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bitget.com: BaFin ermittelt gegen BG Limited

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Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der BG Limited. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen auf seiner Website bitget.com ohne Erlaubnis Finanzdienstleistungen an. Eine BG Limited wird von der BaFin nicht beaufsichtigt.

Finanzdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

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