Ein Thema, was seit Monaten die User im Internet bewegt, ist das Thema „virtuelle Währungen“ wie zum Beispiel „Bitcoin“ oder auch „OneCoin“. OneCoin war ja die erste virtuelle Währung in Deutschland, gegen deren gewerblichen Handel die BaFin vorgegangen war. Diesen Handel hatte man verboten und gleichzeitig auch Vermögen arrestiert. Das Thema „OneCoin“ zeigt aber auch, welche Vermögenswerte dort innerhalb eines Jahres bewegt wurden. Weit über 300 Millionen Euro ist dann schon einmal eine Hausnummer. Für die deutsche BaFin ist aber eines klar, virtuelle Währungen sind keine gesetzlich geregelten Zahlungsmittel, unterliegen daher keiner gesetzlichen Aufsicht wie der Bundesbank, der BaFin oder anderer deutscher Behörden. Sie können als Tauschmittel natürlich verwendet oder am PC übertragen, verwahrt oder aber auch gehandelt werden. Das ist alles legal. Ferner können Bitcoins nach Meinung der Bafin als Ersatz für Bar- oder Buchgeld eingesetzt werden, Dienstleister können sich mit der virtuellen Währung bezahlen lassen.
Dieser Austausch stellt keine erlaubnispflichtige Tätigkeit dar, so die BaFin. Klare Position. Genauso klar ist die Position der BaFin aber dann, wenn es darum geht, eine Grenze zu ziehen, ab der die BaFin als Aufsichtsbehörde wieder ins Spiel kommt. Hier geht es um den gewerblichen Handel mit solchen virtuellen Währungen.
Nach Meinung der BaFin kann es sich dabei dann um ein erlaubnispflichtiges Geschäft handeln. Die BaFin spricht hier von einem sogenannten Finanzkommissionsgeschäft. Dafür wäre dann wieder eine Erlaubnis der BaFin eine Bedingung, um das Geschäft in Deutschland zu tätigen. Banken und Finanzdienstleister, die über eine Bankerlaubnis der BaFin verfügen, dürfen die Geschäfte mit virtuellen Währungen aber schon heute betreiben. Schaut man sich die Medienberichte dazu an, dann scheint die eine oder andere Bank damit gar nicht so schlecht zu verdienen. Das Thema Bitcoins, virtuelle Währungen überhaupt, wird uns als Thema sicherlich noch die nächsten Jahre begleiten, denn es werden immer mehr solcher Währungen angeboten. Wie seriös dann manches Angebot wirklich ist, wird sich dann sicherlich erst zu einem viel späteren Zeitpunkt herausstellen.
Gehört haben wir in der vorigen Woche auch von einem „Fall“, den die Leipziger Ermittlungsbehörden derzeit bearbeiten. Hier hat man einem Unternehmer über 900 Bitcoins „gestohlen“, indem man sich in sein System gehackt hat. Für solche Diebstähle gibt es dann auch keine Versicherung, die den Schaden ersetzt, den Verlust trägt man selber. Hier also einen Verlust von 5,4 Millionen Dollar nach aktuellem Kurs. Die Ermittlungsbehörden haben dann kaum Chancen dem Dieb auf die Spur zu kommen. Manchmal endet die Spur dann bei einer Prepaidkreditkarte in Russland.
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