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Bitte den Mandanten nicht verwirren – Bender & Pfitzmann Rechtsanwälte PartG mbB erzählen Quatsch

geralt / Pixabay
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Die Insolvenz der PIM Gold GmbH bringt so manchen zum Glühen und Brummen. Einer muss brummen, dass ist der Chef, der im Gefängnis sitzt. Andere rechnen sich bereits reich und meinen, dass jetzt „goldene“ Zeiten anbrechen. Aber von dem regen in die Traufe als Anleger?

Sind alle Vermittler versichert?

Darauf setzen offenbar die Rechtsanwälte Bender & Pfitzmann Rechtsanwälte PartG mbB, die öffentlich behaupten:

„Zudem sind Ansprüche gegen Verantwortliche und Vermittler zu prüfen. Ein Großteil der Anlegergelder ist als Provision an die Vermittler geflossen. Anlagevermittler verfügen zudem über eine Vermögenshaftpflichtversicherung.
Die im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei Bender & Pfitzmann aus Düsseldorf hat für Anleger von PIM eine kostenlose Erstberatung eingerichtet. Rechtsanwalt Dr. Johannes Bender rät den Anlegern frühzeitig fachanwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen, wie die Forderungen zur Insolvenztabelle angemeldet werden sollen und welche weiteren Möglichkeiten es für Anleger gibt, ihr Kapital zurückzuerhalten.“

https://www.openpr.de/news/1064757/Pim-Gold-Saemtliche-Vermoegenswerte-beschlagnahmt-Insolvenz.html

Nein – die Versicherung war keine Pflicht, sondern freiwillig

Natürlich klagen Anleger lieber, wenn der Vermittler versichert ist. Das ist aber nicht immer der Fall, weil es keine Versicherungspflicht gab. Wir haben hierzu Daniel Blazek, Rechtsanwalt und Vertriebsexperten, gefragt und der hat uns geantwortet: „Die PIM-Anlagen waren keine Vermögensanlagen im Sinne des VermAnlG, weshalb auch kein förmlicher Verkaufsprospekt erforderlich und § 34f Abs. 1 Nr. 3 GewO nicht einschlägig war. Falls eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung bestand, war diese also freiwillig.“

Eine Blitzumfrage in Kreisen der Vermittler hat ergeben, dass die wenigstens Versicherungsschutz genießen. Prüfen, wen man verklagt, sollte man, weil es zu den Pflichten des Anwalts auch gehört, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Beklagten zu ermitteln. Das hat der Bundesgerichtshof mehrfach rund um Schadenersatzklagen gegen Rechtsanwälte, die immer versichert sein müssen, entschieden, so die Aussage des Berliner Anwalts Dr. Thomas Schulte uns gegenüber.

Fazit der Redaktion: Lieber die Wahrheit sagen une einzelfallbedingt prüfen, um Ärger zu vermeiden.

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