Birk & Partner AG
Straubing
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Anhang
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung werden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt:
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände (u. a. Software) werden entsprechend der handelsrechtlichen Handhabung aktiviert und nach ihrer voraus-sichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer abgeschrieben.
Sachanlagen werden zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen werden innerhalb der handelsrechtlich zugelassenen Zeiträume vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 800,00 € (geringwertige Wirtschaftsgüter) werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Wirtschaftsgüter zwischen 250,00 € und 1.000,00 € werden als Sammelposten aktiviert und mit einer Nutzungsdauer von 5 Jahren abgeschrieben.
Die Finanzanlagen werden mit Anschaffungskosten angesetzt. Vorräte werden grundsätzlich mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. zu niedrigeren Tageswerten bewertet.
Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwendbarkeit usw. ergeben, werden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Für einen Teil der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, die die Voraussetzungen des § 240 Abs. 3 HGB erfüllen, werden Festwerte angesetzt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert, dem niedrigeren beizulegenden Wert bzw. mit dem geschäftsplanmäßigen Deckungskapital der Versicherungsgesellschaft angesetzt. Für das allgemeine Kreditrisiko werden Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt. Bei zweifelhaft einbringlichen Forderungen werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen.
Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt. Pensionsrückstellungen werden in Höhe der anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätze und gem. § 253 HGB mit dem Erfüllungsbetrag unter Verwendung der „Heubeck`schen Richttafeln“ gebildet. Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen sind in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer und handelsrechtlicher Beurteilung notwendig ist.
Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Das Disagio für ein aufgenommenes Darlehen wird aktiv abgegrenzt.
Die Bilanzierung erfolgt vor Verwendung des Jahresüberschusses.
Die Geschäftsführung der GmbH geht von einer erfolgreichen zukünftigen Entwicklung aus und erstellte eine positive Fortführungsprognose.
sonstige Berichtsbestandteile
Straubing, 10.02.2022, Micheel A. Birk, M.Sc.,Dipl.-Bw.(FH) Michael Birk, Michael Keil
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.02.2022 festgestellt. |
Kommentar hinterlassen