Startseite Allgemeines Bitte an den Insolvenzverwalter Kübler des Fubus Insolvenzverfahrens- Sorgen Sie für ein faires Verfahren und einen den den Gläubigern nutzenden Ablauf des 13. mai 2014
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Bitte an den Insolvenzverwalter Kübler des Fubus Insolvenzverfahrens- Sorgen Sie für ein faires Verfahren und einen den den Gläubigern nutzenden Ablauf des 13. mai 2014

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Rechtsanwalt Kübler hat sich die letzten Wochen nicht mit Ruhm bekleckert in dem FUBUS Insolvenzverfahren. Seine bisher „ohne Zweifel Reputation“ kann derzeit sicherlich als deutlich angekratzt bezeichnet werden. Das gesamte Vorgehen im Insolvenzverfahren der FUBUS hat sicherlich ein „Geschmäckle“. Herr Kübler muss sehr aufpassen, das ihm das Verfahren nicht zukünftig hohen Schaden zu fügt, denn macht wird die Kanzlei Kübler jetzt wesentlich aufmerksamer bei anderen Verfahren beobachten. Es sollte also im eigenen Interesse von Herrn Kübler sein am 13. Mai 2014 für einen ordentlichen Terminablauf zu sorgen. Kübler soll allerdings „im kleinen Kreis“ schon deutlich zu erkennen gegeben haben „das er das mit Gloeckner aus Nürnberg als gemeinsamen Gläubigervertreter durchsetzen will“, verständlich denn nur durch ihn ist Kübler möglicherweise überhaupt an das Mandat gekommen. Zumindest wenn man sich den Insolvenzantrag des Rechtsanwalts Gloeckner aus Nürnberg anschaut, liegt diese Schlußfolgerung durchaus nahe.

5 Kommentare

  • …@haltet doch einfach mal die kl.ppe,

    …na endlich haben wir jetzt einen gefunden der weiß um was es geht.
    Jemanden der Ahnung hat !! , der kompetent ist und alle Fragen beantworten kann….

  • …Stimmt.

    Man braucht im Grunde gar keine gute Geschäftsidee um Geld zu verdienen.
    Es genügt, zu wissen, wie man sich am Geld von anderen bereichern kann.

    Wir müßen nicht nach Afrika fahren….

  • Mir scheint, dass die Bedeutung des Gläubigerausschusses irgendwie untergeht.

    So wird im Netz behauptet, dass der gV besonders gut Druck auf den Insolvenzverwalter ausüben könne.
    Bisher bin ich davon ausgegangen, dass dies eine der w i c h t i g e n Aufgaben des Gläubigerausschusses ist. Dieser kostet die Anleger doch nun schon Geld genug. Insbesondere, falls es stimmen sollte, dass sogar die für den Gläubigerausschuss abzuschließende Haftpflichtversicherung aus der Masse gezahlt wird.

    Nun noch der gV ?! Ich kann leider immer noch nicht erkennen, dass die Einsetzung Sinn machen soll.

    Wie soll das denn bitte schön die Angelegenheit beschleunigen, wenn doch schon jetzt klar ist, dass es hier zu extremen Unstimmigkeiten kommen wird ?!

    Angeblich soll sogar erst ein Gericht darüber entscheiden müssen, welches „Honorar“ für den gV angemessen ist.

    Wenn das nicht grotesk ist……… Noch eine Rechtsstreitigkeit, die ins Haus steht ! Und wer bezahlt die Gerichtskosten usw. ???

    Wahrscheinlich würden dann wieder die zu zahlenden Kosten sowohl für den Insolvenzverwalter als auch für den gV der Masse entnommen, oder ?

    Ein tolles „Geschäftsmodell“ ! Jede Klage, in welche Richtung auch immer schadet ja wohl wieder nur den Anlegern (ist ja noch was da von der Masse). Wenn nun Insolvenzverwalter A gegen Insolvenzverwalter B oder z. B. der gV gegen den Insolvenzverwalter gerichtlich vorgehen (was ja wohl sehr wahrscheinlich ist)……
    und dann jedes Mal die Honorare und Gerichtskosten der Masse entnommen werden, ja, dann tschüss !

    Mag sein, dass solcherlei Dinge unserer Rechtssprechung entstammen. Das macht es aber für mich nicht besser ! Und ich frage mich: Wer hat sich nur so etwas ausgedacht !!!

  • Existenzangst von Vertrieblern, Futterneid von Anwälten, all das wird nichts nützen. Es kommt wie es kommen muss und dagegen ist rechtlich nichts einzuwenden. Und „Geschmäckle“ haben ganz andere Dinge – weit weit entfernt von FUBUS & Co.

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