Bitfastfx.com: BaFin ermittelt gegen den Betreiber der Website

Published On: Montag, 21.08.2023By Tags:

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website bitfastfx.com. Nach ihren Erkenntnissen bieten die Betreiber darüber ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an. Dabei werden Verbraucherinnen und Verbraucher telefonisch kontaktiert. Ihnen werden Auszahlungen vorgetäuschter Gewinne in Aussicht gestellt, wenn sie eine „Vorauszahlungssteuer“ zahlen und an einem „Verifizierungsverfahren“ teilnehmen. Die vermeintlichen Gewinne stammen angeblich aus Investitionen auf anderen Handelsplattformen. Die beschriebenen Auszahlungen erfolgen jedoch nicht.

Zum Hintergrund: Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

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