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Bischofskonferenz regelt Konsequenzen von Kirchenaustritt

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Neue Regelungen zum Austritt aus der katholischen Kirche.

Demnach soll, wer sich zu diesem Schritt entschließt, künftig per Brief zum Gespräch beim zuständigen Pfarrer gebeten und dort über die kirchenrechtlichen Konsequenzen aufgeklärt werden. Das geht aus einem Dekret hervor, das die Deutsche Bischofskonferenz in Bonn veröffentlichte. Desweiteren wrd in diesem Gespräch der Grund des Austritts thematisiert und ob es nicht möglich sei, diesen Schritt noch einmal zu überdenken oder gar rückgängig zu machen. Wer seinen Austritt aus der katholischen Kirche erklärt, ist aus Sicht der Kirche nicht mehr katholisch, wird aber nicht mehr wie früher automatisch exkommuniziert.

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