Bitalo AGWachenheim an der WeinstraßeEinladung zur außerordentlichen Hauptversammlung 2023Als Vorstand der Bitalo AG lade ich hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu einer außerordentlichen Hauptversammlung des Jahres 2023 am Mittwoch, den 31. Mai 2023, ab 15.00 Uhrein. Der Vorstand der Bitalo AG schlägt den Aktionären weitere Kapitalmaßnahmen vor mit dem Ziel, die Personalsituation im IT-Bereich zu verbessern, um die Einhaltung der Bankenaufsichtsrechtlichen Anforderungen an die IT (BAIT) besser einhalten zu können, Verstärkung in der Geschäftsleitung aufzubauen sowie mit dem Aufbau eines eigenen Vertriebs die Umsätze zu erhöhen. Die Erörterung und Beschlussfassung der vorgesehenen Tagesordnungspunkte der Hauptversammlung muss durch Niederschrift notariell beurkundet werden. Als Notar steht uns Hr. RA und Notar Mirko Sprengnether zur Verfügung, der freundlicherweise den Aktionären auch seine Geschäftsräume für die Versammlung zur Verfügung stellt. Der Ort für die Hauptversammlung wird daher in Abstimmung mit dem Notar wie folgt bestimmt: WSHP Rechtsanwälte und Notare Der Vorstand gibt hiermit die nachfolgende Tagesordnungfür die Hauptversammlung bekannt:
Rechtliche Hinweise und Verfahrensbestimmungen zur Hauptversammlung Form der Durchführung Die Hauptversammlung findet in Präsenz statt. Auf schriftlichen Antrag eines Aktionärs beim Vorstand, der bis zu einer Woche vor der Hauptversammlung zulässig ist, wird diesem die Möglichkeit eingeräumt, im Wege der Audio-Video-Übertragung an der Hauptversammlung teilzunehmen. Die Hauptversammlung wird dann als hybride Hauptversammlung durchgeführt. Die Einzelheiten und technischen Voraussetzungen bestimmt der Vorstand und gibt diese dem Aktionär spätestens 3 Tage vor der Hauptversammlung bekannt. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt derzeit Euro 500.000,00 und ist in 500.000 vinkulierte auf den Namen lautende Stückaktien eingeteilt. Teilnahmevoraussetzungen Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Ausübung des Stimmrechts ist jeder im Aktienregister der Gesellschaft eingetragene Aktionär berechtigt, wenn er die Anmeldung zur Teilnahme spätestens am fünften Tag vor der Hauptversammlung, d.h. unter Berücksichtigung der Fristberechnung gemäß § 123 Abs. 4 AktG, wonach auf den zeitlich vorhergehenden Werktag abzustellen ist, beim Vorstand der Bitalo AG schriftlich oder per E-Mail (martin@bitalo.de) eingereicht hat. Stimmrechtsvertretung Aktionäre können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Die Vollmacht ist in schriftlicher Form zu erteilen. Zusammen mit der Eintrittskarte sowie auf Verlangen wird den Aktionären ein Formular übersandt, das zur Erteilung einer Stimmrechtsvollmacht verwendet werden kann. Anfragen und Anträge von Aktionären Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt sowie Wahlvorschläge sind ausschließlich zu richten an Bitalo AG
Wachenheim, den 12.04.2023 Martin Albert |
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