt. 2.6 Die liquiden Mittel wurden zu Nennwerten angesetzt. Fremdwährungsguthaben wurden mit dem Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag bewertet. 2.7 Rechnungsabgrenzungsposten wurden mit den Anschaffungskosten bzw. unter Berücksichtigung einer planmäßigen linearen Auflösung angesetzt. 2.8 Das Eigenkapital wurde mit dem Nennwert angesetzt. 2.9 Die sonstigen Rückstellungen sind mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB). Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. 2.10 Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen bilanziert. 2.11 Die Umrechnung von Geschäftsvorfällen in fremder Währung erfolgte bei den Forderungen mit dem Briefkurs am Entstehungstag bzw. mit dem Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag sowie bei den Verbindlichkeiten mit dem Geldkurs am Entstehungstag bzw. dem Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag. 3. Angaben zur Bilanz3.1 Anlagevermögen Die Entwicklung der in der Bilanz erfassten Anlagegegenstände im Jahr 2021 ist in einem gesonderten Anlagespiegel dargestellt. Dieser ist Bestandteil des Anhangs. 3.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 1 (Vj.: TEUR 1) haben eine Restlaufzeit von größer einem Jahr. Sämtliche Forderungen gegen verbundene Unternehmen sowie die restlichen Forderungen haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen, wie im Vorjahr, in voller Höhe Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. 3.3 Liquide Mittel In den liquiden Mitteln werden Fremdwährungskonten in US-Dollar geführt. Diese wurden gem. § 256a HGB mit dem Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag bewertet. 3.4 Rechnungsabgrenzungsposten Der Rechnungsabgrenzungsposten enthält Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit danach darstellen. 3.5 Eigenkapital 3.5.1 Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital (Grundkapital) ist in nennwertlose auf den Inhaber lautende Stackaktien mit einem rechnerischen Nennbetrag von EUR 1,00 je Aktie unterteilt. Sämtliche Aktien sind voll einbezahlt. Jede Stückaktie gewährt ein Stimmrecht in der Hauptversammlung der Gesellschaft und grundsätzlich den gleichen Anteil am Gewinn nach Maßgabe der von der Hauptversammlung beschlossenen Dividendenausschüttung. Aktien besonderer Gattungen existieren nicht. Durch Beschlüsse des Vorstands der Gesellschaft vom 21. Januar 2021 und 26. Januar 2021 und der zustimmenden Beschlüsse des Aufsichtsrats jeweils vom selben Tag wurde das Grundkapital der Gesellschaft unter teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2020 durch die Ausgabe von 686.336 Stückaktien um EUR 686.336,00 auf EUR 7.549.698,00 erhöht. Durch die Ausübung von Aktienoptionen im Geschäftsjahr 2021, wurde das Grundkapital der Gesellschaft insgesamt durch die Ausgabe von 89.718 Stückaktien um EUR 89.718,00 erhöht. Hierbei handelte es sich um Aktienoptionen, die im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2016 ausgegeben wurden und das Grundkapital der Gesellschaft unter teilweiser Ausnutzung des Bedingten Kapitals IX durch Ausgabe von 89.718 Stückaktien um EUR 89.718,00 erhöhten. Das Grundkapital beträgt daher zum 31. Dezember 2021 EUR 7.639.416,00 eingeteilt in 7.639.416 Stückaktien. 3.5.2 Genehmigtes Kapital Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 3. Juli 2020 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 2. Juli 2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrats ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 3.362.791,00 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020). Die neuen Aktien sind grundsätzlich den Aktionären zum Bezug (auch im Wege des mittelbaren Bezugs gemäß § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG) anzubieten. Der Vorstand wurde unter anderem auch ermächtigt, unter bestimmten Voraussetzungen und in definierten Grenzen mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Durch die Beschlüsse des Vorstands der Gesellschaft vom 21. Januar 2021 und 26. Januar 2021 und der zustimmenden Beschlüsse des Aufsichtsrats jeweils vom selben Tag wurde das Grundkapital der Gesellschaft unter teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2020 durch die Ausgabe von 686.336 Stückaktien um EUR 686.336,00 unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG erhöht. Die Eintragung der Kapitalerhöhung im Handelsregister der Gesellschaft erfolgte am 5. Februar 2021. Der Gesamtemissionserlös betrug EUR 2.505.126,40 bei einem börsennahen Ausgabepreis von EUR 3,65 je ausgegebener Aktie. Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 9. Juli 2021 wurde das teilweise ausgenutzte Genehmigte Kapital 2020 aufgehoben und der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 8. Juli 2026 mit Zustimmung des Aufsichtsrats ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 3.774.849,00 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2021). Die neuen Aktien sind grundsätzlich den Aktionären zum Bezug (auch im Wege des mittelbaren Bezugs gemäß § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG) anzubieten. Der Vorstand wurde unter anderem auch ermächtigt, unter bestimmten Voraussetzungen und in definierten Grenzen mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. 3.5.3 Bedingtes Kapital a) Bedingtes Kapital 2014/11 (Bedingtes Kapital VII) Die ordentliche Hauptversammlung vom 23. Mai 2014 beschloss die Schaffung des Bedingten Kapitals 2014/11 (Bedingtes Kapital VII) in Höhe von EUR 348.297,00, weiches durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 9. Juni 2016 auf EUR 222.605,00 reduziert wurde. Im Geschäftsjahr 2020 wurden insgesamt 137.780 Aktienoptionen, die im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2014 ausgegeben wurden, ausgeübt. Hierdurch wurde das Grundkapital der Gesellschaft unter teilweiser Ausnutzung des Bedingten Kapitals 2014/11 (Bedingtes Kapital VII) durch die Ausgabe von 137.780 Stückaktien um EUR 137.780,00 erhöht. Daher beträgt das Bedingte Kapital 2014/11 (Bedingtes Kapital VII) zum 31. Dezember 2021 noch EUR 84.825,00. Das Bedingte Kapital 2014/II (Bedingtes Kapital VII) diente ausschließlich der Erfüllung von Bezugsrechten (Aktienoptionen), die im Rahmen des Bio-Gate Aktienoptionsprogramms 2014 gewährt wurden und die von den Bezugsrechtsinhabern entsprechend der dort aufgeführten Bedingungen ausgeübt werden konnten. Der Ausübungszeitraum des Bio-Gate Aktienoptionsprogramms 2014 ist mittlerweile abgelaufen. b) Bedingtes Kapital 2016/I (Bedingtes Kapital VIII) Die ordentliche Hauptversammlung vom 9. Juni 2016 beschloss die Schaffung des Bedingten Kapitals 2016/I in Höhe von EUR 1.979.330,00. Die Bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Aktien an die Inhaber beziehungsweise Gläubiger von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen. Dafür wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 8. Juni 2021 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber und/oder Namen lautende Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen (bzw. Kombination dieser Instrumente) im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 6.000.000,00 mit einer Laufzeit von längstens zwanzig Jahren auszugeben und den Inhabern beziehungsweise Gläubigern dieser Schuldverschreibungen Wandlungs- beziehungsweise Optionsrechte für auf den Inhaber lautende Stückaktien der Bio-Gate AG mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu EUR 1.979.330,00 nach näherer Maßgabe der Wandel- bzw. Optionsanleihebedingungen zu gewähren. Die Schuldverschreibungen können auch durch unmittelbare oder mittelbare Mehrheitsbeteiligungen der Bio-Gate AG ausgegeben werden. Bis zum Ablauf des Geschäftsjahres 2020 hat die Gesellschaft keine Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen auf Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 9. Juni 2016 begeben. Der Ermächtigungszeitraum des Bedingten Kapitals 2016/1 (Bedingtes Kapital VIII) endete am 8. Juni 2021. c) Bedingtes Kapital 2016/11 (Bedingtes Kapital IX) Die ordentliche Hauptversammlung vom 9. Juni 2016 beschloss die Schaffung des Bedingten Kapitals 2016/II (Bedingtes Kapital IX) in Höhe von EUR 272.227,00, welches durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 3. Juli 2020 auf EUR 162.422,00 reduziert wurde. Im Geschäftsjahr 2021 wurden insgesamt 89.718 Aktionsoptionen, die im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2016 ausgegeben wurden, ausgeübt. Hierdurch wurde das Grundkapital der Gesellschaft unter teilweiser Ausnutzung des Bedingten Kapital 2016/II (Bedingtes Kapital IX) durch die Ausgabe von 89.718 Stückaktien um EUR 89.718,00 erhöht. Das Bedingte Kapital 2016/II (Bedingtes Kapital IX) beträgt derzeit noch EUR 72.404,00. Das Bedingte Kapital 2016/II dient ausschließlich der Erfüllung von Bezugsrechten (Aktienoptionen), die im Rahmen des Bio-Gate Aktienoptionsprogramms 2016 gewährt wurden und die von den Bezugsrechtsinhabern entsprechend der dort aufgeführten Bedingungen ausgeübt werden. Bis zum Ablauf des Geschäftsjahres 2021 wurden 26.406 der im Rahmen des Bio-Gate Aktienoptionsprogramms 2016 gewährten Aktienoptionen noch nicht ausgeübt. d) Bedingtes Kapital 2020/I Die ordentliche Hauptversammlung vom 3. Juli 2020 beschloss die Schaffung des Bedingten Kapitals 2020/I in Höhe von EUR 287.531,00. Das Bedingte Kapital 2020/I dient ausschließlich der Erfüllung von Bezugsrechten (Aktienoptionen), die im Rahmen des Bio-Gate Aktienoptionsprogramms 2020 gewährt werden und die von den Bezugsrechtsinhabern entsprechend der dort aufgeführten Bedingungen ausgeübt werden. Bis zum Ablauf des Geschäftsjahres 2021 hat die Gesellschaft bislang 216.050 Aktienoptionen im Rahmen des Bio-Gate Aktienoptionsprogramms 2021 gewährt. 3.5.4 Kapitalrücklage Durch die Kapitalerhöhung vom 5. Februar 2021 und nach Ausübung der Aktienoptionen im Geschäftsjahr 2021 beläuft sich die Kapitalrücklage im Berichtsjahr 2021 auf EUR 4.493.686,09. 3.5.5 Ausschüttungsgesperrte Beträge Zum Bilanzstichtag sind Beträge in Höhe von TEUR 962 für die Ausschüttung gesperrt, da selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens in diesem Umfang aktiviert wurden. 3.6 Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen setzen sich im Einzelnen wie folgt zusammen:
3.7 Verbindlichkeiten (in TEUR)
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthielten im Vorjahr TEUR 424 für ein Darlehen (inkl. Zinsen). Des Weiteren waren sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 187 TEUR enthalten. Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, enthalten TEUR 412 (Vj.: 75 TEUR) für ein Darlehen (inkl. Zinsen). Im Zuge einer Kapitalerhöhung im Februar 2021 verlor die Syntos Beteiligungs GmbH die Mehrheitsbeteiligung und deshalb wurden die Verbindlichkeiten von Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen (Vj.: TEUR 424) umgegliedert in Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht (TEUR 412). Ebenso verringerte sich der der Anteil der Mountain Technology AG im Zuge dieser Kapitalerhöhung auf unter 20 %. Insofern wurden die Verbindlichkeiten umgegliedert von Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, (Vj.: TEUR 75) zu den sonstigen Verbindlichkeiten (TEUR 62). 4. Sonstige Angaben4.1 Anteile an anderen Unternehmen Die Gesellschaft besitzt zum 31. Dezember 2021 an folgenden Unternehmen mindestens den fünften Teil der Anteile (§ 285 Nr. 11 HGB):
Für die Beseitigung der buchmäßigen Überschuldung der Tochtergesellschaft QualityLabs BT GmbH hat die Bio-Gate AG Rangrücktrittserklärungen in Höhe von EUR 250.000,00 abgegeben. Die bilanzielle Überschuldung der QualityLabs GmbH ist mittlerweile beseitigt. Die Darlehensforderung gegenüber dem Tochterunternehmen beträgt zum Stichtag EUR 215.000. Bezüglich der QualityLabs BT GmbH besteht mit Wirkung zum 1. Januar 2008 ein Ergebnisabführungsvertrag, welcher am 17. April 2008 abgeschlossen wurde. 4.2 Arbeitnehmerzahl Die Gesellschaft beschäftigte incl. der Vorstände im Zeitraum vom 01. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 durchschnittlich 29 Arbeitnehmer. 4.3 Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen im Jahr 2022 finanzielle Verpflichtungen aus Mieten in Höhe von TEUR 208. Die zugrunde liegenden Verträge haben Kündigungsdauern von drei bzw. sechs Monaten zum jeweiligen Monatsende. Die Leasingverpflichtungen stellen sich darüber hinaus, bezogen auf die Gesamtlaufzeit wie folgt dar:
Weitere finanzielle Verpflichtungen aus Lizenzen bestehen i.H.v. TEUR 50. 4.4 Vorstand Vorstandsmitglieder sind
Hinsichtlich der Angabe der Vorstandsbezüge wird von der Erleichterungsvorschrift des § 288 Abs. 1 HGB Gebrauch gemacht. Aufsichtsratsmitglieder sind die Herren
Hinsichtlich der Angabe der Bezüge des Aufsichtsrats wird von der Erleichterungsvorschrift des § 288 Abs. 1 HGB Gebrauch gemacht. 5. NachtragsberichtVorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres/Wichtige Ereignisse nach dem Bilanzstichtag (31.12.2021): Der Ausbruch des Kriegs in der Ukraine hat bislang noch keine Auswirkungen auf die Bio-Gate AG. Inwieweit die globalen Volkswirtschaften im Allgemeinen und Deutschland im Speziellen betroffen sein werden, ist derzeit noch unklar. Allerdings könnten negative Auswirkungen indirekt auch die Bio-Gate AG treffen. Wahrscheinlichkeit und Größenordnung eines solchen Szenarios ist für das Management derzeit jedoch nicht seriös kalkulierbar.
Nürnberg, den 14.03.2022 Bio-Gate AG – Der Vorstand – Marc Lloret-Grau Thomas Konradt |
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