In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Biomasse Brennstoffe Greiz GmbH & Co. KG, Roßweiner Straße 30, 04720 Döbeln, Amtsgericht Chemnitz , HRA 6775 vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Biopark Greiz GmbH ergeht am 30.12.2015 nachfolgende Entscheidung:
1. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Dienstag, 02.02.2016
10:00 Uhr
Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude – Gerichtsstraße 2
Auf der Tagesordnung steht:
Beschlussfassung gemäß § 160 Abs. 2 Nr. 3 InsO über die Zustimmung zur Einleitung des Klageverfahrens gegen den Kommanditisten Herrn Jan Stahmer wegen Ansprüchen auf Erbringung der Hafteinlage in Höhe von insgesamt 192.500,00 EUR
2. Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung der Gläubigerversammlung als erteilt, wenn diese beschlussunfähig ist. Der Klageentwurf befindet sich in der Verfahrensakte und kann von den Beteiligten zu den Geschäftszeiten eingesehen werden.
1519 IN 1939/13 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 06.01.2016
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