Die Höhe der einmaligen Vergütung beträgt bis zu 10 % des Emissions- bzw. Platzierungsvolumens zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. So kann man es in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens nachlesen, andersherum gesagt bekommt das Unternehmen Bergfürst , wenn sie 1.000 Euro einzahlen, davon bis zu 159,66 Euro. Zum Anbieter der Vermögensanlage gehen somit dann nur 840,34 Euro. Bisher dachten wir dann eigentlich immer das die Einzahlungen der Anlger nicht MwSt. pflichtig wären.Egal, wir schauen uns dann mal den konkreten Fall an. Schaut man sich das Projekt „Fontane Center“ in König Wusterhausen einmal genau an, dann ist man aber über die tatsächlichen Kosten richtig BAFF. Wir zumindest haben da mal richtig tieeeeeeeeef Luft geholt als wir die Kosten für das Projekt berechnet haben.
Üppig, was irgendwie an alte Provisionszeiten im Strukturvertrieb erinnert im grauen Kapitalmarkt. Der ausgewiesene Prozentsatz in den AGB’s kann durchaus auch als „Provision“ angesehen werden. Supergeschäft für das Unternehmen Bergfürst, wenn man sich überlegt, das das Unternehmen eigentlich keinerlei Risiko bei der Beratung trägt. Es gibt hier keine Beraterhaftung.
Das hätten sich sicherlich viele Vermittler auch früher gewünscht. Man fragt sich natürlich auch „muss das wirklich so Üppig sein?“. Je höher die jeweilige Provision ist, umso höher muss der Gewinn sein den ein Unternehmen dann erwirtschaften muss um seine Verpflichtungen gegenüber Anlegern erfüllen zu können.
Wichtig wäre aus meiner Sicht auch, dass das Unternehmen Bergfürst über die jeweiligen Kosten konkret(in Euro) die es einem Kunden berechnet in dem Angebot an die Anleger informiert. Das sollte zur Transparenz gegenüber den Anlegern dazugehören Solche Rechenaufgaben wie im Vermögensanlageninformationsblatt sind dann eher verwirrend für den Anleger. Das wäre eine Zeile mehr im VIB , der Anleger wüsste aber dann wie viel wirklich von seinem einbezahlten Kapital dem geldeinsammelnden Unternehmen zur Verfügung gestellt wird über das Crowdinvesting auf der Bergfürst Plattform.
Allgemeine Geschäftsbedingungen – BERGFÜRST
Geht man dann aber einmal konkret in die tasächlich anfallenden Kosten für dieses Projekt, dann gestalten die sich wie nachfolgend:
Zitat aus dem VIB:
a) In der Emissionsphase / Am Laufzeitende
1. Über den Anlagebetrag hinaus werden für die Zeichnung der Vermögensanlage werden keine Kosten erhoben.
2. Die Emittentin zahlt für die Abwicklung der Emission aus den Erlösen der Emission dieser Vermögensanlage eine Erfolgsprovision in Höhe von bis zu 4,5 % des in der Emission gezeichneten Kapitals, zzgl. MwSt.
b) In der Bestandsphase
Die Emittentin zahlt eine jährliche Verwaltungsgebühr in Höhe von bis zu 2,0 % + EUR 500,- zzgl. MwSt. auf das gezeichnete Kapital. Die Emittentin zahlt zum Laufzeitende eine Erfolgsprovision i.H.v. bis zu 2,5 % zzgl. MwSt. auf den Emissionsbetrag.
Das Investment hat eine Dauer von 5 Jahren, damit ergeben sich für das Fontane Center in König Wusterhausen nachfolgende Gesamtkosten
4,5 % Emissionskosten
10 % Verwaltungskosten
2,5% Erfolgsprovision
Das macht dann mindestens bis zu
„schlanken“
17%
des eingesammelten Kapitals aus
von Kleinanlegern aus
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Bezieht man das auf das Projektvolumen, dann bedeutet das eine
Gesamtkostenbelastung
von 374.000 Euro
in 5 Jahren
In diesen 5 Jahren will der Geldeinsammler aber noch rund 32,5% Zinsen bezahlen an die Anleger. Das ergibt einen Betrag in Höhe von 715.000 Euro. Bedingung ist, das das Kapital insgesamt in voller Höhe von 2.200.000 eingesammelt wird.
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