In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 100811 eingetragenen BIV – Beratung, Investment, Vertrieb GmbH, Bertha-von-Suttner-Straße 5, 66123 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stefan Kirch Geschäftszweig: Beratung von Unternehmen und Privatpersonen im Bereich An- und Verkauf von Immobilien und Grundstücken usw.
ist am 05.09.2019, um 10:33 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Stephan Hainz, Saarbrücker Straße 4, 66130 Saarbrücken bestellt.
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
111 IN 26/19
Amtsgericht Saarbrücken, 05.09.2019
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