Allgemeines

Bitte Nachmachen

Teilen

Die Schweiz weist ab sofort all ausländischen Straftäter aus, deren begangene Delikte ein Jahr Gefängnis oder mehr nach sich ziehen. An erster Stelle nennt das neue Gesetz Mord und Totschlag sowie weitere schwere Verbrechen, darunter Vergewaltigung und andere Sexualdelikte, Raub und Menschenhandel. Vorgeschrieben sind Abschiebungen auch bei schweren Vermögensdelikten sowie bei Betrug in der Sozialhilfe oder bei Steuerbetrug.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

KI

Die CES in Las Vegas ist wie jedes Jahr die Bühne für...

Allgemeines

Donald Trump: Der erste Präsident, der mit einem Vorstrafenregister ins Weiße Haus einzieht – weil warum auch nicht?

Stellen Sie sich vor, Sie haben 34 Fälle von gefälschten Geschäftsunterlagen am...

Allgemeines

Das VW-Werk in Zwickau: Eine Region bangt um ihre Zukunft

Das VW-Werk in Zwickau, einst das Vorzeigeprojekt für den Wandel in der...

Allgemeines

Interview mit Rechtsanwältin Kerstin Bontschev: Was bedeutet die zweite Gläubigerversammlung der F.E.IN GmbH für die Anleger?

Interviewer: Frau Bontschev, die F.E.IN GmbH hat die Anleihegläubiger zu einer zweiten...