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Biohacks Functional Food SE bald EHTI Eurasia High Technology Industries SE

IO-Images (CC0), Pixabay
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Biohacks Functional Food SE

Frankfurt am Main

ISIN DE000A3DCV25

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir laden Sie ein zur außerordentlichen Hauptversammlung der Biohacks Functional Food SE (nachstehend auch als „Gesellschaft“ bezeichnet) am Dienstag, den 13. Februar 2024, um 11 Uhr in den Räumlichkeiten The Squaire Business Center (Regus), Raum R, 5. Stock, Am Flughafen 12, 60549 am Main.

I. Tagesordnung

1.

Vorlage des Berichts des Verwaltungsrates des Lageberichts sowie des Jahresabschlusses der Biohacks Functional Food SE für das Geschäftsjahr 2022

Der Verwaltungsrat hat den vom Geschäftsführenden Direktor aufgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022 am 29. Dezember 2023 gebilligt. Die vorstehend genannten Unterlagen sind im Internet unter

https:/​/​www.bff-investor.de

veröffentlicht.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des geschäftsführenden Direktors der Biohacks Functional Food SE

Der Verwaltungsrat schlägt vor, dem im Geschäftsjahr 2022 vom 1. Januar 2022 bis zum 20. Dezember 2022 amtierenden Geschäftsführenden Direktor der Biohacks Functional Food SE, Herrn Robert Zeiss, für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.

Der Verwaltungsrat schlägt vor, dem im Geschäftsjahr 2022 vom 20. Dezember 2022 bis zum 31. Dezember 2022 amtierenden Geschäftsführenden Direktor der Biohacks Functional Food SE, Herrn Jochen Heim, für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Mitglieds des Verwaltungsrats der BIOHACKS FUNCTIONAL FOOD SE für das Geschäftsjahr 2022

Der Verwaltungsrat schlägt vor, dem im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitgliedern des Verwaltungsrats der Biohacks Functional Food SE, bestehend aus

Dr. Eva Gattnar

Jochen Heim

Peter Koch

für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Namensänderung der Gesellschaft und Satzungsänderung

Der Verwaltungsrat schlägt vor, den Namen der Gesellschaft von „Biohacks Functional Food SE“ in „EHTI Eurasia High Technology Industries SE“ umzubenennen. Mit dem neuen Namen soll der künftigen Ausrichtung der Gesellschaft als einer Beteiligungsgesellschaft im Bereich der Gewinnung von Mineralien und die Herstellung von Metallen in Kasachstan und anderen Ländern Asiens Rechnung getragen werden.

Die Satzung soll daher wie folgt geändert werden:

„§ 1 Firma, Sitz und Dauer

(1)

Die Firma der Gesellschaft lautet: EHTI Eurasia High Technology Industries SE

(2)

Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Frankfurt am Main.

(3)

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

(4)

Die Gesellschaft verfügt über den Verwaltungsrat, einen oder mehrere Geschäftsführende Direktoren und die Hauptversammlung (monistisches System).“

5.

Beschlussfassung über die Änderung des Unternehmensgegenstandes und Satzungsänderung

Der Verwaltungsrat schlägt vor, den Gegenstand des Unternehmens in Anpassung der Neuausrichtung neu zu fassen und § 2 der Satzung wie folgt zu ändern:

„§ 2
Gegenstand des Unternehmens

Der Gegenstand des Unternehmens besteht in der Beteiligung an Unternehmen, die im Bereich der Gewinnung von Mineralien, der Herstellung von Metallen und seltenen Erden mittels komplexer Verfahren sowie dem Handel dieser Produkte zwischen Europa und Asien tätig sind. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu tätigen, Maßnahmen durchzuführen und sonstige Handlungen vorzunehmen, welche zur Erreichung des Gesellschaftszwecks unmittelbar oder mittelbar erforderlich, geeignet oder dienlich erscheinen. Sie ist insbesondere berechtigt, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu errichten, zu erwerben, zu verwalten und sich an solchen zu beteiligen bzw. solche Beteiligungen zu veräußern, insbesondere auch Beteiligungsgeschäft durchzuführen. Sie ist ferner berechtigt, Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten.“

6.

Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals 2020 und des Genehmigten Kapitals 2022 sowie Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2024 mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss sowie entsprechende Satzungsänderungen

Der Verwaltungsrat ist gemäß § 5 Abs. (1) der Satzung ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 30.11.2025 gegen Bar und/​oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt höchstens um einen Betrag von € 125.000,00 durch Ausgabe von bis zu 125.000 neuen Stückaktien der Gesellschaft zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020).

Der Verwaltungsrat ist gemäß § 5 Abs. (2) der Satzung ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 30. September 2027 gegen Bar- und/​oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt höchstens um einen Betrag von € 12.562.500,00 durch Ausgabe von bis zu 12.562.500 neuen Stückaktien der Gesellschaft zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2022). Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, das Bezugsrecht ganz oder teilweise zu gewähren. Die Gewinnberechtigung der jungen Aktien kann auch bereits laufende Geschäftsjahre vollständig umfassen, solange noch kein Gewinnverwendungsbeschluss für diese Geschäftsjahre gefasst wurde. Über die Ausgabe der neuen Aktien, den Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe entscheidet im Übrigen der Verwaltungsrat.

Um der Gesellschaft größtmögliche Flexibilität einzuräumen, soll das Genehmigte Kapital 2020 und 2022 aufgehoben und durch ein neues auf dem erhöhten Grundkapital aufbauendes Genehmigtes Kapital 2024 ersetzt werden, welches ein größeres Volumen hat.

Der Verwaltungsrat schlägt vor, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

a.)

Soweit die bestehenden Ermächtigungen zur Erhöhung des Grundkapitals Genehmigtes Kapital 2022 und Genehmigtes Kapital 2022 bis zu diesem Zeitpunkt nicht ausgenutzt wurden, werden die Ermächtigungen und die zugehörigen Regelungen in § 5 Absatz (1) und (2) der Satzung mit Wirkung auf die Eintragung des nachfolgend zur Beschlussfassung vorgeschlagenen neuen Genehmigten Kapitals 2023 im Handelsregister aufgehoben.

b.)

Der Verwaltungsrat wird ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 12. Februar 2029 um insgesamt bis zu EUR 25.125.000,00 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/​oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2024). Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Der Verwaltungsrat wird jedoch ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen. Der Ausschluss des Bezugsrechts ist dabei nur in den folgenden Fällen zulässig:

(i)

bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn Aktien der Gesellschaft an der Börse gehandelt werden (regulierter Markt oder Freiverkehr bzw. die Nachfolger dieser Segmente), die ausgegebenen Aktien 10 % des Grundkapitals nicht übersteigen und der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits an der Börse gehandelten Aktien der Gesellschaft gleicher Gattung und Ausstattung nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet und alle eventuellen weiteren Voraussetzungen von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG gewahrt sind. Auf den Betrag von 10 % des Grundkapitals ist der Betrag anzurechnen, der auf Aktien entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zum Zeitpunkt ihrer Ausnutzung aufgrund anderer entsprechender Ermächtigungen unter Ausschluss des Bezugsrechts in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben beziehungsweise veräußert werden, soweit eine derartige Anrechnung gesetzlich geboten ist. Im Sinne dieser Ermächtigung gilt als Ausgabebetrag bei Übernahme der neuen Aktien durch einen Emissionsmittler unter gleichzeitiger Verpflichtung des Emissionsmittlers, die neuen Aktien einem oder mehreren von der Gesellschaft bestimmten Dritten zum Erwerb anzubieten, der Betrag, der von dem oder den Dritten zu zahlen ist;

(ii)

bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, insbesondere zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen und Beteiligungen an Unternehmen, gewerblichen Schutzrechten, wie z.B. Patenten, Marken oder hierauf gerichtete Lizenzen, oder sonstigen Produktrechten oder sonstigen Sacheinlagen, auch Schuldverschreibungen, Wandelschuldverschreibungen und sonstigen Finanzinstrumenten;

(iii)

soweit dies erforderlich ist, um den Inhabern bzw. Gläubigern von Schuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten bzw. -pflichten, die von der Gesellschaft oder ihren Konzerngesellschaften ausgegeben wurden, ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung ihres Options- oder Wandlungsrechts bzw. nach Erfüllung einer Options- bzw. Wandlungspflicht zustünde;

(iv)

für Spitzenbeträge, die infolge des Bezugsverhältnisses entstehen. Der Verwaltungsrat wird ermächtigt, den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die sonstigen Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen. Die neuen Aktien können gemäß § 186 Abs. 5 AktG von einem durch den Verwaltungsrat bestimmten Kreditinstitut oder einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Verwaltungsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem jeweiligen Umfang der Grundkapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital 2023 abzuändern.

c)

Entsprechend wird § 5 Absatz (1) der Satzung wie folgt neu gefasst und § 5 Abs. (2) ersatzlos gestrichen:

„Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 12. Februar 2029 um insgesamt bis zu EUR 25.125.000,00 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/​oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2024). Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Der Verwaltungsrat ist jedoch ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen. Der Ausschluss des Bezugsrechts ist dabei nur in den folgenden Fällen zulässig:

i)

bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn Aktien der Gesellschaft an der Börse gehandelt werden (regulierter Markt oder Freiverkehr bzw. die Nachfolger dieser Segmente), die ausgegebenen Aktien 10 % des Grundkapitals nicht übersteigen und der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits an der Börse gehandelten Aktien der Gesellschaft gleicher Gattung und Ausstattung nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet und alle eventuellen weiteren Voraussetzungen von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG gewahrt sind. Auf den Betrag von 10 % des Grundkapitals ist der Betrag anzurechnen, der auf Aktien entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zum Zeitpunkt ihrer Ausnutzung aufgrund anderer entsprechender Ermächtigungen unter Ausschluss des Bezugsrechts in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben beziehungsweise veräußert werden, soweit eine derartige Anrechnung gesetzlich geboten ist. Im Sinne dieser Ermächtigung gilt als Ausgabebetrag bei Übernahme der neuen Aktien durch einen Emissionsmittler unter gleichzeitiger Verpflichtung des Emissionsmittlers, die neuen Aktien einem oder mehreren von der Gesellschaft bestimmten Dritten zum Erwerb anzubieten, der Betrag, der von dem oder den Dritten zu zahlen ist;

ii)

bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, insbesondere zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen und Beteiligungen an Unternehmen, gewerblichen Schutzrechten, wie z.B. Patenten, Marken oder hierauf gerichtete Lizenzen, oder sonstigen Produktrechten oder sonstigen Sacheinlagen, auch Schuldverschreibungen, Wandelschuldverschreibungen und sonstigen Finanzinstrumenten;

iii)

soweit dies erforderlich ist, um den Inhabern bzw. Gläubigern von Schuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten bzw. -pflichten, die von der Gesellschaft oder ihren Konzerngesellschaften ausgegeben wurden, ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung ihres Options- oder Wandlungsrechts bzw. nach Erfüllung einer Options- bzw. Wandlungspflicht zustünde;

iv)

für Spitzenbeträge, die infolge des Bezugsverhältnisses entstehen. Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die sonstigen Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen. Die neuen Aktien können gemäß § 186 Abs. 5 AktG von einem durch den Verwaltungsrat bestimmten Kreditinstitut oder einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem jeweiligen Umfang der Grundkapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital 2024 abzuändern.“

Der Verwaltungsrat wird angewiesen, die unter lit. a) bis c) gefassten Beschlüsse der Hauptversammlung in der Reihenfolge durch Satzungsänderung im Handelsregister zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden.

7.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023

Der Verwaltungsrat schlägt vor, die M&B Treuhand GmbH, München, Ernsbergerstr. 21, D-81241 München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 zu bestellen.

8.

Festlegung der Anzahl der Verwaltungsratsmitglieder Wahlen zum Verwaltungsrat

Die derzeit amtierenden Mitglieder des Verwaltungsrats haben ihr Amt niedergelegt oder wurden gerichtlich bis zur Hauptversammlung bestellt. Der Verwaltungsrat muss daher auf der anstehenden Hauptversammlung neu gewählt werden.

a.)

Festlegung der Anzahl der Verwaltungsratsmitglieder und der Amtszeit

Gemäß Art. 43 Abs. 2, 3 Satz 1 SE-VO in Verbindung mit §§ 23 Abs. 1, 24 Abs. 1 Halbsatz 1, 28 Abs. 1 SEAG in Verbindung mit § 11 Abs. 1, Satz 1 der Satzung und Abs. 3 der Satzung der Biohacks Functional Food SE besteht der Verwaltungsrat aus der zwischen einer und neun Personen. Die Hauptversammlung vom 26, Oktober 2022 hat die Anzahl der Verwaltungsratsmitglieder auf 3 festgelegt. Die Verwaltungsratsmitglieder, die nicht gleichzeitig geschäftsführende Direktoren der Gesellschaft sind („Nichtgeschäftsführende Verwaltungsratsmitglieder“), müssen immer die Mehrheit der Verwaltungsratsmitglieder stellen.

Der Verwaltungsrat schlägt der Hauptversammlung vor, die Anzahl der Verwaltungsratsmitglieder künftig weiterhin auf 3 Personen festzulegen.

b.)

Festlegung der Amtszeit

Gemäß § 11 Abs. 1, Satz 1 legt die Hauptversammlung die Amtszeit von maximal sechs Jahren ab Bestellung fest.

Der Verwaltungsrat schlägt der Hauptversammlung vor, die Amtszeit mit der Beendigung der Hauptversammlung, die über dessen Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt (das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird dabei nicht mitgerechnet), maximal auf spätestens sechs Jahre nach der Bestellung des jeweiligen Verwaltungsratsmitglieds festzulegen.

c.)

Wahlen zum Verwaltungsrat

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Die Verwaltungsratsmitglieder, die nicht gleichzeitig geschäftsführende Direktoren der Gesellschaft sind („Nichtgeschäftsführende Verwaltungsratsmitglieder“), müssen immer die Mehrheit der Verwaltungsratsmitglieder stellen.

Der Verwaltungsrat schlägt vor, folgende Personen in den Verwaltungsrat zu wählen:

Herrn Bruno Albert Bas, Treuhänder-Wirtschaftsprüfer, Naters, Schweiz

Herr Plamen Petrov Pavlov, Präsident der Bulgarian Gas Asociation, Sofia Bulgarien

Herr Nurzhan Seitzhanov, Direktor Standard Petrolium LLP, Shymkent, Kasachstan

Die Bestellung erfolgt jeweils mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung am 13. Februar 2024.

Kurze Lebensläufe über relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen sowie Angaben zu Mitgliedschaften mit Informationen über wesentliche Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat können für jeden Kandidaten auf der Homepage der Gesellschaft unter

https:/​/​www.bff-investor.de

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 50.250.000 Euro und ist eingeteilt in 50.250.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Gemäß § 21 Abs 1 der Satzung gewährt je eine Aktie in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte im Zeitpunkt dieser Hauptversammlung beträgt daher 50.250.000. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien.

II. Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Versammlung anmelden. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse bis zum 7. Februar 2024, 24:00 Uhr, in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache zugehen. Der Tag des Zugangs ist nicht mitzurechnen.

Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen. Dazu ist ein in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache durch das depotführende Institut erstellter Nachweis über den Anteilsbesitz notwendig. Dieser muss der Gesellschaft ebenfalls bis zum 7. Februar 2024, 24:00 Uhr, zugehen. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, den 23. Januar 2024, 0:00 Uhr, (Nachweisstichtag) beziehen. Mitteilungen und Informationen der Gesellschaft nach § 125 AktG sowie sonstige Anmelde- und Teilnahmebestätigungen sowie andere Mitteilungen werden Aktionären, für diese handelnden Intermediären und sonstigen Vertretern ausschließlich im Wege elektronischer Kommunikation an die zuletzt mitgeteilte elektronische Anschrift versandt.

Die Anmeldung sowie der Nachweis über den Anteilsbesitz müssen der Gesellschaft unter folgender Adresse zugehen:

Biohacks Functional Food SE
Königsallee 60F
40212 Düsseldorf
Mail: Info@bff-investor.de

Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um unseren Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.

Aktionäre können sich in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten – zum Beispiel ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären – vertreten und ihr Stimmrecht durch den Bevollmächtigten ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Der Nachweis der Bevollmächtigung kann entweder am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten vorgewiesen oder der Gesellschaft an folgende Adresse oder E-Mail-Adresse übermittelt werden:

Biohacks Functional Food SE
Königsallee 60F
40212 Düsseldorf
Mail: Info@bff-investor.de

Anträge und Wahlvorschläge Aktionären

Ergänzungsverlangen, Anträge (einschließlich Gegenanträge) von Aktionären gemäß § 126 Absatz 1 AktG und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 127 AktG sind ausschließlich zu richten an:

Biohacks Functional Food SE
Königsallee 60F
40212 Düsseldorf
Mail: Info@bff-investor.de

Rechtzeitig innerhalb der gesetzlichen Frist unter vorstehender Adresse eingegangene ordnungsgemäße Ergänzungsverlangen, Ermächtigungen, Anträge (einschließlich Gegenanträge), Wahlvorschläge, Anfragen etc. werden im Internet unter

https:/​/​www.bff-investor.de

veröffentlicht.

Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

Information zum Datenschutz für Aktionäre:

Die Gesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte) auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist für Ihre Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist die Gesellschaft die verantwortliche Stelle.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 (1) c) Datenschutz-Grundverordnung. Sie haben ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der Datenschutz-Grundverordnung.

Für die Datenverarbeitung ist die Gesellschaft verantwortlich. Die Kontaktdaten des Verantwortlichen lauten:

Biohacks Functional Food SE
Königsallee 60F
40212 Düsseldorf

Zur Ausübung Ihrer Rechte genügt eine entsprechende E-Mail an

Info@bff-investor.de

 

Frankfurt am Main, im Januar 2024

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