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BITCLUB Network am Rande der Legalität?

jaydeep_ / Pixabay
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Auch wir haben ja bereits zum Thema „BITCLUB Network“ berichtet und jetzt einen interessanten Artikel im größten Fachmagazin im MLM-Bereich gefunden, der uns aber ein wenig „verwirrt“, denn da wird auf die Seite einer Hamburger Anwaltskanzlei verlinkt, die dieses Stellungnahme dann möglicherweise von der BaFin eingeholt hatte.

Folgt man dem Link, dann findet man aber den genannten verlinkten Artikel nicht.

FireShot Screen Capture #087 – ‚SBS Legal Rechtsanwälte PartG Wirtschaftskanzlei Hamburg __ 404-Seite‘ – www_sbs-legal_de

Verwunderlich?

Nein, aus unserer Sicht nicht, denn wir kennen das aus vielen anderen Vorgängen der letzten Jahre, dass die BaFin selber über solche Veröffentlichungen möglicherweise gar nicht so „amused“ ist. Möglicherweise ergeben sich aus solch einer Veröffentlichung einer Anwaltskanzlei auch mal kritische Fragen an diese, wenn dann der „Rand der Legalität“ überschritten sein könnte.

Wir kennen das noch aus dem Thema „Nachrangdarlehen“ von vor ein paar Jahren. Auch hier haben manche Anwaltskanzleien dann bei der BaFin sich ein „Negativattest“ holen wollen für ihr Produktangebot und oft auch bekommen.

Nur hat man dann in der weiteren Folge nicht aufgepasst, dass durch Anpassungen in der rechtlichen Auslegung der BaFin so manches Produkt auf einmal in das „Einlagegeschäft“ gerutscht ist.

Mit üblen Folgen für die Initiatoren und die investierten Anleger. Die Bafin hatte dann in vielen Fällen eine Rückabwicklung angeordnet, die die Initiatoren aber nicht erfüllen konnten, da sie das Geld investiert hatten, mithin nicht liquide waren, um die Auflagen der BaFin so kurzfristig wie angeordnet zu erfüllen.

Aus unserer Sicht sollte man als „Teil dieses Systems“ mit solchen vermeintlichen Beruhigungspillen dann eher VORSICHTIG sein, denn wenn da mal in der Zukunft etwas verrutscht, dann könnte das für den einen oder anderen Vermittler ein „böses Erwachen“ geben. Nach Auskunft eines von uns befragten Rechtsanwaltes, der sehr viel mit Vermittlerhaftung zu tun hat, kann hier die Vermittlerhaftung durchaus greifen.

Unser Rat dazu lautet ganz klar: „Finger weg von solchen grenzwertigen Produkten“, die zwar noch legal sind, aber eben am Rande. Den Abgrund sieht man schon, die Frage ist nur, ob man herunter stürzen wird und wenn, dann wann.

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