Bitcoins können an bestimmten Börsen zum dann aktuellen Kurs gekauft werden. Alternativ können sie auch auf bestimmten Handelsplattformen und Marktplätzen von anderen Nutzern erworben werden. Theoretisch können Interessenten auch Rechenkapazität für die Generierung der Bitcoins zur Verfügung stellen und auf diese Weise an die digitale Währung kommen. Da hierfür allerdings entsprechend leistungsstarke Computer benötigt werden, scheidet dieser Weg in der Regel aus.
Wie sind Bitcoins gesichert?
Technisch sollen die erwähnten Verschlüsselungstechniken Sicherheit gewährleisten, rechtlich ist die virtuelle Währung gar nicht geschützt. Bitcoins sind kein gesetzliches Zahlungsmittel und werden von keiner Zentralbank, Regierung oder Aufsichtsbehörde kontrolliert. Wer Bitcoins kauft, setzt also rein auf Vertrauen – auf das Vertrauen, dass jemand anderes diese Internetwährung akzeptieren wird. Einen Rechtsanspruch darauf gibt es aber nicht. Wer Bitcoins als Zahlungsmittel nutzen will, sollte sich vor dem Kauf vergewissern, dass der Vertragspartner Bitcoins auch akzeptiert.
Für Bitcoins existiert weder eine Einlagensicherung, noch eine Absicherung über einen Goldstandard oder eine sonstige Sicherheit. Wer Bitcoins nicht nur als Zahlungsmittel, sondern auch als mögliche Geldanlage betrachtet, sollte sich daher vor Augen führen, dass für das in Bitcoins investierte Kapital grundsätzlich das Risiko eines Totalverlustes existiert.
Wo können Bitcoins eingesetzt werden?
Von der grundsätzlichen Idee sind Bitcoins vor allem für ein Einkauf im Internet gedacht. Inzwischen wird die digitale Währung aber nicht mehr nur ausschließlich von einigen Internetshops akzeptiert, auch einzelne Dienstleister und Händler nutzen das virtuelle Geld. Auch wenn die Akzeptanz von Bitcoins im Laufe der Jahre gestiegen ist, ist die Anzahl der Unternehmen, die dieses elektronische Geld akzeptieren, immer noch überschaubar. Nutzer sollten sich also nicht darauf verlassen können, einen offenen Betrag mit Bitcoins bezahlen zu können.
Historische Entwicklung
Die Geschichte beginnt im Jahr 2009, als Bitcoins von Privatpersonen als Alternative zu herkömmlichen Zahlungsmethoden eingeführt werden. Nachdem sich im Jahr 2010 erste Wechselkurse gebildet haben, konnten Nutzer Bitcoins anfangs für Kurse unter zehn US-Dollar erwerben. Im Jahr 2013 nahm der Kursverkauf einen abenteuerlichen Verlauf. Nach diversen Kurssteigerungen und Kurssenkungen erreichten die Bitcoins im November 2013 einen Rekordwert von über 1.200 US-Dollar. Anschließend setzte eine Abwärtsbewegung ein, bei der Bitcoins innerhalb kürzester Zeit mehr als die Hälfte ihres Wertes verloren. Bitcoins werden nicht nur in US-Dollar, sondern auch in anderen Währungen wie Euro oder Yen gehandelt.
Massive Kursschwankungen
Am 6. April 2014 stieg der Kurs von der Eröffnung bis zur Schließung von 357,00 Euro auf 492,39 Euro. Das Tagestief betrug 301,17 Euro, das Tageshoch 736,65 Euro.
Am 13. April 2014 sank der Kurs von der Eröffnung bis zur Schließung von 416,88 Euro auf 325,95 Euro. Das Tagestief betrug 280,56 Euro, das Tageshoch 638,05 Euro.
Wer in Bitcoins investiert, kann also in kürzester Zeit sein eingesetztes Kapital mehr als verdoppeln, umgekehrt aber auch mehr als die Hälfte verlieren. Bei Bitcoins ist selbst ein Totalverlust grundsätzlich möglich. Dies zeigt die Insolvenz der Börse Mt. Gox Ende Februar 2014, als 850.000 Bitcoins auf ungeklärte Weise verloren gegangen waren.
Fazit
Ob sich Bitcoins mittelfristig als Alternative zu herkömmlichen Geldsystemen durchsetzen, kann heute niemand seriös vorhersagen. Bitcoins sind aufgrund der vorhandenen Risiken – hier sind insbesondere die massiven Kursschwankungen und die fehlenden Sicherungssysteme zu nennen – als Geldanlage für Verbraucher nicht zu empfehlen. Wer trotzdem als Beimischung einen Teil seines Vermögens in Bitcoins investieren möchte, muss sich darüber klar sein, dass dies ausschließlich unter spekulativen Gesichtspunkten erfolgt und im schlimmsten Fall sogar ein Totalverlust der Geldanlage möglich ist.
Ob ein Verbraucher Bitcoins als reines Zahlungsmittel nutzen möchte, muss er selbst im Einzelfall entscheiden. In jedem Fall sollte er sich vorher informieren, ob der Vertragspartner Bitcoins akzeptiert
Quelle:VZ NRW
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