Die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) basieren auf international vereinbarten Regeln und Konzepten. Diese werden in bestimmten Abständen angepasst, um neue ökonomische Sachverhalte adäquat und international vergleichbar abbilden zu können. Mit der Generalrevision 2014 wurden zum 1. September 2014 EU-weit die neuen einheitlichen Standards des ESVG 2010 umgesetzt.
Durch die Umstellung der Methode liegt das nominale Bruttoinlandsprodukt (BIP) in Deutschland im Durchschnitt um rund 3 % über dem bisherigen Niveau. Die Niveauerhöhung betrifft alle Quartale und Jahre der gesamten Zeitreihe in ähnlicher Größenordnung. Hauptgrund hierfür ist, dass die Ausgaben für Forschung und Entwicklung nach den neuen Konzepten zu den Investitionen zählen.
Am Wirtschaftswachstum – den preisbereinigten Veränderungsraten im Quartals- oder Jahresvergleich – ändert sich dadurch aber kaum etwas, da alle Merkmale zurückgehend bis zum Jahr 1991 neu berechnet wurden. Die jahresdurchschnittliche Wachstumsrate für den Zeitraum von 1991 bis 2013 blieb praktisch unverändert, die vierteljährlichen Veränderungsraten wurden um bis zu 0,4 Prozentpunkte in beide Richtungen revidiert. Das konjunkturelle Grundmuster der Zeitreihe ist jedoch im Wesentlichen erhalten geblieben.
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